Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
Details im PARLIS OF_1131-2_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
Details im PARLIS OM_6917_2025Stellungnahme des Magistrats
Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
Details im PARLIS ST_1171_2025Antrag Ortsbeirat
Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
Details im PARLIS OF_1131-2_2025Anregung Ortsbeirat
Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
Details im PARLIS OM_6917_2025Stellungnahme des Magistrats
Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
Details im PARLIS ST_1171_2025OM 6917
Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) aus welchen Gründen keine temporären Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) für die Zeit der Baustelle auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 eingerichtet wurden, die dort seit Anfang Februar 2025 den Gehweg blockiert, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger sich gezwungen sehen, riskant an dieser Stelle die viel befahrene Leipziger Straße zu überqueren oder direkt auf der Straße im Verkehrsraum für Pkw bzw. Fahrrad zu gehen, was wiederum zu risikoreichen Verkehrssituationen führt; b) ob es möglich und sinnvoll ist, die genannten temporären Fußgängerüberwege auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 noch nachträglich einzurichten; c) welches die genauen Maßgaben sind, einen temporären Fußgängerüberweg bei Bautätigkeit einzurichten. Dies insbesondere im Hinblick auf die temporären Fußgängerüberwege, die in den vergangenen Jahren auf der Leipziger Straße bei vergleichbaren Bautätigkeit eingerichtet wurden und bei den Nutzerinnen und Nutzern der Leipziger Straße gut ankamen. Die Eilbedürftigkeit nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ergibt sich aus der andauernden Gefährdung durch die andauernde Baustelle.
Begründung
Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger Straße fragten den Ortsbeirat, warum der Magistrat 2020 und 2021 an verschiedenen Stellen auf der Leipziger Straße temporäre Fußgängerüberwege bei Bautätigkeit einrichtet hat und 2025 in vergleichbarer Situation nicht. Warum behandelt der Magistrat offenbar ähnliche Sachverhalte nun anders? Das wüssten Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger Straße und der Ortsbeirat gerne.