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Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

10.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Goldstein: Haltestelle „Waldfriedhof Goldstein“ - Barrierefreiheit herstellen

Details im PARLIS OM_5049_2019
10.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Goldstein: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)

Details im PARLIS OF_1164-6_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)

Details im PARLIS OM_6617_2025
21.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)

Details im PARLIS ST_1231_2025

OM 6617

Rampe zur Straßenbahnhaltstelle "Waldfriedhof Goldstein" (Am Försterpfad) Vorgang: OM 5049/19 OBR 6

Ortsbeirat 6
Anregung vom: 18.3.2025

Entstanden aus

OF 1164/6 vom 10.02.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Zugang zur Straßenbahnhaltestelle "Waldfriedhof Goldstein" von der Straße Am Försterpfad aus zu schaffen.

Begründung

Die Rampe vom Weg Am Försterpfad zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" hat eine Steigung von acht bis 8,5 Prozent. Barrierefrei ist die Rampe aber nur, wenn sie eine Steigung von sechs Prozent aufweist (DIN 18040-3). Der Anregung des Ortsbeirates 6 vom 10.09.2019, OM 5049, ist mit dem Hinweis nicht abgeholfen worden, dass die Straßenbahnhaltestelle selbst barrierefrei zugänglich sei. Das ist zwar zutreffend, berücksichtigt aber nicht, dass der Zugang über die Straße Am Försterpfad der Bevölkerung auch als Zugang zum Waldfriedhof dient. Da es sich dabei vornehmlich um betagte und daher häufig altersgemäß bewegungseingeschränkte Personen handelt, wird der 200 Meter längere Zugang über Zum Eiskeller und Unterschweinstiegschneise nicht genutzt. Aus der Bevölkerung ist der nach wie vor bestehende Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen worden, dass dafür gesorgt wird, den Zugang barrierefrei auszugestalten. Es wird berichtet, dass Passant*innen mit Gehwagen oder Rollstuhl die Steigung nicht bewältigen können, was durch die Vorgaben der DIN 18040-3 bestätigt wird. Quelle: privat