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Reflexion

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Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 entstanden aus Vorlage: OF 1185/1 vom 25.01.2020 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Straße/Wallauer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wallauer Straße/Wörsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Nicht alle Autos, die von der Europa-Allee in die Eppenhainer Straße fahren, wollen in den Stadtteil Gallus einfahren. Die Eppenhainer Straße wird auch von Autofahrern als Abkürzung genommen, die möglichst schnell zur Mainzer Landstraße gelangen wollen. Aus diesem Grund hat der Autoverkehr in diesem Teil der Eppenhainer Straße enorm zugenommen. Für die dortige Bevölkerung muss deshalb ein sicheres Queren der Eppenhainer Straße möglich sein, vor allem auch für die dortige ältere Bevölkerung, die teils nicht mehr so mobil ist, und auch für die Kinder in diesem Bereich. Deshalb ist hier ein gekennzeichneter Fußgängerüberweg dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 896 Aktenzeichen: 32 0

Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Stra-ße/Wallauer Straße

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Betreff: Fußgängerüberweg einrichten in der Eppenhainer Straße an der Einmündung Wörsdorfer Stra-ße/Wallauer Straße Bei dem angesprochenen Bereich handelt es sich um eine Tempo-30-Zone. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich. Die genannte Querungsstelle ist nicht im Schulwegplan verzeichnet. Im Umfeld befinden sich keine schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel Kindergarten). Zudem ist der Einmündungsbereich Eppenhainer Straße/Wallauer Straße baulich bereits besonders hervorgehoben (verkehrsberuhigende Anrampung und abgepollerte Gehwegsbereiche). Aus den genannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 896

Sichere Schulwege im Ortsbeirat 1 hier: Fußgängerüberweg Eppenhainer Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 177/1 Betreff: Sichere Schulwege im Ortsbeirat 1 hier: Fußgängerüberweg Eppenhainer Straße Vorgang: OM 5741/20 OBR 1; ST 818/20 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits mit der OM 5741 2020 hatte der Ortsbeirat eine Querungsmöglichkeit gefordert, die jedoch mit ST 818 2020 abgelehnt wurde. Die Begründung, dass in Tempo-30-Zonen ein Fußgängerüberweg "in der Regel" entbehrlich sei, ist hier jedoch nicht zutreffend. Denn in der OM wird richtig beschrieben, dass es sich bei der Eppenhainer Straße nicht um ein homogenes Tempo-30-Wohngebiet, sondern um eine vom Durchgangsverkehr betroffene Straße handelt. Sie wird häufig von Schulkindern und älteren Menschen überquert, was ohne sichere Querungsmöglichkeit jedoch sehr gefährlich ist. Immer wieder sprechen Eltern und ältere Menschen aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße den Ortsbeirat 1 auf die fehlende Querungsmöglichkeit an. Die ST 818 2020 bezieht sich darauf, dass die gewünschte Querungsstelle nicht im Schulwegplan verzeichnet sei, was jedoch nicht möglich ist, weil kein geeigneter Fußgängerüberweg existiert. Aus dem Schulwegeplan wiederum ist klar ersichtlich, dass Schüler*innen aus der Anspacher Straße und der Wallauer Straße die Eppenhainer Straße auf dem Schulweg zur Grundschule Europaviertel kreuzen. Dies vorangeschickt wird der Magistrat aufgefordert, die in OM 5741 2020 geforderte Querungsmöglichkeit in der Eppenhainer Straße auf Höhe der Wallauer-/ Wörsdorfer Straße in Form eines Fußgängerüberweges zu schaffen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5741 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 818 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 896 2021 Die Vorlage OF 177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4