Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2021, OF 63/8 Betreff: Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vorübergehend für die Bauzeit des Heddernheimer Stegs installierte Ampelanlage auch nach der Fertigstellung des Stegs und der Inbetriebnahme des Aufzugs als zusätzliches Angebot das Nordwestzentrum zu erreichen, erhalten wird. A nstelle der vorhandenen provisorischen wird die Querung mittels einer fest verbauten Ampelanlage ermöglicht. Begründung: Bei den Vorstellungen des Neubaus für den Heddernheimer Steg wurde von Seiten des Ortsbeirats immer wieder auf die Aufzugsausfallzeiten hingewiesen. Vor Beginn der Bauarbeiten stand der Aufzug für mehrere Wochen wg. größerer Bau- und Wartungsarbeiten still. Für Mobilitätseingeschränkte Menschen war es sehr problematisch, das NWZ zu erreichen! Da von Seiten des Bauamts abgelehnt wurde, für Räder, Rollatoren und Kinderwagen einen ähnlichen Aufgang zu schaffen wie vorhanden, stehen nur Schienen zur Verfügung, die oftmals (z.B. für Pedelecs), schwer zu bewältigen sind. Hier sollte eine dauerhafte Alternative zum Aufzug geschaffen werden! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1026 2021 Die Vorlage OF 63/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 68/8 Betreff: Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer sowie Hundekotbeutel-Spender anzubringen. 2. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 3. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutel-Spender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt. Begründung: Die Hundewiese ist ein Ort des Zusammentreffens für viele Hunde, Hundehalter*innen und weitere Interessensgruppen in der Umgebung. Nichtsdestotrotz gibt es keine direkten Sitzbänke und Mülleimer auf der Wiese. Da unter den Hundebesitzern viele ältere Menschen sind, wären Sitzbänke zum Ausruhen notwendig. Oftmals ist die Wiese durch Müll beschmutzt. Dies würde durch das Anbringen einiger Mülltonnen stark reduziert werden. Die Anbringung an Hundekotbeutel-Spendern ist an einem Ort, wo so viele Hunde, wie an der Hundewiese an der Bernadottestraße, sind, essenziell für die Hygiene und weitere Sauberkeit der Wiese. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 68/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNEN wird die Vorlage OF 68/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1294 2021 Die Vorlage OF 68/8 wird in der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer anzubringen; 2. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße Hundekotbeutelspender anzubringen; 3. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 4. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutelspender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt." Abstimmung: zu Ziffer 1.: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen zwei GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffern 2., 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 45/8 Betreff: Alter jüdischer Friedhof Heddernheim Die jüdische Gemeinde Heddernheim hat um 1840 außerhalb des alten Ortskerns eine neue Begräbnisstätte angelegt, die sich damals auf der höchsten Erhebung der Landstraße zwischen Heddernheim und Praunheim befand, etwa im östlichen Drittel der damals im Boden noch sichtbaren Stadtgrenzen der Römerstadt NIDA. Seit 1872 befindet auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch der neue christliche Friedhof. Die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof fand 1937 statt; seit 1942 befindet sich das Grundstück als Folge von Zwangsverkauf in städtischem Besitz. Der christliche Friedhof gegenüber wird heute als städtischer Friedhof weiterhin genutzt. Bei dem alten jüdischen Friedhof Heddernheim handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Ortsbeirat hat 2015 aus seinen Budgetmitteln eine Gedenktafel an der Friedhofsmauer anbringen lassen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig? 2. Gibt es eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Gräbern bzw. den Inschriften auf den Grabsteinen sowie den Personen, die hier beigesetzt wurden? 3. Werden die Grabsteine auf Kosten der Stadt gesäubert und erhalten? 4. Gab es in den vergangenen Jahren Vandalismus und Beschädigungen? 5. Ist der Friedhof im Rahmen einer Führung für die Öffentlichkeit zugänglich? 6. Gab es vor Anlage der beiden Friedhöfe archäologische Grabungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Offensichtlich hat es Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts archäologische Grabungen auf und an den beiden Friedhöfen gegeben: Können die hierzu publizierten Berichte von Fritz Quilling und Friedrich Gündel dem Ortsbeirat in Kopie zur Verfügung gestellt werden? [i] Wie bewertet die Archäologie heute diese Untersuchungen? 8. Welche archäologischen Grabungen sind an den Friedhofsgrenzen beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße durchgeführt worden und zu welchen Ergebnissen führten sie? 9. Da sich weitere Grabungen durch die Totenruhe verbieten: Welche Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA vermutet die Archäologie dort heute? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2021 Die Vorlage OF 45/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 44/8 Betreff: Brückensanierung Ernst-Kahn-Straße Hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. endlich den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße wieder komplett in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen und durchgängig als "Insektenwiese" zu begrünen; 2. mitzuteilen, welche Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt gemäß "Brückenbauprogramm 2017-21" als nächstes saniert werden und warum es im Hinblick auf die Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Brückenbauprogramms gekommen ist. Begründung: Seit der Sanierung der Fuß- und Radwegebrücke in der Ernst-Kahn-Straße (Sommer 2019 bis Frühjahr 2020) ist der für die Baustelleneinrichtung genutzte Mittelstreifen an zwei Stellen offen und befahrbar. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Manövern: Pkw wenden mitten in der Ernst-Kahn-Straße, stehen quer zur Fahrbahn und bremsen in dieser Warteposition den Bus aus, Radfahrerinnen und Radfahrer wechseln die Fahrbahnseite, weil der durchbrochene Mittelstreifen dazu einlädt. Als schwächere Verkehrsteilnehmer werden Radfahrende dadurch gefährdet. Hinzu kommt die Nähe zur Römerstadtschule: Wege und Strecken sollten in ihrem Umfeld sicher sein. Auch die stadträumliche Optik ist in der Ernst-Kahn-Straße dadurch derzeit nicht ansprechend. Wie im Hammarskjöldring auch sollten Blühwiesen das Erscheinungsbild prägen. Nach Abschluß der Sanierung von erst einmal drei Brücken im Frühjahr 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre würden weitere zwölf Brücken in der Nordweststadt grundhaft instandgesetzt. Bislang ist jedoch keine weitere Baustelle begonnen worden, obwohl für die ausstehenden Fuß- und Radwegebrücken laut Brückenbauprogramm bereits ein Baubeginn 2019 oder 2020 vorgesehen war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 44/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 810 2021 Die Vorlage OF 44/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei einer Enthaltung SPD Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 92/9 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Ecke Platenstraße Ginnheimer Landstraße (Rewe-Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 92/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1058 2021 Die Vorlage OF 92/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Ablehnung); 2 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 38/8 Betreff: E-Ladestationen um und im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die während des Neubaus der Fußgängerbrücke Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum entfallenen E-Ladestationen wiederherzustellen und zu erweitern. Zwei Lademöglichkeiten werden in absehbarer Zeit nicht ausreichen. An den Ladestationen für Elektroautos sollen auch Ladestationen für E-Bikes eingerichtet werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Nordwestzentrum, der PBG und der Mainova oder eines anderen Partners auch Lademöglichkeiten (E-Autos und E-Bikes) im Parkbereich des Nordwestzentrums eingerichtet werden können und ob die Ladestationen durch eine noch einzurichtende Photovoltaik-Anlage auf den Dächern des Nordwestzentrums zusätzlich mit Strom versorgt werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 8 sind Ladesäulen Mangelware. Durch den durch die Bauarbeiten bedingen Ausfall der oben genannten Ladestationen sind öffentliche Lademöglichkeiten im Ortsbezirk entfallen. Gleichzeitig wird Elektromobilität gefördert, Elektromobile werden erschwinglich, daher sind im Ortsbezirk 8 immer häufiger Elektromobile zu sehen. Auch durch die überregionale Bedeutung des Einkaufszentrums bietet sich dieses als Standort für zahlreiche Ladesäulen an, schon allein durch die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug während des Einkaufs zu laden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 544 2021 Die Vorlage OF 38/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 11/8 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3 und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o.g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss and go"-Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals / Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2021 Die Vorlage OF 11/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 24/8 Betreff: Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern In der Hadrianstraße, im Bereich des Musik-Bunkers unter der Unterfahrung der Rosa-Luxemburg-Straße, sind die Markierungen, die den Fußgängerbereich von der Radwegführung trennen sollen, nicht mehr deutlich zu erkennen (s. Abbildung). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Markierungen in diesem Bereich wieder hergestellt werden. (Foto: Antragsteller) Begründung: Die ursprünglichen Markierungen für die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sind nicht mehr deutlich zu erkennen und erzeugen Unsicherheit in der Nutzung der Wege sowohl bei Fußgänger*innen, als auch bei Fahrradfahrer*innen. Dadurch entsteht auf dieser stark frequentierten Radroute eine erhöhte Unfallgefahr. Es scheint auch angeraten, bei dieser Gelegenheit das Radverkehrsbüro zu beteiligen, um nötigenfalls die Trennung der Verkehrsströme bzw. die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 261 2021 Die Vorlage OF 24/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz an den Tenor angefügt wird: "Nötigenfalls ist die Trennung der Verkehrsströme beziehungsweise die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 13/8 Betreff: E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk feste Ausleih- und Rückgabestationen für sogenannte E-Scooter zu planen und wildes Abstellen dieser Fahrzeuge außerhalb dieser Anlagen durch Festschreibung des GPS-gesteuerten Blockierens der Abstellfunktion an den Rollern durchzusetzen. Denkbare Standorte für Abstellanlagen sind Oberurseler Weg, Hadrianstraße/Höhe U-Bahn-Station, Wendehammer an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße, Walter-Möller Platz. Begründung: Seitdem ein neuer Anbieter von E-Scootern auch Niederursel und Heddernheim mit seinem Angebot regelrecht überschwemmt hat, spitzt sich das Fehlverhalten bei der Nutzung von E-Scootern weiter zu: Die Geräte werden nach Nutzung wild abgestellt und blockieren die Bürgersteige, werden in Wiesen (etwa im Niddapark) geworfen oder versperren Spazierwege und Einfahrten. Durch feste Ausleih- und Rückgabestationen könnte im Wege einer ohnehin erforderlichen Sondernutzungssatzung mehr breite Akzeptanz für solche Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 255 2021 Die Vorlage OF 13/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Abstellanlagen sind" die Worte "zum Beispiel" und nach "Walter-Möller-Platz" die Worte "und im Bereich der Nordweststadt" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Ortsbeirat wird gebeten der folgenden Anfrage zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt a.M. / der Teile die für Kalbach/Riedberg Relevanz haben offenzulegen und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach/Riedberg sind 2. und belastbare Kriterien des Verkehrskonzept aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee, Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Beschluss des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 4923) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 KM/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z.B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie -Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 121 2021 Die Vorlage OF 8/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 20/8 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Einmündung des Eduard-Bernstein-Weges in den Hammarskjöldring endet mit einer starken Straßenbiegung nach links. Dies hat zur Folge, dass die Sicht aus einem einbiegenden Fahrzeug auf die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge, insbesondere mit einem Transporter ohne Fenster, nur sehr schlecht gewährleistet ist, bzw. unmöglich ist. Daher möge der Ortsbeirat beschließen an der oben genannten Stelle einen Verkehrsspiegel anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 259 2021 Die Vorlage OF 20/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 627/8 Betreff: Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen als Ersatz für den Grillplatz Hadrianstraße geeignet sind: a) die Fläche östlich der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Nidda und der Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus (frühere Gaststätte Ginnheimer Wäldches) oder b) die Fläche an der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg (stadteinwärts) zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen (paralel zur U-Bahnstation Niddapark). Begründung: Zu a) In der V 1726 vom 20.08.2020 wurde die Fläche, die im oben genannte Punkt a) dargestellt, bereits als dritte Frage genannt. In der Antwort in der ST 2092 vom 27.11.2020 wurde auf die dritte Frage nicht eingegangen. Aus diesem Grund wird die unter Punkt a) genannte Fläche nochmals genannt. Die Fläche ist weit von einer Wohnbebauung entfernt. Ferner könnten evtl. auf diesem Gelände noch Versorgungsleitungen für eine Toilettenanlage vorhanden sein. Auf dem genannten Gelände stand während der Bundesgartenschau 1988 ein Verwaltungsbebäude. Außerdem sind durch die in der Nähe verlaufende Straße Am Ginnheimer Wäldchen zumindest Abwasserleitungen vorhanden. Über die Sportanlage des Vereins SV Germania 08 Ginnheim oder über die Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus könnte auch eine Wasserzufuhr für eine Toilettenanlage hergestellt werden. Zu b) Die in Punkt b) genannte Fläche ist eine Alternative, da sie weit von der Gaststätte der Sportanlage Blau-Gelb entfernt ist, sodass die seinerzeit bemängelte Geruchtsbelästigung (z.B. Rauch) und der Andrang auf die Gaststättentoilette nicht auftritt. Eine eigene Toilettenalage könnte durch die Versorgungsleitungen in der nahen Straße bzw. der in der Nähe befindlichen U-Bahnstation Niddapark erfolgen. Zu Frage a) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Zu Frage b) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 627/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 631/8 Betreff: Was wird aus dem "Kran" der nie einer war? Viele kennen das Metallkonstrukt zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und dem Walter-Schwagenscheidt-Platz noch dicht bewuchert. Entstanden ist es wohl beim Bau des Nordwestzentrums und wurde/wird gerne mit "Kran" oder "Kraneplatz" betiteluliert. Vor rund drei Jahren wurde der Grünbewuchs entfernt, da die Standsicherheit gefährdet war. Zum Vorschein kam die Tatsache, dass es sich nicht um einen Kran, sondern nur um einen Kranausleger handelt, der ziemlich unprofessionell ohne Korrosionsschutz einfach in Beton gestellt wurde. Eine langfristige Sicherheit ist so nicht gewährleistet und sieht auch sehr unschön aus. Der vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Welches Amt ist für dieses "Kunstwerk" zuständig? 2. Was ist dessen weitere Zukunft? 3. Eignet sich der Standort anstelle des "Krans" für andere Kunstwerke des öffentlichen Raums, wie wir sie vielerorts in der Nordweststadt finden, aber dort ein Schattendasein fristen, wie z.B. Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse", an markanter Stelle zu präsentieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1961 2021 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 626/8 Betreff: Querung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: ST 399/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stellungnahme 399 vom 18.2.2019 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit und unter Prüfung einer Kostenbeteiligung der Stadt Oberursel eine Lösung zu erarbeiten, wie eine sichere Möglichkeit zur Querung der Rosa-Luxemburg-Straße und der Bahnschienen auf Höhe der Krebsmühle geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat hält eine gesicherte und logische Querungsführung weiterhin für erforderlich. Die Stelle befindet sich zwar auf Oberurseler Gemarkung, jedoch nutzen auch viele Naherholungssuchende aus Weißkirchen und Frankfurt das Rad. und Spazierwege in diesem Bereich. Zudem müssen Besucher der Krebsmühle sowie die Radfahrer der Rundroute Rhein Main die Schienen und die Straße queren. Es sollte daher im Interesse aller sein, dort eine sichere Querung der Rosa-Luxemburg -Str. und der Bahnschienen zu schaffen. Die aktuelle Situation ist nicht zufriedenstellend. Um vom Radweg zur Krebsmühle zu gelangen muss die Rosa Luxemburg Str. ohne jegliche Querungshilfe überquert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 399 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7174 2021 Die Vorlage OF 626/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 603/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zu beschließen, dass der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt nicht in der Form erfolgt, wie er in der Ortsbeiratssitzung am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende drei Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich Ausgang Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von 1,05 m und und einer Länge von über 10,0 m zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 3. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 m verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird neben den AnwohnerInnen auch von SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule sowie von BesucherInnen des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 m über die Hadrianstraße / In der Römerstadt bzw. von rund 520 m über die Hadrianstraße / Im Heidenfeld / In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation Römerstadt. Auf der Seite stadteinwärts müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit 6 Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von 1,05 m und einer Länge von über 10 m vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von 1,05 m noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 3. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 m überwunden werden. Die vorgesehenen Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über 4,0 m über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund 10 m) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 m). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spitzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 600/8 Betreff: Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob durch das Aufstellen von etwa vier Lichtmasten die Beleuchtung der Flächen des Fußballfeldes, des Basketballfeldes und der Skatebowl auf dem "Schwarzen Platz" (am Erich-Ollenhauer-Ring, gegenüber dem NordWestZentrum) während der Zeit von Dämmerungsbeginn bis 20.00 Uhr möglich ist. Begründung: Die oben genannten "Spielflächen" sind derzeit unbeleuchtet. Mit dem Jahreszeitlauf verkürzt sich die Tageszeit zum jeweiligen Jahresende. Nach der jeweiligen Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit setzt die Dämmerung nochmals früher ein, sodass aufgrund des fehlenden Tageslichts bereits am späten Nachmittag die Spielflächen dann nicht mehr nutzbar sind. Mit dem Aufstellen von Lichtmasten mit Beleuchtungskörpern wäre eine Nutzung auch in der Dämmerung und den frühen Abendstunden möglich. Die Beleuchtung sollte automatisch jeweils um 20.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine denkbare Variante wären Lichtmasten mit zwei Armen, wie sie in unmittelbarer Umgebung (Verbindung von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) aufgestellt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1858 2020 Die Vorlage OF 600/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Position der Lichtquellen soll so gewählt werden, dass die Anwohner nicht beeinträchtigt werden." an den Antragstext angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 601/8 Betreff: Wann wird das Bibliothekszentrum Nordweststadt wieder eröffnet Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wann das Bibliothekszentrum Nordweststadt im NordWestZentrum wieder eröffnet wird. Begründung: Im Internet ist der Seite "Sanierung Nordweststadt" (www.frankfurt.de/Rathaus/Service & Rathaus/Verwaltung/Ämter und Institutionen/Stadtbücherei/Aktuelle Informationen/Sanierung Nordweststadt) zu entnehmen, dass die Stadtteilbücherei ab 23.04.2019 die neue Adresse Walter-Möller-Platz (Hochhaus 9. Stock) hat und dass die Ausquartierung etwa ein Jahr dauern soll. Sicherlich ist in den Räumlichkeiten im Hochhaus unter den Phandemiebestimmungen eine Öffnung der Stadtteilbücherei nicht möglich. In den neu gestalteten Räumen sollte jedoch ein Betrieb möglich sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1859 2020 Die Vorlage OF 601/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 599/8 Betreff: Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der / die zuständige Stadtbezirksvorsteher / Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu informieren, dass das verdrehte Tempo 80-Schild an der Rosa-Luxemburg-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt in Höhe Heddernheimer Steg / Römische Töpferöfen kurz nach der Auffahrt aus Richtung Dillenburger Straße wieder richtig und sichtbar aufgestellt wird. Begründung: Das Verkehrsschild steht "umgedreht" da und kann nicht erkannt werden, so dass Auffahrende aus Richtung Dillenburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 612/8 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Quartier Mertonviertel / Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u.a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d.h., Freitag und Samstag bis 23.00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z.B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z.B. Spielplatz Hundertwasserkita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22.00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21.00 und 19.00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6936 2020 Die Vorlage OF 612/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 874/9 Betreff: Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der öffentlichen Fläche zwischen der Franz-Werfel-Straße 32 und der Franz-Werfel-Straße 36 unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße haben Anwohner und Passanten folgende Beobachtungen gemacht, die teils als Einzelfälle, teils wiederholt bis sehr häufig auftreten: Ablagerung von Sperrmüll, Altbatterien, Autoteilen, Altöl in teils offenen Behältern, Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle, Essensreste, Zigarettenkippen und Wodkaflaschen, Spuren von Wildpinkeln und Uringestank, Parken von Fahrzeugen ohne Zulassung, ohne gültige HU oder ohne grüne Plakette, Parken von Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug ordnungswidrig länger als 14 Tage am gleichen Ort. Der Bauzaun des Baustoffzwischenlagers ist vielfach beschädigt, an verschiedenen Stellen außerhalb des Bauzauns sind auf der Fläche oder in den angrenzenden Grünstreifen Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle oder größere Müllablagerungen festzustellen Der Magistrat wird gebeten, in dem genannten Bereich auf den öffentlichen Flächen unter der Brücke die Zufahrt für Fahrzeuge aller Art sperren und nur den Durchgang für Fußgänger und Radler freizuhalten. Die Stadtpolizei sowie die Stabsstelle "Sauberes Frankfurt" mögen die Situation im betreffenden Bereich prüfen und entsprechend tätig werden. Der Bauzaun könnte vielleicht sogar abgebaut und das Baustofflager aufgelöst werden, sollte die betreffende Baumaßnahme bereits abgeschlossen sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6660 2020 Die Vorlage OF 874/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 583/8 Betreff: Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß der Gartenweg hinter den Häusern Nr. 215 bis 219 Im Burgfeld unterhalb der Mauer, in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Begründung: Dieser asphaltierte Gartenweg hat sich im Laufe der Jahre durch Witterungseinflüsse und durch Wurzelwerk der flankierenden Bäume und Büsche zu einer unfallträchtigen Piste entwickelt. Ältere Spaziergänger, besonders mit Gehhilfen sind besonders gefährdet. Bei schlechter Witterung erhöht sich das Unfallrisiko noch extrem. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6565 2020 Die Vorlage OF 583/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "unterhalb der Mauer" die Worte "und an zwei weiteren Stellen im Verlauf des Weges in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße" eingefügt wird. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 582/8 Betreff: Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass, entsprechend der Zusage der ST 1765 vom 07.09.2018, die marode Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, ersetzt wird. Begründung: In der ST 1765 vom 07.09.2018 wurde zugesagt, dass die marode Bank erneuert wird. Der Ortsbeirat forderte in der OM 3353 vom 14.06.2018 der Ersatz durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit. Der ST 1765 ist nicht zu entnehmen, ob mit dem Ersatz eine seniorengerechte Sitzgelegenheit installiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6560 2020 Die Vorlage OF 582/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 576/8 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße - Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Grundsanierung einschließlich der Versorgungsträgerarbeiten in der Straße An der Ringmauer bis voraussichtlich Sommer 2021 führt zu erheblichen Parkplatzproblemen in der Siedlung Römerstadt. Da die Anwohner in ihrer Straße keinen Parkplatz finden können, werden umliegende Straßen wie die Hadrianstraße zum Parken genutzt. Dort herrscht bereits in Normalzeiten erheblicher Parkdruck (Anwohner, Kleingärtner, Griller, Spaziergänger etc.), worauf der Ortsbeirat immer wieder hingewiesen hat. Derzeit ist es so, dass die Anwohner der Hadrianstraße nur noch werktags vormittags Besorgungen mit dem Pkw machen können, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Rückkehr keinen Stellplatz mehr zu finden. Die Nutzung der Freifläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße unmittelbar angrenzend an die Geschwister-Scholl-Schule für Parkplätze ist vom Magistrat immer wieder abgelehnt worden (ST 853 v. 27.04.2020). In Ginnheim hingegen ist das Parken unter den Brückenbauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße offenbar zulässig (REWE-Parkplatz und Nähe Blumen-Kiosk). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, wenigstens für die Zeit der Sanierung der Straße An der Ringmauer die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße (Höhe Bunker angrenzend zur Geschwister-Scholl-Schule) zu öffnen, mit etwas Schotter auszulegen und vorübergehend für das Parken freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 571/8 Betreff: Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße an der Fahrbahn stadtauswärts (westliche Seite) erweitert wird. Begründung: Im Nachgang zur ST 1382 vom 29.07.2019 wurde der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße erneuert. So wurde auch an der Fahrbahn stadtauswärts östlich (rechts Fahrbahn) der Spritzschutz vom Bunker bis zur U-Bahn-Station Römerstadt wieder hergestellt. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn stadtauswärts (linke Fahrbahn der Rosa-Luxemburg-Straße) wurde jedoch nur der Bereich unmittelbar über die Hadrianstraße erneuert. Es fehlt der Spritzschutz vom Bunker bis zur Hadrianstraße. Während die Radfahrer und Fußgänger, die den Weg unter der Brücke von der Hadrianstraße in Richtung Nidda benutzen, auf der einen Seite der Brücke (östliche Seite) vor Spritzwasser geschützt sind, ist der Schutz auf der anderen Seite der Brücke nicht gegeben. Die weitere Fläche zwischen Brückenunterquerung und Bunker wird als Parkplatz von Anwohnern der Römerstadt und unter anderem auch von Lehrkräften der Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6562 2020 Die Vorlage OF 571/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 561/8 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Weißkirchner Berg/Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünphase für Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Bommersheim, bzw. von dort kommend verlängert wird und die Schaltung auf grün schneller erfolgt. Begründung: Die Grünphase ist extrem kurz, es bleibt keine Zeit, die Straße komplett bei grün zu queren. Wenn mehrere Radfahrer oder Fußgänger dort warten, gibt es ein Zeitproblem. Dazu kommt, dass die Wartezeit auf die Grünphase relativ lang ist, sodass sehr oft die Straße bei rot passiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6367 2020 Die Vorlage OF 561/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 562/8 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen befahren (aus beiden Richtungen) ein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das befahren dieses und der anderen Wege verhindert wird. . Dies könnte auf der Verlängerung des Weißirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke z. B. in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollten schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z.B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2020 Die Vorlage OF 562/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 549/8 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Praunheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Bereich des Praunheimer Stegs (Nähe der Gebäude Bernadottestraße 1 bzw. 3) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befinden sich keine Fahrradständer, an denen die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrrader sicher abstellen können. Deshalb sollten in diesem Bereich Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") installiert werden. Zur Zeit werden oftmals die Fahrräder an die beiden Geländer der Brücke angeschlossen. Dabei werden die Handläufe blockiert. Somit wird der barrierefreier Zugang zum Nordwestzentrum erschwert oder gar verhindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6210 2020 Die Vorlage OF 549/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 548/8 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Bereich des Römerstadstegs (Nähe der Gebäude Ernst-Kahn-Straße 1, 11 und 13) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Der vorhandene, veraltete und zum Teil beschädigte Fahrradständer sollte entfernt werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Fahrradständer, bei dem aber jeweils nur das Vorder- oder Hinterrad angeschlossen werden kann. Da die Fahrräder sehr eng nebeneinander abgestellt werden und keinen festen Halt am Fahrradständer finden, kommt es immer wieder vor, dass die Fahrräder umfallen und gelegentlich die Räder beschädigt werden. Viele Radfahrer meiden diese Abstellmöglichkeit und befahren deshalb die Rampe zum Nordwestzentrum. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten auf der Rampe mit anderen Nutzern. Damit die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrräder sicher abstellen können, sollten in diesem Bereich mehrere Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") aufgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6209 2020 Die Vorlage OF 548/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 529/8 Betreff: Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie der Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz (Erich-Ollenhauer-Ring) verbessert werden kann. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass das Regenwasser in der Halfpipe längere Zeit nicht abläuft und somit die Freizeit- / Sportanlage nicht genutzt werden kann. Es wurde die telefonische Auskunft gegeben, dass der Abfluss (Siebgröße) falsch dimensioniert wurde. Das Sieb wird einmal pro Woche gereinigt und gelegentlich musste das Regenwasser auch schon abgesaugt werden. Es stellt sich die Frage, welche Gründe einer grundlegenden Behebung des Problems entgegenstehen. Wie hoch sind die Kosten? Ferner wird gefragt, ob der Mitarbeiter, der derzeit einmal wöchentlich die Halfpipe kontrolliert, zukünftig bei Bedarf (jeweils unmittelbar nach einer Regenphase) das Ablaufsieb reinigen könnte. Somit könnte die Ausfallzeit der Halfpipe verkürzt werden und ggf. würde eine zu große Regenanwasseransammlung und damit eine nötiges Abpumpen verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1633 2020 Die Vorlage OF 529/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 531/8 Betreff: Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-Platz Anwohner des Hauses Bernadottestraße 12 beschweren sich seit geraumer Zeit über allabendlichen Lärm, in der warmen Jahreszeit auch bis nachts, welcher durch mit größeren Vorräten an Alkoholika versorgte Gruppen hervorgerufen werde. Ansprachen, mit dem Ziel sich leiser zu verhalten, werden teils harsch zurückgewiesen und führen regelmäßig zu keiner Verhaltensänderung. Dies vorausgeschickt, bitte der Ortsbeirat den Magistrat um Prüfung und Darstellung, wie dieser ruhestörende Lärm unterbunden, oder zumindest deutlich gemindert werden kann. Seitens des Ortsbeirates sind beispielsweise die Reduzierung und/oder Standortänderung der Parkbänke, geräuschreduzierender Bewuchs (Hecken) entlang der Bänke, oder Holzelementen vorstellbar. Ebenso wird gebeten den Bereich in den Abend-/Nachtstunden stärker zu kontrollieren. Insgesamt ist der Ortsbeirat weiteren Ideen gegenüber aufgeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1640 2020 Die Vorlage OF 531/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE., (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 518/8 Betreff: Reparatur Aufzug Heddernheimer Steg Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist seit dem 24.11.2019 aufgrund eines Feuerwehreinsatzes wegen eingeschlossener Personen bis heute (09.01.2020 = Zeitpunkt der Antragstellung) nicht nutzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: 1. Wie lange wird der Aufzug am Heddernheimer Steg nicht nutzbar sein? 2. Wie kann sichergestellt werden, dass der Aufzug in Zukunft nicht mehr so lange (bislang mehr als sechs Wochen) ausfällt? 3. Wie könnte ein zusätzliches Angebot eine so lange Behinderung des Zugangs von Heddernheim zum Nordwestzentrum ausschließen? Z.B. eine Rampe, ein zweiter Aufzug oder eine Bedarfsfußgängerampel in unmittelbarer Nähe des Heddernheimer Stegs? Begründung: Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist eine wichtige Alternative zum Treppenaufgang. Ein Ausfall des Aufzuges ist nicht hinnehmbar, insbesondere nicht, wenn er über eine so lange Zeit andauert. Mit einem Ausfall ist der Zugang zum Bereich des Nordwestzentrums für einen Großteil der Bewohner des Stadtteils Heddernheim eingeschränkt. Im Einkaufszentrum befinden sich neben Läden auch Arztpraxen, Bücherei, Schwimmbad, Kindergarten und andere soziale Einrichtungen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass ein Ausfall vermieden wird. Aus diesem Grund ist eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Treppenaufgang nötig. Diese Alternative könnte eine behindertengerechte Rampe sein. Ferner könnte mit einem zweiten Aufzug eine Ausfallzeit überbrückt werden. Eine dritte Alternative wäre eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampelanlage über den Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung zwischen dem Heddernheimer Steg und der Tankstelle. Eine Stelle wäre unmittelbar nach der Einfahrt in die Parkbucht. Damit könnten die Fußgänger an die gegenüberliegende Rampe gelangen, die in der Vergangenheit von den Fahrzeugen der Polizei genutzt wurden. In diesem Fall müsste mit dem Betreiber des Nordwestzentrums hinsichtlich einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung verhandelt werden. Ein zweiter Standort für eine bedarfsorientierte Ampelanlage wäre in Höhe der Ausfahrt von der Bushaltestelle im Nordwestzentrum auf den Erich-Ollenhauer-Ring. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5666 2020 Die Vorlage OF 518/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. Buchstabe a) entfällt 2. Buchstabe b) und Buchstabe c) in der vorgelegten Fassung beschlossen wird. Abstimmung: zu 1. und Buchstabe b): Einstimmige Annahme zu Buchstabe c) SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 519/8 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bauen und Immobilien gemäß Stellungnahme 1182 v. 24.06.2019 angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zu Lasten der KInder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF freigewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. 7. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine zukünftige Neuordnung des Schulzentrums unter Berücksichtigung der für die Regionaltangente West und die Ortsumfahrung Praunheim freigehaltenen "Schultrasse" vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 526 2020 Die Vorlage OF 519/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext unter Ziffer 2. die Worte "auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen" durch den Halbsatz "in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird und Ziffer 7 gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 521/8 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße, hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme 331 vom 19.02.2018, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es, als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5668 2020 Die Vorlage OF 521/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2019, OF 524/8 Betreff: Bürgersteig in der Bernadottestraße sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß in der Bernadottestraße zwischen Haus Nummer 66 und Haus Nummer 78 der Bürgersteig schnellstmöglich saniert wird. Begründung: Dieser Abschnitt des Gehwegs ist durch Witterungsschäden und Wurzelwerk in einem gefährlichen Zustand. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer, Gehbehinderte sowie Kinderwägen wird das Passieren dieser Strecke zu einem waghalsigen Abenteuer. Eine zeitnahe Instandsetzung ist dringend geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5670 2020 Die Vorlage OF 524/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 497/8 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen zu lassen, ob: a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann. Begründung: Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 7.15 bis 16.00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegen gekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5533 2019 Die Vorlage OF 497/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 486/8 Betreff: Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte ausführen bzw. prüfen zu lassen: a) der rutschfeste Belag im Aufzug am Heddernheimer Steg wird erneuert, b) es wird gebeten zu prüfen, ob die beiden Vordächer zu den beiden Eingängen zum Aufzug schon vor den Umbauarbeiten des Heddernheimer Steges angebracht werden können, c) der Bereich unter dem Heddernheimer Steg (der Fahrradabstellplatz und unter der Treppe) wird gründlich gereinigt (insbesondere die intensive und dauerhafte Geruchsbelästigung wird bekämpft und beseitigt) und d) der Bereich wird gelegentlich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, durch die Stadtpolizei kontrolliert. Begründung: Zu a) und b) Der rutschfeste Belag im Aufzug ist auf beiden Seiten zu den Türbereichen beschädigt. Da kein Vordach vorhanden ist, dringt Feuchtigkeit in den Aufzug und es kommt durch den fehlenden rutschfesten Belag bzw. durch unterschiedlichen Belag zur Unfallgefahr. Vermutlich ist durch die eindringende Feuchtigkeit wegen der fehlenden Vordächer der rutschfeste Belag in dem jeweiligen Eingangsbereich nach nur einem Jahr verschließen. Wegen der Unfallgefahr und der kurzen Haltbarkeit des neuen Bodenbelages erscheint es sinnvoll, dass die zugesagten Vordächer (u.a. ST 37 vom 14.01.2019) zeitnah und nicht erst mit dem Umbau des Heddernheimer Steges angebracht werden. Zu c) und d) Im Bereich des Fahrradabstellplatzes (unter dem Heddernheimer Steg, unter der Treppe) ist dringend eine Reinigung erforderlich. Die Geruchsbelästigung ist intensiv und dauerhaft. Aus diesem Grund wird der Fahrradabstellplatz nicht oder nur selten genutzt. Zum Teil werden die Fahrräder am Zaun vor dem Eingang des Aufzuges angeschlossen. Dieser Bereich ist begrenzt und durch das Abstellen wird der Aufzugseingang eingeschränkt. Der genannte Bereich (Fahrradabstellplatz usw.) wird teilweise zu anderen Zwecken genutzt (Toilettenanlage, informelle Treffen mit Trinkgelage, Nachtlager), sodass eine gelegentliche Kontrolle durch die Stadtpolizei notwendig erscheint. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5212 2019 Die Vorlage OF 486/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 468/8 Betreff: Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Seitenstrang der Ernst-Kahn-Straße im Bereich der Hausnummern 1 bis 45 - die bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuert werden (z.B. vor dem Treppenaufgang zum Kirchhof von St. Sebastian, dem Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang, der Feuerwehrzufahrt im Wendehammer zu den Gebäuden 15 und 17, 19 und 21, 23 und 25 sowie 27 und 29, der Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden 35 und 37), - die Sperrflächenmarkierungen erweitert werden (Ecke Hauptstrang Ernst-Kahn-Straße Einfahrt zu oben genannten Bereich auf der rechten Seite), - Markierungen im Bereich der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen mit den Bezeichnungen "3 a" und "3 b" angebracht werden, - der Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 (in der Parkbucht vor der Stirnseite des Gebäudes Ernst-Kahn-Straße 7) erneuert wird, - die Straßenlaterne auf dem Gehweg in der Nähe der Stirnseite Ernst-Kahn-Straße 7 / Fußgängerüberweg versetzt wird oder der Gehweg um den Laternenstandort verbreitert wird, - die Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet werden (Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang), - die Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx) überprüft und die mobilen Vekehrsschilder durch "stationäre" Schilder ersetzt werden und - die Verkehrssituation (besonders das Parken der Fahrzeuge) durch die Stadtpolizei in unregelmäßigen Abständen immer wieder überprüft wird. Begründung: Zu bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuern Die Markierungen der Sperrflächen und der Halteverbotsbereiche sind zum Teil fast nicht mehr zu erkennen und müssen deshalb erneuert werden. Die einige Bereich sind oben genannt. Unter anderem wird im Bereich des Treppenaufgangs zum Kirchhof von St. Sebastian verbotswidrig geparkt. Dabei stehen die Fahrzeuge oft so eng zusammen, dass selbst für Fußgänger kein Durchgang besteht. Personen mit Rollator (fahrbare Gehhilfe u.ä.), Eltern mit Kinderwagen usw. haben dann große Schwierigkeiten, den Treppenaufgang zu nutzen. Zu Sperrflächenerweiterung Im Eckbereich von der Ernst-Kahn-Straße (Durchgangsstraße) zum Seitenstrang auf der rechten Seite fehlt die Sperrflächenmarkierung im Bereich der Bordsteinabsenkung. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich durch parkende Fahrzeuge blockiert. Zu Markierung der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen Insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung "3 a" werden die Fahrzeuge oft so abgestellt, dass die Mieter der Tiefgarage nur unter erschwerten Bedingungen die Ein- und Ausfahrt nutzen können. Mit einer entsprechenden Markierung würde die Nutzung der Mietsache "Tiefgaragenstellplatz" uneingeschränkter möglich sein. Zu Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 erneuern Der Straßenbelag im Bereich des Stellplatzes ist sehr uneben und die Begrenzungssteine stehen zum Teil über dem Straßenbelag hervor. Damit besteht eine Stolper- und Unfallgefahr. Zu Straßenlaterne auf dem Gehweg Die Straßenlaterne steht fast mittig auf dem Gehweg und stellt ein Hindernis dar. Entweder sollte der Mast an den Rand des Gehweges versetzt werden oder auf einer Seite des Mastes sollte der Gehweg entsprechend verbreitert werden. Zu Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet Insbesondere beim Behindertenparkplatz (ohne amtliche Nummerierung) neben dem Treppenaufgang ist ein Schild "verdreht". Das Schild mit der amtlichen Nummerierung (für welchen Nutzer der Behindertenparkplatz vorgesehen ist) fehlt. Darüber hinaus folgen noch weiter Ausführungen im Zusammenhang mit den Verkehrsschildern "absolutes Halteverbot" (Verkehrszeichen 283-xx) zur Erneuerung von Straßenschildern weiter unten. Zu Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx) Auf der rechten Seite des Seitenstrangs der Ernst-Kahn-Straße steht das Verkehrszeichen 283-21 "absolutes Halteverbot Anfang" erst nach dem Treppenaufgang unmittelbar zu Beginn der Haltebucht (für schrägparkende Fahrzeuge vorgesehen). Das Verkehrszeichen müsste bereits in Fahrtrichtung Wendehammer vor dem Treppenaufgang aufgestellt werden. Ferner stellt sich die Frage, ob die beiden Haltebuchten (ebenso auf der anderen Straßenseite) von der Beschilderung "absolutes Halteverbot" ausgenommen werden müssten. Am Ende der Haltebucht auf der rechten Seite steht das Verkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot Anfang" 286-10. Dieses Verkehrsschild passt nicht zu dem zuvor genannten Verkehrszeichen. Im Wendehammer vor Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 (Gebäude der St. Sebastian Gemeinde, u.a. Gemeindesaal) stehen zwei mobile Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" Zeichen 283-10 und 283-21. Eines der beiden Verkehrsschilder ist "verdreht". Diese Verkehrszeichen sollten durch "stationäre" ersetzt werden, da diese auf dem schmalen Gehweg stehend und ein Hindernis darstellen. Der Bereich vor Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 sollte mit Verkehrszeichen 286-xx "eingeschränktes Halteverbot" und der Rest des Wendehammers mit Verkehrszeichen 283-xx "absolute Haltverbot" ausgeschildert sein. Auf der linken Straßenseite (von Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden Ernst-Kahn-Straße 15 bis 29) bis zum Ende des Seitenstrangs ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Jedoch stehen oft Fahrzeuge ab der Feuerwehrzufahrt bis zur Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage 3 a. Dieser Teil des absoluten Halteverbotes sollte aufgehoben werden. Die Verkehrssituation ist ähnlich dem Straßenabschnitt auf der rechten Straßenseite von Beginn des Seitenstrangs bis zur Treppe mit erlaubtem Parken. Das absolute Halteverbot sollte auf der linken Seite vor der Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage beginnen, sodass die Ein- und Ausfahrt in das Verbot einbezogen ist. Bisher ist die Parkbucht (für schrägparkende Fahrzeuge) auf der linken Seite in das bestehende absolute Halteverbot einbezogen. Siehe hierzu die weiter oben bereits ausgeführte Fragestellung. An der Mauer des Müllplatzes nach der Ein- und Ausfahrt zu Tiefgaragen 3 a ist in Höhe von etwa 0,60 bis 1,00 Meter das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" angebracht. Zum Teil wird es überwuchert und wird übersehen. Das Verkehrszeichen sollte entfernt werden. Am Ende des Seitenstrangs auf der linken Seite (Einmündung in die Ernst-Kahn-Straße) ist das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" (ohne weißen Pfeil) angebracht. Dieses Verkehrszeichen passt nicht zu den zuvor angebrachten Schildern und müsste durch das Verkehrszeichen 283-10 bzw. 283-20 "absolutes Halteverbot (Ende)" ersetzt werden. Zu Verkehrssituation durch die Stadtpolizei überwachen Trotz der Beschilderung ist es erforderlich, dass durch die Stadtpolizei die Verkehrssituation regelmäßig und zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder kontrolliert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5072 2019 Die Vorlage OF 468/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (=Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 470/8 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln, mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas", zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich: a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel) b) ca. 40m weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Antragsteller) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers", entlang der Straße "Zur Kalbacher Höhe". Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5078 2019 Die Vorlage OF 470/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 460/8 Betreff: Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße Nach der 2020/21 anstehenden Sanierung und dem barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt soll die darüberliegende Brücke wohl 2024 instand gesetzt werden. Beide Projekte sollten zusammen betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Brückensanierung zu prüfen: 1. Verringerung des überbreiten Straßenquerschnittes auf das Maß des dann folgenden Straßenverlaufs Richtung Alt-Heddernheim, inclusive aktuellem Standard bei der Ausweisung von Fahrradstreifen. 2. Abschaffung der Bushaltebuchten an der Haltestelle Römerstadt 3. Prüfen des Aufstellen von überdachten Abstellmöglichkeiten für Radfahrende in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn. Begründung: zu1. > Diese Überbreite stammt noch aus Zeiten der autogerechten Stadt und verleitet zum schnelleren Fahren, das dann kurze Zeit später aber doch wieder länger anhaltend verringert werden muss. 2. > Die Busse bleiben so im Verkehrsfluss und müssen nicht wieder auf das Wiedereinfädeln warten. 3. Komfortable Abstellstationen an allen U-Bahnstationen sollten üblich werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 381/7 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nach dem Verlassen der Europäischen Schule des jetzigen Standortes am Praunheimer Weg die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4872 2019 Die Vorlage OF 381/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 456/8 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann und - die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden. - ob die Aussagen der ST 607 vom 17.03.2017 zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg auch für die Zu- und Abfahrten gelten müsste. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahnstation Ginnheimer Wäldchen bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahnstation Römerstadt, mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu ST 1838 vom 17.09.2018. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 % Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach ST 607 vom 17.03.2017 vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Antragstellers). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4912 2019 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Abblehung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 425/8 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwest-Zentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen ersetzt werden. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in B 215 vom 23.07.2018 unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße / Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des NW-Zentrums entfallen. In B 98 vom 21.03.2014 wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung in B 215 die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit OM 3354 hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit ST 1839 vom 17.09.2018 wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren / sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße / Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindert. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreuliche, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4595 2019 Die Vorlage OF 425/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 427/8 Betreff: Rankgerüst am Walter-Schwagenscheidt-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob durch entsprechende Bepflanzung das Rankgerüst auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz (in der Nähe der Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring) wieder begrünt werden kann. Begründung: Auch in diesem Jahr (wie schon einige Jahre zuvor) wurde an dem Rankgerüst keine Bepflanzung vorgenommen. In der Mitte des Gerüstes befindet sich Müll, der das Pflanzenwachstum behindert. Es ist wünschenswert, dass das Gerüst nicht öde in der Gegend herumsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1257 2019 Die Vorlage OF 427/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 432/8 Betreff: Freihalten der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: ST 1257/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie häufig hat der Magistrat den Parkplatz seit der Ortsbeiratsanregung vom April 2017 kontrolliert? 2. In wie vielen Fällen konnte in diesem Zeitraum gegen Falschparker in den für Elektrofahrzeuge reservierten Bereichen am Parkplatz Erich-Ollenhauer-Ring eingeschritten werden, gegliedert nach Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Abschleppungen? Begründung: Die Stellplätze vor den Elektroladesäulen werden immer noch regelmäßig zugeparkt und können somit nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2019 Die Vorlage OF 432/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2019, OF 429/8 Betreff: Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Liegenschaftsamt wird gebeten, das Grünflächenamt zu beauftragen, den etablierten Trampelpfad auf der Grünfläche zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und dem Damm der Rosa-Luxemburg-Straße als Fußweg zu befestigen. Begründung: Eine Vielzahl von Nutzern der U-Bahnstation läuft über die genannte Grünfläche und hat hierdurch in den letzten Jahren einen unansehnlichen Trampelpfad angelegt. Eine Neuanlage der Rasenfläche wird daran ebenfalls nichts ändern, da bekanntlich die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten die Gerade darstellt. Um die Außendarstellung der ansonsten sehr ordentlich gestalteten U-Bahnstation wieder herzustellen, bietet sich die Anlage eines kleinen Fußweges an der Stelle des Trampelpfads an. Foto: Ralf Porsche Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 429/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 439/8 Betreff: Radweg an der Kreuzung "In der Römerstadt" - "Ernst Kahn Straße" besser markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Den Radweg über die Querung an der Ampelanlage im Bereich der Kreuzung der Straßen "In der Römerstadt" und der "Ernst-Kahn-Straße" mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der Radweg über die Kreuzung weiter in Richtung Praunheim wird neben dem Fußweggeführt. Den Fußgängern scheint dies zunehmend nicht mehr verständlich zu sein. Aus Richtung Praunheim kommend queren Sie häufig die Kreuzung auf dem Radweg. Es kam dabei bereits zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern, die dort legal den Radweg nutzen, und Fußgängern. Wenn der Radstreifen mit wenigen Rad Symbolen versehen wird, sinkt vermutlich das Konfliktpotential zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fotos: Uwe Hofacker Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4601 2019 Die Vorlage OF 439/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2019, OF 420/8 Betreff: Ausfall der U-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 8 auf der "A-Strecke" abmildern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sperrung der A-Linie in den Sommerferien 2019 - den Betrieb der Linie U1 zwischen Heddernheim und Ginnheim aufrechtzuerhalten. - die Taktung der Linie U9 zu erhöhen. - eine noch höhere Taktung der Straßenbahn Linie 16 - mit Fahrten zum Westbahnhof einzurichten. - alle Fahrten des 60er Busses bis nach Eschersheim zur S-Bahn Linie S6 zu verlängern. - den Ortsbeirat 8 an den weiteren Ersatzverkehrsplanungen rund um die Bauarbeiten zu beteiligen. Begründung: Die Bewohnerschaft des Ortsbezirks 8 verfügt lediglich über zwei zweckmäßige Möglichkeiten in Richtung Frankfurter Innenstadt zu gelangen. Entweder über die Rosa-Luxemburg-Straße oder die Eschersheimer Landstraße mit der U-Bahn bzw. als Individualverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass die Rosa-Luxemburg-Straße nur für Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Die vergangenen längeren Arbeitsphasen an dieser U-Bahnlinie haben deutlich aufgezeigt, dass sich die Auswirkungen auch erheblich in den Ortsbezirk 8 erstrecken. Aufgrund des Wegfalls der U-Bahnlinien 1,2,3 und 8 für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen ist entsprechend mit einem verstärkten Rad- und Kraftfahrverkehr, auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, auf beiden Straßen zu rechnen, denen verkehrlich Rechnung getragen werden muss. Der Ortsbeirat 8 erachtet die dargelegten Maßnahmen als geeignet den zu erwartenden verkehrlichen Andrang abzumildern, bzw. besser zu verteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.03.2019, OF 412/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4416 2019 Anregung an den Magistrat OM 4417 2019 1. Die Vorlage OF 412/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 420/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 423/8 Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuellen Sturmschäden an der Brückenausstattung der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Hadrianstraße (Römerstadtsiedlung) schnellstens so zu beseitigen, dass für Passanten und Fahrzeuge, die unterhalb der Brücke unterwegs sind, keine Gefahr besteht, von herabfallenden Bauteilen getroffen zu werden; 2. die Brückenausstattung, darunter auch die Geländer und Spritzwasserschutzplanen, insgesamt zu kontrollieren und ggf. schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: Durch die stürmische Wetterlage der zurückliegenden Wochen kam es im Bereich Hadrianstraße zu einem Herunterbrechen von einigen Spritzwasserschutzplanen, die lediglich an ein paar Dachlatten mit Kabelbindern einfachst befestigt waren. Im Bereich des Schulhofes der Geschwister-Scholl-Schule sind Absperrbänder angebracht worden, nicht aber zum Beispiel am Fuß- und Radweg Richtung Bunker/Niddagebiet. Der Ortsbeirat richtet seine Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf die immer noch ausstehende Beantwortung der Anfrage V 989 v. 13.09.2018. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4422 2019 Die Vorlage OF 423/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2019, OF 605/9 Betreff: S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an die geplante S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" eine fußläufige, barrierefreie Anbindung in Richtung Platenstraße/ U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" zu planen . Begründung: Der S-Bahnhof ist bisher an einen großen Teil Ginnheims überhaupt nicht angebunden. Die Bewohner*inenn müssten einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um den Bahnhof, der Luftlinie nur wenige hundert Metervon der Stadtbahnendhaltestelle Ginnheimentfernt ist zu benutzen.Die Magistratsvorlage M140/2011 sieht bereits eine optionale Überführung vom S-Bahnsteig auch in Richtung Ginnheim vor. Diese ist auch in der aktuellen Planung der DB zum S-Bahnhof Ginnheim vorgesehen. Der Übergang müsste aber um eine direkte Anbindung in Richtung der Stadtbahnhaltestelle (im Umfeld der Rosa-Luxemburg-Straße) ergänzt werden. Um zeitnah zum Neubau der S-Bahnstation auch hier eine Anbindung zu schaffen, sollte deshalb schnellstmöglich geprüft werden, wie diese umgesetzt werden könnte. Ohne eine Anbindung an diesen Teil Ginnheims wird das Projekt erhebliche Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4227 2019 Die Vorlage OF 605/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 405/8 Betreff: Radweg-/Fußgängerbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Rosa-Luxemburg-Straße verlaufenden Weg zwischen dem Wendehammer der Niederurseler Landstraße (Höhe Haus-Nummer 1/Fußgängertunnel Richtung Heddernheim) und dem Schwarzen Platz (Höhe Hammarskjöldring 2-10) für eine unmissverständliche Beschilderung von Radweg und Fußgängerweg zu sorgen. Begründung: Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im o.g. Wendehammer vor Haus Nr. 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum (NWZ). Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das NWZ ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung NWZ vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahnstation "Heddernheimer Landstraße" oder NWZ diesen Weg benutzen. Foto: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4330 2019 Die Vorlage OF 405/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 385/8 Betreff: Wendehammer vor Bernadottestraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der sehr enge Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14 durch die Stadtpolizei in Abständen kontrolliert wird, damit das Parken in diesem Bereich unterbunden wird. Begründung: Der Wendehammer vor Gebäude Bernadottestraße 14 ist sehr eng. In diesem Bereich werden immer wieder Fahrzeuge über längere Zeit abgestellt. Durch die abgestellten Fahrzeuge wird zum Teil die Zufahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung 8d zumindest eingeschränkt. Die Nutzung der Mietsache Tiefgaragenstellplatz wird damit für die Mieter behindert bzw. eingeschränkt. Von dem Wendehammer geht die Zufahrt zu den Häusern Bernadottestraße 16 bis 28 und der Weg zu den Häusern 30 bis 32 sowie 42 bis 44 ab. Mit den abgestellten Fahrzeugen wird auch die Nutzung des erstgenannten Weges eingeschränkt, sodass Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr) in Bedarfsfall behindert werden. Die direkte Nutzung des anderen Weges (z.B. durch Rollstuhlfahrer) wird ebenfalls eingeschränkt. Neben dem engen Wendehammer ist die Zufahrtsstraße von der Durchgangsstraße Bernadottestraße zum Wendehammer sehr beengt. Ferner zweigen noch Zufahrten zu weiteren zwei Tiefgaragen von dieser Straße ab. Wegen der engen Straßenverhältnisse (zum Teil nur eine Fahrspur für beide Richtungen) und der größeren Straßennutzung wird der Wendehammer zum Ausweichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4184 2019 Die Vorlage OF 385/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 378/8 Betreff: Zur Sicherheit auf dem Radweg um den Ollenhauer-Ring: Straßenüberquerungen farblich markieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der vorhandene Fahrradweg um den Erich-Ollenhauer-Ring um das Nordwestzentrum wird bei den abzweigenden Straßen eindeutlich farblich abgesetzt markiert. Begründung: Die vorhandenen weißen Straßenbegrenzungen und Hinweise, wie auch die Baken reichen nicht aus, um ein höheres Sicherheitsgefühl bei den dort Radfahrenden zu erzeugen. Außerdem ist der Ollenhauer-Ring anerkannter Unfallschwerpunkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 378/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 378/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 368/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen könnten zum Beispiel sein: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkw's bis an den gegenüberliegenden Bürgersteigs nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch: a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkw's im Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe, b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich und 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkw's (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkw's die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Bei der Auffahrt der Lkw's von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüber Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkw's diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4033 2018 Die Vorlage OF 368/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 374/8 Betreff: Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Titusstraße/Heddernheimer Landstraße 85-87 eine Überquerungshilfe (z.B. ein Zebrastreifen oder andere geeignete Mittel) auf der Straße eingerichtet werden kann, s. Skizze. Begründung: Die genannte Stelle wird sehr häufig zu der Querung der Titusstraße benutzt, obwohl die verkehrliche Situation durch die abknickende Vorfahrt (Heddernheimer Landstraße/Titusstraße) nicht optimal ist. Ein ampelgeregelter Übergang existiert nur an der Ecke Dillenburger/Heddernheimer Landstraße. Standort: Abbildung 1: Quelle Stadtplan Stadtvermessungsamt Frankfurt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1077 2018 Die Vorlage OF 374/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 376/8 Betreff: Mülleimer und Sitzbank für den Buswarteplatz im Erich-Ollenhauer-Ring (Linie 29) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Wartehaltestelle der Buslinie 29 im ErichOllenhauer-Ring (zwischen Parkplatz und Zufahrt Dillenburger Straße) mit einem Papierkorb und einer kleinen Sitzbank ausgestattet wird. Begründung: Die Grünfläche zwischen der Fußgängerunterführung und der Pausenbucht der Linie 29 ist vollkommen mit Müll bedeckt, vor allem Reste von Lebensmittelverpackungen und achtlos weggeworfene Coffee-to-Go-Becher verschmutzen dieses Straßenbegleitgrün. Busfahrerinnen und Busfahrer haben keine Möglichkeit, solchen Müll in ihrer Pause zu entsorgen oder in ihrer Fahrerkabine zu transportieren. Eine Sitzbank an der genannten Stelle dient besonders in der warmen Jahreszeit der Pausen-Erholung, da man den Busfahrern ermöglichen sollte, ihre Pausen nicht immer nur in der Fahrerkabine ihres Busses verbringen zu müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4035 2018 Die Vorlage OF 376/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 373/8 Betreff: Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus? Vorgang: ST 1093/07; ST 167/10; ST 1087/11; ST 206/14; ST 1651/17; ST 1980/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor mittlerweile zwei Jahrzehnten wurde für die o.a. Liegenschaft Bernadottestraße 57 sowie 57 ad eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Reihenhäusern mit je zwei Vollgeschossen sowie eine Tiefgarage erteilt. Nur zwei der fünf Reihenhäuser wurden anschließend im Rohbau errichtet, für die übrigen Bauvorhaben wurde lediglich die Baugrube ausgehoben. Weitere Baumaßnahmen haben seitdem nicht stattgefunden, die Baugenehmigung ist längst erloschen und die Liegenschaft zwischenzeitlich extrem verwildert, was immer wieder Gegenstand der Beratungen im Ortsbeirat gewesen ist und zu verschiedenen Anfragen an den Magistrat geführt hat, wann eine Fortsetzung der Baumaßnahmen oder eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Interesse des Wohnungsbaus stattfindet. Benachbart zu der Liegenschaft ist der Spielplatz Im Weimel 12 - kein schönes Bild für Kinder und eine ständige Gefahrenquelle, findet der Ortsbeirat und weist die "Lagerfeuerromantik" in der ST 1980 zurück, die in den geradezu schönmalerischen Sätzen der Verwaltung zu Ziffer 3 und 4 enthalten ist: "Der Bauzaun ist mit der Vegetation fest verwachsen". Anwohner, die mit ihren Gartengrundstücken angrenzen, speziell der Häuser Im Weimel 16ff, beklagen den Zustand der Liegenschaft, der ein Vermieten und Verkaufen der angrenzenden Häuser/Wohnungen erschwert. In mindestens einem Fall im Weimel ist es sogar zu einem Abrutschen von Grundstücksteilen gekommen, was nicht verwundert, hat der Magistrat doch selbst bereits festgestellt, dass die Baugrube seinerzeit "nicht sicher verbaut" worden ist (ST 167). Die Stellungnahmen des Magistrates haben immer wieder auf eine fehlende Handhabe gegen den Bauherrn hingewiesen und darauf, dass von dem Grundstück keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Zwischenzeitlich liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass der Bauherr selbst nicht der Grundstückseigentümer ist, sondern er nur Erbpachtnehmer der Stiftung Waisenhaus ist. Zum Leitbild dieser öffentlich milden Stiftung gehört u.a. das Bekenntnis: "Verantwortlicher Umgang mit den anvertrauten finanziellen Mitteln ist für uns selbstverständlich". In der ST 206 teilt der Magistrat mit, dass von einer "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Eigentümers", gemeint ist wohl der Bauherr, "nicht ausgegangen werden kann", da sich die Liegenschaft in der Zwangsversteigerung befinde. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Stiftung Waisenhaus überhaupt regelmäßige Pachtzahlungen erhalten und mit allen ihr auch juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hat, den Erbpachtvertrag zu lösen und das Erbbaurecht in andere Hände zu geben. Da die Stadt Frankfurt nach dem Hessischen Stiftungsgesetz die Aufsichtsbefugnis für die Stiftung Waisenhaus besitzt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb wurde dem Ortsbeirat in den vorbezeichneten Stellungnahmen die Information vorenthalten, dass das Grundstück Bernadottestraße 57 einer für gemeinhin als "stadtnah" bezeichneten öffentlich milden Stiftung gehört? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob der Erbpachtnehmer der Liegenschaft Bernadottestraße 57 -im Interesse des Stiftungsvermögens und Stiftungszwecks - einer ordnungsgemäßen Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist? 3. Welche Schritte hat die Stiftung Waisenhaus nach Kenntnis des Magistrats unternommen und unternimmt sie aktuell, um das Erbbaurecht an einen anderen Eigentümer zu vergeben mit dem Ziel, das Grundstück zügig für seriöse Wohnbauzwecke frei zu bekommen? 4. Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für die Stiftung Waisenhaus und was unternimmt die Stiftung nach Kenntnis des Magistrats ggf., damit keine Gefahren und Beschädigungen anderer Grundstücke von dieser Liegenschaft ausgehen? 5. Welche Schritte hin zu einer Fortsetzung der Bautätigkeit hat seinerseits der Magistrat seit 2014 unternommen, als er davon ausgegangen ist, "dass sich in naher Zukunft Bauwillige für das Grundstück finden lassen"? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2007, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2018 Die Vorlage OF 373/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie entsprechend dem unten geschilderten Verlauf sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente-West hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 336/8 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete anzulegen, und zwar in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 336/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2018 Die Vorlage OF 336/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie Curie Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie Curie Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 331/8 Betreff: Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass an der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der U-Bahnstation Römerstadt (stadteinwärts) 1. die Bäume und Büsche zurückgeschnitten oder beseitigt werden, 2. die Bodenflächen für das Efeu von anderem Bewuchs freigehalten werden und ggf. um weitere Flächen erweitert werden, damit die Efeupflanzen sich entwickeln und die Wandflächen bewachsen können, 3. der Seitenstreifen an der rechten Fahrspur öfter gereinigt wird und 4. die Abwasserkanäle öfter gereinigt werden, damit bei Regen die Gefahr von Aquaplaning vermieden wird. Begründung: Mit dem Bewuchs von Efeu wird die hohe Mauer entlang der Rosa-Luxemburg im Bereich des Heddernheimer Friedhofs verschönert und es wird ein Beitrag zum Lärmschutz und gegen die Luftverschmutzung erzielt. In den Flächen zum Anwuchs des Efeus haben sich Büsche und Bäume angepflanzt und nehmen mit ihrem Bewuchs dem Efeu die entsprechende Entfaltungsmöglichkeit. Damit die ganze Wand mit Efeu bewachsen wird, sollte geprüft werden, ob noch weitere Flächen zum Anpflanzen von Efeu geschaffen werden können. Der Bewuchs mit Büschen und Bäumen kann auch dazu führen, dass das Mauerwerk beschädigt wird. Am Seitenrand der Fahrbahn (stadteinwärts rechts) sammelt sich immer wieder Abfall und Laub an und wird nicht zeitnah beseitigt. Bei entsprechend starkem Regen verstopfen die Abwasserabflüsse und das Wasser kann erst im Bereich der Brücke über die Hadrianstraße abfließen. Am linken Rand der Fahrbahn (Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts im Bereich der U-Bahnstation Römerstadt) ragen Büsche über die Leitblanken, die zumindest zurück geschnitten werden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3645 2018 Die Vorlage OF 331/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2. der Vorlage: SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3. und 4. der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 330/8 Betreff: Überdachung des Eingangsbereichs vom Aufzug am Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu berichten, wann die Überdachung der beiden Zugangsbereiche des Aufzugs am Heddernheimer Steg angebracht wird. Ferner wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, den Fußboden des Aufzugs durch einen rutschfesteren Belag ersetzt zu lassen. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Punkt 4. von § 771 vom 17.11.2016 - 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: "der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt". Bei der gleichen Veranstaltung, bei der die Überdachung der Eingangsbereiche des Aufzuges zugesagt wurde, wurde auch die - insbesondere bei Feuchtigkeit - mangelhafte Rutschfestigkeit des Aufzugbodens angesprochen. Es wurde ebenfalls die Beseitigung der Rutschgefahr zugesagt. In der OA 68 vom 06.10.2016 wurde dieser Punkt nicht aufgenommen. Die Verhinderung des Eindringens von Feuchtigkeit in den Aufzug durch die beiden Dächer steht im Zusammenhang mit der Rutschgefahr im Aufzug. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3644 2018 Die Vorlage OF 330/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, für den Frankfurter Nordwesten eine neue Straßenbahnlinie zu planen. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 333/8 Betreff: Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Ampel an der Einmündung "Hinter der Krebsmühle" auf die "R.-Luxemburg-Straße" eine zusätzliche Gleisquerung zu schaffen, um ein gefahrloses passieren von der Seite der Krebsmühle auf den Rad- und Fußweg (auf der gegenüber liegenden Seite und umgekehrt) zu gewährleisten. An der vorhandenen Gleisquerung oberhalb der Ampel befindet sich ein Wegweiser (Richtung Krebsmühle, Eschborn usw.). Da dort keine ampelgeregelte und somit gefahrlose Überquerung der Straße gegeben ist, soll dieser Wegweiser an den neuen Übergang versetzt werden. Begründung: An der o.g. Einmündung befindet sich eine Ampel (auch für Fußgänger und Radfahrer). Vom Bereich der Krebsmühle kommend, steht man nach Überquerung auf einem schmalen "Bürgersteig" vor den Schienen, ohne die Möglichkeit zu haben, auf den dahinter liegenden Rad- und Fußweg zu gelangen. Da der Bürgersteig nach einigen Metern abrupt endet, die nächste Querung aber etliche Meter in nördlicher Richtung liegt, ist es erforderlich, im Bereich der Ampel einen Überweg zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3646 2018 Die Vorlage OF 333/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat und Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2021, OF 63/8 Betreff: Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vorübergehend für die Bauzeit des Heddernheimer Stegs installierte Ampelanlage auch nach der Fertigstellung des Stegs und der Inbetriebnahme des Aufzugs als zusätzliches Angebot das Nordwestzentrum zu erreichen, erhalten wird. A nstelle der vorhandenen provisorischen wird die Querung mittels einer fest verbauten Ampelanlage ermöglicht. Begründung: Bei den Vorstellungen des Neubaus für den Heddernheimer Steg wurde von Seiten des Ortsbeirats immer wieder auf die Aufzugsausfallzeiten hingewiesen. Vor Beginn der Bauarbeiten stand der Aufzug für mehrere Wochen wg. größerer Bau- und Wartungsarbeiten still. Für Mobilitätseingeschränkte Menschen war es sehr problematisch, das NWZ zu erreichen! Da von Seiten des Bauamts abgelehnt wurde, für Räder, Rollatoren und Kinderwagen einen ähnlichen Aufgang zu schaffen wie vorhanden, stehen nur Schienen zur Verfügung, die oftmals (z.B. für Pedelecs), schwer zu bewältigen sind. Hier sollte eine dauerhafte Alternative zum Aufzug geschaffen werden! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1026 2021 Die Vorlage OF 63/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 68/8 Betreff: Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer sowie Hundekotbeutel-Spender anzubringen. 2. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 3. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutel-Spender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt. Begründung: Die Hundewiese ist ein Ort des Zusammentreffens für viele Hunde, Hundehalter*innen und weitere Interessensgruppen in der Umgebung. Nichtsdestotrotz gibt es keine direkten Sitzbänke und Mülleimer auf der Wiese. Da unter den Hundebesitzern viele ältere Menschen sind, wären Sitzbänke zum Ausruhen notwendig. Oftmals ist die Wiese durch Müll beschmutzt. Dies würde durch das Anbringen einiger Mülltonnen stark reduziert werden. Die Anbringung an Hundekotbeutel-Spendern ist an einem Ort, wo so viele Hunde, wie an der Hundewiese an der Bernadottestraße, sind, essenziell für die Hygiene und weitere Sauberkeit der Wiese. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 68/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der GRÜNEN wird die Vorlage OF 68/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1294 2021 Die Vorlage OF 68/8 wird in der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer anzubringen; 2. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße Hundekotbeutelspender anzubringen; 3. die Anzahl der Hundekotbeutel-Spender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen. 4. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutelspender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt." Abstimmung: zu Ziffer 1.: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen zwei GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffern 2., 3. und 4.: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 45/8 Betreff: Alter jüdischer Friedhof Heddernheim Die jüdische Gemeinde Heddernheim hat um 1840 außerhalb des alten Ortskerns eine neue Begräbnisstätte angelegt, die sich damals auf der höchsten Erhebung der Landstraße zwischen Heddernheim und Praunheim befand, etwa im östlichen Drittel der damals im Boden noch sichtbaren Stadtgrenzen der Römerstadt NIDA. Seit 1872 befindet auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch der neue christliche Friedhof. Die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof fand 1937 statt; seit 1942 befindet sich das Grundstück als Folge von Zwangsverkauf in städtischem Besitz. Der christliche Friedhof gegenüber wird heute als städtischer Friedhof weiterhin genutzt. Bei dem alten jüdischen Friedhof Heddernheim handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Ortsbeirat hat 2015 aus seinen Budgetmitteln eine Gedenktafel an der Friedhofsmauer anbringen lassen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig? 2. Gibt es eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Gräbern bzw. den Inschriften auf den Grabsteinen sowie den Personen, die hier beigesetzt wurden? 3. Werden die Grabsteine auf Kosten der Stadt gesäubert und erhalten? 4. Gab es in den vergangenen Jahren Vandalismus und Beschädigungen? 5. Ist der Friedhof im Rahmen einer Führung für die Öffentlichkeit zugänglich? 6. Gab es vor Anlage der beiden Friedhöfe archäologische Grabungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Offensichtlich hat es Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts archäologische Grabungen auf und an den beiden Friedhöfen gegeben: Können die hierzu publizierten Berichte von Fritz Quilling und Friedrich Gündel dem Ortsbeirat in Kopie zur Verfügung gestellt werden? [i] Wie bewertet die Archäologie heute diese Untersuchungen? 8. Welche archäologischen Grabungen sind an den Friedhofsgrenzen beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße durchgeführt worden und zu welchen Ergebnissen führten sie? 9. Da sich weitere Grabungen durch die Totenruhe verbieten: Welche Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA vermutet die Archäologie dort heute? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2021 Die Vorlage OF 45/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 44/8 Betreff: Brückensanierung Ernst-Kahn-Straße Hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. endlich den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße wieder komplett in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen und durchgängig als "Insektenwiese" zu begrünen; 2. mitzuteilen, welche Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt gemäß "Brückenbauprogramm 2017-21" als nächstes saniert werden und warum es im Hinblick auf die Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Brückenbauprogramms gekommen ist. Begründung: Seit der Sanierung der Fuß- und Radwegebrücke in der Ernst-Kahn-Straße (Sommer 2019 bis Frühjahr 2020) ist der für die Baustelleneinrichtung genutzte Mittelstreifen an zwei Stellen offen und befahrbar. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Manövern: Pkw wenden mitten in der Ernst-Kahn-Straße, stehen quer zur Fahrbahn und bremsen in dieser Warteposition den Bus aus, Radfahrerinnen und Radfahrer wechseln die Fahrbahnseite, weil der durchbrochene Mittelstreifen dazu einlädt. Als schwächere Verkehrsteilnehmer werden Radfahrende dadurch gefährdet. Hinzu kommt die Nähe zur Römerstadtschule: Wege und Strecken sollten in ihrem Umfeld sicher sein. Auch die stadträumliche Optik ist in der Ernst-Kahn-Straße dadurch derzeit nicht ansprechend. Wie im Hammarskjöldring auch sollten Blühwiesen das Erscheinungsbild prägen. Nach Abschluß der Sanierung von erst einmal drei Brücken im Frühjahr 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre würden weitere zwölf Brücken in der Nordweststadt grundhaft instandgesetzt. Bislang ist jedoch keine weitere Baustelle begonnen worden, obwohl für die ausstehenden Fuß- und Radwegebrücken laut Brückenbauprogramm bereits ein Baubeginn 2019 oder 2020 vorgesehen war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 44/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 810 2021 Die Vorlage OF 44/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei einer Enthaltung SPD Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 92/9 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Ecke Platenstraße Ginnheimer Landstraße (Rewe-Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 92/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1058 2021 Die Vorlage OF 92/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Ablehnung); 2 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 38/8 Betreff: E-Ladestationen um und im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die während des Neubaus der Fußgängerbrücke Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum entfallenen E-Ladestationen wiederherzustellen und zu erweitern. Zwei Lademöglichkeiten werden in absehbarer Zeit nicht ausreichen. An den Ladestationen für Elektroautos sollen auch Ladestationen für E-Bikes eingerichtet werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Nordwestzentrum, der PBG und der Mainova oder eines anderen Partners auch Lademöglichkeiten (E-Autos und E-Bikes) im Parkbereich des Nordwestzentrums eingerichtet werden können und ob die Ladestationen durch eine noch einzurichtende Photovoltaik-Anlage auf den Dächern des Nordwestzentrums zusätzlich mit Strom versorgt werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 8 sind Ladesäulen Mangelware. Durch den durch die Bauarbeiten bedingen Ausfall der oben genannten Ladestationen sind öffentliche Lademöglichkeiten im Ortsbezirk entfallen. Gleichzeitig wird Elektromobilität gefördert, Elektromobile werden erschwinglich, daher sind im Ortsbezirk 8 immer häufiger Elektromobile zu sehen. Auch durch die überregionale Bedeutung des Einkaufszentrums bietet sich dieses als Standort für zahlreiche Ladesäulen an, schon allein durch die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug während des Einkaufs zu laden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 544 2021 Die Vorlage OF 38/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 11/8 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3 und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o.g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss and go"-Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals / Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 254 2021 Die Vorlage OF 11/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 24/8 Betreff: Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern In der Hadrianstraße, im Bereich des Musik-Bunkers unter der Unterfahrung der Rosa-Luxemburg-Straße, sind die Markierungen, die den Fußgängerbereich von der Radwegführung trennen sollen, nicht mehr deutlich zu erkennen (s. Abbildung). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Markierungen in diesem Bereich wieder hergestellt werden. (Foto: Antragsteller) Begründung: Die ursprünglichen Markierungen für die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sind nicht mehr deutlich zu erkennen und erzeugen Unsicherheit in der Nutzung der Wege sowohl bei Fußgänger*innen, als auch bei Fahrradfahrer*innen. Dadurch entsteht auf dieser stark frequentierten Radroute eine erhöhte Unfallgefahr. Es scheint auch angeraten, bei dieser Gelegenheit das Radverkehrsbüro zu beteiligen, um nötigenfalls die Trennung der Verkehrsströme bzw. die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 261 2021 Die Vorlage OF 24/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz an den Tenor angefügt wird: "Nötigenfalls ist die Trennung der Verkehrsströme beziehungsweise die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 13/8 Betreff: E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk feste Ausleih- und Rückgabestationen für sogenannte E-Scooter zu planen und wildes Abstellen dieser Fahrzeuge außerhalb dieser Anlagen durch Festschreibung des GPS-gesteuerten Blockierens der Abstellfunktion an den Rollern durchzusetzen. Denkbare Standorte für Abstellanlagen sind Oberurseler Weg, Hadrianstraße/Höhe U-Bahn-Station, Wendehammer an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße, Walter-Möller Platz. Begründung: Seitdem ein neuer Anbieter von E-Scootern auch Niederursel und Heddernheim mit seinem Angebot regelrecht überschwemmt hat, spitzt sich das Fehlverhalten bei der Nutzung von E-Scootern weiter zu: Die Geräte werden nach Nutzung wild abgestellt und blockieren die Bürgersteige, werden in Wiesen (etwa im Niddapark) geworfen oder versperren Spazierwege und Einfahrten. Durch feste Ausleih- und Rückgabestationen könnte im Wege einer ohnehin erforderlichen Sondernutzungssatzung mehr breite Akzeptanz für solche Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 255 2021 Die Vorlage OF 13/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Abstellanlagen sind" die Worte "zum Beispiel" und nach "Walter-Möller-Platz" die Worte "und im Bereich der Nordweststadt" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Ortsbeirat wird gebeten der folgenden Anfrage zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt a.M. / der Teile die für Kalbach/Riedberg Relevanz haben offenzulegen und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach/Riedberg sind 2. und belastbare Kriterien des Verkehrskonzept aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee, Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Beschluss des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 4923) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 KM/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z.B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie -Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 121 2021 Die Vorlage OF 8/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 20/8 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Einmündung des Eduard-Bernstein-Weges in den Hammarskjöldring endet mit einer starken Straßenbiegung nach links. Dies hat zur Folge, dass die Sicht aus einem einbiegenden Fahrzeug auf die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge, insbesondere mit einem Transporter ohne Fenster, nur sehr schlecht gewährleistet ist, bzw. unmöglich ist. Daher möge der Ortsbeirat beschließen an der oben genannten Stelle einen Verkehrsspiegel anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 259 2021 Die Vorlage OF 20/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 627/8 Betreff: Ersatz für Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen als Ersatz für den Grillplatz Hadrianstraße geeignet sind: a) die Fläche östlich der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Nidda und der Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus (frühere Gaststätte Ginnheimer Wäldches) oder b) die Fläche an der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg (stadteinwärts) zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen (paralel zur U-Bahnstation Niddapark). Begründung: Zu a) In der V 1726 vom 20.08.2020 wurde die Fläche, die im oben genannte Punkt a) dargestellt, bereits als dritte Frage genannt. In der Antwort in der ST 2092 vom 27.11.2020 wurde auf die dritte Frage nicht eingegangen. Aus diesem Grund wird die unter Punkt a) genannte Fläche nochmals genannt. Die Fläche ist weit von einer Wohnbebauung entfernt. Ferner könnten evtl. auf diesem Gelände noch Versorgungsleitungen für eine Toilettenanlage vorhanden sein. Auf dem genannten Gelände stand während der Bundesgartenschau 1988 ein Verwaltungsbebäude. Außerdem sind durch die in der Nähe verlaufende Straße Am Ginnheimer Wäldchen zumindest Abwasserleitungen vorhanden. Über die Sportanlage des Vereins SV Germania 08 Ginnheim oder über die Gaststätte Ginnheimer Wirtshaus könnte auch eine Wasserzufuhr für eine Toilettenanlage hergestellt werden. Zu b) Die in Punkt b) genannte Fläche ist eine Alternative, da sie weit von der Gaststätte der Sportanlage Blau-Gelb entfernt ist, sodass die seinerzeit bemängelte Geruchtsbelästigung (z.B. Rauch) und der Andrang auf die Gaststättentoilette nicht auftritt. Eine eigene Toilettenalage könnte durch die Versorgungsleitungen in der nahen Straße bzw. der in der Nähe befindlichen U-Bahnstation Niddapark erfolgen. Zu Frage a) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Zu Frage b) Bildquelle: Mängelmelder, Frankfurt fragt mich Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 627/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 631/8 Betreff: Was wird aus dem "Kran" der nie einer war? Viele kennen das Metallkonstrukt zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und dem Walter-Schwagenscheidt-Platz noch dicht bewuchert. Entstanden ist es wohl beim Bau des Nordwestzentrums und wurde/wird gerne mit "Kran" oder "Kraneplatz" betiteluliert. Vor rund drei Jahren wurde der Grünbewuchs entfernt, da die Standsicherheit gefährdet war. Zum Vorschein kam die Tatsache, dass es sich nicht um einen Kran, sondern nur um einen Kranausleger handelt, der ziemlich unprofessionell ohne Korrosionsschutz einfach in Beton gestellt wurde. Eine langfristige Sicherheit ist so nicht gewährleistet und sieht auch sehr unschön aus. Der vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Welches Amt ist für dieses "Kunstwerk" zuständig? 2. Was ist dessen weitere Zukunft? 3. Eignet sich der Standort anstelle des "Krans" für andere Kunstwerke des öffentlichen Raums, wie wir sie vielerorts in der Nordweststadt finden, aber dort ein Schattendasein fristen, wie z.B. Hugo Uhls "Abstreichende Wildgänse", an markanter Stelle zu präsentieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1961 2021 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 626/8 Betreff: Querung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: ST 399/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stellungnahme 399 vom 18.2.2019 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit und unter Prüfung einer Kostenbeteiligung der Stadt Oberursel eine Lösung zu erarbeiten, wie eine sichere Möglichkeit zur Querung der Rosa-Luxemburg-Straße und der Bahnschienen auf Höhe der Krebsmühle geschaffen werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat hält eine gesicherte und logische Querungsführung weiterhin für erforderlich. Die Stelle befindet sich zwar auf Oberurseler Gemarkung, jedoch nutzen auch viele Naherholungssuchende aus Weißkirchen und Frankfurt das Rad. und Spazierwege in diesem Bereich. Zudem müssen Besucher der Krebsmühle sowie die Radfahrer der Rundroute Rhein Main die Schienen und die Straße queren. Es sollte daher im Interesse aller sein, dort eine sichere Querung der Rosa-Luxemburg -Str. und der Bahnschienen zu schaffen. Die aktuelle Situation ist nicht zufriedenstellend. Um vom Radweg zur Krebsmühle zu gelangen muss die Rosa Luxemburg Str. ohne jegliche Querungshilfe überquert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 399 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7174 2021 Die Vorlage OF 626/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 603/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zu beschließen, dass der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt nicht in der Form erfolgt, wie er in der Ortsbeiratssitzung am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende drei Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich Ausgang Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von 1,05 m und und einer Länge von über 10,0 m zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 3. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 m verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird neben den AnwohnerInnen auch von SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule sowie von BesucherInnen des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 m über die Hadrianstraße / In der Römerstadt bzw. von rund 520 m über die Hadrianstraße / Im Heidenfeld / In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation Römerstadt. Auf der Seite stadteinwärts müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit 6 Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von 1,05 m und einer Länge von über 10 m vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von 1,05 m noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 3. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 m überwunden werden. Die vorgesehenen Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über 4,0 m über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund 10 m) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 m). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spitzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 600/8 Betreff: Beleuchtung der Spielflächen auf dem "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob durch das Aufstellen von etwa vier Lichtmasten die Beleuchtung der Flächen des Fußballfeldes, des Basketballfeldes und der Skatebowl auf dem "Schwarzen Platz" (am Erich-Ollenhauer-Ring, gegenüber dem NordWestZentrum) während der Zeit von Dämmerungsbeginn bis 20.00 Uhr möglich ist. Begründung: Die oben genannten "Spielflächen" sind derzeit unbeleuchtet. Mit dem Jahreszeitlauf verkürzt sich die Tageszeit zum jeweiligen Jahresende. Nach der jeweiligen Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit setzt die Dämmerung nochmals früher ein, sodass aufgrund des fehlenden Tageslichts bereits am späten Nachmittag die Spielflächen dann nicht mehr nutzbar sind. Mit dem Aufstellen von Lichtmasten mit Beleuchtungskörpern wäre eine Nutzung auch in der Dämmerung und den frühen Abendstunden möglich. Die Beleuchtung sollte automatisch jeweils um 20.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine denkbare Variante wären Lichtmasten mit zwei Armen, wie sie in unmittelbarer Umgebung (Verbindung von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) aufgestellt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1858 2020 Die Vorlage OF 600/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Position der Lichtquellen soll so gewählt werden, dass die Anwohner nicht beeinträchtigt werden." an den Antragstext angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 601/8 Betreff: Wann wird das Bibliothekszentrum Nordweststadt wieder eröffnet Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wann das Bibliothekszentrum Nordweststadt im NordWestZentrum wieder eröffnet wird. Begründung: Im Internet ist der Seite "Sanierung Nordweststadt" (www.frankfurt.de/Rathaus/Service & Rathaus/Verwaltung/Ämter und Institutionen/Stadtbücherei/Aktuelle Informationen/Sanierung Nordweststadt) zu entnehmen, dass die Stadtteilbücherei ab 23.04.2019 die neue Adresse Walter-Möller-Platz (Hochhaus 9. Stock) hat und dass die Ausquartierung etwa ein Jahr dauern soll. Sicherlich ist in den Räumlichkeiten im Hochhaus unter den Phandemiebestimmungen eine Öffnung der Stadtteilbücherei nicht möglich. In den neu gestalteten Räumen sollte jedoch ein Betrieb möglich sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1859 2020 Die Vorlage OF 601/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 599/8 Betreff: Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der / die zuständige Stadtbezirksvorsteher / Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu informieren, dass das verdrehte Tempo 80-Schild an der Rosa-Luxemburg-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt in Höhe Heddernheimer Steg / Römische Töpferöfen kurz nach der Auffahrt aus Richtung Dillenburger Straße wieder richtig und sichtbar aufgestellt wird. Begründung: Das Verkehrsschild steht "umgedreht" da und kann nicht erkannt werden, so dass Auffahrende aus Richtung Dillenburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 612/8 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Quartier Mertonviertel / Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u.a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d.h., Freitag und Samstag bis 23.00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z.B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z.B. Spielplatz Hundertwasserkita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22.00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21.00 und 19.00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6936 2020 Die Vorlage OF 612/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 874/9 Betreff: Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der öffentlichen Fläche zwischen der Franz-Werfel-Straße 32 und der Franz-Werfel-Straße 36 unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße haben Anwohner und Passanten folgende Beobachtungen gemacht, die teils als Einzelfälle, teils wiederholt bis sehr häufig auftreten: Ablagerung von Sperrmüll, Altbatterien, Autoteilen, Altöl in teils offenen Behältern, Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle, Essensreste, Zigarettenkippen und Wodkaflaschen, Spuren von Wildpinkeln und Uringestank, Parken von Fahrzeugen ohne Zulassung, ohne gültige HU oder ohne grüne Plakette, Parken von Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug ordnungswidrig länger als 14 Tage am gleichen Ort. Der Bauzaun des Baustoffzwischenlagers ist vielfach beschädigt, an verschiedenen Stellen außerhalb des Bauzauns sind auf der Fläche oder in den angrenzenden Grünstreifen Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle oder größere Müllablagerungen festzustellen Der Magistrat wird gebeten, in dem genannten Bereich auf den öffentlichen Flächen unter der Brücke die Zufahrt für Fahrzeuge aller Art sperren und nur den Durchgang für Fußgänger und Radler freizuhalten. Die Stadtpolizei sowie die Stabsstelle "Sauberes Frankfurt" mögen die Situation im betreffenden Bereich prüfen und entsprechend tätig werden. Der Bauzaun könnte vielleicht sogar abgebaut und das Baustofflager aufgelöst werden, sollte die betreffende Baumaßnahme bereits abgeschlossen sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6660 2020 Die Vorlage OF 874/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 583/8 Betreff: Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß der Gartenweg hinter den Häusern Nr. 215 bis 219 Im Burgfeld unterhalb der Mauer, in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Begründung: Dieser asphaltierte Gartenweg hat sich im Laufe der Jahre durch Witterungseinflüsse und durch Wurzelwerk der flankierenden Bäume und Büsche zu einer unfallträchtigen Piste entwickelt. Ältere Spaziergänger, besonders mit Gehhilfen sind besonders gefährdet. Bei schlechter Witterung erhöht sich das Unfallrisiko noch extrem. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6565 2020 Die Vorlage OF 583/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "unterhalb der Mauer" die Worte "und an zwei weiteren Stellen im Verlauf des Weges in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße" eingefügt wird. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 582/8 Betreff: Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass, entsprechend der Zusage der ST 1765 vom 07.09.2018, die marode Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, ersetzt wird. Begründung: In der ST 1765 vom 07.09.2018 wurde zugesagt, dass die marode Bank erneuert wird. Der Ortsbeirat forderte in der OM 3353 vom 14.06.2018 der Ersatz durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit. Der ST 1765 ist nicht zu entnehmen, ob mit dem Ersatz eine seniorengerechte Sitzgelegenheit installiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6560 2020 Die Vorlage OF 582/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 576/8 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße - Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Grundsanierung einschließlich der Versorgungsträgerarbeiten in der Straße An der Ringmauer bis voraussichtlich Sommer 2021 führt zu erheblichen Parkplatzproblemen in der Siedlung Römerstadt. Da die Anwohner in ihrer Straße keinen Parkplatz finden können, werden umliegende Straßen wie die Hadrianstraße zum Parken genutzt. Dort herrscht bereits in Normalzeiten erheblicher Parkdruck (Anwohner, Kleingärtner, Griller, Spaziergänger etc.), worauf der Ortsbeirat immer wieder hingewiesen hat. Derzeit ist es so, dass die Anwohner der Hadrianstraße nur noch werktags vormittags Besorgungen mit dem Pkw machen können, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Rückkehr keinen Stellplatz mehr zu finden. Die Nutzung der Freifläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße unmittelbar angrenzend an die Geschwister-Scholl-Schule für Parkplätze ist vom Magistrat immer wieder abgelehnt worden (ST 853 v. 27.04.2020). In Ginnheim hingegen ist das Parken unter den Brückenbauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße offenbar zulässig (REWE-Parkplatz und Nähe Blumen-Kiosk). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, wenigstens für die Zeit der Sanierung der Straße An der Ringmauer die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße (Höhe Bunker angrenzend zur Geschwister-Scholl-Schule) zu öffnen, mit etwas Schotter auszulegen und vorübergehend für das Parken freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 571/8 Betreff: Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße an der Fahrbahn stadtauswärts (westliche Seite) erweitert wird. Begründung: Im Nachgang zur ST 1382 vom 29.07.2019 wurde der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße erneuert. So wurde auch an der Fahrbahn stadtauswärts östlich (rechts Fahrbahn) der Spritzschutz vom Bunker bis zur U-Bahn-Station Römerstadt wieder hergestellt. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn stadtauswärts (linke Fahrbahn der Rosa-Luxemburg-Straße) wurde jedoch nur der Bereich unmittelbar über die Hadrianstraße erneuert. Es fehlt der Spritzschutz vom Bunker bis zur Hadrianstraße. Während die Radfahrer und Fußgänger, die den Weg unter der Brücke von der Hadrianstraße in Richtung Nidda benutzen, auf der einen Seite der Brücke (östliche Seite) vor Spritzwasser geschützt sind, ist der Schutz auf der anderen Seite der Brücke nicht gegeben. Die weitere Fläche zwischen Brückenunterquerung und Bunker wird als Parkplatz von Anwohnern der Römerstadt und unter anderem auch von Lehrkräften der Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6562 2020 Die Vorlage OF 571/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 561/8 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Weißkirchner Berg/Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünphase für Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Bommersheim, bzw. von dort kommend verlängert wird und die Schaltung auf grün schneller erfolgt. Begründung: Die Grünphase ist extrem kurz, es bleibt keine Zeit, die Straße komplett bei grün zu queren. Wenn mehrere Radfahrer oder Fußgänger dort warten, gibt es ein Zeitproblem. Dazu kommt, dass die Wartezeit auf die Grünphase relativ lang ist, sodass sehr oft die Straße bei rot passiert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6367 2020 Die Vorlage OF 561/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 562/8 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen befahren (aus beiden Richtungen) ein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das befahren dieses und der anderen Wege verhindert wird. . Dies könnte auf der Verlängerung des Weißirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke z. B. in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollten schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z.B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2020 Die Vorlage OF 562/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 549/8 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Praunheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Bereich des Praunheimer Stegs (Nähe der Gebäude Bernadottestraße 1 bzw. 3) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befinden sich keine Fahrradständer, an denen die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrrader sicher abstellen können. Deshalb sollten in diesem Bereich Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") installiert werden. Zur Zeit werden oftmals die Fahrräder an die beiden Geländer der Brücke angeschlossen. Dabei werden die Handläufe blockiert. Somit wird der barrierefreier Zugang zum Nordwestzentrum erschwert oder gar verhindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6210 2020 Die Vorlage OF 549/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 548/8 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Bereich des Römerstadstegs (Nähe der Gebäude Ernst-Kahn-Straße 1, 11 und 13) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Der vorhandene, veraltete und zum Teil beschädigte Fahrradständer sollte entfernt werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Fahrradständer, bei dem aber jeweils nur das Vorder- oder Hinterrad angeschlossen werden kann. Da die Fahrräder sehr eng nebeneinander abgestellt werden und keinen festen Halt am Fahrradständer finden, kommt es immer wieder vor, dass die Fahrräder umfallen und gelegentlich die Räder beschädigt werden. Viele Radfahrer meiden diese Abstellmöglichkeit und befahren deshalb die Rampe zum Nordwestzentrum. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten auf der Rampe mit anderen Nutzern. Damit die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrräder sicher abstellen können, sollten in diesem Bereich mehrere Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") aufgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6209 2020 Die Vorlage OF 548/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 529/8 Betreff: Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie der Regenwasserabfluss in der Halfpipe auf dem Schwarzen Platz (Erich-Ollenhauer-Ring) verbessert werden kann. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass das Regenwasser in der Halfpipe längere Zeit nicht abläuft und somit die Freizeit- / Sportanlage nicht genutzt werden kann. Es wurde die telefonische Auskunft gegeben, dass der Abfluss (Siebgröße) falsch dimensioniert wurde. Das Sieb wird einmal pro Woche gereinigt und gelegentlich musste das Regenwasser auch schon abgesaugt werden. Es stellt sich die Frage, welche Gründe einer grundlegenden Behebung des Problems entgegenstehen. Wie hoch sind die Kosten? Ferner wird gefragt, ob der Mitarbeiter, der derzeit einmal wöchentlich die Halfpipe kontrolliert, zukünftig bei Bedarf (jeweils unmittelbar nach einer Regenphase) das Ablaufsieb reinigen könnte. Somit könnte die Ausfallzeit der Halfpipe verkürzt werden und ggf. würde eine zu große Regenanwasseransammlung und damit eine nötiges Abpumpen verhindert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1633 2020 Die Vorlage OF 529/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 531/8 Betreff: Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-Platz Anwohner des Hauses Bernadottestraße 12 beschweren sich seit geraumer Zeit über allabendlichen Lärm, in der warmen Jahreszeit auch bis nachts, welcher durch mit größeren Vorräten an Alkoholika versorgte Gruppen hervorgerufen werde. Ansprachen, mit dem Ziel sich leiser zu verhalten, werden teils harsch zurückgewiesen und führen regelmäßig zu keiner Verhaltensänderung. Dies vorausgeschickt, bitte der Ortsbeirat den Magistrat um Prüfung und Darstellung, wie dieser ruhestörende Lärm unterbunden, oder zumindest deutlich gemindert werden kann. Seitens des Ortsbeirates sind beispielsweise die Reduzierung und/oder Standortänderung der Parkbänke, geräuschreduzierender Bewuchs (Hecken) entlang der Bänke, oder Holzelementen vorstellbar. Ebenso wird gebeten den Bereich in den Abend-/Nachtstunden stärker zu kontrollieren. Insgesamt ist der Ortsbeirat weiteren Ideen gegenüber aufgeschlossen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1640 2020 Die Vorlage OF 531/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE., (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 518/8 Betreff: Reparatur Aufzug Heddernheimer Steg Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist seit dem 24.11.2019 aufgrund eines Feuerwehreinsatzes wegen eingeschlossener Personen bis heute (09.01.2020 = Zeitpunkt der Antragstellung) nicht nutzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: 1. Wie lange wird der Aufzug am Heddernheimer Steg nicht nutzbar sein? 2. Wie kann sichergestellt werden, dass der Aufzug in Zukunft nicht mehr so lange (bislang mehr als sechs Wochen) ausfällt? 3. Wie könnte ein zusätzliches Angebot eine so lange Behinderung des Zugangs von Heddernheim zum Nordwestzentrum ausschließen? Z.B. eine Rampe, ein zweiter Aufzug oder eine Bedarfsfußgängerampel in unmittelbarer Nähe des Heddernheimer Stegs? Begründung: Der Aufzug am Heddernheimer Steg ist eine wichtige Alternative zum Treppenaufgang. Ein Ausfall des Aufzuges ist nicht hinnehmbar, insbesondere nicht, wenn er über eine so lange Zeit andauert. Mit einem Ausfall ist der Zugang zum Bereich des Nordwestzentrums für einen Großteil der Bewohner des Stadtteils Heddernheim eingeschränkt. Im Einkaufszentrum befinden sich neben Läden auch Arztpraxen, Bücherei, Schwimmbad, Kindergarten und andere soziale Einrichtungen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass ein Ausfall vermieden wird. Aus diesem Grund ist eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Treppenaufgang nötig. Diese Alternative könnte eine behindertengerechte Rampe sein. Ferner könnte mit einem zweiten Aufzug eine Ausfallzeit überbrückt werden. Eine dritte Alternative wäre eine bedarfsgesteuerte Fußgängerampelanlage über den Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung zwischen dem Heddernheimer Steg und der Tankstelle. Eine Stelle wäre unmittelbar nach der Einfahrt in die Parkbucht. Damit könnten die Fußgänger an die gegenüberliegende Rampe gelangen, die in der Vergangenheit von den Fahrzeugen der Polizei genutzt wurden. In diesem Fall müsste mit dem Betreiber des Nordwestzentrums hinsichtlich einer bedarfsgesteuerten Beleuchtung verhandelt werden. Ein zweiter Standort für eine bedarfsorientierte Ampelanlage wäre in Höhe der Ausfahrt von der Bushaltestelle im Nordwestzentrum auf den Erich-Ollenhauer-Ring. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5666 2020 Die Vorlage OF 518/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. Buchstabe a) entfällt 2. Buchstabe b) und Buchstabe c) in der vorgelegten Fassung beschlossen wird. Abstimmung: zu 1. und Buchstabe b): Einstimmige Annahme zu Buchstabe c) SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 519/8 Betreff: Schulzentrum der Nordweststadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Angesichts des allgemeinen Flächenmangels für weiterführende Schulen im Frankfurter Stadtgebiet anerkennt der Ortsbeirat die vom Amt für Bauen und Immobilien gemäß Stellungnahme 1182 v. 24.06.2019 angekündigte und jetzt durchgeführte Untersuchung, ob einer Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) am Standort Praunheimer Weg möglich ist. Die von Baudezernent Stadtrat Jan Schneider dem Bildungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 8 vorgestellte Baumassenstudie für eine gemeinsame Entwicklung der Ernst-Reuter-Schulen (ERS) und der ESF im Gebiet des Schulzentrums der Nordweststadt zwischen Praunheimer Weg und Hammarskjöldring hat aufgezeigt, dass eine weitere Verschiebung des offenen Schulcampus der ERS nach Osten zwar technisch möglich ist. Die öffentlichen Reaktionen der vergangenen Wochen machen aber deutlich, dass dies nur gegen den vereinten Widerstand der drei Schulgemeinden durchführbar wäre. Auch die ESF, Schulleitung und Elternverein, halten die Pläne für unrealistisch, erkennen die Raumanforderungen der ERS an und wünschen sich für die ESF einen neuen Standort mit besserer Anbindung vor allem an die Europäische Zentralbank (EZB). Der Ortsbeirat sieht die von der Baumassenstudie angestrebte Neuordnung des Schulzentrums ebenfalls kritisch. Die ERS verlöre ihren städtebaulich charakteristischen offenen Campus-Charakter, vor allem durch den Wegfall von Grünflächen und Pausenhöfen, aber auch durch die einengende Massivität der zu erwartenden ESF-Baukörper auf dem Grundstück am Praunheimer Weg. Die verkehrliche Erschließung der ERS würde durch die eingeplante zukünftige Andienung der ESF über die Verbindungsstraße vom Praunheimer Weg zur ERS erschwert, was insbesondere zu Lasten der KInder ginge, die Inklusionsbedarf haben und morgens über diese Strecke zu den Schulgebäuden gebracht werden. Eine Verlagerung der Turnhallen und des Lehrschwimmbades direkt an die nördliche Grenze zum Martin-Luther-King-Park ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel, zumal dort nicht einmal im bisherigen Umfang Sportflächen für den Unterricht und die Bedürfnisse der Sportvereine im Stadtteil entstünden. Schon heute sind die Hallenkapazitäten für Unterricht und Vereinssport am Limit. Eine Kompensation durch Außensportflächen direkt auf der für die Ortsumfahrung Praunheim und die Regionaltangente West gesicherten "Schultrasse" stellt keine langfristig befriedigende Lösung dar. Der Ortsbeirat plädiert für eine zügige Sanierung der ERS auf der Basis der Planungsphase 0 und eine zügige Bearbeitung der bereits erfolgten Ausschreibungen (Ausschreibung 25-2019-00359 v. 27.08.2019, Amtsblatt Nr. 35, S. 1071f). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt eine Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Praunheimer Weg ab. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Interesse der Ernst-Reuter-Schulen und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main mit der Bundesrepublik Deutschland eine Verlagerung der Europäischen Schule auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen auf der Grundlage des aktuellen Schulprofils und der Planungsphase 0 mit Priorität auszuführen und die erforderlichen Haushaltsmittel vorzusehen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge der Erweiterung und Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen zusammen mit den umliegenden Grund- und weiterführenden Schulen sowie mit interessierten Sportvereinen ein Konzept für das zukünftige Lehrschwimmbad zu erarbeiten. 5. Der Magistrat wird gebeten, auf dem nach Umzug der ESF freigewordenen Gelände am Praunheimer Weg die Errichtung einer Grundschule zu prüfen. 6. Der Magistrat wird gebeten, im Gebiet des Schulzentrums dann auch zusätzliche Sportflächen zu prüfen, die von der Vereinswelt mitbenutzt werden können. 7. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine zukünftige Neuordnung des Schulzentrums unter Berücksichtigung der für die Regionaltangente West und die Ortsumfahrung Praunheim freigehaltenen "Schultrasse" vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 526 2020 Die Vorlage OF 519/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext unter Ziffer 2. die Worte "auf die Flächen der abgängigen Sportanlage Mainwasen in EZB-Nähe einzuleiten und eine Kompensation der dortigen Sport- und Grünflächen an anderer Stelle der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen" durch den Halbsatz "in die Nähe der Europäischen Zentralbank zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird und Ziffer 7 gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 521/8 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße, hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme 331 vom 19.02.2018, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es, als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5668 2020 Die Vorlage OF 521/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2019, OF 524/8 Betreff: Bürgersteig in der Bernadottestraße sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, daß in der Bernadottestraße zwischen Haus Nummer 66 und Haus Nummer 78 der Bürgersteig schnellstmöglich saniert wird. Begründung: Dieser Abschnitt des Gehwegs ist durch Witterungsschäden und Wurzelwerk in einem gefährlichen Zustand. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer, Gehbehinderte sowie Kinderwägen wird das Passieren dieser Strecke zu einem waghalsigen Abenteuer. Eine zeitnahe Instandsetzung ist dringend geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5670 2020 Die Vorlage OF 524/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 497/8 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen zu lassen, ob: a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann. Begründung: Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 7.15 bis 16.00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegen gekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5533 2019 Die Vorlage OF 497/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 486/8 Betreff: Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte ausführen bzw. prüfen zu lassen: a) der rutschfeste Belag im Aufzug am Heddernheimer Steg wird erneuert, b) es wird gebeten zu prüfen, ob die beiden Vordächer zu den beiden Eingängen zum Aufzug schon vor den Umbauarbeiten des Heddernheimer Steges angebracht werden können, c) der Bereich unter dem Heddernheimer Steg (der Fahrradabstellplatz und unter der Treppe) wird gründlich gereinigt (insbesondere die intensive und dauerhafte Geruchsbelästigung wird bekämpft und beseitigt) und d) der Bereich wird gelegentlich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, durch die Stadtpolizei kontrolliert. Begründung: Zu a) und b) Der rutschfeste Belag im Aufzug ist auf beiden Seiten zu den Türbereichen beschädigt. Da kein Vordach vorhanden ist, dringt Feuchtigkeit in den Aufzug und es kommt durch den fehlenden rutschfesten Belag bzw. durch unterschiedlichen Belag zur Unfallgefahr. Vermutlich ist durch die eindringende Feuchtigkeit wegen der fehlenden Vordächer der rutschfeste Belag in dem jeweiligen Eingangsbereich nach nur einem Jahr verschließen. Wegen der Unfallgefahr und der kurzen Haltbarkeit des neuen Bodenbelages erscheint es sinnvoll, dass die zugesagten Vordächer (u.a. ST 37 vom 14.01.2019) zeitnah und nicht erst mit dem Umbau des Heddernheimer Steges angebracht werden. Zu c) und d) Im Bereich des Fahrradabstellplatzes (unter dem Heddernheimer Steg, unter der Treppe) ist dringend eine Reinigung erforderlich. Die Geruchsbelästigung ist intensiv und dauerhaft. Aus diesem Grund wird der Fahrradabstellplatz nicht oder nur selten genutzt. Zum Teil werden die Fahrräder am Zaun vor dem Eingang des Aufzuges angeschlossen. Dieser Bereich ist begrenzt und durch das Abstellen wird der Aufzugseingang eingeschränkt. Der genannte Bereich (Fahrradabstellplatz usw.) wird teilweise zu anderen Zwecken genutzt (Toilettenanlage, informelle Treffen mit Trinkgelage, Nachtlager), sodass eine gelegentliche Kontrolle durch die Stadtpolizei notwendig erscheint. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5212 2019 Die Vorlage OF 486/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 468/8 Betreff: Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass im Seitenstrang der Ernst-Kahn-Straße im Bereich der Hausnummern 1 bis 45 - die bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuert werden (z.B. vor dem Treppenaufgang zum Kirchhof von St. Sebastian, dem Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang, der Feuerwehrzufahrt im Wendehammer zu den Gebäuden 15 und 17, 19 und 21, 23 und 25 sowie 27 und 29, der Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden 35 und 37), - die Sperrflächenmarkierungen erweitert werden (Ecke Hauptstrang Ernst-Kahn-Straße Einfahrt zu oben genannten Bereich auf der rechten Seite), - Markierungen im Bereich der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen mit den Bezeichnungen "3 a" und "3 b" angebracht werden, - der Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 (in der Parkbucht vor der Stirnseite des Gebäudes Ernst-Kahn-Straße 7) erneuert wird, - die Straßenlaterne auf dem Gehweg in der Nähe der Stirnseite Ernst-Kahn-Straße 7 / Fußgängerüberweg versetzt wird oder der Gehweg um den Laternenstandort verbreitert wird, - die Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet werden (Behindertenparkplatz neben dem Treppenaufgang), - die Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx) überprüft und die mobilen Vekehrsschilder durch "stationäre" Schilder ersetzt werden und - die Verkehrssituation (besonders das Parken der Fahrzeuge) durch die Stadtpolizei in unregelmäßigen Abständen immer wieder überprüft wird. Begründung: Zu bisherige Fahrbahnmarkierungen erneuern Die Markierungen der Sperrflächen und der Halteverbotsbereiche sind zum Teil fast nicht mehr zu erkennen und müssen deshalb erneuert werden. Die einige Bereich sind oben genannt. Unter anderem wird im Bereich des Treppenaufgangs zum Kirchhof von St. Sebastian verbotswidrig geparkt. Dabei stehen die Fahrzeuge oft so eng zusammen, dass selbst für Fußgänger kein Durchgang besteht. Personen mit Rollator (fahrbare Gehhilfe u.ä.), Eltern mit Kinderwagen usw. haben dann große Schwierigkeiten, den Treppenaufgang zu nutzen. Zu Sperrflächenerweiterung Im Eckbereich von der Ernst-Kahn-Straße (Durchgangsstraße) zum Seitenstrang auf der rechten Seite fehlt die Sperrflächenmarkierung im Bereich der Bordsteinabsenkung. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich durch parkende Fahrzeuge blockiert. Zu Markierung der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen Insbesondere bei der Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung "3 a" werden die Fahrzeuge oft so abgestellt, dass die Mieter der Tiefgarage nur unter erschwerten Bedingungen die Ein- und Ausfahrt nutzen können. Mit einer entsprechenden Markierung würde die Nutzung der Mietsache "Tiefgaragenstellplatz" uneingeschränkter möglich sein. Zu Straßenbelag im Bereich des Behindertenparkplatzes mit der Nummer 10732 erneuern Der Straßenbelag im Bereich des Stellplatzes ist sehr uneben und die Begrenzungssteine stehen zum Teil über dem Straßenbelag hervor. Damit besteht eine Stolper- und Unfallgefahr. Zu Straßenlaterne auf dem Gehweg Die Straßenlaterne steht fast mittig auf dem Gehweg und stellt ein Hindernis dar. Entweder sollte der Mast an den Rand des Gehweges versetzt werden oder auf einer Seite des Mastes sollte der Gehweg entsprechend verbreitert werden. Zu Straßenschilder erneuert und neu ausgerichtet Insbesondere beim Behindertenparkplatz (ohne amtliche Nummerierung) neben dem Treppenaufgang ist ein Schild "verdreht". Das Schild mit der amtlichen Nummerierung (für welchen Nutzer der Behindertenparkplatz vorgesehen ist) fehlt. Darüber hinaus folgen noch weiter Ausführungen im Zusammenhang mit den Verkehrsschildern "absolutes Halteverbot" (Verkehrszeichen 283-xx) zur Erneuerung von Straßenschildern weiter unten. Zu Verkehrsschilder "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283-xx) Auf der rechten Seite des Seitenstrangs der Ernst-Kahn-Straße steht das Verkehrszeichen 283-21 "absolutes Halteverbot Anfang" erst nach dem Treppenaufgang unmittelbar zu Beginn der Haltebucht (für schrägparkende Fahrzeuge vorgesehen). Das Verkehrszeichen müsste bereits in Fahrtrichtung Wendehammer vor dem Treppenaufgang aufgestellt werden. Ferner stellt sich die Frage, ob die beiden Haltebuchten (ebenso auf der anderen Straßenseite) von der Beschilderung "absolutes Halteverbot" ausgenommen werden müssten. Am Ende der Haltebucht auf der rechten Seite steht das Verkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot Anfang" 286-10. Dieses Verkehrsschild passt nicht zu dem zuvor genannten Verkehrszeichen. Im Wendehammer vor Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 (Gebäude der St. Sebastian Gemeinde, u.a. Gemeindesaal) stehen zwei mobile Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" Zeichen 283-10 und 283-21. Eines der beiden Verkehrsschilder ist "verdreht". Diese Verkehrszeichen sollten durch "stationäre" ersetzt werden, da diese auf dem schmalen Gehweg stehend und ein Hindernis darstellen. Der Bereich vor Gebäude Ernst-Kahn-Straße 45 sollte mit Verkehrszeichen 286-xx "eingeschränktes Halteverbot" und der Rest des Wendehammers mit Verkehrszeichen 283-xx "absolute Haltverbot" ausgeschildert sein. Auf der linken Straßenseite (von Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden Ernst-Kahn-Straße 15 bis 29) bis zum Ende des Seitenstrangs ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Jedoch stehen oft Fahrzeuge ab der Feuerwehrzufahrt bis zur Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage 3 a. Dieser Teil des absoluten Halteverbotes sollte aufgehoben werden. Die Verkehrssituation ist ähnlich dem Straßenabschnitt auf der rechten Straßenseite von Beginn des Seitenstrangs bis zur Treppe mit erlaubtem Parken. Das absolute Halteverbot sollte auf der linken Seite vor der Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage beginnen, sodass die Ein- und Ausfahrt in das Verbot einbezogen ist. Bisher ist die Parkbucht (für schrägparkende Fahrzeuge) auf der linken Seite in das bestehende absolute Halteverbot einbezogen. Siehe hierzu die weiter oben bereits ausgeführte Fragestellung. An der Mauer des Müllplatzes nach der Ein- und Ausfahrt zu Tiefgaragen 3 a ist in Höhe von etwa 0,60 bis 1,00 Meter das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" angebracht. Zum Teil wird es überwuchert und wird übersehen. Das Verkehrszeichen sollte entfernt werden. Am Ende des Seitenstrangs auf der linken Seite (Einmündung in die Ernst-Kahn-Straße) ist das Verkehrszeichen 283 "absolutes Halteverbot" (ohne weißen Pfeil) angebracht. Dieses Verkehrszeichen passt nicht zu den zuvor angebrachten Schildern und müsste durch das Verkehrszeichen 283-10 bzw. 283-20 "absolutes Halteverbot (Ende)" ersetzt werden. Zu Verkehrssituation durch die Stadtpolizei überwachen Trotz der Beschilderung ist es erforderlich, dass durch die Stadtpolizei die Verkehrssituation regelmäßig und zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder kontrolliert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5072 2019 Die Vorlage OF 468/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (=Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 470/8 Betreff: Unansehnliche Werbetafeln entlang der Marie-Curie-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen Rosa-Luxemburg-Straße und Marie-Curie-Straße die beiden dort befindlichen unansehnlichen und mit Graffiti versehenen Werbetafeln, mit der Aufschrift "CKV City Concept - Wohnstile Europas", zu entfernen und ggf. die Firma an den Beseitigungskosten teilhaben zu lassen. Die Schilder befinden sich: a) auf der Marie-Curie-Straße, an der Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße (Richtung Oberursel) b) ca. 40m weiter unmittelbar im Kurvenbereich der Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts - siehe Kartenausschnitt) (Karte: OpenStreetMap - Bilder: Antragsteller) Begründung: Historisch betrachtet dürfte es sich bei den Werbetafeln um ein Relikt aus den Anfängen der Besiedelung des Riedbergs um Ende der 90er Jahre des letzten Jahrtausends handeln. Seinerzeit verwiesen derartige Bildtafeln augenscheinlich auf die um Käufer werbenden Projekt- und Maklerbüros des "Europaquartiers", entlang der Straße "Zur Kalbacher Höhe". Die Ansiedelung der Bewohner auf diesem Areal wurde bereits vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, jedoch die Werbung nicht entfernt. Inzwischen fällt sie der Verwahrlosung anheim. Eine Entfernung ist daher angezeigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5078 2019 Die Vorlage OF 470/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 460/8 Betreff: Anstehende Sanierung der Brücke (In der Römerstadt) über die Rosa-Luxemburg-Straße Nach der 2020/21 anstehenden Sanierung und dem barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt soll die darüberliegende Brücke wohl 2024 instand gesetzt werden. Beide Projekte sollten zusammen betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen im Zusammenhang mit der Brückensanierung zu prüfen: 1. Verringerung des überbreiten Straßenquerschnittes auf das Maß des dann folgenden Straßenverlaufs Richtung Alt-Heddernheim, inclusive aktuellem Standard bei der Ausweisung von Fahrradstreifen. 2. Abschaffung der Bushaltebuchten an der Haltestelle Römerstadt 3. Prüfen des Aufstellen von überdachten Abstellmöglichkeiten für Radfahrende in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn. Begründung: zu1. > Diese Überbreite stammt noch aus Zeiten der autogerechten Stadt und verleitet zum schnelleren Fahren, das dann kurze Zeit später aber doch wieder länger anhaltend verringert werden muss. 2. > Die Busse bleiben so im Verkehrsfluss und müssen nicht wieder auf das Wiedereinfädeln warten. 3. Komfortable Abstellstationen an allen U-Bahnstationen sollten üblich werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 381/7 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nach dem Verlassen der Europäischen Schule des jetzigen Standortes am Praunheimer Weg die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4872 2019 Die Vorlage OF 381/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 456/8 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann und - die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden. - ob die Aussagen der ST 607 vom 17.03.2017 zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg auch für die Zu- und Abfahrten gelten müsste. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahnstation Ginnheimer Wäldchen bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahnstation Römerstadt, mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu ST 1838 vom 17.09.2018. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 % Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach ST 607 vom 17.03.2017 vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Antragstellers). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4912 2019 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Abblehung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 425/8 Betreff: Erneuerung der Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzungen in den Ausfahrtbereichen aus der Tiefgarage des Nordwest-Zentrums durch einheitlich hohe Sichtzeichen ersetzt werden. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie viele der in B 215 vom 23.07.2018 unter der Überschrift "Unfallhäufigkeitsgeschehen (UHS) 15-1-10 Rosa-Luxemburg-Straße / Ausfahrt NW-Zentrum" aufgeführten Unfälle in den beiden Zeitabschnitten (01.05.2013 bis 30.11.2014 sowie 01.05.2016 bis 30.11.2017) jeweils auf den Ausfahrtbereich des NW-Zentrums entfallen. In B 98 vom 21.03.2014 wird ausgeführt, dass die Untersuchung des Unfallschwerpunktes Erich-Ollenhauer-Ring/Nidacorso noch nicht abgeschlossen wurde und dass die eingeleiteten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielten. Hierzu wird der Magistrat um Auskunft gebeten, ob mit der Darstellung in B 215 die Untersuchung des Unfallschwerpunktes abgeschlossen ist und welche weiteren Maßnahmen ergriffen wurden, die zu einer Verringerung der Unfallgeschehen führten. Begründung: Zu Erneuerung der Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung: Mit OM 3354 hat der Ortsbeirat 8 um die Erneuerung der abgefahrenen Sichtzeichen als Fahrstreifenbegrenzung im Erich-Ollenhauer-Ring gebeten. Mit ST 1839 vom 17.09.2018 wurde der Ersatz zugesagt. Im nördlichen Ausfahrtbereich (Nähe Hammerskjöldring) sind einige Sichtzeichen (immer noch oder schon wieder) abgefahren. In diesem Bereich waren / sind ausschließlich kleine Sichtzeichen angebracht. Im westlichen Ausfahrtbereich (Nähe Bernadottestraße) sind sowohl kleine als auch höhere Sichtzeichen angebracht. Insbesondere von den kleinen Sichtzeichen sind einige abgefahren worden. Im südlichen Ausfahrtbereich (Nähe Ernst-Kahn-Straße / Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts) sind nur hohe Sichtzeichen installiert, von denen keine abgefahren wurden. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, dass einheitliche und nur hohe Sichtzeichen das Überfahren der Straßenbegrenzung verhindert. Für diese Forderung spricht auch die Tatsache, dass im Bereich der Auffahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) auf den Erich-Ollenhauer-Ring (in Höhe der Berufsfeuerwehr) ebenfalls hohe Sichtzeichen installiert sind. Diese Fahrstreifenbegrenzungen wurden bisher nicht überfahren. Zu B 215 vom 23.07.2018 und B 98 vom 21.03.2014: Es ist erfreuliche, dass sich die Anzahl der Unfallgeschehen von dem einen zu dem anderen der beiden genannten Zeiträume um 81 Prozent verringert hat. Es besteht der Wunsch zu wissen, wie viele der jeweiligen Unfälle sich auf den Ausfahrtbereich des Nordwestzentrums beziehen und wie viele Unfallgeschehen im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße sich ereignet haben. Ferner würde der Ortsbeirat gerne wissen, welche Maßnahmen zu der rapiden Senkung der Unfallgeschehen beigetragen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4595 2019 Die Vorlage OF 425/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 427/8 Betreff: Rankgerüst am Walter-Schwagenscheidt-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob durch entsprechende Bepflanzung das Rankgerüst auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz (in der Nähe der Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring) wieder begrünt werden kann. Begründung: Auch in diesem Jahr (wie schon einige Jahre zuvor) wurde an dem Rankgerüst keine Bepflanzung vorgenommen. In der Mitte des Gerüstes befindet sich Müll, der das Pflanzenwachstum behindert. Es ist wünschenswert, dass das Gerüst nicht öde in der Gegend herumsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1257 2019 Die Vorlage OF 427/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 432/8 Betreff: Freihalten der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring Vorgang: ST 1257/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie häufig hat der Magistrat den Parkplatz seit der Ortsbeiratsanregung vom April 2017 kontrolliert? 2. In wie vielen Fällen konnte in diesem Zeitraum gegen Falschparker in den für Elektrofahrzeuge reservierten Bereichen am Parkplatz Erich-Ollenhauer-Ring eingeschritten werden, gegliedert nach Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Abschleppungen? Begründung: Die Stellplätze vor den Elektroladesäulen werden immer noch regelmäßig zugeparkt und können somit nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1259 2019 Die Vorlage OF 432/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2019, OF 429/8 Betreff: Zusätzlichen Fußweg an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Liegenschaftsamt wird gebeten, das Grünflächenamt zu beauftragen, den etablierten Trampelpfad auf der Grünfläche zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und dem Damm der Rosa-Luxemburg-Straße als Fußweg zu befestigen. Begründung: Eine Vielzahl von Nutzern der U-Bahnstation läuft über die genannte Grünfläche und hat hierdurch in den letzten Jahren einen unansehnlichen Trampelpfad angelegt. Eine Neuanlage der Rasenfläche wird daran ebenfalls nichts ändern, da bekanntlich die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten die Gerade darstellt. Um die Außendarstellung der ansonsten sehr ordentlich gestalteten U-Bahnstation wieder herzustellen, bietet sich die Anlage eines kleinen Fußweges an der Stelle des Trampelpfads an. Foto: Ralf Porsche Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 429/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 439/8 Betreff: Radweg an der Kreuzung "In der Römerstadt" - "Ernst Kahn Straße" besser markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Den Radweg über die Querung an der Ampelanlage im Bereich der Kreuzung der Straßen "In der Römerstadt" und der "Ernst-Kahn-Straße" mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der Radweg über die Kreuzung weiter in Richtung Praunheim wird neben dem Fußweggeführt. Den Fußgängern scheint dies zunehmend nicht mehr verständlich zu sein. Aus Richtung Praunheim kommend queren Sie häufig die Kreuzung auf dem Radweg. Es kam dabei bereits zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern, die dort legal den Radweg nutzen, und Fußgängern. Wenn der Radstreifen mit wenigen Rad Symbolen versehen wird, sinkt vermutlich das Konfliktpotential zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fotos: Uwe Hofacker Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4601 2019 Die Vorlage OF 439/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2019, OF 420/8 Betreff: Ausfall der U-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 8 auf der "A-Strecke" abmildern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Sperrung der A-Linie in den Sommerferien 2019 - den Betrieb der Linie U1 zwischen Heddernheim und Ginnheim aufrechtzuerhalten. - die Taktung der Linie U9 zu erhöhen. - eine noch höhere Taktung der Straßenbahn Linie 16 - mit Fahrten zum Westbahnhof einzurichten. - alle Fahrten des 60er Busses bis nach Eschersheim zur S-Bahn Linie S6 zu verlängern. - den Ortsbeirat 8 an den weiteren Ersatzverkehrsplanungen rund um die Bauarbeiten zu beteiligen. Begründung: Die Bewohnerschaft des Ortsbezirks 8 verfügt lediglich über zwei zweckmäßige Möglichkeiten in Richtung Frankfurter Innenstadt zu gelangen. Entweder über die Rosa-Luxemburg-Straße oder die Eschersheimer Landstraße mit der U-Bahn bzw. als Individualverkehr. Hierbei ist zu beachten, dass die Rosa-Luxemburg-Straße nur für Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Die vergangenen längeren Arbeitsphasen an dieser U-Bahnlinie haben deutlich aufgezeigt, dass sich die Auswirkungen auch erheblich in den Ortsbezirk 8 erstrecken. Aufgrund des Wegfalls der U-Bahnlinien 1,2,3 und 8 für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen ist entsprechend mit einem verstärkten Rad- und Kraftfahrverkehr, auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, auf beiden Straßen zu rechnen, denen verkehrlich Rechnung getragen werden muss. Der Ortsbeirat 8 erachtet die dargelegten Maßnahmen als geeignet den zu erwartenden verkehrlichen Andrang abzumildern, bzw. besser zu verteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.03.2019, OF 412/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4416 2019 Anregung an den Magistrat OM 4417 2019 1. Die Vorlage OF 412/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 420/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 423/8 Betreff: Sicherungsmaßnahmen an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuellen Sturmschäden an der Brückenausstattung der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Hadrianstraße (Römerstadtsiedlung) schnellstens so zu beseitigen, dass für Passanten und Fahrzeuge, die unterhalb der Brücke unterwegs sind, keine Gefahr besteht, von herabfallenden Bauteilen getroffen zu werden; 2. die Brückenausstattung, darunter auch die Geländer und Spritzwasserschutzplanen, insgesamt zu kontrollieren und ggf. schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: Durch die stürmische Wetterlage der zurückliegenden Wochen kam es im Bereich Hadrianstraße zu einem Herunterbrechen von einigen Spritzwasserschutzplanen, die lediglich an ein paar Dachlatten mit Kabelbindern einfachst befestigt waren. Im Bereich des Schulhofes der Geschwister-Scholl-Schule sind Absperrbänder angebracht worden, nicht aber zum Beispiel am Fuß- und Radweg Richtung Bunker/Niddagebiet. Der Ortsbeirat richtet seine Aufmerksamkeit in diesem Zusammenhang auf die immer noch ausstehende Beantwortung der Anfrage V 989 v. 13.09.2018. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4422 2019 Die Vorlage OF 423/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2019, OF 605/9 Betreff: S-Bahnhof "Ginnheim" mit Anbindung an die Platensiedlung planen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an die geplante S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" eine fußläufige, barrierefreie Anbindung in Richtung Platenstraße/ U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" zu planen . Begründung: Der S-Bahnhof ist bisher an einen großen Teil Ginnheims überhaupt nicht angebunden. Die Bewohner*inenn müssten einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um den Bahnhof, der Luftlinie nur wenige hundert Metervon der Stadtbahnendhaltestelle Ginnheimentfernt ist zu benutzen.Die Magistratsvorlage M140/2011 sieht bereits eine optionale Überführung vom S-Bahnsteig auch in Richtung Ginnheim vor. Diese ist auch in der aktuellen Planung der DB zum S-Bahnhof Ginnheim vorgesehen. Der Übergang müsste aber um eine direkte Anbindung in Richtung der Stadtbahnhaltestelle (im Umfeld der Rosa-Luxemburg-Straße) ergänzt werden. Um zeitnah zum Neubau der S-Bahnstation auch hier eine Anbindung zu schaffen, sollte deshalb schnellstmöglich geprüft werden, wie diese umgesetzt werden könnte. Ohne eine Anbindung an diesen Teil Ginnheims wird das Projekt erhebliche Akzeptanzschwierigkeiten in der Bevölkerung haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4227 2019 Die Vorlage OF 605/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 405/8 Betreff: Radweg-/Fußgängerbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Rosa-Luxemburg-Straße verlaufenden Weg zwischen dem Wendehammer der Niederurseler Landstraße (Höhe Haus-Nummer 1/Fußgängertunnel Richtung Heddernheim) und dem Schwarzen Platz (Höhe Hammarskjöldring 2-10) für eine unmissverständliche Beschilderung von Radweg und Fußgängerweg zu sorgen. Begründung: Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im o.g. Wendehammer vor Haus Nr. 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum (NWZ). Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das NWZ ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung NWZ vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahnstation "Heddernheimer Landstraße" oder NWZ diesen Weg benutzen. Foto: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4330 2019 Die Vorlage OF 405/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2019, OF 385/8 Betreff: Wendehammer vor Bernadottestraße 14 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der sehr enge Wendehammer vor dem Gebäude Bernadottestraße 14 durch die Stadtpolizei in Abständen kontrolliert wird, damit das Parken in diesem Bereich unterbunden wird. Begründung: Der Wendehammer vor Gebäude Bernadottestraße 14 ist sehr eng. In diesem Bereich werden immer wieder Fahrzeuge über längere Zeit abgestellt. Durch die abgestellten Fahrzeuge wird zum Teil die Zufahrt zur Tiefgarage mit der Bezeichnung 8d zumindest eingeschränkt. Die Nutzung der Mietsache Tiefgaragenstellplatz wird damit für die Mieter behindert bzw. eingeschränkt. Von dem Wendehammer geht die Zufahrt zu den Häusern Bernadottestraße 16 bis 28 und der Weg zu den Häusern 30 bis 32 sowie 42 bis 44 ab. Mit den abgestellten Fahrzeugen wird auch die Nutzung des erstgenannten Weges eingeschränkt, sodass Rettungsfahrzeuge (Krankenwagen, Feuerwehr) in Bedarfsfall behindert werden. Die direkte Nutzung des anderen Weges (z.B. durch Rollstuhlfahrer) wird ebenfalls eingeschränkt. Neben dem engen Wendehammer ist die Zufahrtsstraße von der Durchgangsstraße Bernadottestraße zum Wendehammer sehr beengt. Ferner zweigen noch Zufahrten zu weiteren zwei Tiefgaragen von dieser Straße ab. Wegen der engen Straßenverhältnisse (zum Teil nur eine Fahrspur für beide Richtungen) und der größeren Straßennutzung wird der Wendehammer zum Ausweichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4184 2019 Die Vorlage OF 385/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 378/8 Betreff: Zur Sicherheit auf dem Radweg um den Ollenhauer-Ring: Straßenüberquerungen farblich markieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der vorhandene Fahrradweg um den Erich-Ollenhauer-Ring um das Nordwestzentrum wird bei den abzweigenden Straßen eindeutlich farblich abgesetzt markiert. Begründung: Die vorhandenen weißen Straßenbegrenzungen und Hinweise, wie auch die Baken reichen nicht aus, um ein höheres Sicherheitsgefühl bei den dort Radfahrenden zu erzeugen. Außerdem ist der Ollenhauer-Ring anerkannter Unfallschwerpunkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 378/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 378/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 368/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen könnten zum Beispiel sein: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkw's bis an den gegenüberliegenden Bürgersteigs nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch: a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkw's im Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe, b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich und 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkw's (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkw's die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Bei der Auffahrt der Lkw's von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüber Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkw's diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4033 2018 Die Vorlage OF 368/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 374/8 Betreff: Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Titusstraße/Heddernheimer Landstraße 85-87 eine Überquerungshilfe (z.B. ein Zebrastreifen oder andere geeignete Mittel) auf der Straße eingerichtet werden kann, s. Skizze. Begründung: Die genannte Stelle wird sehr häufig zu der Querung der Titusstraße benutzt, obwohl die verkehrliche Situation durch die abknickende Vorfahrt (Heddernheimer Landstraße/Titusstraße) nicht optimal ist. Ein ampelgeregelter Übergang existiert nur an der Ecke Dillenburger/Heddernheimer Landstraße. Standort: Abbildung 1: Quelle Stadtplan Stadtvermessungsamt Frankfurt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1077 2018 Die Vorlage OF 374/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 376/8 Betreff: Mülleimer und Sitzbank für den Buswarteplatz im Erich-Ollenhauer-Ring (Linie 29) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Wartehaltestelle der Buslinie 29 im ErichOllenhauer-Ring (zwischen Parkplatz und Zufahrt Dillenburger Straße) mit einem Papierkorb und einer kleinen Sitzbank ausgestattet wird. Begründung: Die Grünfläche zwischen der Fußgängerunterführung und der Pausenbucht der Linie 29 ist vollkommen mit Müll bedeckt, vor allem Reste von Lebensmittelverpackungen und achtlos weggeworfene Coffee-to-Go-Becher verschmutzen dieses Straßenbegleitgrün. Busfahrerinnen und Busfahrer haben keine Möglichkeit, solchen Müll in ihrer Pause zu entsorgen oder in ihrer Fahrerkabine zu transportieren. Eine Sitzbank an der genannten Stelle dient besonders in der warmen Jahreszeit der Pausen-Erholung, da man den Busfahrern ermöglichen sollte, ihre Pausen nicht immer nur in der Fahrerkabine ihres Busses verbringen zu müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4035 2018 Die Vorlage OF 376/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2018, OF 373/8 Betreff: Bauruine Bernadottestraße 57 - was unternimmt die Stiftung Waisenhaus? Vorgang: ST 1093/07; ST 167/10; ST 1087/11; ST 206/14; ST 1651/17; ST 1980/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Vor mittlerweile zwei Jahrzehnten wurde für die o.a. Liegenschaft Bernadottestraße 57 sowie 57 ad eine Baugenehmigung für die Errichtung von fünf Reihenhäusern mit je zwei Vollgeschossen sowie eine Tiefgarage erteilt. Nur zwei der fünf Reihenhäuser wurden anschließend im Rohbau errichtet, für die übrigen Bauvorhaben wurde lediglich die Baugrube ausgehoben. Weitere Baumaßnahmen haben seitdem nicht stattgefunden, die Baugenehmigung ist längst erloschen und die Liegenschaft zwischenzeitlich extrem verwildert, was immer wieder Gegenstand der Beratungen im Ortsbeirat gewesen ist und zu verschiedenen Anfragen an den Magistrat geführt hat, wann eine Fortsetzung der Baumaßnahmen oder eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Interesse des Wohnungsbaus stattfindet. Benachbart zu der Liegenschaft ist der Spielplatz Im Weimel 12 - kein schönes Bild für Kinder und eine ständige Gefahrenquelle, findet der Ortsbeirat und weist die "Lagerfeuerromantik" in der ST 1980 zurück, die in den geradezu schönmalerischen Sätzen der Verwaltung zu Ziffer 3 und 4 enthalten ist: "Der Bauzaun ist mit der Vegetation fest verwachsen". Anwohner, die mit ihren Gartengrundstücken angrenzen, speziell der Häuser Im Weimel 16ff, beklagen den Zustand der Liegenschaft, der ein Vermieten und Verkaufen der angrenzenden Häuser/Wohnungen erschwert. In mindestens einem Fall im Weimel ist es sogar zu einem Abrutschen von Grundstücksteilen gekommen, was nicht verwundert, hat der Magistrat doch selbst bereits festgestellt, dass die Baugrube seinerzeit "nicht sicher verbaut" worden ist (ST 167). Die Stellungnahmen des Magistrates haben immer wieder auf eine fehlende Handhabe gegen den Bauherrn hingewiesen und darauf, dass von dem Grundstück keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Zwischenzeitlich liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass der Bauherr selbst nicht der Grundstückseigentümer ist, sondern er nur Erbpachtnehmer der Stiftung Waisenhaus ist. Zum Leitbild dieser öffentlich milden Stiftung gehört u.a. das Bekenntnis: "Verantwortlicher Umgang mit den anvertrauten finanziellen Mitteln ist für uns selbstverständlich". In der ST 206 teilt der Magistrat mit, dass von einer "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Eigentümers", gemeint ist wohl der Bauherr, "nicht ausgegangen werden kann", da sich die Liegenschaft in der Zwangsversteigerung befinde. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Stiftung Waisenhaus überhaupt regelmäßige Pachtzahlungen erhalten und mit allen ihr auch juristisch zur Verfügung stehenden Mitteln versucht hat, den Erbpachtvertrag zu lösen und das Erbbaurecht in andere Hände zu geben. Da die Stadt Frankfurt nach dem Hessischen Stiftungsgesetz die Aufsichtsbefugnis für die Stiftung Waisenhaus besitzt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb wurde dem Ortsbeirat in den vorbezeichneten Stellungnahmen die Information vorenthalten, dass das Grundstück Bernadottestraße 57 einer für gemeinhin als "stadtnah" bezeichneten öffentlich milden Stiftung gehört? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob der Erbpachtnehmer der Liegenschaft Bernadottestraße 57 -im Interesse des Stiftungsvermögens und Stiftungszwecks - einer ordnungsgemäßen Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist? 3. Welche Schritte hat die Stiftung Waisenhaus nach Kenntnis des Magistrats unternommen und unternimmt sie aktuell, um das Erbbaurecht an einen anderen Eigentümer zu vergeben mit dem Ziel, das Grundstück zügig für seriöse Wohnbauzwecke frei zu bekommen? 4. Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für die Stiftung Waisenhaus und was unternimmt die Stiftung nach Kenntnis des Magistrats ggf., damit keine Gefahren und Beschädigungen anderer Grundstücke von dieser Liegenschaft ausgehen? 5. Welche Schritte hin zu einer Fortsetzung der Bautätigkeit hat seinerseits der Magistrat seit 2014 unternommen, als er davon ausgegangen ist, "dass sich in naher Zukunft Bauwillige für das Grundstück finden lassen"? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2007, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2010, ST 167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2018 Die Vorlage OF 373/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie entsprechend dem unten geschilderten Verlauf sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente-West hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2018, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 11.09.2018 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Frankfurter Nordwesten eine Straßenbahnlinie (auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems) entsprechend des unten geschilderten Verlaufs sinnvoll ist und welche Auswirkungen die Planung für eine solche Straßenbahnlinie auf die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) hat. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, am Seegewann und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn soll geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in Ostwestrichtung und Westostrichtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, - nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen, - die Niederlassung von Continental zu vergrößern und - das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen. Eine Anbindung der Linie an das S-Bahn-Netz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach Kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, am Seegewann und der Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continental-Werk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 25.10.2018, OA 315 Antrag vom 25.10.2018, OF 356/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 8 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 315 2018 1. Der Vorlage OA 298 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 356/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. 4 SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 298 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 298 und OA 315 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 298 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Straßenbahn bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. 2. Der Vorlage OA 315 wird mit der Maßgabe zugestimmt, den Vorschlag bei der Fortschreibung des GVP zu untersuchen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz), FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 315) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3352, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 336/8 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete anzulegen, und zwar in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 336/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2018 Die Vorlage OF 336/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie Curie Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße, der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeete in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie Curie Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 331/8 Betreff: Begrünung Rosa-Luxemburg-Straße auf Höhe der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass an der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der U-Bahnstation Römerstadt (stadteinwärts) 1. die Bäume und Büsche zurückgeschnitten oder beseitigt werden, 2. die Bodenflächen für das Efeu von anderem Bewuchs freigehalten werden und ggf. um weitere Flächen erweitert werden, damit die Efeupflanzen sich entwickeln und die Wandflächen bewachsen können, 3. der Seitenstreifen an der rechten Fahrspur öfter gereinigt wird und 4. die Abwasserkanäle öfter gereinigt werden, damit bei Regen die Gefahr von Aquaplaning vermieden wird. Begründung: Mit dem Bewuchs von Efeu wird die hohe Mauer entlang der Rosa-Luxemburg im Bereich des Heddernheimer Friedhofs verschönert und es wird ein Beitrag zum Lärmschutz und gegen die Luftverschmutzung erzielt. In den Flächen zum Anwuchs des Efeus haben sich Büsche und Bäume angepflanzt und nehmen mit ihrem Bewuchs dem Efeu die entsprechende Entfaltungsmöglichkeit. Damit die ganze Wand mit Efeu bewachsen wird, sollte geprüft werden, ob noch weitere Flächen zum Anpflanzen von Efeu geschaffen werden können. Der Bewuchs mit Büschen und Bäumen kann auch dazu führen, dass das Mauerwerk beschädigt wird. Am Seitenrand der Fahrbahn (stadteinwärts rechts) sammelt sich immer wieder Abfall und Laub an und wird nicht zeitnah beseitigt. Bei entsprechend starkem Regen verstopfen die Abwasserabflüsse und das Wasser kann erst im Bereich der Brücke über die Hadrianstraße abfließen. Am linken Rand der Fahrbahn (Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts im Bereich der U-Bahnstation Römerstadt) ragen Büsche über die Leitblanken, die zumindest zurück geschnitten werden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3645 2018 Die Vorlage OF 331/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2. der Vorlage: SPD, CDU, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3. und 4. der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 330/8 Betreff: Überdachung des Eingangsbereichs vom Aufzug am Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu berichten, wann die Überdachung der beiden Zugangsbereiche des Aufzugs am Heddernheimer Steg angebracht wird. Ferner wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, den Fußboden des Aufzugs durch einen rutschfesteren Belag ersetzt zu lassen. Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Punkt 4. von § 771 vom 17.11.2016 - 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten: "der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt". Bei der gleichen Veranstaltung, bei der die Überdachung der Eingangsbereiche des Aufzuges zugesagt wurde, wurde auch die - insbesondere bei Feuchtigkeit - mangelhafte Rutschfestigkeit des Aufzugbodens angesprochen. Es wurde ebenfalls die Beseitigung der Rutschgefahr zugesagt. In der OA 68 vom 06.10.2016 wurde dieser Punkt nicht aufgenommen. Die Verhinderung des Eindringens von Feuchtigkeit in den Aufzug durch die beiden Dächer steht im Zusammenhang mit der Rutschgefahr im Aufzug. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3644 2018 Die Vorlage OF 330/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 297/7 Betreff: Neue Straßenbahnlinie zur Entlastung des Frankfurter Nordwestens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, für den Frankfurter Nordwesten eine neue Straßenbahnlinie zu planen. Der Verlauf soll vom Nordwestzentrum zum Praunheimer Weg und zum Gewerbegebiet Praunheim (nördlich der Heerstraße) führen. Über die Gleise zur VGF-Zentralwerkstatt soll sie die Guerickestraße erreichen. In der Guerickestraße, "Am Seegewann" und in der Gaugrafenstraße bis zur Westerbachstraße soll sie im Straßenraum integriert werden. Eine Verlängerung entlang des Westerbaches mit Anbindung der Postsiedlung bis zum Westbahnhof (ggf. als Zweisystemfahrzeug) zur S-Bahn sollte geprüft werden. Begründung: Seit Jahren steigt in Frankfurt die Zahl der Einwohner, Arbeitsplätze und Pendler. Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV und Straßennetz) wuchs nicht in ausreichendem Maße mit. Im Frankfurter Nordwesten wird dies deutlich an der zunehmenden Überlastung der Hauptstraßen wie der Bernadottestraße, der Heerstraße (mit der Ludwig-Landmann-Straße als Zubringer von der Autobahn), der Guerickestraße und der Westerbachstraße. Der öffentliche Personennahverkehr entlastet die Straßen nur ungenügend, da er in ost-west und west-ost Richtung durch Omnibusse erbracht wird, die ihrerseits im Berufsverkehr meist im Stau stehen und daher keine attraktive Alternative zum Individualverkehr sind. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer wegen verlorener Zeit und Stress; Leidtragende sind insbesondere die hiesigen Einwohner wegen der Lärm- und Abgasemissionen. Eine Entlastung Praunheims durch eine Umfahrung war in den letzten 80 Jahren politisch nicht umsetzbar. Eine Entlastung von Rödelheim und Sossenheim durch weitere Anschlüsse an das Autobahnnetz wird von Bund und Land abgelehnt, da das Fernstraßennetz für die Lösung innerörtlicher Verkehrsprobleme nicht in Anspruch genommen werden soll. Gut angenommen werden in Frankfurt Straßenbahn, Stadtbahn und S-Bahn, wenn sie unhabhängig vom Stau des Straßenverkehrs eine schnelle und leistungsfähige Verbindung herstellen. Eine Verbesserung des ÖPNV im schon überlasteten Frankfurter Nordwesten ist dringend geboten, da beabsichtigt ist, nördlich der Heerstraße das Gewerbegebiet zu erweitern und/oder eventuell Wohnungen zu bauen die Niederlassung von Continental zu vergrößern und das Areal westlich der Gaugrafenstraße intensiv gewerblich zu nutzen Eine Anbindung der Linie an das S-Bahnnetz im Westbahnhof wäre eine attraktive Alternative für die pendelnden Autofahrer aus dem und in das Umland. Der vorgeschlagene Streckenverlauf bietet sich an, da das Nordwestzentrum als ein Endpunkt nicht nur ein Einkaufszentrum, sondern auch ein Verkehrsknoten des ÖPNV ist. Gemeinsam könnte eine Trasse mit der geplanten RTW Richtung Praunheim genutzt werden. Ob ober- oder unterirdisch müsste abgewogen werden. Am Praunheimer Weg könnte eine Station den Schülern sowie den Nordweststädtern dienen. Am nördlichen Ende des Steinbacher Hohles könnte eine neue Siedlung sowie das Gelände des Nordwestkrankenhauses an den ÖPNV angeschlossen werden. Wird nun die Trasse unweit der Heerstraße geführt, dient die Bahn sowohl der Siedlung Praunheim, als auch dem künftigen Gewerbegebiet (und/oder Wohngebiet) nördlich der Heerstraße. Nach kreuzen der Ziegelei-Allee kann die Bahn die Betriebsgleise zur VGF-Zentralwerkstatt bis zur Guerickestraße nutzen. Das Profil der Guerickestraße, Am Seegewann und Gaugrafenstraße erlauben eine Mittellage der Gleise. In der Guerickestraße können die Einkaufsmärkte einerseits und andererseits das vergrößerte Continentalwerk angeschlossen werden. Am Seegewann bietet sich eine Station an, die das Wohn- und Gewerbegebiet der Eschborner Landstraße erschließt. Eine weitere Station müsste einerseits das vorhandene und andererseits das beabsichtigte (westliche) Gewerbegebiet an der Gaugrafenstraße erschließen. Im Bereich der Westerbachstraße wären Umsteigebeziehungen zum Busverkehr sinnvoll. Nun bietet sich parallel zum Westerbach eine eigene Trasse an. Angebunden werden kann hier das westliche Wohngebiet Rödelheims. Das Naherholungsgebiet "Biegwald" und anschließend die Postsiedlung können nun ebenfalls mit der Bahn erreicht werden. Die etwa 2.000 neuen Wohneinheiten des vorgesehenen "Schönhof-Viertels" können ebenfalls angebunden werden. Der Westbahnhof als Ziel bietet die Möglichkeit für die Pendler, nun von hier aus schnell mit der S-Bahn das Umland zu erreichen. Quelle: Thomas Rätzke Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, OF 302/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 298 2018 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 302/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 302/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zwischen den Worten "Straßenbahnlinie" und "entsprechend" die Worte "auch als Teil eines zu planenden Ringbahnsystems" als Klammerzusatz eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2018, OF 333/8 Betreff: Zusätzliche Gleisquerung an der Einmündung der Straße Hinter der Krebsmühle auf die Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Ampel an der Einmündung "Hinter der Krebsmühle" auf die "R.-Luxemburg-Straße" eine zusätzliche Gleisquerung zu schaffen, um ein gefahrloses passieren von der Seite der Krebsmühle auf den Rad- und Fußweg (auf der gegenüber liegenden Seite und umgekehrt) zu gewährleisten. An der vorhandenen Gleisquerung oberhalb der Ampel befindet sich ein Wegweiser (Richtung Krebsmühle, Eschborn usw.). Da dort keine ampelgeregelte und somit gefahrlose Überquerung der Straße gegeben ist, soll dieser Wegweiser an den neuen Übergang versetzt werden. Begründung: An der o.g. Einmündung befindet sich eine Ampel (auch für Fußgänger und Radfahrer). Vom Bereich der Krebsmühle kommend, steht man nach Überquerung auf einem schmalen "Bürgersteig" vor den Schienen, ohne die Möglichkeit zu haben, auf den dahinter liegenden Rad- und Fußweg zu gelangen. Da der Bürgersteig nach einigen Metern abrupt endet, die nächste Querung aber etliche Meter in nördlicher Richtung liegt, ist es erforderlich, im Bereich der Ampel einen Überweg zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3646 2018 Die Vorlage OF 333/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat und Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
1) IDEE Es geht um die Förderung eines gesunden Lebensstils & die Versorgung der Heddernheimer mit der notwendigen Ausrüstung. Ich schlage vor, bis zu 3 neue Calisthenics-Parks in bis zu 3 verschiedenen Bereichen von Heddernheim zu bauen. Dies wird verschiedenen Gruppen von Bürgern, von Kindern bis zu Senioren, einen Zugang zu einer großen Vielfalt an gesunden, effektiven und sicheren körperlichen Übungen bieten. Darüber hinaus wird die Einführung der Calisthenics-Parks unserem Stadtteil eine Reihe von neuen Orten bieten, um neue, sinnvolle soziale Verbindungen aufzubauen und die Gesellschaft unseres Stadtteils zu vereinen. Es gibt eine Reihe von etablierten Anbietern von Calisthenics-Parks mit viel Know-how (z.B. https://kengurupro.eu/equipment, https://hardbodyhang.com) Calisthenics ist eine Form des Krafttrainings, die aus einer Vielzahl von Bewegungen besteht, die große Muskelgruppen (grobmotorische Bewegungen) trainieren, wie z. B. Stehen, Greifen, Schieben usw. Diese Übungen werden oft rhythmisch und mit minimaler Ausrüstung, als Körpergewichtsübungen, durchgeführt. 2) BEGRÜNDUNG Heutzutage gibt es keine Calisthenics-Geräte in der Umgebung. Menschen, die Bodyweight-Übungen durchführen wollen, sind daher gezwungen, Parkbänke, alte Fußballtore (Sportplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße), Spielplätze zu nutzen, Übungen zu Hause zu machen oder in andere Stadtteile zu fahren. Das Fehlen solcher Parks ist sehr unangenehm, lässt nicht zu, die ganze Vielfalt der Calisthenics-Übungen in einer richtigen Form zu absolvieren und zu üben, führt manchmal zu Streitigkeiten mit Nachbarn. Zusätzlich, wenn man in einen anderen Stadtteil fährt, können die örtlichen Geschäfte den Rückgang der Kundenzahlen spüren (d.h. diejenigen, die nach einer Sporteinheit eine Flasche Wasser kaufen würden, kaufen sie in einem Geschäft in einem anderen Stadtteil). Regelmäßige körperliche Aktivität ist wichtig für die Gesundheit und Langlebigkeit. Viele Menschen geben an, dass sie es vorziehen, sich im Freien zu bewegen, was sich auch stärker auf das geistige und körperliche Wohlbefinden auswirken kann. Bewegung im Freien wird auch als erholsamer eingeschätzt als in geschlossenen Räumen, da die natürliche Umgebung emotionalen und physiologischen Stress reduziert. Bewegung im Freien bietet alle körperlichen Vorteile der Bewegung in geschlossenen Räumen (Durchblutung, verbesserte kardiovaskuläre Gesundheit, verbesserte Kraft, Flexibilität, Ausdauer usw.) und kann auch eine lebenswichtige Exposition gegenüber Sonnenlicht bieten, das im Gegensatz zur Bewegung in geschlossenen Räumen wichtige Vitamin-D-Spiegel erhöht.
Unterstützer: 2
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Weiter lesen auf FFM.DE1. Verhinderung der Pläne, die neue oberirdische U-Bahn Trasse der U4 unter die Rosa-Luxemburg-Brücke zu bauen im Bereich der Ginnheimer Landstr. und Platenstraße 2. Befürwortung des Lückenschlusses durch U4 mit einhergehender Stadtreparatur und Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene. Die Trasse der U4 soll in diesen Plan integriert werden. 3. Verbesserung der ÖPNV Anbindung in Ginnheim 4. Höhere Lebensqualität durch attraktive Wohn, Grün- und Freiflächen anstatt Betonwüste 5. Umverteilung des öffentlichen Raumes zugunsten von Wohnraum, Radfahrern, Fußgängern und ÖPNV. Reduzierung des Pendler Verkehrs. 6. Verbesserung des Lebensstandards durch Reduzierung von Emissionen, Feinstaub, Stickoxid und Lärmbelastung 7. Wir sind dagegen, dass die Politik der bestehen Bausünde der Rosa-Luxemburgstraße noch weitere Bausünden hinzufügt! Ginnheim darf nicht noch weiter verschandelt werden! Beschreibung der Idee: Wir fordern eine Umsetzung des Lückenschlusses der U4, der Synergien nutzt, der durch ein gleichzeitiges Runtersetzen der Schnellstraße Rosa-Luxemburg, Grün- und Freiflächen, mehr Wohnraum, höhere Lebensqualität, weniger Lärmemissionen, eine bessere Luftqualität, die Reduzierung von Feinstaub, eine optische Aufwertung, sozial verträglichere Bedingungen, eine zukunftsfähige Stadtentwicklung und eine bessere Verkehrsanbindung für den ÖPNV fördert. In den Aktuellen Plänen des Lückenschlusses zwischen Ginnheim und Bockenheim soll die U-Bahn Trasse unter der Rosa-Luxemburg-Straße verlaufen. Die Rosa-Luxemburg-Straße soll als Bauwerk bestehen bleiben und die U-Bahn darunter fahren und halten. Das ist nicht akzeptabel. Frankfurt ist in den vergangenen 10 Jahren um 100.000 Menschen und 50.000 Autos gewachsen. Zusätzlich nutzen jeden Tag 375.000 Berufseinpendler aus dem Umland die Verkehrswege in Frankfurt. Wir wünschen, dass der Pendler einen attraktiven ÖPNV erfährt, der ihm die Entscheidung das Auto vor Frankfurt stehen zu lassen erleichtert. Eine aufgeständerte Schnellstraße mit der Pendler mit Vollgas in die Stadt fahren können, schafft falsche Anreize. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist marode und dass dort mit 80 bis 100 km durch unseren Lebensraum gefahren wird, finden wir nicht länger tolerierbar. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hochstraße von 60-80 km/h direkt im Wohngebiet Ginnheim wird nicht eingehalten. Wir sind der Überzeugung, dass die Zeit reif für eine Stadtreparatur ist. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist ein Beton-Monster aus dem Ende der Sechziger Jahre und passt nicht mehr in den heutigen Zeitgeist. Damals war die Priorität die autogerechte Stadt. Die heutige Politik und Stadtentwicklung ist auch der Generation verpflichtet, die in 60 Jahren noch hier leben wird. Frankfurt muss der Herausforderung gerecht werden, für immer mehr Menschen eine lebenswerte Heimat zu bieten. Wir fordern eine Stadt, die dem Rechnung trägt und die Priorität darin setzt, die Lebensqualität der Menschen dort wo nötig zu verbessern und mit alten Sünden der „Autostadt“ aufräumt. Deswegen begrüßen wir den Lückenschluss, aber nur, wenn er nicht nur die Verkehrsanbindung verbessert, sondern mit einer Aufwertung unseres Stadtteils einhergeht. Eine sinnvolle Stadtentwicklung sichert und entwickelt Grün- und Freiräume und leistet damit ihren Beitrag zur internationalen Verantwortung gegenüber Klimaschutz. Eine Aufwertung und Erweiterung von Grün- und Freiräumen bedeutet nicht nur Klimaschutz sondern auch eine sozial gerechtere Verteilung im Stadtgebiet und eine Investition in die soziale Infrastruktur der Stadt. Wir fordern, die Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene um in Ginnheim adäquate Lebensbedingungen für alle zu schaffen. Wir wünschen uns ein Ende der Betonwüste. Eine Unterbringung der U-Bahn Trasse unter die aufgeständerte Schnellstraße hingegen würde alle genannten Missstände verschärfen und vervielfachen. Die Rosa-Luxemburg von den Stelzen zu nehmen würde ein Beispiel setzen für klima- und umweltgerechte Stadtentwicklung. Es würde die Umweltbelastungen reduzieren und einen ganzen Stadtteil lebenswerter machen. Es würde Synergien auf allen Ebenen der Stadtentwicklung schaffen: mehr Flächen für Wohnraum, Reduzierung von Emissionen & Umweltbelastungen, sozial verträgliche Verteilung von Frei- und Grünflächen, Aufwertung von Lebensqualität, optische Verbesserung eines Stadtteils. Seit 2011 gibt es von der Stadt Frankfurt Pläne und Studien zum Rückbau der aufgeständerten Schnellstraße. Das Stadtplanungsamt und die in Auftrag gegeben Studie von AS+P sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Abriss und ebenerdige Führung der Rosa-Luxemburg-Straße mit Weiterführung der Stadtbahnverbindung Ginnheim bis Bockenheim auf dieser Trasse unter Berücksichtigung von sozialen, städtebaulichen, ökologischen, ökonomischen, gesundheitlichen, Umwelt- und Verkehrsaspekten die Variante ist, deren Umsetzung am sinnvollsten ist. Zumal eine kostenintensive Sanierung der aufgeständerten Schnellstraße alle 40 Jahre ansteht. Auch die aktuelle Broschüre „integriertes Stadtentwicklungskonzept“ der Stadt Frankfurt sieht vor: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda und Realisierung des Lückenschlusses der U-Bahn Stammstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Folgendes Potential sieht das Stadtplanungsamt nach Analyse der Situation in Ginnheim durch Umbau und Verlagerung der Schnellstraße in die Nullebene - Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße - Flächenpotential für Wohnen, Gewerbe und zusammenhängende Grünflächen - Es könnten Flächen für neue Wohneinheiten entstehen - Lückenschluss der Stadtbahntrasse zwischen Ginnheim und Bockenheim - Reduzierung der Emissionen insbesondere der Lärmbelastung Wir träumen davon, dass unsere Kinder eines Tages in einem Stadtteil leben, der attraktiv und lebenswert ist. Wir möchten nicht, dass die Politik zu der bestehenden Bausünde noch weitere hinzufügt und den nachfolgenden Generationen diese Beton-Wüste als Erbe hinterlässt. Link zur bestehenden Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/gruene-rosa-luxemburgstrasse-weg-mit-der-beton-wueste-in-ginnheim-u4-nur-mit-stadtreparatur-2
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Hammarskjöldring wird gerne als fussläufige Achse zwischen Nordwestzentrum, Niederursel und Heddernheim genutzt. Auch von Hundebesitzern. Außer am Spielplatz auf dem ‚Alten schwarzen Platz‘, direkt am Nordwestzentrum, befinden sich kaum Mülleimer. Aufgrund dessen werden Hundekotbeutel gerne in die abgeschlossenen Mülltonnenplatze der Anwohner geworfen, wir müssen sie dann dort von den Deckeln der Tonnen ‚pflücken‘. Mehr Mülleimer wären wünschenswert.
Unterstützer: 1
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt viele zugeteerte Flächen in Frankfurt. Im Sommer steht hier oft die Hitze, die Stadt heizt sich auf. Man könnte sequenziell, z.B. über Schnellstraßen, Autobahnen, Straßen oder Parkplätzen, einfache Dachbauten stellen. Auf diesen könnte man Solaranlagen installieren und etwas pflegeleichtes Grün pflanzen, darunter (Parkplätze) könnten dann E-Fahrzeuge aufgeladen werden. Gleichzeitig wird die Stadt im Sommer etwas vor Aufheizung geschützt. Eventuell ist so eine Überdachung auch mit Schallschutzbauten oder Brücken (Bushaltestellen?) kombinierbar. Die Bauten dürfen natürlich keine Anwohner stören (wer möchte ganzjährig im Schatten wohnen?), daher kämen vielleicht eher Industriegebiete in Frage oder zum Beispiel eine Straße wie die 4 Spurige Rosa-Luxemburg-Straße (Bild, Nähe NWZ) ohne Anwohner in der direkten Nachbarschaft.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Schließung der Lücke brächte nicht nur die Bewohner der nördlichen Stadtteile schneller an den Hauptbahnhof und in die Innenstadt, sie würde auch die Strecke in der Eschersheimer Landstraße erheblich entlasten. Es gibt schon eine Bürgerinitiative (über 900 Befürworter), die unter dem Titel „Ginnheimer Kurve“ (siehe gleichnamige Homepage) für den Lückenschluss zwischen Ginnheim und der Bockenheimer Warte fordert. Die Stadtbahnstrecke der Ginnheimer Kurve verläuft von der jetzigen Endstation der Linie U1 und U9 in Ginnheim zunächst unter der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung Platenstraße weiter über die Deutsche Bundesbank, kreuzt dann die Miquelallee und führt unter dem Grüneburgpark zur heutigen Endstation der Linie U4 an der Bockenheimer Warte. Den Lokalpolitiker ist der Vorschlag zur Prüfung gegeben worden...wann wird entschieden? Mein Vorschlag: Bitte jetzt bauen - Geld (Unerwartete Steuereinnahmen) ist vorhanden!
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Weiter lesen auf FFM.DE1) IDEE Es geht um die Förderung eines gesunden Lebensstils & die Versorgung der Heddernheimer mit der notwendigen Ausrüstung. Ich schlage vor, bis zu 3 neue Calisthenics-Parks in bis zu 3 verschiedenen Bereichen von Heddernheim zu bauen. Dies wird verschiedenen Gruppen von Bürgern, von Kindern bis zu Senioren, einen Zugang zu einer großen Vielfalt an gesunden, effektiven und sicheren körperlichen Übungen bieten. Darüber hinaus wird die Einführung der Calisthenics-Parks unserem Stadtteil eine Reihe von neuen Orten bieten, um neue, sinnvolle soziale Verbindungen aufzubauen und die Gesellschaft unseres Stadtteils zu vereinen. Es gibt eine Reihe von etablierten Anbietern von Calisthenics-Parks mit viel Know-how (z.B. https://kengurupro.eu/equipment, https://hardbodyhang.com) Calisthenics ist eine Form des Krafttrainings, die aus einer Vielzahl von Bewegungen besteht, die große Muskelgruppen (grobmotorische Bewegungen) trainieren, wie z. B. Stehen, Greifen, Schieben usw. Diese Übungen werden oft rhythmisch und mit minimaler Ausrüstung, als Körpergewichtsübungen, durchgeführt. 2) BEGRÜNDUNG Heutzutage gibt es keine Calisthenics-Geräte in der Umgebung. Menschen, die Bodyweight-Übungen durchführen wollen, sind daher gezwungen, Parkbänke, alte Fußballtore (Sportplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße), Spielplätze zu nutzen, Übungen zu Hause zu machen oder in andere Stadtteile zu fahren. Das Fehlen solcher Parks ist sehr unangenehm, lässt nicht zu, die ganze Vielfalt der Calisthenics-Übungen in einer richtigen Form zu absolvieren und zu üben, führt manchmal zu Streitigkeiten mit Nachbarn. Zusätzlich, wenn man in einen anderen Stadtteil fährt, können die örtlichen Geschäfte den Rückgang der Kundenzahlen spüren (d.h. diejenigen, die nach einer Sporteinheit eine Flasche Wasser kaufen würden, kaufen sie in einem Geschäft in einem anderen Stadtteil). Regelmäßige körperliche Aktivität ist wichtig für die Gesundheit und Langlebigkeit. Viele Menschen geben an, dass sie es vorziehen, sich im Freien zu bewegen, was sich auch stärker auf das geistige und körperliche Wohlbefinden auswirken kann. Bewegung im Freien wird auch als erholsamer eingeschätzt als in geschlossenen Räumen, da die natürliche Umgebung emotionalen und physiologischen Stress reduziert. Bewegung im Freien bietet alle körperlichen Vorteile der Bewegung in geschlossenen Räumen (Durchblutung, verbesserte kardiovaskuläre Gesundheit, verbesserte Kraft, Flexibilität, Ausdauer usw.) und kann auch eine lebenswichtige Exposition gegenüber Sonnenlicht bieten, das im Gegensatz zur Bewegung in geschlossenen Räumen wichtige Vitamin-D-Spiegel erhöht.
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Weiter lesen auf FFM.DE1. Verhinderung der Pläne, die neue oberirdische U-Bahn Trasse der U4 unter die Rosa-Luxemburg-Brücke zu bauen im Bereich der Ginnheimer Landstr. und Platenstraße 2. Befürwortung des Lückenschlusses durch U4 mit einhergehender Stadtreparatur und Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene. Die Trasse der U4 soll in diesen Plan integriert werden. 3. Verbesserung der ÖPNV Anbindung in Ginnheim 4. Höhere Lebensqualität durch attraktive Wohn, Grün- und Freiflächen anstatt Betonwüste 5. Umverteilung des öffentlichen Raumes zugunsten von Wohnraum, Radfahrern, Fußgängern und ÖPNV. Reduzierung des Pendler Verkehrs. 6. Verbesserung des Lebensstandards durch Reduzierung von Emissionen, Feinstaub, Stickoxid und Lärmbelastung 7. Wir sind dagegen, dass die Politik der bestehen Bausünde der Rosa-Luxemburgstraße noch weitere Bausünden hinzufügt! Ginnheim darf nicht noch weiter verschandelt werden! Beschreibung der Idee: Wir fordern eine Umsetzung des Lückenschlusses der U4, der Synergien nutzt, der durch ein gleichzeitiges Runtersetzen der Schnellstraße Rosa-Luxemburg, Grün- und Freiflächen, mehr Wohnraum, höhere Lebensqualität, weniger Lärmemissionen, eine bessere Luftqualität, die Reduzierung von Feinstaub, eine optische Aufwertung, sozial verträglichere Bedingungen, eine zukunftsfähige Stadtentwicklung und eine bessere Verkehrsanbindung für den ÖPNV fördert. In den Aktuellen Plänen des Lückenschlusses zwischen Ginnheim und Bockenheim soll die U-Bahn Trasse unter der Rosa-Luxemburg-Straße verlaufen. Die Rosa-Luxemburg-Straße soll als Bauwerk bestehen bleiben und die U-Bahn darunter fahren und halten. Das ist nicht akzeptabel. Frankfurt ist in den vergangenen 10 Jahren um 100.000 Menschen und 50.000 Autos gewachsen. Zusätzlich nutzen jeden Tag 375.000 Berufseinpendler aus dem Umland die Verkehrswege in Frankfurt. Wir wünschen, dass der Pendler einen attraktiven ÖPNV erfährt, der ihm die Entscheidung das Auto vor Frankfurt stehen zu lassen erleichtert. Eine aufgeständerte Schnellstraße mit der Pendler mit Vollgas in die Stadt fahren können, schafft falsche Anreize. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist marode und dass dort mit 80 bis 100 km durch unseren Lebensraum gefahren wird, finden wir nicht länger tolerierbar. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hochstraße von 60-80 km/h direkt im Wohngebiet Ginnheim wird nicht eingehalten. Wir sind der Überzeugung, dass die Zeit reif für eine Stadtreparatur ist. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist ein Beton-Monster aus dem Ende der Sechziger Jahre und passt nicht mehr in den heutigen Zeitgeist. Damals war die Priorität die autogerechte Stadt. Die heutige Politik und Stadtentwicklung ist auch der Generation verpflichtet, die in 60 Jahren noch hier leben wird. Frankfurt muss der Herausforderung gerecht werden, für immer mehr Menschen eine lebenswerte Heimat zu bieten. Wir fordern eine Stadt, die dem Rechnung trägt und die Priorität darin setzt, die Lebensqualität der Menschen dort wo nötig zu verbessern und mit alten Sünden der „Autostadt“ aufräumt. Deswegen begrüßen wir den Lückenschluss, aber nur, wenn er nicht nur die Verkehrsanbindung verbessert, sondern mit einer Aufwertung unseres Stadtteils einhergeht. Eine sinnvolle Stadtentwicklung sichert und entwickelt Grün- und Freiräume und leistet damit ihren Beitrag zur internationalen Verantwortung gegenüber Klimaschutz. Eine Aufwertung und Erweiterung von Grün- und Freiräumen bedeutet nicht nur Klimaschutz sondern auch eine sozial gerechtere Verteilung im Stadtgebiet und eine Investition in die soziale Infrastruktur der Stadt. Wir fordern, die Verlegung der Rosa-Luxemburg- Straße in die Nullebene um in Ginnheim adäquate Lebensbedingungen für alle zu schaffen. Wir wünschen uns ein Ende der Betonwüste. Eine Unterbringung der U-Bahn Trasse unter die aufgeständerte Schnellstraße hingegen würde alle genannten Missstände verschärfen und vervielfachen. Die Rosa-Luxemburg von den Stelzen zu nehmen würde ein Beispiel setzen für klima- und umweltgerechte Stadtentwicklung. Es würde die Umweltbelastungen reduzieren und einen ganzen Stadtteil lebenswerter machen. Es würde Synergien auf allen Ebenen der Stadtentwicklung schaffen: mehr Flächen für Wohnraum, Reduzierung von Emissionen & Umweltbelastungen, sozial verträgliche Verteilung von Frei- und Grünflächen, Aufwertung von Lebensqualität, optische Verbesserung eines Stadtteils. Seit 2011 gibt es von der Stadt Frankfurt Pläne und Studien zum Rückbau der aufgeständerten Schnellstraße. Das Stadtplanungsamt und die in Auftrag gegeben Studie von AS+P sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Abriss und ebenerdige Führung der Rosa-Luxemburg-Straße mit Weiterführung der Stadtbahnverbindung Ginnheim bis Bockenheim auf dieser Trasse unter Berücksichtigung von sozialen, städtebaulichen, ökologischen, ökonomischen, gesundheitlichen, Umwelt- und Verkehrsaspekten die Variante ist, deren Umsetzung am sinnvollsten ist. Zumal eine kostenintensive Sanierung der aufgeständerten Schnellstraße alle 40 Jahre ansteht. Auch die aktuelle Broschüre „integriertes Stadtentwicklungskonzept“ der Stadt Frankfurt sieht vor: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda und Realisierung des Lückenschlusses der U-Bahn Stammstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Folgendes Potential sieht das Stadtplanungsamt nach Analyse der Situation in Ginnheim durch Umbau und Verlagerung der Schnellstraße in die Nullebene - Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße - Flächenpotential für Wohnen, Gewerbe und zusammenhängende Grünflächen - Es könnten Flächen für neue Wohneinheiten entstehen - Lückenschluss der Stadtbahntrasse zwischen Ginnheim und Bockenheim - Reduzierung der Emissionen insbesondere der Lärmbelastung Wir träumen davon, dass unsere Kinder eines Tages in einem Stadtteil leben, der attraktiv und lebenswert ist. Wir möchten nicht, dass die Politik zu der bestehenden Bausünde noch weitere hinzufügt und den nachfolgenden Generationen diese Beton-Wüste als Erbe hinterlässt. Link zur bestehenden Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/gruene-rosa-luxemburgstrasse-weg-mit-der-beton-wueste-in-ginnheim-u4-nur-mit-stadtreparatur-2
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