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Digitalisierung von Verwaltungsleistungen

Vorlagentyp: OF Magistrat

OF 1540/1

Digitalisierung von Verwaltungsleistungen

CDU
Antragsdatum: 2.2.2025

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, welche Verwaltungsleistungen im Jahr 2024 digitalisiert wurden und welche für das Jahr 2025 planmäßig noch vorgesehen sind. Begründung: Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen trägt zur Modernisierung des öffentlichen Sektors bei und verbessert die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Fristen das alten OZG nicht eingehalten wurden, gelten dessen Ziele, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, weiterhin. Das neue OZG gilt seit dem 24.07.2024.

Begründung

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen trägt zur Modernisierung des öffentlichen Sektors bei und verbessert die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Fristen das alten OZG nicht eingehalten wurden, gelten dessen Ziele, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, weiterhin. Das neue OZG gilt seit dem 24.07.2024.

Beratungsergebnisse

36. Sitzung des OBR 1
2025-02-18 | TO I, TOP 36
Schritt 1
Beschluss:
Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
Abstimmung:
5 GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Befassung mit der Vorlage)

Beschluss

Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis

5 GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Befassung mit der Vorlage)