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Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

12.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen

Details im PARLIS OF_1681-1_2025
02.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen

Details im PARLIS OM_7297_2025

OF 1681/1

Lärm bei Veranstaltungen am Mainkai begrenzen

GRÜNE
Antragsdatum: 12.8.2025

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Bei Genehmigungen für Veranstaltungen verbindliche Zeit- und Dezibelobergrenzen gemäß TA Lärm festzulegen. 2. Veranstaltungen so zu gestalten und genehmigen zu lassen, dass eine Durchführung ohne oder mit deutlich reduzierter Beschallung möglich ist. 3. Den Schutz der Anwohnenden, insbesondere deren gesundheitliche Unversehrtheit, vorrangig zu berücksichtigen. 4. Das Ordnungsamt anzuweisen, auch bei vorliegenden Genehmigungen einzuschreiten, wenn gesundheitsgefährdende Lautstärken erreicht werden. Begründung: Am 21. Juni 2025 fand am Mainkai ein Werbe-Event der Firma Red Bull statt. Für ein Radrennen mit etwa 200 Amateurfahrerinnen und -fahrern wurde der Bereich zur Rennstrecke umfunktioniert. Schon während des Aufbaus gab es Lautsprecherdurchsagen und Soundchecks. Am Veranstaltungstag wurden Wohnungen in der Nähe stundenlang mit Musik und Ansagen beschallt - Messungen in Innenräumen (Fenster und Türen geschlossen) ergaben bis zu 87 Dezibel. Das entspricht einem Rasenmäher und kann laut WHO zu Hörschäden führen. Gerade bei sommerlichen Temperaturen ist es unzumutbar, wenn Anwohnende nur durch Schließen von Fenstern und Türen Ruhe finden. Die Stadt muss hier klare Grenzen ziehen und die Gesundheit der Bevölkerung über kommerzielle Interessen stellen. Fotos: privat

Begründung

Am 21. Juni 2025 fand am Mainkai ein Werbe-Event der Firma Red Bull statt. Für ein Radrennen mit etwa 200 Amateurfahrerinnen und -fahrern wurde der Bereich zur Rennstrecke umfunktioniert. Schon während des Aufbaus gab es Lautsprecherdurchsagen und Soundchecks. Am Veranstaltungstag wurden Wohnungen in der Nähe stundenlang mit Musik und Ansagen beschallt - Messungen in Innenräumen (Fenster und Türen geschlossen) ergaben bis zu 87 Dezibel. Das entspricht einem Rasenmäher und kann laut WHO zu Hörschäden führen. Gerade bei sommerlichen Temperaturen ist es unzumutbar, wenn Anwohnende nur durch Schließen von Fenstern und Türen Ruhe finden. Die Stadt muss hier klare Grenzen ziehen und die Gesundheit der Bevölkerung über kommerzielle Interessen stellen. Fotos: privat

Beratungsergebnisse

41. Sitzung des OBR 1
2025-09-02 | TO I, TOP 17
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 1681/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1 der Vorlage folgenden Wortlaut enthält: "1. Bei Genehmigungen für Veranstaltungen verbindliche Zeit- und Dezibelobergrenzen gemäß TA-Lärm/Bundesimmissionsschutzgesetz festzulegen."
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

Beschluss

Anregung an den Magistrat OM 7297 2025 Die Vorlage OF 1681/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1 der Vorlage folgenden Wortlaut enthält: "1. Bei Genehmigungen für Veranstaltungen verbindliche Zeit- und Dezibelobergrenzen gemäß TA-Lärm/Bundesimmissionsschutzgesetz festzulegen."

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme