Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS OM_5783_2024Stellungnahme des Magistrats
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS ST_62_2025Antrag Ortsbeirat
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OF_707-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OM_6615_2025Stellungnahme des Magistrats
Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
Details im PARLIS ST_62_2025Antrag Ortsbeirat
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OF_707-11_2025Anregung Ortsbeirat
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Details im PARLIS OM_6615_2025OF Beschluss
Kein Betreff
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 62/25 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze bei dem Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens in seiner Funktion beeinträchtigt habe. In der ST 62/25 wird ausgeführt, dass der Graben wieder hergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024
Begründung
In der Stellungnahme ST 62/25 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze bei dem Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens in seiner Funktion beeinträchtigt habe. In der ST 62/25 wird ausgeführt, dass der Graben wieder hergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024