Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
Details im PARLIS OF_1528-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
Details im PARLIS OM_7445_2025Antrag Ortsbeirat
Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
Details im PARLIS OF_1528-5_2025Anregung Ortsbeirat
Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
Details im PARLIS OM_7445_2025OF 1528/5
Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h im Zeitraum zwischen 7-17 Uhr im unmittelbaren Bereich des neuen Areal Martin-Buber Schule zu installieren. Begründung: Im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule herrscht insbesondere in den Kernzeiten von 7:00 bis 17:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Bus und Lieferverkehr. In diesem Zeitraum bewegen sich zahlreiche Kinder und Jugendliche auf den Gehwegen, Querungen und im Umfeld der Schule. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer - insbesondere der Schülerinnen und Schüler - zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h notwendig. Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung verringert das Unfallrisiko erheblich, verkürzt den Bremsweg und ermöglicht es den Fahrzeugführern, in jeder Situation angemessen und rechtzeitig zu reagieren. Darüber hinaus trägt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer beruhigten Verkehrssituation bei, reduziert Lärm- und Abgasbelastung und schafft eine sichere Umgebung für das schulische Leben sowie für die Anwohner.
Begründung
Im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule herrscht insbesondere in den Kernzeiten von 7:00 bis 17:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Bus und Lieferverkehr. In diesem Zeitraum bewegen sich zahlreiche Kinder und Jugendliche auf den Gehwegen, Querungen und im Umfeld der Schule. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer - insbesondere der Schülerinnen und Schüler - zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h notwendig. Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung verringert das Unfallrisiko erheblich, verkürzt den Bremsweg und ermöglicht es den Fahrzeugführern, in jeder Situation angemessen und rechtzeitig zu reagieren. Darüber hinaus trägt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer beruhigten Verkehrssituation bei, reduziert Lärm- und Abgasbelastung und schafft eine sichere Umgebung für das schulische Leben sowie für die Anwohner.