Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main II
OF 1615/1
Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main II Der Magistrat wird hinsichtlich seines Vortrags M 62 vom 28. März 2025 um Erläuterung gebeten, 1. warum eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Themen, die ausschließlich die öffentliche Sicherheit betreffen, nicht stattfinden soll; 2. was der Magistrat unter diesen Themen, die ausschließlich die öffentliche Sicherheit betreffen, versteht; und 3. wie genau die Auslosung der Losbürger durchgeführt werden soll und welche Kriterien (z.B. Lebensalter, räumliche Verteilung, u.a.) insoweit Anwendung finden sollen.
Begründung
Es erscheint zudem nicht unmittelbar einsichtig, warum Fragen der öffentlichen Sicherheit von der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgenommen sein sollen, da auch diese die Öffentlichkeit betreffen.
Zuletzt besteht Bedarf an einer eingehenderen Erläuterung des Ablaufs des Losverfahrens.