Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark!
Bisheriger Verlauf
Seit einigen Wochen kommt es in Frankfurter Grünanlagen wie dem Günthersburgpark und dem Grüneburgpark regelmäßig zu Ang
Details im PARLIS F_261_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Berichterstattung zu kriminellen Gewaltdelikten im Grüneburgpark
Details im PARLIS OM_2434_2022Stellungnahme des Magistrats
Berichterstattung zu kriminellen Gewaltdelikten im Grüneburgpark
Details im PARLIS ST_2190_2022Seit einigen Wochen kommt es in Frankfurter Grünanlagen wie dem Günthersburgpark und dem Grüneburgpark regelmäßig zu Ang
Details im PARLIS F_261_2021Anregung Ortsbeirat
Berichterstattung zu kriminellen Gewaltdelikten im Grüneburgpark
Details im PARLIS OM_2434_2022Stellungnahme des Magistrats
Berichterstattung zu kriminellen Gewaltdelikten im Grüneburgpark
Details im PARLIS ST_2190_2022OM 6534
Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark! Vorgang: F 261/21; OM 2434/22 OBR 2; ST 2190/22 1.
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Sofortmaßnahmen die Sicherheit im Grüneburgpark und vor allem an den anliegenden Bushaltestellen erheblich erhöht werden kann, um Gewaltverbrechen nachhaltig zu verhindern. 2. Ferner ist der Ortsbeirat zeitnah über die Statistik der Delikte im Grüneburgpark in 2024 und von Januar bis März 2025 sowie über die ergriffenen Präventionsm aßnahmen zu informieren. Der Magistrat wird gebeten, die erarbeiteten Sofortmaßnahmen umgehend umzusetzen.
Begründung
"Am Montagabend, 3. Februar 2025, raubten unbekannte Täter einen 21-Jährigen an der Bushaltestelle ‚Grüneburgpark' aus und verletzten ihn dabei schwer. Der Geschädigte befand sich gegen 22:00 Uhr zusammen mit den sechs späteren Tätern in einem Bus der Linie 32 in Richtung Westbahnhof. An der Haltestelle ‚Grüneburgpark' zerrten die Täter den 21-Jährigen aus dem Bus heraus, hielten ihn fest und schlugen ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Daraufhin fiel der Geschädigte zu Boden, wo die Täter weiter auf ihn einschlugen und auch mehrfach gegen seinen Kopf traten. Bevor die Beschuldigten von ihm abließen, forderten sie ihn auf, seinen Rucksack mit einem Laptop und einem Tablet auszuhändigen sowie seine Geldbörse und sein Handy an die Täter zu übergeben. Danach flüchtete die Tätergruppe und konnte trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der Polizei nicht angetroffen werden." (siehe www.presseportal.de, POL-F: 200205 - 0114) Auch schon in der Vergangenheit gab es Sorgen der Bürger im Westend bzgl. Kriminalität und Gewalttaten im Grüneburgpark (z. B. OM 2434, F 261). Das jüngste Gewaltverbrechen hat viele Anwohner und Bürger nachhaltig erschüttert. Sie fühlen sich aktuell nach Einbruch der Dunkelheit im und um den Grüneburgpark herum nicht mehr sicher. Nach Meinung des Ortsbeirates sollten jedoch auch die Parks nach Einbruch der Dämmerung noch für alle gefahrlos nutzbar sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit im Grüneburgpark und v. a. an den anliegenden Bushaltestellen mit Sofortmaßnahmen verbessert werden kann. Geprüft werden sollte vornehmlich der Einsatz von Viedoüberwachung. Am 12.12.2024 wurde das neue Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Hessischen Landtag verabschiedet. Die Novellierung des Polizeirechts ermöglicht es, besonders gefährdete öffentliche Orte per Videoüberwachung besser zu schützen (§ 14 Absatz 4 HSOG). Der Einsatz von Videoschutzanlagen hat sich bereits im Bahnhofsviertel sowie an der Haupt- und Konstablerwache bewährt. Es ist der Polizei dadurch gelungen, nicht nur auf viele Gefahrensituationen auf den Bildschirmen zu reagieren, sondern auch mehr Tatverdächtige in 2024 zu identifizieren. So gab es rund 1.400 Fälle, bei denen die Aufzeichnungen einen wesentlichen Beitrag zur Klärung der Tat beigetragen haben. Vor der Westendsynagoge wurde gerade eine Videoschutzanlage installiert. Auf der Internetseite datenschutz.hessen.de heißt es dazu: "Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen. Der Umstand der Überwachung sowie der Name und die Kontaktdaten der oder des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Fest installierte Anlagen sind alle zwei Jahre daraufhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen."