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Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)

Vorlagentyp: OF Magistrat

OF 1085/9

Aufstellen eines Verbotsschilds gegen illegale Müllablagerung in der Eleonore-Sterling-Straße (Höhe Hausnummer 24, neben Glas- und Altkleidercontainer)

CDU
Antragsdatum: 21.8.2025

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Eleonore-Sterling-Straße - auf Höhe des Hochhauses Nr. 24, in unmittelbarer Nähe zu den dort aufgestellten Glas- und Altkleidercontainern - ein deutlich sichtbares Schild mit dem Hinweis "Das Ablagern von Müll und Sperrmüll ist verboten - Zuwiderhandlungen werden geahndet" angebracht wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es regelmäßig zu illegalen Müll- und Sperrmüllablagerungen Diese Zustände beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des Wohnviertels erheblich, sondern stellen auch eine hygienische und sicherheitstechnische Belastung dar. Bürgersteige werden zeitweise unpassierbar, Müll wird durchwühlt und bis in den Straßenraum verteilt, was zu Glasscherben und weiteren Gefahren führt. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebiets durch die Verwahrlosung des öffentlichen Raums. Ein Hinweisschild mit einem klaren Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren. Es handelt sich um öffentliches Gelände, daher liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen beim Magistrat.

Begründung

An besagter Stelle kommt es regelmäßig zu illegalen Müll- und Sperrmüllablagerungen Diese Zustände beeinträchtigen nicht nur das Erscheinungsbild des Wohnviertels erheblich, sondern stellen auch eine hygienische und sicherheitstechnische Belastung dar. Bürgersteige werden zeitweise unpassierbar, Müll wird durchwühlt und bis in den Straßenraum verteilt, was zu Glasscherben und weiteren Gefahren führt. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten zudem eine negative Veränderung des Wohngebiets durch die Verwahrlosung des öffentlichen Raums. Ein Hinweisschild mit einem klaren Verbot und einem Hinweis auf mögliche Strafen kann präventiv wirken und einen Beitrag dazu leisten, das Müllaufkommen an dieser Stelle zu reduzieren. Es handelt sich um öffentliches Gelände, daher liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen beim Magistrat.

Beratungsergebnisse

41. Sitzung des OBR 9
2025-09-04 | TO I, TOP 33
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 1085/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

Beschluss

Die Vorlage OF 1085/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme