Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Nach dem Ableben von Bürgerinnen/Bürgern unverzüglich die im Melderegister eingetragene Glaubensgemeinschaft vor Ort informieren
Details im PARLIS OM_5809_2024Stellungnahme des Magistrats
Nach dem Ableben von Bürgerinnen/Bürgern die im Melderegister eingetragene Glaubensgemeinschaft vor Ort informieren
Details im PARLIS ST_874_2025Antrag Ortsbeirat
Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle
Details im PARLIS OF_1255-6_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle
Details im PARLIS OM_7110_2025Anregung Ortsbeirat
Nach dem Ableben von Bürgerinnen/Bürgern unverzüglich die im Melderegister eingetragene Glaubensgemeinschaft vor Ort informieren
Details im PARLIS OM_5809_2024Stellungnahme des Magistrats
Nach dem Ableben von Bürgerinnen/Bürgern die im Melderegister eingetragene Glaubensgemeinschaft vor Ort informieren
Details im PARLIS ST_874_2025Antrag Ortsbeirat
Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle
Details im PARLIS OF_1255-6_2025Anregung Ortsbeirat
Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle
Details im PARLIS OM_7110_2025OM 7110
Unverzügliche Information an Glaubensgemeinschaften über Todesfälle Vorgang: OM 5809/24 OBR 6; ST 874/25
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, basierend auf den Ergebnissen des Treffens vom 06.03.2025 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt, der städtischen Pietät, der Kirchengemeinden im Frankfurter Westen und des Ortsbeirats, die bestehende Meldekette nach dem Tod eines Bürgers/einer Bürgerin zu optimieren und in Zukunft Verzögerungen bei der Information an die Glaubensgemeinschaften zu vermeiden. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass das Bestattungsunternehmen oder d as zuständige Amt, das den Todesfall bearbeitet, die Glaubensgemeinschaften umgehend informiert. Dadurch wird gewährleistet, dass Wünsche des Verstorbenen oder seiner Angehörigen bzw. Informationen zu Familienangehörigen, welche die Glaubensgemeinschaften haben, berücksichtigt werden. Zusätzlich weist der Ortsbeirat darauf hin, dass der letzte Absatz der Stellungnahme ST 874 nicht korrekt ist, da kein Austausch mit der Landespolizei und dem Oberlandesgericht besteht.
Begründung
Beim genannten Treffen am 06.03.2025 wurde mitgeteilt, dass für die Beisetzung Verstorbener bestimmte Fristen gelten. Es werden wohl im Rahmen der Informationskette die Glaubensgemeinschaften über den Tod der betreffenden Person benachrichtigt, aber der Prozess dazu startet erst nach der amtlichen Beurkundung des Sterbefalls. Das heißt, erst nach amtlicher Beurkundung gehen die Informationen an die Glaubensgemeinschaften, Angehörigen und Nachlassgerichte etc. raus. Bis zur amtlichen Beurkundung kann allerdings eine längere Zeit vergehen, bis endlich die Informationskette in Gang gesetzt wird. Dadurch kann es passieren, dass die verstorbene Person, wenn es schlecht läuft, durch das zuständige Amt bereits bestattet ist und zwar unabhängig davon, ob Vermögen oder Angehörige vorhanden sind oder ob der Verstorbene Verfügungen auch in Bezug auf seine Beisetzung getroffen hat. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat deshalb, Wege zu finden, um sicherzustellen, dass Verstorbene nach Möglichkeit gemäß ihrem letzten Willen beigesetzt werden und ihre Würde gewahrt bleibt.