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Fußweg für blinde Menschen sicherer gestalten

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

18.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Fußweg für blinde Menschen sicherer gestalten

Details im PARLIS OF_380-15_2025
05.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Fußweg für blinde Menschen sicherer gestalten

Details im PARLIS OM_7355_2025

OF 380/15

Fußweg für blinde Menschen sicherer gestalten

BFF
Antragsdatum: 18.8.2025

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich für eine Lösung einzusetzen, die den Fußweg zwischen der Straße "Urseler-Weg" neben der Bushaltestelle "Otto-Hahn-Schule" und der Sackgasse "Albert-Schweitzer-Straße Haus-Nr.52" von Falschparkern freihält. Begründung: Im Umfeld dieses Weges wohnen mehrere blinde Bewohner, die auch blinde Besucher empfangen. Außerdem ist er werktags Zubringer zu einer Krabbelstube. Dieser Weg ist die kürzeste und sicherste Verbindung zwischen ÖPNV und den dortigen Wohnungen. Das südliche Ende des Weges mündet jedoch auf der Fahrbahn Höhe Haus-Nr.58 und wird erst ab Haus-Nr.52 fortgeführt. In Höhe Haus-Nr.58 wird oft in 2. und

  1. Reihe so geparkt, dass der Fußweg als solcher mit z.B. Kinderwagen nur

schwer und für Blinde gefährlich nutzbar ist. Eine optische Verlängerung (Aufpflasterung oder Markierung) des Weges würde gegen Falschparker wahrscheinlich schon helfen (Vorschlag, siehe Zeichnung). Foto: privat Quelle: Planauszug des Stadtvermessungsamtes

Begründung

Im Umfeld dieses Weges wohnen mehrere blinde Bewohner, die auch blinde Besucher empfangen. Außerdem ist er werktags Zubringer zu einer Krabbelstube. Dieser Weg ist die kürzeste und sicherste Verbindung zwischen ÖPNV und den dortigen Wohnungen. Das südliche Ende des Weges mündet jedoch auf der Fahrbahn Höhe Haus-Nr.58 und wird erst ab Haus-Nr.52 fortgeführt. In Höhe Haus-Nr.58 wird oft in 2. und

  1. Reihe so geparkt, dass der Fußweg als solcher mit z.B. Kinderwagen nur

schwer und für Blinde gefährlich nutzbar ist. Eine optische Verlängerung (Aufpflasterung oder Markierung) des Weges würde gegen Falschparker wahrscheinlich schon helfen (Vorschlag, siehe Zeichnung). Foto: privat Quelle: Planauszug des Stadtvermessungsamtes

Beratungsergebnisse

41. Sitzung des OBR 15
2025-09-05 | TO I, TOP 17
Schritt 1
Beschluss:
Die Vorlage OF 380/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, sich für eine Lösung einzusetzen, die den Fußweg zwischen der Straße Urseler Weg neben der Bushaltestelle "Otto-Hahn-Schule" und der Sackgasse Albert-Schweitzer-Straße 52 im Bereich der Sackgasse von Falschparkern frei hält und für blinde Bürger besser nutzbar und sicherer macht."; 2. der letzte Absatz der Begründung wie folgt lautet: "Eine optische Verlängerung (Aufpflasterung oder Markierung) des Weges würde helfen (Vorschlag, siehe Zeichnung). Der Einbau von taktilen Orientierungshilfen über die gemischt genutzte Verkehrsfläche zwischen den genannten "Bürgersteigenenden" ist der erklärte Wunsch der Betroffenen. Zusätzliche Fahrradbügel vor dem Funktionsgebäude (Trafostation) könnten nützlich sein und Falschparken dort verhindern. Der Magistrat wird gebeten, bei der Feinplanung den Ortsvorsteher bzw. seinen Stellvertreter als Vertreter der Betroffenen mit einzubeziehen."
Abstimmung:
Einstimmige Annahme

Beschluss

Anregung an den Magistrat OM 7355 2025 Die Vorlage OF 380/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, sich für eine Lösung einzusetzen, die den Fußweg zwischen der Straße Urseler Weg neben der Bushaltestelle "Otto-Hahn-Schule" und der Sackgasse Albert-Schweitzer-Straße 52 im Bereich der Sackgasse von Falschparkern frei hält und für blinde Bürger besser nutzbar und sicherer macht."; 2. der letzte Absatz der Begründung wie folgt lautet: "Eine optische Verlängerung (Aufpflasterung oder Markierung) des Weges würde helfen (Vorschlag, siehe Zeichnung). Der Einbau von taktilen Orientierungshilfen über die gemischt genutzte Verkehrsfläche zwischen den genannten "Bürgersteigenenden" ist der erklärte Wunsch der Betroffenen. Zusätzliche Fahrradbügel vor dem Funktionsgebäude (Trafostation) könnten nützlich sein und Falschparken dort verhindern. Der Magistrat wird gebeten, bei der Feinplanung den Ortsvorsteher bzw. seinen Stellvertreter als Vertreter der Betroffenen mit einzubeziehen."

Abstimmungsergebnis

Einstimmige Annahme