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Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen

Vorlagentyp: OM Magistrat

Bisheriger Verlauf

08.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen

Details im PARLIS OF_510-4_2025
27.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen

Details im PARLIS OM_7044_2025
26.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen

Details im PARLIS ST_1670_2025

OM 7044

Ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Behebung des Müllproblems in der Grünanlage an der Arnsburger Straße umsetzen

Ortsbeirat 4
Anregung vom: 27.5.2025

Entstanden aus

OF 510/4 vom 08.05.2025

Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, dem Müllproblem in der Grünanlage an der Arnsburger Straße mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu begegnen. Die Grünanlage muss stärker im Fokus der Ordnungskräfte zur Ahndung unerlaubter Entsorgung von Abfällen stehen. Unterstützend sollen Schilder zur Information über die Geldbußen von nicht ordnungsgemäß entsorgtem Müll angebracht werden.

Begründung

Um dem Müllproblem an dieser Stelle zu begegnen, sollten neben den in der Anregung zu neuen, größeren Müllbehältern eingeforderten Maßnahmen weitere Maßnahmen wie die Anbringung von Schildern zur Information über die Bußgelder für nicht ordnungsgemäß in der Grünanlage entsorgten Müll angebracht werden, um die Nutzer der Anlage auf die ordnungsrechtlichen Konsequenzen aufmerksam zu machen. Fokussierte Kontrollen der Ordnungskräfte sollen die Mülldelikte sanktionieren, um deutlich zu machen, dass die rechtlichen Standards auch an dieser Stelle gelten. Die genannten Maßnahmen können verhindern helfen, dass die Grünanlage für viele weiterhin zur No-go-Area verkommt, in der illegale Abfallentsorgung (oftmals in Verbindung mit Drogenkonsum) das Bild bestimmt.