Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingartenvereins Buchhang e. V.
Details im PARLIS OF_484-4_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
Details im PARLIS OM_6729_2025Stellungnahme des Magistrats
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
Details im PARLIS ST_1112_2025Antrag Ortsbeirat
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingartenvereins Buchhang e. V.
Details im PARLIS OF_484-4_2025Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
Details im PARLIS OM_6729_2025Stellungnahme des Magistrats
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
Details im PARLIS ST_1112_2025OM 6729
Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V.
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlage 2 des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan, gegebenenfalls als Ergänzung hierzu, als Dauerkleingärten zu sichern.
Begründung
Die Kleingärten des Kleingärtnervereins Buchhang e. V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältiger Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingärtnervereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Anwohnenden ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die stellenweise sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Der Kleingärtnerverein Buchhang e. V. ist nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, sondern auch wegen der vielseitigen Aktivitäten ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der Bebauungsplanverfahren beziehungsweise deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die die Anregung nahezu selbständig verfasst haben.