Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 4
Sondernutzung für die Außengastronomie reformieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, NR 482 Betreff: Sondernutzung für die Außengastronomie reformieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nach dem Ende der Sonderregelung für die zeitlich befristete Erweiterung der gewerblichen Sondernutzung für die Außengastronomie, auf Antrag der bisherigen und potentiellen Nutzer*innen zu prüfen, ob die gemäß Sonderreglung genutzten jeweiligen Gastronomieflächen auch dauerhaft zur gewerblichen Sondernutzung gegen Gebühr freigegeben werden können. Dabei ist zu gewährleisten, dass 1. die Sondernutzung den öffentlichen Charakter der Flächen nicht beeinträchtigt und ausreichend Platz für den Aufenthalt zu Fuß gehender verbleibt. Zudem müssen Barrierefreiheit und Querungsmöglichkeiten weiterhin uneingeschränkt gegeben sowie die allgemeine Verkehrssicherheit gewährleistet sein; 2. auf öffentlichen Plätzen mindestens die Hälfte der Fläche von der gewerblichen Nutzung freigehalten werden muss, in der Regel sogar zwei Drittel der Fläche. Der öffentliche Charakter eines Platzes muss beibehalten werden; 3. Parkflächen bei der Genehmigung gewerblicher Sondernutzung gegenüber Gehwegen gleichwertig geprüft werden; 4. grundsätzlich auch bewirtschaftete und Anwohner*innen-Parkflächen, die vor der betroffenen Liegenschaft liegen, für die gewerbliche Nutzung gegen eine entsprechende Gebühr zugelassen werden. Parkflächen für Anwohner*innen können nur für die Außengastronomie genutzt werden, wenn diese Flächen direkt vor der dem beantragenden Betrieb liegen und gewährleistet werden kann, dass sich die Gesamtzahl der für Anwohner*innen zur Verfügung stehenden Parkplätze in einer Parkzone nicht verringert. Dabei kann der Wegfall von Parkplätzen für Anwohner*innen durch die Umwidmung von Parkplätzen für die allgemeine Nutzung ausgeglichen werden. Behindertenparkplätze sollen grundsätzlich an Ort und Stelle verbleiben; 5. die Genehmigung von nicht-kommerziellen Parklets (vgl. NR 331 /2022) durch die Genehmigung von Flächen zur gewerblichen Sondernutzung nicht beeinträchtigt wird. Zudem soll geprüft werden, ob Podeste, Parklets u. ä. auf geprüften und genehmigten Parkflächen genehmigungsfähig sind; 6. zudem soll geprüft werden, ob alle zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung gestellten öffentlichen Flächen transparent für alle Bürger*innen einsehbar gemacht werden können (wie z.B. in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg). Begründung: Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie in den letzten Monaten und Jahren hat die Bedeutung von draußen liegenden Aufenthaltsorten stark zugenommen. Mit der Erweiterung der Sonderregelung für die Außengastronomie, die bis zum 30.10.2022 verlängert wurde, wurde eine sinnvolle Möglichkeit geschaffen, die Gastronomie zu unterstützen und mehr Raum für Aufenthaltsorte in der Stadt zu schaffen. Auf Antrag und wo dies möglich ist, sollen die erweiterten gastronomischen Außenflächen auch weiterhin genutzt werden können. Zudem möchten wir die Möglichkeit eröffnen die gastronomischen Angebote stärker auf die Parkflächen zu verlegen, um die bisher für die Außengastronomie genutzten Fußwegbereiche zu entlasten und wieder begehbar zu machen. Im Sinne einer gerechteren Verteilung des Verkehrsraums ist es unablässig, für die erweiterte Nutzung von Parkflächen auch eine Gebühr zu erheben. In vielen Städten in ganz Europa hat man in den zurückliegenden Sommern gute Erfahrungen mit Außengastronomie auf Parkflächen gemacht. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.03.2022, NR 331 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 21.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 482 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) sowie LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 4 Sätze 1. bis 3.: GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 4. Satz 4.: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) sowie AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 5. und 6.: GRÜNE, SPD, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) sowie LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (NR 482 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (NR 482 = Annahme bei Streichung der Sätze 3. und 4. in Ziffer 4.) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 482 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (NR 482 = Ziffern 1. bis 3., 5. und 6. Annahme, Ziffer 4. Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (NR 482 = Annahme mit der Maßgabe, dass a) unter Ziffer 2. das Wort "Hälfte" durch "2/3" ersetzt und die Worte "in der Regel sogar zwei Drittel der Fläche" gestrichen werden und b) dass unter Ziffer 4. die Worte "und gewährleistet werden kann, dass sich die Gesamtzahl der für Anwohner*innen zur Verfügung stehenden Parkplätze in einer Parkzone nicht verringert. Dabei kann der Wegfall von Parkplätzen für Anwohner*innen durch die Umwidmung von Parkplätzen für die allgemeine Nutzung ausgeglichen werden" gestrichen werden) BFF-BIG (NR 482 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 6. Ablehnung) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 16 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 482 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) zu den Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) und BFF-BIG (= Ablehnung) zu Ziffer 4. Sätze 1 und 2: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu Ziffer 4. Sätze 3 und 4: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu den Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. a) Der Vorlage NR 395 wird im Rahmen der Vorlage NR 482 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Huber, Dr. Schulz, Dr. Vogel, Müller, Dr. Knacker, Luxen und Zieran dienen zur Kenntnis. 2. a) Der Vorlage NR 469 wird im Rahmen der Vorlage NR 482 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Huber, Dr. Schulz, Dr. Vogel, Müller, Dr. Knacker, Luxen und Zieran dienen zur Kenntnis. 3. a) Der Vorlage NR 482 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Huber, Dr. Schulz, Dr. Vogel, Müller, Dr. Knacker, Luxen und Zieran dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "die Hälfte" durch das Wort "Zweidrittel" ersetzt werden), BFF-BIG (= Ablehnung) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu den Ziffern 3. 5. und 6.: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395), BFF-BIG (= Ablehnung) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 395), AfD und BFF-BIG (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Passus ". . und gewährleistet werden kann . ." bis "ausgeglichen werden" gestrichen wird) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2383, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 61 1
Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168 entstanden aus Vorlage: OF 448/4 vom 03.11.2024 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Wünschenswert wäre es, zwischen den einzelnen gastronomischen Einrichtungen einen Durchgang zu schaffen und an diesen Stellen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegebenenfalls die Pkw-Parkplätze aufzuheben. Mindestens jedoch sollte an zwei Stellen die Überquerung ermöglicht werden. Begründung: Durch die Vielzahl der gastronomischen Betriebe mit Außengastronomie ist es schwer möglich, auf die andere Straßenseite zu gelangen. Insbesondere im Abschnitt Berger Straße 152 bis 174 reiht sich eine Außengastronomie an die andere. Teilweise sind deren Areale mit hüfthohen Blumenkästen eingegrenzt und verstellen den Durchgang oder auch den Zugang zu einem Briefkasten. In den Abschnitten ohne Bestuhlung befinden sich zwischen Gehweg und Straße Parkplätze - meist belegt. Da es sich auf dieser Seite der Berger Straße um Vorzugsplätze für Bewohner handelt, soll eine entsprechende Anzahl von Parkplätzen vorzugsweise für Bewohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern eingerichtet werden. Fotos: Berger Straße 152-174 (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523 Beratung im Ortsbeirat: 4
Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2025, OF 522/4 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Vorgang: NR 482/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OM 6168/24 OBR 4; ST 523/25 Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße im Abschnitt der Hausnummern 152 - 174 auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Die o. g. Stellungnahme weisen wir zurück. Die verabschiedete NR 482/22 ‚Sondernutzung für die Außengastronomie' stellt klar: "...ist zu gewährleisten, dass 1. die Sondernutzung den öffentlichen Charakter der Flächen nicht beeinträchtigt und ausreichend Platz für den Aufenthalt zu Fuß gehender verbleibt. Zudem müssen Barrierefreiheit und Querungsmöglichkeiten weiterhin uneingeschränkt gegeben sowie die allgemeine Verkehrssicherheit gewährleistet sein,...". Neben der Querungsmöglichkeit wird darum gebeten, den im benannten Abschnitt befindlichen Briefkasten für Nutzer*innen zugänglich zu machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.09.2022, NR 482 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7131 2025 Die Vorlage OF 522/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment