Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt
 
Vorlagentyp: OA  
Magistrat
   
  Bisheriger Verlauf
09.10.2024
23.01.2025
04.08.2025
04.08.2025
OA 522
Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt
  Ortsbeirat 3  
  Anregung vom: 23.1.2025 
 Entstanden aus
 OF 783/3 vom
 09.10.2024 
 Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen / Der Magistrat wird gebeten:
 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
 berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden
 kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das
 Verkaufsverbot bereits.
 Begründung
Die Konsumzahlen von Lachgas steigen gerade unter den
 Jugendlichen auch in Frankfurt immer weiter an. Mittlerweile wird das Gas in
 bunten Flaschen mit zugesetzten Duftstoffen an unzähligen Kiosken und sonstigen
 Geschäften, auch im Nordend, ohne Risikohinweis an Kinder und Jugendliche
 verkauft. Die leeren Kartuschen finden sich auf Plätzen, in Parks und auf
 Spielplätzen. Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Lachgas sind sehr
 hoch und es müssen immer wieder Jugendliche im Krankenhaus behandelt werden.
 Obwohl auf allen Ebenen Aufklärung erfolgt, ist vielen Jugendlichen, aber auch
 ihren Eltern, das Risiko nicht bewusst. Das Verbotsverfahren auf Bundesebene
 lässt immer noch auf sich warten, deshalb sollten alle Möglichkeiten
 ausgeschöpft werden, um das Verbot so schnell wie möglich in unserer Stadt
 umzusetzen.
 Zuständige Ausschüsse
 Ausschuss für
 Personal, Sicherheit und Digitalisierung 
 Dazugehörende Vorlage
 Bericht des
 Magistrats vom 04.08.2025, B 275