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Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

27.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“

Details im PARLIS OF_703-11_2025
17.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“

Details im PARLIS OM_6611_2025
23.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“

Details im PARLIS ST_999_2025

OM 6611

Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim"

Ortsbeirat 11
Anregung vom: 17.3.2025

Entstanden aus

OF 703/11 vom 27.02.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort in der Straße Alt-Fechenheim auf Höhe der Hausnummer 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, wodurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 verlängert wird, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern, sowie eine Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30 anzubringen.

Begründung

Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt sich der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung An der Mainkur, weil sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 50 km/h ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung An der Mainkur haben daher Schwierigkeiten, beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr zu gelangen. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Dort besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch.