Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Überdachung des Stadionbades mit einer Traglufthalle
Details im PARLIS OM_5006_2019Stellungnahme des Magistrats
Überdachung des Stadionbades mit einer Traglufthalle
Details im PARLIS ST_2339_2019Antrag Ortsbeirat
Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen
Details im PARLIS OF_1408-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen
Details im PARLIS OM_7012_2025Stellungnahme des Magistrats
Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen
Details im PARLIS ST_1528_2025Anregung Ortsbeirat
Überdachung des Stadionbades mit einer Traglufthalle
Details im PARLIS OM_5006_2019Stellungnahme des Magistrats
Überdachung des Stadionbades mit einer Traglufthalle
Details im PARLIS ST_2339_2019Antrag Ortsbeirat
Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen
Details im PARLIS OF_1408-5_2025Anregung Ortsbeirat
Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen
Details im PARLIS OM_7012_2025Stellungnahme des Magistrats
Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen
Details im PARLIS ST_1528_2025OM 7012
Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen Vorgang: OM 5006/19 OBR 5; ST 2339/19
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert, das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten wie im Frühjahr und Herbst nutzbar zu machen.
Begründung
Im Frankfurter Süden fehlen Schwimmbäder, die auch in kälteren Jahreszeiten genutzt werden können. Gerade für Schulklassen und Vereine, die auch Wettbewerbe austragen wollen, fehlt es an Schwimmmöglichkeiten. Auch vor dem Hintergrund, dass das Textorbad für die genannten Nutzungen zu klein ist bzw. nicht ausreichende Kapazitäten aufweist, besteht hier dringend Handlungsbedarf. Es sollte daher geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, um die Nutzbarkeit des Stadionbades zumindest zeitlich zu verlängern. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, auch seine in der Stellungnahme vom 16.12.2019, ST 2339, mitgeteilte Einschätzung auf Aktualität zu überprüfen.