Höchst: RobertBunsen-Straße
Bisheriger Verlauf
OM 6620
Höchst: Robert-Bunsen-Straße
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, in der Robert-Bunsen-Straße ein Verkehrsschild mit dem Verkehrszeichen VZ 208 "Vorrang dem Gegenverkehr" am Eingang der Kurmainzer Straße in Richtung Zuckschwerdtstraße anzubringen, und zu klären, inwieweit Rettungsfahrzeuge durch die Verkehrsregelung als Zweirichtungsverkehr behindert werden und was als Lösung vorgeschlagen wird.
Begründung
Bürger beobachten häufiger, dass Konflikte beim Begegnungsverkehr in der engen Straße bestehen. Es scheint den von der Kurmainzer Straße Einfahrenden nicht klar zu sein, dass sie zum Ausweichen verpflichtet sind, da sie das Hindernis "parkende Autos" auf ihrer Seite haben. Es bestehen durch Einfahrten im Verlauf der Straße drei Ausweichmöglichkeiten. Die Straße ist zwar eng, aber keine Durchfahrtsstraße, obwohl sie gern als Abkürzung genutzt wird, auch um einen Stau auf der Zuckschwerdtstraße zu umfahren. Rettungsfahrzeuge können durch entgegenkommende Fahrzeuge nicht weiterfahren: - Biegen sie von der Zuckschwerdtstraße aus ein, kann das Schild die Situation klären; - Biegen sie von der Kurmainzer Straße ein und begegnet ihnen ein von der Zuckschwerdtstraße aus einfahrendes Fahrzeug, dann muss dieses ausweichen, wenn das Rettungsfahrzeug im Einsatz (Blaulicht) ist.