Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße nach Ersatzbau Kinderzentrum Pfingstbornstraße (Org. Ziffer 31), Pfingstbornstraße 70, 65931 Frankfurt-Sindlingen
Details im PARLIS M_163_2023Antrag Ortsbeirat
Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen
Details im PARLIS OF_1663-1_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen
Details im PARLIS OM_7170_2025Vortrag des Magistrats
Weiteranmietung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße nach Ersatzbau Kinderzentrum Pfingstbornstraße (Org. Ziffer 31), Pfingstbornstraße 70, 65931 Frankfurt-Sindlingen
Details im PARLIS M_163_2023Antrag Ortsbeirat
Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen
Details im PARLIS OF_1663-1_2025Anregung Ortsbeirat
Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen
Details im PARLIS OM_7170_2025OM 7170
Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen Vorgang: V 1128/25 OBR 1; M 163/23
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird an die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 18.02.2025, V 1128, erinnert und zusätzlich aufgefordert, 1. für die Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Bestandsbaus an der Seilerstraße 36, der künftig als Außenstelle der Julius-Leber-Schule genutzt werden soll, das Wallservitut einzuhalten. 2. z u prüfen und zu berichten, wo auf dem Areal die Erweiterung im Einklang mit dem Wallservitut geplant und umgesetzt werden soll.
Begründung
Mit der Magistratsvorlage vom 22.09.2023, M 163, wurde die Sanierung und Erweiterung der künftigen Außenstelle der Julius-Leber-Schule beschlossen und das entsprechende Budget bewilligt. Diese liegt, wie das Hauptgebäude, in den Wallanlagen an der Grenze des Wallservituts, das die Grünanlagen schützt und für dessen Einhaltung der Ortsbeirat sich stets eingesetzt hat. Ein Eingriff in das Wallservitut ist nur aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung möglich, der aber in der M 163 nicht aufgeführt ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Magistrat das Servitut und die Grünanlagen nicht antastet. Darin möchte der Ortsbeirat den Magistrat bestärken. Hierzu besteht ein Informationsbedarf, wo die Erweiterung konkret stattfinden soll.