Mindestpreise für Mietwagenanbieter in Frankfurt unverzüglich festlegen
NR 1337
Mindestpreise für Mietwagenanbieter in Frankfurt unverzüglich festlegen
Antrag
Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich Mindestpreise für Mietwagenanbieter in Frankfurt gemäß § 51a Personenbeförderungsgesetzt (PBefG) festzulegen, um die Interessen der öffentlichen Verkehrsordnung im Stadtgebiet präventiv zu schützen. Aufgrund der bereits jetzt existenzgefährdenden Situation für den der Erfüllung von Gemeinwohlinteressen dienenden Taxiverkehr in Frankfurt ist auf die vorherige Einholung eines Gutachtens zur Einführung von Mindestpreisen für Mietwagenanbieter zu verzichten und diese stattdessen anhand bereits vorliegender Daten sowie Erkenntnisse fundiert zu begründen.
Begründung
Bereits im Rahmen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die im August 2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber den Paragraph 51a in das Bundesgesetz aufgenommen. Dieser räumt den Genehmigungsbehörden das Recht ein, zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für den Verkehr mit Mietwagen, der in ihrem Bezirk betrieben wird, tarifbezogene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungsentgelte, festzulegen. Das Verwaltungsgerichts Leipzig sieht in seinem Urteil vom 15. November 2024 (AZ 1K 311/23), die Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen über § 51a Abs. 1 PBefG zum "Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen" zum präventiven Schutz des der Erfüllung von Gemeinwohlinteressen dienenden Taxiverkehrs als zulässig an. Zwar ist die Frage, inwieweit Studien oder Gutachten erforderlich sind, um die Notwendigkeit von Mindestpreisen für Mietwagenanbieter zu belegen, noch nicht abschließend geklärt. Die Situation am Mietwagenmarkt in Frankfurt ist jedoch so eindeutig, dass sich eine solche Regelung sehr gut begründen lässt. So liefert etwa das Gutachten zu Mindestbeförderungsentgelten in der Stadt Heidelberg von Linne + Krause (erstellt Februar 2025) hinreichende Hinweise dazu. Dort wird u. a. darauf verwiesen, dass sich in Frankfurt am Main "ein kritischer Schwarzwirtschaftskomplex" etabliert hat, der bis in die Rhein-Neckar-Region ausgreift. Weiterhin wird dort ausgeführt, dass sich die Zahl der Mietwagen seit 2015 in Frankfurt annähernd versechsfacht und damit die Zahl der Taxis überholt hat. Um die Existenzgefährdung des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrssystems durch die Praxis von Preisdumping im Mietwagenverkehr zu unterbinden, ist der Magistrat aufgefordert, unverzüglich Mindestpreise für Mietwagenanbieter festzulegen. Dabei kann er sich an dem Beispiel der Stadt Heidelberg orientieren, wo seit dem 01. August 2025 Mindestpreise für Mietwagen eingeführt wurden und diese maximal 7,5 Prozent unter den festgelegten Taxitarifen liegen dürfen. Der Magistrat darf die Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen in Frankfurt nicht weiter verzögern und ist dazu aufgefordert, jetzt unverzüglich zum Schutz des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrssystems präventiv tätig zu werden.