Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84
Details im PARLIS OF_553-8_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84
Details im PARLIS OM_6937_2025Antrag Ortsbeirat
Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84
Details im PARLIS OF_553-8_2025Anregung Ortsbeirat
Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84
Details im PARLIS OM_6937_2025OF 553/8
Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG zu beauftragen, für die ihr gehörenden Liegenschaften Antoninusstr. 76-84 einen zu den Häusern gehörenden abgegrenzten, eingezäunten Sperrmüllbereich bereitzustellen, damit die dort im Umfeld stattfindenden wilden Sperrmüllablagerungen unterlassen bleiben. Begründung: Seit Jahren werden die öffentlich zugänglichen Bereiche um die Häuser Antoninusstr. 76-84 regelmäßig mit illegalem Sperrmüll zugestellt. Es kann den Anwohnern und Anwohnerinnen nicht zugemutet werden, dass permanent die öffentlichen Bereiche incl. der Grünflächen mit teilweise Abfällen mit Verletzungsgefahr sogar neben den zu den Häusern gehörenden Spielflächen zugefüllt werden. Die öffentlichen Wege in diesem Bereich der Antoninusstraße wirken dadurch verdreckt, es entstehen unsichere Räume. Hier muss die ABG als Eigentümerin unverzüglich Abhilfe schaffen.
Begründung
Seit Jahren werden die öffentlich zugänglichen Bereiche um die Häuser Antoninusstr. 76-84 regelmäßig mit illegalem Sperrmüll zugestellt. Es kann den Anwohnern und Anwohnerinnen nicht zugemutet werden, dass permanent die öffentlichen Bereiche incl. der Grünflächen mit teilweise Abfällen mit Verletzungsgefahr sogar neben den zu den Häusern gehörenden Spielflächen zugefüllt werden. Die öffentlichen Wege in diesem Bereich der Antoninusstraße wirken dadurch verdreckt, es entstehen unsichere Räume. Hier muss die ABG als Eigentümerin unverzüglich Abhilfe schaffen.