Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Goldstein: Haltestelle „Waldfriedhof Goldstein“ - Barrierefreiheit herstellen
Details im PARLIS OM_5049_2019Antrag Ortsbeirat
Goldstein: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)
Details im PARLIS OF_1164-6_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)
Details im PARLIS OM_6617_2025Stellungnahme des Magistrats
Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)
Details im PARLIS ST_1231_2025Anregung Ortsbeirat
Goldstein: Haltestelle „Waldfriedhof Goldstein“ - Barrierefreiheit herstellen
Details im PARLIS OM_5049_2019Antrag Ortsbeirat
Goldstein: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)
Details im PARLIS OF_1164-6_2025Anregung Ortsbeirat
Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)
Details im PARLIS OM_6617_2025Stellungnahme des Magistrats
Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)
Details im PARLIS ST_1231_2025OM 6617
Rampe zur Straßenbahnhaltstelle "Waldfriedhof Goldstein" (Am Försterpfad) Vorgang: OM 5049/19 OBR 6
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Zugang zur Straßenbahnhaltestelle "Waldfriedhof Goldstein" von der Straße Am Försterpfad aus zu schaffen.
Begründung
Die Rampe vom Weg Am Försterpfad zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" hat eine Steigung von acht bis 8,5 Prozent. Barrierefrei ist die Rampe aber nur, wenn sie eine Steigung von sechs Prozent aufweist (DIN 18040-3). Der Anregung des Ortsbeirates 6 vom 10.09.2019, OM 5049, ist mit dem Hinweis nicht abgeholfen worden, dass die Straßenbahnhaltestelle selbst barrierefrei zugänglich sei. Das ist zwar zutreffend, berücksichtigt aber nicht, dass der Zugang über die Straße Am Försterpfad der Bevölkerung auch als Zugang zum Waldfriedhof dient. Da es sich dabei vornehmlich um betagte und daher häufig altersgemäß bewegungseingeschränkte Personen handelt, wird der 200 Meter längere Zugang über Zum Eiskeller und Unterschweinstiegschneise nicht genutzt. Aus der Bevölkerung ist der nach wie vor bestehende Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen worden, dass dafür gesorgt wird, den Zugang barrierefrei auszugestalten. Es wird berichtet, dass Passant*innen mit Gehwagen oder Rollstuhl die Steigung nicht bewältigen können, was durch die Vorgaben der DIN 18040-3 bestätigt wird. Quelle: privat