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Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

07.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim

Details im PARLIS OF_500-4_2025
22.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim

Details im PARLIS OM_6804_2025
26.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim

Details im PARLIS ST_1679_2025

OM 6804

Barrierefreie Behindertentoilette für den SAALBAU Bornheim

Ortsbeirat 4
Anregung vom: 22.4.2025

Entstanden aus

OF 500/4 vom 07.04.2025

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH aufzufordern, die Behindertentoilette im Erdgeschoss des SAALBAU Bornheim zeitnah barrierefrei und rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 umzugestalten.

Begründung

Zwar ist eine Toilette im Erdgeschoss des SAALBAU, wie auch eine zweite Toilette im Untergeschoss, als Behindertentoilette ausgeschildert; beide sind aber nicht rollstuhlgerecht. Als Rollstuhlfahrer:in ist es nicht möglich, sich in mit dem Rollstuhl in der Toilette im Erdgeschoss zu drehen, um die Tür zu schließen. Auch eine Mobilisierung vom Rollstuhl auf das WC ist nicht möglich. Hier bittet der Ortsbeirat um Beachtung der DIN-Norm 18040-1 für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden, sodass der SAALBAU Bornheim dann zumindest über eine barrierefreie Toilette verfügt. Die DIN 18040-1 besagt, dass barrierefreie Sanitärräume so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können.