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Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

04.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße

Details im PARLIS OF_354-15_2025
21.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße

Details im PARLIS OM_6691_2025
11.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße

Details im PARLIS ST_1343_2025

OM 6691

Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße

Ortsbeirat 15
Anregung vom: 21.3.2025

Entstanden aus

OF 354/15 vom 04.03.2025

Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Begründung beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad- Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen.

Begründung

Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt.