Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit
Details im PARLIS OF_1418-5_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit
Details im PARLIS OM_7020_2025Antrag Ortsbeirat
Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit
Details im PARLIS OF_1418-5_2025Anregung Ortsbeirat
Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit
Details im PARLIS OM_7020_2025OM 7020
Öffnung des Schulhofs der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Allgemeinheit
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, den Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule in den Schulferien und am Wochenende von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr für die Allgemeinheit zu Spielzwecken (Kinder bis 14 Jahre) zu öffnen.
Begründung
Der Schulhof der Freiherr-vom-Stein-Schule ist außerhalb der Schulzeiten verschlossen; eine Nutzung durch die Öffentlichkeit ist untersagt. Dennoch ist ein Bedürfnis der Allgemeinheit zu verzeichnen, die große Fläche zu Spielzwecken zu nutzen. Es ist vielfach zu beobachten, dass die Fläche von Kindern zum Rad- und Rollerfahren genutzt und auf den vorhandenen Platten Tischtennis gespielt wird. Die Legalisierung dieses Zustandes und die Ermöglichung der Nutzung durch Kinder würde die Lebensqualität im Viertel erhöhen, da vergleichbare und für die Allgemeinheit zugängliche Flächen
- etwa zum Erlernen des Radfahrens - kaum existieren.