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Gefahrenabwehrverordnung präzisieren

Vorlagentyp: NR Magistrat

NR 1336

Gefahrenabwehrverordnung präzisieren

FDP
Antrag vom: 19.8.2025

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Gefahrenabwehrverordnung (GAV) der Stadt Frankfurt am Main wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: "Aggressives, aufdringliches, bedrängendes Betteln, Betteln in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen ist verboten.

" 2. § 13 Abs. 3 Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst: "3. entgegen § 7 Abs. 3 in aggressiver, aufdringlicher, bedrängender Weise, Betteln durch behinderndes oder nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen sowie mit oder mittels Minderjährigen bettelt,"

Begründung

In vielen Bereichen der Stadt nimmt die Bettelei sichtbar zu; Passantinnen und Passanten berichten vermehrt von Störungen im Alltag, insbesondere durch aufdringliches, bedrängendes oder behinderndes Auftreten. Um hier eine klare, einheitliche und vollzugstaugliche Linie sicherzustellen, ist eine sprachliche Präzisierung der Gefahrenabwehrverordnung geboten. Die Ersetzung des Wortes "insbesondere" durch "Betteln" in §7 Abs. 3 sowie die gleichlautende Anpassung in §13 Abs. 3 beseitigen auslegungsbedingte Unschärfen, erhöhen Normenklarheit und Bestimmtheit und stellen sicher, dass der Ordnungswidrigkeitentatbestand deckungsgleich zur materiellen Verbotsnorm angewendet werden kann. Die Änderung erweitert den Tatbestand nicht, sondern präzisiert ihn für eine einheitliche, verhältnismäßige Vollz ugspraxis.