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Reflexion

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Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße nach Ersatzbau Kinderzentrum Pfingstbornstraße (Org. Ziffer 31), Pfingstbornstraße 70, 65931 Frankfurt-Sindlingen

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.09.2023, M 163 Betreff: Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße nach Ersatzbau Kinderzentrum Pfingstbornstraße (Org. Ziffer 31), Pfingstbornstraße 70, 65931 Frankfurt-Sindlingen 1. Der Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße (Org. Ziffer 31), Pfingstbornstraße 70, 65931 Frankfurt - Sindlingen wird zugestimmt: 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße am 27.06.2023 zugestimmt hat. 3. Die Mietfläche für das Kinderzentrum orientiert sich am Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M170). 4. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt ist. Begründung: A) Zielsetzung Für das ausschließlich als Kinderzentrum genutzte Kinderzentrum Pfingstbornstraße 70, mit einer Mietfläche von 557,76 m2, besteht seit 1965 ein Mietverhältnis mit der ABG Frankfurt Holding GmbH. Aufgrund der Raumkapazitäten sind die Betreuungsgruppen um 10 Plätze reduziert. Eine Sanierung hat durch den Vermieter seit 1965 nicht stattgefunden. Aufgrund der maroden und abgängigen Gebäudesubstanz und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen hat die ABG Frankfurt Holding die Entscheidung für einen Ersatzneubau getroffen. Neubau: Vermieter: ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH im Auftrag der Wohnheim GmbH Mietfläche: 1.092,88 m2 Mieträume und Außenfläche (ca. 3.508,78 m2) Mietbeginn: nach Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich 12.11.2025 Laufzeit: Option: 10 Jahre 2 x 5 Jahre Verlängerungsoptionen Miete: 26.757,04 € mtl. Gesamtmiete, davon 23.826,18 € (23,50 €/m2) und 464,52 € (5,88 €/m2) Grundmiete ohne Nebenkosten Nebenkosten- Vorauszahlungen: Die Nebenkosten betragen 2.466,34 € davon 1.980,53 € Vorauszahlung Betriebskosten und 485,81€ (2%) Verwaltungskostenpauschale Kleinere Bauunterhaltung: Die Instandsetzungen sind durch eine sogenannte "Schnittstellenliste" vom 18.01.2023 geregelt. Die Deckung des ansteigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in dieser Region, ist an diesem Standort durch die Schaffung von einer Gruppe für Kindergartenkinder mit zusätzlich insgesamt 21 Plätzen gewährleistet. Dadurch entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 6 Gruppen. Nach Fertigstellung stehen drei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 63 Plätzen und drei Gruppen für Hort mit insgesamt 63 Plätzen (zusammen 126 Plätze) zur Verfügung. Diese Maßnahme ist mit dem städtischen Bedarfsträger, dem Stadtschulamt, abgestimmt. Das städtische Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M170) und die Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens wurden bei der Planung der Einrichtung durch den Bauherrn zu Grunde gelegt. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus können die Kinder und Mitarbeitende aus dem maroden mit mehreren Mängeln behafteten Bestandsgebäude in ein baulich gesichertes Kinderzentrum nach den Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens 2023 umziehen. D) Kosten Die Monatsnettokaltmiete entspricht in etwa dem Mittelwert der förderfähigen Kosten, die freie Träger im Rahmen der Mietkostenförderungen erhalten. Hinsichtlich Marktüblichkeit der Mietkosten lässt sich aufführen, dass zwei unmittelbar benachbarte Einrichtungen einen Mietvertrag zu gleichen oder höheren Mietpreisen abgeschlossen haben. Unser verhandelter Mietpreis ist damit marktüblich. Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 16.10.2023, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) AfD (= Ablehnung) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4002, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023

Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1128 entstanden aus Vorlage: OF 1532/1 vom 02.02.2025 Betreff: Wie geht es weiter mit der Julius-Leber-Schule? II Vorgang: V 501/22 OBR 1; ST 869/23; M 165/23 Der Magistrat wird gebeten, Informationen zum aktuellen Stand bezüglich der geplanten Außenstelle der Julius-Leber-Schule in der Seilerstraße 36 mitzuteilen und einen Zeitplan für die weiteren Schritte vorzulegen. Begründung: Gemäß Stellungnahme des Magistrats sowie der Vorlage M 165 des Magistrats sollte im Jahr2023 mit dem Bau begonnen werden. Passiert ist bis heute noch nichts. Daher möchten die Bürgerinnen und Bürger gerne den aktuellen Stand erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 501 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 689 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2023, M 165 Antrag vom 07.06.2025, OF 1663/1 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 967

Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2025, OF 1663/1 Betreff: Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen Vorgang: V 1128/25 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird an die Beantwortung von V 1128 (2025) erinnert und zusätzlich aufgefordert, 1. für die Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Bestandsbaus an der Seilerstraße 36, der künftig als Außenstelle der Julius-Leber-Schule genutzt werden soll, das Wallservitut einzuhalten. 2. zu prüfen und berichten, wo auf dem Areal die Erweiterung im Einklang mit dem Wallservitut geplant und umgesetzt werden soll. Begründung: Mit der M 163 (2023) wurde die Sanierung und Erweiterung der künftigen Außenstelle der Julius-Leber-Schule beschlossen und das entsprechende Budget bewilligt. Diese liegt wie das Hauptgebäude in den Wallanlagen an der Grenze des Wallservituts, das die Grünanlagen schützt und für dessen Einhaltung der Ortsbeirat sich stets eingesetzt hat. Ein Eingriff in das Wallservitut ist nur aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung möglich, der aber in der M 163 nicht aufgeführt ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Magistrat das Servitut und die Grünanlagen nicht antastet. Darin möchte der Ortsbeirat den Magistrat bestärken. Hierzu besteht ein Informationsbedarf, wo die Erweiterung konkret stattfinden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1128 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7170 2025 Die Vorlage OF 1663/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4