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Höchst: RobertBunsen-Straße

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

18.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Höchst: RobertBunsen-Straße

Details im PARLIS OF_1168-6_2025
18.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Höchst: RobertBunsen-Straße

Details im PARLIS OM_6620_2025
14.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Höchst: Robert Bunsen-Straße

Details im PARLIS ST_1135_2025

OM 6620

Höchst: Robert-Bunsen-Straße

Ortsbeirat 6
Anregung vom: 18.3.2025

Entstanden aus

OF 1168/6 vom 18.02.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, in der Robert-Bunsen-Straße ein Verkehrsschild mit dem Verkehrszeichen VZ 208 "Vorrang dem Gegenverkehr" am Eingang der Kurmainzer Straße in Richtung Zuckschwerdtstraße anzubringen, und zu klären, inwieweit Rettungsfahrzeuge durch die Verkehrsregelung als Zweirichtungsverkehr behindert werden und was als Lösung vorgeschlagen wird.

Begründung

Bürger beobachten häufiger, dass Konflikte beim Begegnungsverkehr in der engen Straße bestehen. Es scheint den von der Kurmainzer Straße Einfahrenden nicht klar zu sein, dass sie zum Ausweichen verpflichtet sind, da sie das Hindernis "parkende Autos" auf ihrer Seite haben. Es bestehen durch Einfahrten im Verlauf der Straße drei Ausweichmöglichkeiten. Die Straße ist zwar eng, aber keine Durchfahrtsstraße, obwohl sie gern als Abkürzung genutzt wird, auch um einen Stau auf der Zuckschwerdtstraße zu umfahren. Rettungsfahrzeuge können durch entgegenkommende Fahrzeuge nicht weiterfahren: - Biegen sie von der Zuckschwerdtstraße aus ein, kann das Schild die Situation klären; - Biegen sie von der Kurmainzer Straße ein und begegnet ihnen ein von der Zuckschwerdtstraße aus einfahrendes Fahrzeug, dann muss dieses ausweichen, wenn das Rettungsfahrzeug im Einsatz (Blaulicht) ist.