Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof
Details im PARLIS OF_1280-6_2025Auskunftsersuchen
Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof
Details im PARLIS V_1244_2025Antrag Ortsbeirat
Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof
Details im PARLIS OF_1280-6_2025Auskunftsersuchen
Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof
Details im PARLIS V_1244_2025OF 1280/6
Nied: Zukunft von Sportveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - Niddakampfbahn und Georgshof Der Frankfurter Polo-Club e.V. wurde im Juni 2025 durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt mit einem Veranstaltungsverbot für seine traditionellen Polo-Turniere auf dem Georgshof belegt. Dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 26.06.2025 (Az. 8 L 2832/25.F) aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass die Veranstaltungen keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets darstellen und die Stadt Frankfurt zur Genehmigung verpflichtet ist. Besonders irritierend war in diesem Zusammenhang, dass Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) selbst als Schirmherr der Veranstaltung vorgesehen war, während sein Magistratsdezernat gleichzeitig das Verbot aussprach. Diese widersprüchliche Kommunikation wirft Fragen zur internen Abstimmung und politischen Haltung gegenüber dem Verein auf. Der Polo-Club engagiert sich seit über 30 Jahren ehrenamtlich in Frankfurt-Nied - mit Angeboten für Kinder- und Jugendarbeit, therapeutisches Reiten und gesellschaftliche Teilhabe. Die Entscheidung der Stadt, das Turnier pauschal zu untersagen, wirkt vor diesem Hintergrund nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gezielt gegen den Verein in Nied gerichtet. Bemerkenswert ist zudem, dass die Stadt Frankfurt zunächst Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt hatte, diese jedoch kurz darauf zurückzog. Dies lässt den Eindruck entstehen, dass die ursprüngliche Ablehnung nicht auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage beruhte, sondern politisch motiviert war.
Begründung
Die kurzfristige Untersagung der Poloclub-Turniere am Georgshof durch die Stadt Frankfurt hat erhebliche Irritationen ausgelöst - nicht nur beim betroffenen Verein, sondern auch in der Öffentlichkeit. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat klargestellt, dass die Entscheidung der Stadt rechtswidrig war. Dennoch bleibt offen, wie es zu dieser Entscheidung kam und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Besonders besorgniserregend ist, dass ein solches Verbot den Frankfurter Polo-Club in existenzielle Schwierigkeiten bringen kann. Die Poloturniere stellen eine zentrale Einnahmequelle dar, mit der der Verein seine gemeinnützige Arbeit finanziert - darunter auch Sportangebote, Jugendarbeit und therapeutisches Reiten. Eine wiederholte oder pauschale Untersagung gefährdet damit nicht nur den Verein selbst, sondern auch das soziale Engagement, das er leistet. Der Ortsbeirat fordert eine transparente, rechtssichere und faire Bewertung aller Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet - unabhängig von politischen oder ideologischen Präferenzen. Die Niddakampfbahn und der Georgshof sind zentrale Orte für Breitensport, Jugendarbeit und gesellschaftliches Engagement. Diese Angebote dürfen nicht durch pauschale oder rechtlich nicht haltbare Verbote gefährdet werden.