Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog
Details im PARLIS OF_758-11_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog
Details im PARLIS OM_7240_2025Antrag Ortsbeirat
Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog
Details im PARLIS OF_758-11_2025Anregung Ortsbeirat
Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 „Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen“ mit Zusatzschild „Anlieger frei“ analog
Details im PARLIS OM_7240_2025OM 7240
Änderung des Verkehrszeichens (VZ) 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" in der Steinauer Straße 1 bis 13 von beiden Seiten zum VZ 253 "Verbot für Kraftfahrzeige über 3,5 Tonnen" mit Zusatzschild "Anlieger frei" analog der Einfahrt der Cassellastraße
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild mit dem Verkehrszeichen (VZ) 250 in der Steinauer Straße 1 bis 13 an beiden Seiten durch das Verkehrsschild VZ 253 zu ersetzen. Die "Anlieger frei"-Zusatzschilder sollen jeweils erhalten bleiben.
Begründung
Im hinteren Bereich der Steinauer Straße ist das Gelände im Bereich des Beginns der Orber Straße komplett neu entwickelt worden. Dort sind mehrere große Mehrfamilienhäuser entstanden. Die dort wohnenden Bürger erhalten jetzt regelmäßig Strafzettel, weil sie durch die Steinauer Straße fahren, die direkt zu deren Wohnungen führt. Der einzige andere Zugang zu den Grundstücken ist der Weg durch die Cassellastraße, welcher hingegen sehr oft versperrt ist, da sich die Fahrzeuge dort vor dem Bahnübergang stauen. Dort ist inzwischen sogar eine starke Unfallhäufigkeit aufgetreten. Der Grund ist Folgender: Wartende Fahrzeuge versuchen an die Kreuzung Orber Straße/Wächtersbacher Straße im Gegenverkehr an den stehenden Fahrzeugen vorbei vorzufahren, um zum Supermarkt oder in die Orber Straße zu gelangen. In der Vergangenheit hatte der Ortsbeirat deswegen auf der Ostseite der Kreuzung bereits eine Fortführung des Gehwegs angeregt. Die Anregung ist bisher immer noch nicht umgesetzt worden. Eine Öffnung der Steinauer Straße für Pkw würde der neuen städtebaulichen Situation gerecht werden. Die Schilder VZ 250 werden dort zukünftig ohnehin entfallen, da der Platz an der Orber Straße in absehbarer Zeit gänzlich umgewandelt wird und die Zufahrt für Pkw ohnehin nur noch über die Steinauer Straße zur Orber Straße 5 a bis f stattfinden wird, da es dann der einzige verbleibende Weg zu den Häusern ist.
Quelle: Google Maps (links: Orber Straße vor der Cassellastraße; rechts: Wächtersbacher Straße in die Steinauer Straße blickend)