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Reflexion

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Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 entstanden aus Vorlage: OF 345/11 vom 20.11.2022 Betreff: Zeitplan für die Industriestraßensanierung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 eine Zeitplanung für die Sanierung der im Ortsbezirk 11 liegenden Industriestraßen gemäß dem Sanierungsprogramm vorzulegen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob und wie in den langen Phasen der Planungs-, Finanzierungs- und Realisierungszeiträume Verbesserungen der Sicherheit und des Zustandes von Fuß- und Radwegen stattfinden können. Begründung: Der Zustand von Fuß- und Radwegen (falls überhaupt vorhanden) in den Industriestraßen des Ortsbezirkes 11 ist fast ausnahmslos schlecht, die Sicherheit grenzwertig. Durch permanente Ausbesserungsarbeiten über Jahrzehnte hinweg ist, gerade auch durch den Gesichtspunkt einer geforderten Verkehrswende, eine nicht mehr zuträgliche Situation entstanden. Fahrradwege als Schlaglochpisten müssen saniert, Beschilderungen, die auf den Wegen im Verkehrsraum stehen, und nicht weggeräumte Baustellenreste müssen beseitigt werden. Das kann nicht bis zu einer endgültigen Sanierung der jeweiligen Straße warten. Neben den beschleunigten Sanierungen der Straßen müssen aufgrund der jahrzehntelangen Dauer der Realisierung des Gesamtprogramms "Industriestraßensanierung" Wege gefunden werden, verbesserte Zwischenlösungen von z. B. zerstörten Fahrbahndecken ohne ausufernden Finanzmitteleinsatz zeitnah realisieren zu können. Es kann nicht sein, dass alle vom Ortsbeirat geforderten Schritte der Situationsverbesserung mit dem Hinweis auf die Gesamtsanierung der Industriestraßen nun seit nahezu fünf Jahren abgelehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Aktenzeichen: 66 0

Industriestraßen Seckbach

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2025, OF 744/11 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Vor der noch viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet ist der verkehrssichere Zustand der Straßen wiederherzustellen Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung, ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sind gemäß folgenden Prioritäten zu erneuern bzw. auszubessern: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der St 818/23 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche Industriestraßen werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde im Gespräch mit Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7090 2025 Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4