Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Details im PARLIS OF_1413-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Details im PARLIS OM_7017_2025Stellungnahme des Magistrats
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Details im PARLIS ST_1639_2025Antrag Ortsbeirat
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Details im PARLIS OF_1413-5_2025Anregung Ortsbeirat
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Details im PARLIS OM_7017_2025Stellungnahme des Magistrats
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Details im PARLIS ST_1639_2025OM 7017
Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283).
Begründung
Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt.