Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
Details im PARLIS OF_839-3_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Details im PARLIS OM_6820_2025Stellungnahme des Magistrats
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Details im PARLIS ST_1717_2025Antrag Ortsbeirat
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG)
Details im PARLIS OF_839-3_2025Anregung Ortsbeirat
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Details im PARLIS OM_6820_2025Stellungnahme des Magistrats
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Details im PARLIS ST_1717_2025OM 6820
Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark auf ein erforderliches Maß gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wie viel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Von diesen Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden.
Begründung
Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Bei einer Messung im Adolph-von-Holzhausen-Park wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach fünf bis zehn Lux - tatsächlich wurden im Adolph-von-Holzhausen-Park zwischen 80 und 104 Lux gemessen. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung. Zudem wird der Weg die ganze Nacht beleuchtet. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann