Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Details im PARLIS OF_1170-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Details im PARLIS OM_7150_2025Antrag Ortsbeirat
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Details im PARLIS OF_1170-2_2025Anregung Ortsbeirat
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Details im PARLIS OM_7150_2025OF 1170/2
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt am Main
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Zuge der derzeitigen Straßenbauarbeiten dafür Sorge zu tragen, - den Bereich vor dem Haupteingang der evangelisch-reformierten Kirche/ Gemeindezentrum in der Freiherr-vom-Stein Str. 8 (s. Fotos a, b & c) mit entsprechender Straßenbeschilderung sowie entsprechender Schraffierung so auszuweisen, dass dieser für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ist und zukünftig nicht mehr von parkenden Autos blockiert wird. Begründung: Vor dem Eingang der Kirche/ Gemeindezentrum gibt es zwar eine Abschrägung des Bordsteines, um mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ungehindert die Rampe nutzen zu können, aber leider wird diese Stelle immer wieder mit parkenden Autos blockiert. Die Aussparung der aufgezeichneten Parkplätze auf der Straße stellen auch kein Hindernis dar. Die Fotos (a-c) wurden von der Antragstellerin aufgenommen.
Begründung
Vor dem Eingang der Kirche/ Gemeindezentrum gibt es zwar eine Abschrägung des Bordsteines, um mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ungehindert die Rampe nutzen zu können, aber leider wird diese Stelle immer wieder mit parkenden Autos blockiert. Die Aussparung der aufgezeichneten Parkplätze auf der Straße stellen auch kein Hindernis dar. Die Fotos (a-c) wurden von der Antragstellerin aufgenommen.