Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
Details im PARLIS OF_1075-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
Details im PARLIS OM_6536_2025Stellungnahme des Magistrats
Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
Details im PARLIS ST_841_2025Antrag Ortsbeirat
Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
Details im PARLIS OF_1075-2_2025Anregung Ortsbeirat
Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
Details im PARLIS OM_6536_2025Stellungnahme des Magistrats
Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
Details im PARLIS ST_841_2025OM 6536
Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten Vorgang: OM 5881/24 OBR 2; ST 2178/24
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. seit wann die Stellplatzverpflichtung gegenüber der Messe Frankfurt GmbH besteht; 2. in welchem Umfang und wie häufig die Rasenflächen im Rebstockpark als (Ausweich-) Parkplatz in den letzten drei Jahren benötigt bzw. genutzt wurden; 3. ob die Parkplatzflächen in Abstimmung mit der Messe verringert werden können, ohne dass Gefahr besteht, dass Ausstellende auf die umliegenden Wohngebiete ausweichen; 4. welche Maßnahmen in Abstimmung mit der Messe getroffen werden können, um die (Ausweich-) Parkflächen ökologisch aufzuwerten, z. B. durch Blühstreifen, ökologische Nischen für Igel und andere gefährdete Arten oder Baumpflanzungen.
Begründung
Wie zuletzt in der Stellungnahme ST 2178 berichtet, besteht rund um den Weiher des Rebstockparks "... aufgrund von vor langer Zeit vereinbarten vertraglichen Vorgaben eine Stellplatzverpflichtung seitens der Stadt Frankfurt an die Messe GmbH, die die Nutzung des Rebstockparks als (Ausweich-) Parkplatz im Rahmen von Messeveranstaltungen umfasst. Dies beinhaltet, dass die Rasenflächen vertragsgemäß kurzgehalten werden müssen." Da der Vertrag zwischen Messe und Stadt Frankfurt bereits "vor langer Zeit" geschlossen wurde, sich die Anzahl und Durchführung der Messen allerdings über die Zeit verändert haben, sollte die Stellplatzverpflichtung überprüft werden. Durch diese Stellplatzverpflichtung ist eine ökologische Aufwertung, z. B. in Form von Blühwiesen, derzeit unmöglich. Eine solche wäre im Sinne des Artenschutzes, der Klimaanpassung und der Aufenthaltsqualität allerdings dringend geboten.