Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372
Vorlagentyp: OA
Magistrat
Bisheriger Verlauf
04.11.2021
09.12.2022
07.10.2024
18.11.2024
05.12.2024
07.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Ergänzungsantrag zur B 372 Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
Details im PARLIS OF_788-3_2024Anregung Ortsbeirat
Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372
Details im PARLIS OA_517_202409.12.2022
07.10.2024
18.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Ergänzungsantrag zur B 372 Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
Details im PARLIS OF_788-3_202405.12.2024
Anregung Ortsbeirat
Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372
Details im PARLIS OA_517_202407.04.2025
OA 517
Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
Hauptinformationen
Betreff
Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
Oa Number
OA 517
Anregung Date
05.12.2024
Anregungstext
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Wie und wann kann die Verstetigung der Öffnung des Schulhofes der Merianschule erfolgen? 2. Wie und wann können weitere Schulen im Nordend und in ganz Frankfurt generell als Spiel- und Bewegungsflächen außerhalb der Schulöffnungszeiten geöffnet werden?
Endgültige Entscheidung
Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis; Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Weitere Informationen
Vorgang
V 219/21 OBR 3; ST 2741/22
Abstimmung
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss)
Begründung
In der Stellungnahme ST 2741 aus 2022 wird von der Federführung des Stadtschulamtes und der Umsetzung von baulichen und organisatorischen Maßnahmen gesprochen. Verwiesen wird dabei auf den Planungsrahmen 'Schulsport und Freiraum', der mittlerweile veröffentlicht ist. Dort wird der Punkt 'stadträumliche Schnittstellen im Quartier' auf den Seiten 65 bis 68 erläutert. Die dort geforderte Bedarfsplanung zur Identifizierung möglicher Potenziale liegt im Nordend bereits seit mehreren Jahren vor. Dort wurden die Schulhöfe explizit als Potenziale für weitere benötigte Frei- und Bewegungsflächen genannt. Jetzt stellt sich die Frage, wie der erwähnte 'Nutzungsrahmen' und die 'Nutzungskoordination' erfolgen und umgesetzt werden sollen.
Aktenzeichen
-
Versandpaket
11.12.2024
Entstanden aus
OF 788/3 vom 18.11.2024
Verwandte Vorlage
Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 219; Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2741; Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 575
Vertraulichkeit
Nein
Ausschusssitzungen
34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 35; 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 9; 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 64; 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44
Zuständige Ausschüsse
Ältestenausschuss; Haupt- und Finanzausschuss
Antragstellender Ortsbeirat
Ortsbeirat 3
Extraktions-Metadaten
- Extraktionsquelle:
- docetl-analyzer
- Extraktionsdatum:
- 19.09.2025
- Extrahierte Typen:
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Rohdaten (JSON)
{ "extractions": { "oa_extraction": { "title": "Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372", "betreff": "Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main", "content": "S A C H S T A N D :\n Anregung vom 05.12.2024, OA 517 entstanden aus Vorlage: \n OF 788/3 vom\n 18.11.2024 Betreff: Sportentwicklungsplanung Frankfurt am\n Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Vorgang:\n V 219/21 OBR 3; ST\n 2741/22 Der Bericht endet mit dem Punkt \"Ausblick -\n Sportentwicklungsplanung - Sport- und Bewegungsräume\" und dort mit dem Fazit,\n dass \"weitere Sportgelegenheiten für Freizeit und Erholung im Alltag als auch\n zur sportlichen Nutzung\" eine gesamtstädtische Herausforderung seien. Im\n Ortsbezirk 3 gibt es dazu bereits seit Jahren die Idee, die Schulhöfe verstärkt\n außerhalb der Schulzeiten zu öffnen. Die erfolgreiche Öffnung des Schulhofes\n der Merianschule in den letzten Jahren erforderte großes Engagement aus dem\n Ortsbeirat und Finanzmittel aus dem Ortsbeiratsbudget. Dies vorausgeschickt, möge die\n Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden\n Fragen gebeten: \n1. Wie und wann kann die\n Verstetigung der Öffnung des Schulhofes der Merianschule erfolgen? 2. Wie und wann können weitere\n Schulen im Nordend und in ganz Frankfurt generell als Spiel- und\n Bewegungsflächen außerhalb der Schulöffnungszeiten\n geöffnet werden? \n Begründung: In der Stellungnahme ST 2741 aus 2022 wird von\n der Federführung des Stadtschulamtes und der Umsetzung von baulichen und\n organisatorischen Maßnahmen gesprochen. Verwiesen wird dabei auf den\n Planungsrahmen \"Schulsport und Freiraum\", der mittlerweile veröffentlicht ist.\n Dort wird der Punkt \"stadträumliche Schnittstellen im Quartier\" auf den Seiten\n 65 bis 68 erläutert. Die dort geforderte Bedarfsplanung zur Identifizierung\n möglicher Potenziale liegt im Nordend bereits seit mehreren Jahren vor. Dort\n wurden die Schulhöfe explizit als Potenziale für weitere benötigte Frei- und\n Bewegungsflächen genannt. Jetzt stellt sich die Frage, wie der erwähnte\n \"Nutzungsrahmen\" und die \"Nutzungskoordination\" erfolgen und umgesetzt werden\n sollen. Antragstellender Ortsbeirat:\n Ortsbeirat 3\n Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: \n Bericht des\n Magistrats vom 07.10.2024, B 372 \n dazugehörende Vorlage: \n Auskunftsersuchen\n vom 04.11.2021, V 219\n Stellungnahme\n des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2741 \n Stellungnahme des\n Magistrats vom 07.04.2025, ST 575 \n Zuständige Ausschüsse: \n Ältestenausschuss \n Haupt- und\n Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:\n 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des\n Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 35 \n \n Bericht: TO II \n Die Stadtverordnetenversammlung wolle\n beschließen: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. \n 2. Die Vorlage\n OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. \n Abstimmung: \n zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION\n und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke\n und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Votum im\n Ältestenausschuss) 34. Sitzung des\n Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 9 \n \n Bericht: TO II \n Die Stadtverordnetenversammlung wolle\n beschließen: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. \n 2. Die Vorlage\n OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. \n Abstimmung: \n zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION\n und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke\n und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) \n Sonstige Voten/Protokollerklärung zu\n 1: Gartenpartei (B 372 = Kenntnis, OA 517 = Annahme) \n 36. Sitzung der\n Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 64 \n \n Beschluss: 1. Die Vorlage\n B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage\n OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. \n Abstimmung: \n zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION,\n BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) \n zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke,\n AfD und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)\n \n37. Sitzung des\n OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche\n Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats\n in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit\n unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit\n erinnert. Abstimmung: \n Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): \n§\n 5576, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024", "vorgang": "V 219/21 OBR 3; ST 2741/22", "oa_number": "OA 517", "abstimmung": "zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); zu 2. 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