Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Nachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

01.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Nachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

Details im PARLIS OF_995-9_2025
22.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Nachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

Details im PARLIS OM_6982_2025
22.08.2025

Stellungnahme des Magistrats

Nachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

Details im PARLIS ST_1405_2025

OM 6982

Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

Ortsbeirat 9
Anregung vom: 22.5.2025

Entstanden aus

OF 995/9 vom 01.04.2025

Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden.

Begründung

Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann.