Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den
Details im PARLIS OF_1502-1_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
Details im PARLIS OM_6360_2025Antrag Ortsbeirat
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den
Details im PARLIS OF_1502-1_2025Anregung Ortsbeirat
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
Details im PARLIS OM_6360_2025OF 1502/1
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbin-den
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der LSA vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat
Begründung
Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat