Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS OM_6168_2024Stellungnahme des Magistrats
Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS ST_523_2025Antrag Ortsbeirat
Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS OF_522-4_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS OM_7131_2025Stellungnahme des Magistrats
Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS ST_1708_2025Anregung Ortsbeirat
Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS OM_6168_2024Stellungnahme des Magistrats
Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS ST_523_2025Antrag Ortsbeirat
Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS OF_522-4_2025Anregung Ortsbeirat
Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS OM_7131_2025Stellungnahme des Magistrats
Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Details im PARLIS ST_1708_2025OM 7131
Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Vorgang: NR 482/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OM 6168/24 OBR 4; ST 523/25
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße im Abschnitt der Hausnummern 152 bis 174 auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Die oben genannte Stellungnahme weist der Ortsbeirat zurück. Neben der Querungsmöglichkeit wird darum gebeten, den im benannten Abschnitt befindlichen Briefkasten für Nutzer*innen zugänglich zu machen.
Begründung
Die verabschiedete Vorlage NR 482 ‚Sondernutzung für die Außengastronomie' stellt klar: "...ist zu gewährleisten, dass 1. die Sondernutzung den öffentlichen Charakter der Flächen nicht beeinträchtigt und ausreichend Platz für den Aufenthalt zu Fuß gehender verbleibt. Zudem müssen Barrierefreiheit und Querungsmöglichkeiten weiterhin uneingeschränkt gegeben sowie die allgemeine Verkehrssicherheit gewährleistet sein; ...".