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Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

03.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/ Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten

Details im PARLIS OF_1307-5_2025
21.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten

Details im PARLIS OM_6696_2025
04.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten

Details im PARLIS ST_1329_2025

OM 6696

Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten

Ortsbeirat 5
Anregung vom: 21.3.2025

Entstanden aus

OF 1307/5 vom 03.01.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße aufgesetztes Parken in Senkrecht- oder Schrägaufstellung (Bewohnerparken) einzurichten.

Begründung

Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken als Bewohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße. Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - lassen ein aufgesetztes Parken in Längsrichtung problemlos zu. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten oder schrägen Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Fotos: Dr. Peter Wahl/01.01.2025