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Reflexion

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Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2019, NR 747 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Planung vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Vorzugsvariante für eine künftige Bahnüberführung (Straßenbrücke) in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung sowie den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Planung für die Bahnüberführung ist folgendes zu berücksichtigen: 1. Zweck der Bahnüberführung ist es, Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise zu ermöglichen. Eine mögliche künftige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur U 5 in Preungesheim muss gewährleistet sein. Die Dimension der Brücke ist so gering wie möglich zu halten. 2. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise Schranken, versenkbare Poller oder ähnliches installiert. 3. Zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch eine Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr als Planungsvariante geprüft. Die Option zur zukünftigen Führung eines Busses über die Brücke zur Herstellung einer Umsteigebeziehung zwischen der Linie 39 und 25 soll dabei erhalten bleiben. 4. Zusätzlich zu einer Straßenbrücke wird eine Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass eine direkte Umsteigebeziehung zwischen der Buslinie 25 und S-Bahn mit einem möglichst kurzen Fußweg (maximal 100 Meter) realisiert wird. Nach Abschluss der Planung stellt der Magistrat in einer gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte 10 und 14, zu der in Absprache mit den beiden Ortsvorstehern eingeladen wird, seine Vorzugsvariante für den Bau einer Bahnüberführung vor. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Im Zuge des viergleisigen S-Bahnausbaus nach Bad Vilbel muss der bisherige schienengleiche Bahnübergang in der Berkersheimer Bahnstraße ersetzt werden. Nachdem der Bau einer Bahnunterführung wegen der hohen Kosten verworfen wurde und die bestehende Bahnunterführung "Im Wiesengarten" für den landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet ist, ist der Bau einer Straßenbrücke im Anschluss an die Berkersheimer Bahnstraße eine geeignete Lösung, um auch künftig die Gleise queren zu können. Damit bleiben für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, landwirtschaftlichen Verkehr, Rettungsfahrzeuge und Anliegerinnen und Anlieger die gewohnten und notwendigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Bedingung für den Bau einer Straßenbrücke an dieser Stelle ist die Verhinderung von Durchgangsverkehr, der zu einer unerwünschten und nicht verträglichen Verkehrsbelastung der beiden Stadtteile Berkersheim und Harheim führen würde. Deswegen muss durch bauliche Maßnahmen wie beispielweise Schranken oder Poller, möglicherweise auch in Kombination mit nur einer Fahrspur für den Autoverkehr, ein solcher Durchgangsverkehr verhindert werden. Mittlerweile hat die Deutsche Bahn mit den Bauarbeiten für den viergleisigen S-Bahnausbau begonnen. Für den Bahnübergang gibt es allerdings noch keine beschlossene Planung. Um zu verhindern, dass durch den weiteren Baufortschritt vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Entscheidungsfreiheit der Stadt Frankfurt beschränken, muss nun der Magistrat gemeinsam mit der Deutschen Bahn zügig eine Planung für die Bahnüberführung vorlegen, auf deren Grundlage dann die notwendigen Entscheidungen für den Bau getroffen werden können. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Daum Stadtv. Dr. Stephan F. Deusinger Stadtv. Prof. Dr. Johannes Harsche Stadtv. Thomas Kirchner Stadtv. Robert Lange Stadtv. Ömer Zengin Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eugen Emmerling Stadtv. Christian Heimpel Stadtv. Petra Scharf Stadtv. Hubert Schmitt Stadtv. Dimitrios Bakakis Stadtv. Angela Hanisch Stadtv. Wolfgang Siefert Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7310 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 310 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 357 2019 1. Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 96 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 747 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019

Provisorische Brücke vollwertig auch für Radverkehr ausbauen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2020, OM 5862 entstanden aus Vorlage: OF 238/14 vom 23.02.2020 Betreff: Provisorische Brücke vollwertig auch für Radverkehr ausbauen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die am Berkersheimer Bahnhof erforderliche Behelfsbrücke so gebaut wird, dass auch Radfahrer, Lastenräder und Seniorenmobile barrierefrei, zügig und unabhängig von Aufzügen die Gleise queren können, da abzusehen ist, dass diese Behelfsbrücke auf unabsehbare Zeit und über viele Jahre die einzige Möglichkeit ist, die Schienen zu überqueren, um in den Nachbarstadtteil oder weiter in die Innenstadt zu kommen. Begründung: Während die DB von einer "Behelfsbrücke" spricht, wissen alle Beteiligten, dass für die Radfahrerinnen und Radfahrer im Frankfurter Norden dieses Provisorium vom Zeitpunkt der endgültigen Beseitigung des Bahnübergangs bis zur Eröffnung der neu zu bauenden Omegabrücke dort die einzige Möglichkeit ist, die Gleise zu überqueren. Der Bahnübergang wird voraussichtlich 2021 geschlossen. Die Omegabrücke muss noch abgestimmt, geplant, planfestgestellt, finanziert, ausgeschrieben und dann gebaut werden, was sechs Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Überquerung der Gleise für Radfahrer mittels Behelfsaufzug bedingt zweimal die Anforderung eines Aufzugs, behindert und verkompliziert die zügige Fahrt zur Schule oder zum Arbeitsplatz und verlängert die Fahrtzeit in die anderen Stadtteile oder Innenstadt erheblich. Für Radverkehr mit Kindern im Anhänger, für Lastenräder oder für Seniorenmobile ist eine Überquerung der Gleise gar nicht mehr möglich. Auch im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft ist es widersinnig, wenn der Magistrat im Elektromobilitätskonzept von den Bürgern den Umstieg auf Fahrrad, Pedelecs und explizit Lastenräder fordert, im Gegenzug aber genau diesen Umstieg unmöglich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1171 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7310 Aktenzeichen: 66 6

Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2021, OF 289/14 Betreff: Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Umsetzung des Beschlusses §3762 vom 28.02.2019 zu beschleunigen und folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der BÜ99 wird erst dann endgültig geschlossen und abgebaut, wenn entweder eine dauerhafte Ersatzkreuzungsmöglichkeit (Straßenbrücke) existiert oder bis zur Öffnung einer solchen dauerhaften Ersatzkreuzungsmöglichkeit eine oder mehrere mittelfristige Übergangslösungen mit demselben Anforderungsprofil geschaffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Zugang zu den Bahnsteigen sichergestellt wird, sondern für den gesamten Schienenkreuzungsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim, unabhängig davon, ob zu Fuß, zu Fahrrad. Dies schließt auch ein, dass die Querung der Schienen für Dreiräder für Erwachsene (zum Beispiel Senioren oder Behinderte, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht auf einem gewöhnlichen Zweirad fahren können), für Lastenräder, Liegeräder und Fahrräder mit Anhänger sicher und problemlos möglich ist. 2. Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung den Verkehrsdezernenten auf, ohne weiteren Zeitverzug diese Planung mit den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 abzustimmen und den Bürgerinnen zeitnah vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten .ist bekannt, dass beim Ausbau der Main-Weser-Bahn der Bahnübergang BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof abgebaut und ersetzt werden muss. War zuerst eine Unterführung geplant, ist seit 2014 klar, dass aufgrund technischer Probleme als Kreuzungsersatz eine Omegabrücke gebaut werden muss. Mindestens drei teilweise abgestimmte Pläne dazu liegen im Verkehrsdezernat bereits seit 2015 oder 2016 vor, wurden lange Zeit zurückgehalten so dass eine Entscheidung erst im Februar 2020 gefällt wurde. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren oder Planänderungsverfahren für die Omegabrücke rechnen Experten vorsichtig mit sechs bis acht Jahren. Eine Sicherheit, dass diese Brücke jemals gebaut wird, gibt es nicht. Die Bahn will dennoch den Bahnübergang BÜ99 Ende 2021 für immer schließen und abbauen und den Fuß- und Radverkehr vorübergehend für die "Bauzeit" über einen "Behelfssteg" den Weg zum Bahnsteig ermöglichen. Das bedeutet, zwischen Ende 2021 und der Fertigstellung der Omegabrücke in ferner Zukunft soll der Verkehr zwischen Harheim und Berkersheim sowie zum Bahnsteig über einen "Behelfssteg" abgewickelt werden. Insbesondere der Radverkehr wird dabei erheblichen Einschränkungen unterworfen sein. In Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung (Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und Grünen NR747 vom 28.01.2019) sowie dem OBR 14 (z.B. OM 5862 vom 09.03.2020) wurde gefordert, dass auch dem Radverkehr die Querung der Bahngleise ermöglicht wird. Zum Radverkehr gehören dabei jedoch auch Lastenräder, Dreiräder für Erwachsene, Seniorenmobile oder Räder mit Anhänger. Der Stadt Frankfurt ist offenbar sicherer Radverkehr ausschließlich in der Innenstadt wichtig. Am Stadtrand ist (nach der Stellungnahme 1171 des Verkehrsdezernates vom 19.06.2020) der Wunsch der Harheimer nach einer "komfortablen" Möglichkeit zum Überqueren der so genannten Zwischenlösung zwar verständlich, jedoch wegen der erhöhten Kosten zu teuer. Dieser Radverkehr wird auf die Unterführung "Im Wiesengarten" verwiesen, wo sich die Radfahrerinnen die enge Unterführung dann mit LKWs, Anliegerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr teilen müssen. Unklar ist zudem noch immer, wo zukünftig die Haltestelle des Zubringerbusses 25 sein wird. Nach Angaben der DB-Netz AG wird der Bus dort halten, wo er heute schon hält: Folglich also genau dort, wo die zwei neuen Gleise verlegt werden. Konkretere Angaben sind auch aus dem Verkehrsdezernat nicht zu kriegen. Kurz: seit 2014 ist bekannt, dass die endgültige Schließung des BÜ99 ohne adäquatem Ersatz zur Kreuzung der Schienen besonders den Fuß- und Radverkehr und dabei besonders Senioren und Behinderte trifft und benachteiligt. Und zwar über sehr, sehr lange Zeit. Jetzt ist noch Zeit, das zu korrigieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7310 2021 Die Vorlage OF 289/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7310 entstanden aus Vorlage: OF 289/14 vom 21.02.2021 Betreff: Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99 Vorgang: NR 747/19; Beschl. d. Stv.-V., § 3762/19; OM 5862/20 OBR 14; ST 1171/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3762, zu beschleunigen und folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der BÜ99 wird erst dann endgültig geschlossen und abgebaut, wenn entweder eine dauerhafte Ersatzkreuzungsmöglichkeit (Straßenbrücke) existiert oder bis zur Öffnung einer solchen dauerhaften Ersatzkreuzungsmöglichkeit eine oder mehrere mittelfristige Übergangslösungen mit demselben Anforderungsprofil geschaffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Zugang zu den Bahnsteigen sichergestellt wird, sondern für den gesamten Schienenkreuzungsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim, unabhängig davon, ob zu Fuß oder zu Fahrrad. Dies schließt auch ein, dass die Querung der Schienen für Dreiräder für Erwachsene (zum Beispiel Senioren oder Behinderte, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht auf einem gewöhnlichen Zweirad fahren können), für Lastenräder, Liegeräder und Fahrräder mit Anhänger sicher und problemlos möglich ist. 2. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, ohne weiteren Zeitverzug diese Planung mit den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 abzustimmen und den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass beim Ausbau der Main-Weser-Bahn der Bahnübergang BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof abgebaut und ersetzt werden muss. War zuerst eine Unterführung geplant, ist seit 2014 klar, dass aufgrund technischer Probleme als Kreuzungsersatz eine Omegabrücke gebaut werden muss. Mindestens drei teilweise abgestimmte Pläne dazu liegen im Verkehrsdezernat bereits seit 2015 oder 2016 vor, wurden lange Zeit zurückgehalten, sodass eine Entscheidung erst im Februar 2020 gefällt wurde. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren oder Planänderungsverfahren für die Omegabrücke rechnen Experten vorsichtig mit sechs bis acht Jahren. Eine Sicherheit, dass diese Brücke jemals gebaut wird, gibt es nicht. Die Bahn will dennoch den Bahnübergang BÜ99 Ende 2021 für immer schließen und abbauen und dem Fuß- und Radverkehr vorübergehend für die "Bauzeit" über einen "Behelfssteg" den Weg zum Bahnsteig ermöglichen. Das bedeutet, zwischen Ende 2021 und der Fertigstellung der Omegabrücke in ferner Zukunft soll der Verkehr zwischen Harheim und Berkersheim sowie zum Bahnsteig über einen "Behelfssteg" abgewickelt werden. Insbesondere der Radverkehr wird dabei erheblichen Einschränkungen unterworfen sein. In Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung (Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN, NR 747, vom 28.01.2019) sowie dem Ortsbeirat 14 (z. B. OM 5862 vom 09.03.2020) wurde gefordert, dass auch dem Radverkehr die Querung der Bahngleise ermöglicht wird. Zum Radverkehr gehören dabei jedoch auch Lastenräder, Dreiräder für Erwachsene, Seniorenmobile oder Fahrräder mit Anhänger. Der Stadt Frankfurt ist offenbar sicherer Radverkehr ausschließlich in der Innenstadt wichtig. Am Stadtrand ist (nach der Stellungnahme ST 1171 des Verkehrsdezernates vom 19.06.2020) der Wunsch der Harheimer nach einer "komfortablen" Möglichkeit zum Überqueren der so genannten Zwischenlösung zwar verständlich, jedoch wegen der erhöhten Kosten zu teuer. Dieser Radverkehr wird auf die Unterführung "Im Wiesengarten" verwiesen, wo sich die Radfahrerinnen und Radfahrer die enge Unterführung dann mit Lkws, Anliegerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr teilen müssen. Unklar ist zudem noch immer, wo zukünftig die Haltestelle des Zubringerbusses 25 sein wird. Nach Angaben der DB-Netz AG wird der Bus dort halten, wo er heute schon hält: Folglich also genau dort, wo die zwei neuen Gleise verlegt werden. Konkretere Angaben sind auch aus dem Verkehrsdezernat nicht zu kriegen. Kurz: Seit 2014 ist bekannt, dass die endgültige Schließung des BÜ99 ohne adäquatem Ersatz zur Kreuzung der Schienen besonders den Fuß- und Radverkehr und dabei besonders Senioren und Behinderte trifft und benachteiligt. Und zwar über sehr, sehr lange Zeit. Jetzt ist noch Zeit, das zu korrigieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2020, OM 5862 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6

Beratung im Ortsbeirat: 4