Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim
Details im PARLIS OM_6329_2025Stellungnahme des Magistrats
Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim
Details im PARLIS ST_669_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim
Details im PARLIS OM_7133_2025Stellungnahme des Magistrats
Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim
Details im PARLIS ST_1674_2025Anregung Ortsbeirat
Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim
Details im PARLIS OM_6329_2025Stellungnahme des Magistrats
Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim
Details im PARLIS ST_669_2025Stellungnahme des Magistrats
Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim
Details im PARLIS ST_1674_2025OM 7133
Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim Vorgang: OM 6329/25 OBR 4; ST 669/25
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er zusätzlich zu dem vom Ortsbeirat eingeräumten Betrag von 4.000 Euro, der die Kosten für eine Edelstahltafel decken würde, bei einem möglichen Überschreiten der Kosten der in seiner genannten Stellungnahme vom 22.04.2025, ST 669, vorgeschlagenen Tafel einen finanziellen Zuschuss gewährt.
Begründung
In der Anregung an den Magistrat, OM 6329, hatte der Ortsbeirat beschlossen, für eine Gedenktafel für Joseph Wertheim an dessen ehemaligem Wohngebäude in der Arnsburger Straße 1 eine Finanzierung von 4.000 Euro bereitzustellen. Die in der genannten Stellungnahme vorgeschlagene Umsetzung bewegt sich in dem vom Ortsbeirat gesetzten Kostenrahmen von 4.000 Euro. Da einige Punkte in der Planung zum gegebenen Zeitpunkt jedoch noch offen sind, wie die endgültige Textfassung, der konkrete Anbringungsort respektive die Anbringungsweise, die sich möglicherweise auf die Kosten auswirken, ist eine weitere Stellungnahme des Magistrats zu den final anfallenden Kosten und eine Darlegung möglicher Zuschüsse seitens des Magistrats erforderlich.