Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese
Details im PARLIS OM_6675_2025OF 952/9
Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Trotz der Beschilderung des Parkplatzes Bertramswiese mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur zugelassene PKW mit einem Gesamtgewicht bis max. 3,5 t) werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, da das Zusatzzeichen 1010-58 explizit das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt und Wohnmobile somit dort nicht parken dürfen Das widerrechtliche Dauerparken von Wohnmobilen auf dieser Fläche führt zu einer Verringerung der verfügbaren Parkplätze für PKW und beeinträchtigt die Verkehrssituation vor Ort.
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch verstärkte Kontrollen des Parkplatzes Bertramswiese durch die zuständigen Behörden das ordnungswidrige Abstellen von Wohnmobilen unterbunden wird und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln gesichert werden.