Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Details im PARLIS OF_1580-1_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Details im PARLIS OM_6921_2025Stellungnahme des Magistrats
Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Details im PARLIS ST_1216_2025Antrag Ortsbeirat
Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Details im PARLIS OF_1580-1_2025Anregung Ortsbeirat
Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Details im PARLIS OM_6921_2025Stellungnahme des Magistrats
Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Details im PARLIS ST_1216_2025OM 6921
Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, 1. die Zugänglichkeit zum Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz trotz der laufenden Baustelle deutlich zu verbessern, insbesondere den barrierefreien Zugang zu den dort ansässigen Arztpraxen, Kanzleien, Geschäften, Gastronomiebetrieben sowie dem Parkhaus; 2. wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit auf dem Platz zu ergreifen, insbesondere durch eine intensivere und regelmäßigere Reinigung; 3. in Abstimmung mit den Anliegerinnen und Anliegern geeignete Flächen für das geordnete Abstellen von Mülltonnen auszuweisen, um das Erscheinungsbild des Platzes zu verbessern und eine Vermüllung zu vermeiden.
Begründung
Der Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz ist ein zentraler Knotenpunkt im Stadtteil für zu Fuß Gehende. Trotz seiner Bedeutung befindet sich der Platz in einem teils unzumutbaren, vermüllten und verwahrlosten Zustand, was den ansässigen Betrieben schadet. Der Platz verdient mehr Aufmerksamkeit und die Menschen, die ihn täglich nutzen, verdienen eine saubere und zugängliche Umgebung. Magistrat und Verantwortliche der Baustelle sind in der Pflicht, das Umfeld wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. Fotos: privat