Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1
Bisheriger Verlauf
OF 1573/1
Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 1
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils oder anderer mobiler Anbieter in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern im Jahr 2025 zu veranlassen: - zwei Einsätze im Bahnhofsviertel (Ansprechpartner: Kinderbeauftragter Bahnhofsviertel),
- vier Einsätze in Gallus Süd und
Nord/Europaviertel (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Gallus Süd und Europaviertel/Gallus Nord), Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 6.000 Euro zu finanzieren. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 1 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Das Angebot wurde in 2024 gut genutzt und viele Eltern haben sich gefreut, dass das Spielmobil an Orten im Einsatz war, an denen es sonst nicht gastiert. Da viele Spielplätze im Ortsbezirk zudem in schlechtem Zustand sind, ist ein zusätzliches Angebot sinnvoll und bietet Abwechslung. Die betroffenen Kinderbeauftragte wünschen sich die Einsätze in ihren Stadtteilen.
Begründung
Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 1 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Das Angebot wurde in 2024 gut genutzt und viele Eltern haben sich gefreut, dass das Spielmobil an Orten im Einsatz war, an denen es sonst nicht gastiert. Da viele Spielplätze im Ortsbezirk zudem in schlechtem Zustand sind, ist ein zusätzliches Angebot sinnvoll und bietet Abwechslung. Die betroffenen Kinderbeauftragte wünschen sich die Einsätze in ihren Stadtteilen.