Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee
Details im PARLIS OF_371-15_2025Auskunftsersuchen
Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee
Details im PARLIS V_1255_2025Antrag Ortsbeirat
Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee
Details im PARLIS OF_371-15_2025Auskunftsersuchen
Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee
Details im PARLIS V_1255_2025OF 371/15
Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee Bereits seit mehr als 2 Jahrzehnten ist auf den Flächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9 die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme zum Bau der (heutigen) Anna-Lindt-Alle vorgegeben. Eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt.
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: -welchen Stand die Umsetzung der im Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindt-Allee festgesetzten Ausgleichsfläche zurzeit hat. - welche Hinderungsgründe zur Umsetzung es gibt und wie diese beseitigt werden können - wann sodann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Beide genannte Flurstücke befinden sich innerhalb des Bereiches westlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach, der bereits mehrfach vom Ortbeirat als Erweiterung des Grüngürtels Nieder-Eschbach vorgesehen ist. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main
Begründung
Beide genannte Flurstücke befinden sich innerhalb des Bereiches westlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach, der bereits mehrfach vom Ortbeirat als Erweiterung des Grüngürtels Nieder-Eschbach vorgesehen ist. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main