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Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

25.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“

Details im PARLIS OF_247-14_2025
08.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“

Details im PARLIS OM_7448_2025

OF 247/14

Aufzüge am S-Bahnhof "Berkersheim"

BFF
Antragsdatum: 25.8.2025

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn zu bitten, dem Vandalismus in den Aufzügen am S-Bahnhof Berkersheim mit einer Videoüberwachung vorzubeugen und deren beständige Funktionalität sicherzustellen. Begründung: Laut Auskunft der Deutschen Bahn fallen die Aufzüge am Bahnhof Berkersheim, der öffentlich mit dem Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit wirbt, in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Dies führt regelmäßig über mehrere Tage und Wochen zu einem nicht-barrierefreien Bahnhof und macht die Nutzung des ÖPNVs für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen an dieser Stelle unmöglich. Darüber hinaus ist der Transport von Kinderwagen und Fahrrädern über die Treppen nur unter schwersten Bedingungen durchführbar. Die Installation einer Videoüberwachung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten wäre nicht nur dem Schutz der Aufzüge dienlich, sondern würde vor allem mobilitätseingeschränkten Personen zur barrierefreien Nutzung des Bahnhofs Sicherheit verleihen. Etwaige Nachteile, die mit einer Videoüberwachung an diesem für den Frankfurter Norden wichtigen ÖPNV-Knotenpunkt einhergehen, spielen daher eine untergeordnete Rolle.

Begründung

Laut Auskunft der Deutschen Bahn fallen die Aufzüge am Bahnhof Berkersheim, der öffentlich mit dem Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit wirbt, in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Dies führt regelmäßig über mehrere Tage und Wochen zu einem nicht-barrierefreien Bahnhof und macht die Nutzung des ÖPNVs für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen an dieser Stelle unmöglich. Darüber hinaus ist der Transport von Kinderwagen und Fahrrädern über die Treppen nur unter schwersten Bedingungen durchführbar. Die Installation einer Videoüberwachung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten wäre nicht nur dem Schutz der Aufzüge dienlich, sondern würde vor allem mobilitätseingeschränkten Personen zur barrierefreien Nutzung des Bahnhofs Sicherheit verleihen. Etwaige Nachteile, die mit einer Videoüberwachung an diesem für den Frankfurter Norden wichtigen ÖPNV-Knotenpunkt einhergehen, spielen daher eine untergeordnete Rolle.

Beratungsergebnisse

41. Sitzung des OBR 14
2025-09-08 | TO I, TOP 10
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 247/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

Beschluss

Anregung an den Magistrat OM 7448 2025 Die Vorlage OF 247/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme