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Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9

Lesezeit: 8 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.11.2022

Bericht des Magistrats

Verlängerung U 4 - von Bockenheim nach Ginnheim

Details im PARLIS B_429_2022
08.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim

Details im PARLIS ST_4_2024
24.01.2025

Vortrag des Magistrats

Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln

Details im PARLIS M_16_2025
01.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9

Details im PARLIS OF_1000-9_2025
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.04.2025, OF 1000/9 Betreff: Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 429/22; ST 4/24; M 16/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird mit Bezug auf die weitere Planung zum Bau der U4-Streckenvariante 3i gebeten, 1. die im Bericht des Magistrats B 429/2022 angekündigte "städtebauliche Begleitplanung der Planfeststellung" für die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 unverzüglich zu starten, nachdem nun mit M 16/2025 die Entscheidung für die Streckenvariante 3i gefallen ist, und dabei zunächst eine umfassende "Phase Null" zur Erhebung und Abwägung aller relevanten Bedürfnisse, Interessen und Rahmenbedingungen einzuleiten, 2. möglichst frühzeitig konkrete Informationen über die vorgeschlagene bauliche Ausgestaltung der Strecke und der Stationen im Bereich des Ortsbezirks 9, auch als einfach verständliche Visualisierungen oder im Stadtteil auszustellende Modelle, vorzulegen - insbesondere zu Überlegungen zur geplanten Höhenlage der Streckenführung, zu den bisher betrachteten Haltestellenoptionen und zu den erwarteten städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen, damit eine solide Grundlage für die breite öffentliche Diskussion bereitsteht, und klar zu benennen welche Entscheidungsspielräume dazu jeweils noch bestehen, beispielsweise bei der Positionierung der Haltestellen, 3. eine frühzeitig beginnende, fortlaufende und umfassende Bürger*innenbeteiligung für die Planung der oberirdischen U4-Trasse und die städtebauliche Integration der Gleiskörper und Haltestellen sicherzustellen, die der sensiblen sozialen und städtebaulichen Situation in diesem Stadtteil mindestens in gleicher Weise Rechnung trägt, wie die bisherige Planung und Untersuchungen der sensiblen ökologischen Situation im Bereich des Grüneburgparks, 4. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und weiteren unterrepräsentierten Gruppen im gesamten Prozess sicherzustellen und bereits zu Projektbeginn konkrete Überlegungen anzustellen, wie dies erreicht wird, 5. möglichst bald einen Zeitplan für den weiteren Planungsprozess vorzulegen, der die Meilensteine und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat transparent darstellt, 6. die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 so zu planen, dass sie keine trennende Wirkung für den Stadtteil erzeugt und eine künftige Stadtreparatur im Falle eines Rückbaus der Rosa-Luxemburg-Straße nicht behindert, 7. die Planung der Trasse und der Haltestellen auf andere Planungen und Entwicklungen im Stadtteil abzustimmen und diese Projekte integriert zu bearbeiten, 8. einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der neuen U-Bahnstationen und ihres Umfelds sowie die städtebauliche Integration der Strecke in Ginnheim vorzusehen, 9. eine durchgängige Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen der neuen Infrastruktur und ihres Umfelds zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und insbesondere Redundanzen oder alternative Rampen für Aufzüge einzuplanen, damit die Barrierefreiheit jederzeit gewährleistet ist, 10. bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik rücksichtsvoll mit Wegeverbindungen und öffentlichen Räumen umzugehen und bereits frühzeitig über Strategien nachzudenken, wie Beeinträchtigungen im Stadtteil vermieden werden können

Begründung:

Mit der Entscheidung für die Variante 3i der U4-Verlängerung (M 16/2025) sind wichtige infrastrukturelle Weichen für den Ortsbezirk 9 gestellt worden. Nun muss der im Bericht des Magistrats B 429/2022 angekündigte nächste Schritt erfolgen: Die Durchführung einer "städtebaulichen Begleitplanung der Planfeststellung", die sich auf einen breiten siedlungsräumlichen Korridor rund um die vorgeschlagenen Linienführungen und Haltestellenbereiche sowie das Zentrum Ginnheims rund um die Endhaltestelle bezieht". Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme (ST 4/2024) bestätigt, dass "die Einbettung der Planungen zur Stadtbahnlinie U4 in eine integrierte Stadtplanung unabdingbar ist, um die stadträumliche Qualität im Stadtteil Ginnheim zu sichern." Gemäß dem Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur ist ein "früher umsichtiger und reflektierter Blick auf Projektumfeld und Makrostandort" entscheidend für das Gelingen großer Infrastrukturprojekte. Die vorgeschlagene "Phase Null" zur Ermittlung aller relevanten Bedürfnisse und Rahmenbedingungen entspricht dieser Forderung und bildet die Grundlage für eine integrierte Planung. Während im bisherigen Prozess ein besonderer Fokus auf die sensible ökologische Situation im Bereich des Grüneburgparks gelegt wurde - was ausdrücklich zu begrüßen war - muss in der nun beginnenden Phase der städtebaulichen Begleitplanung die ebenso sensible soziale Situation in Ginnheim angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Expert*innen als "Barrieren erzeugender Fremdkörper" beschrieben, der den Stadtteil Ginnheim zerschneidet. Die U4-Verlängerung darf diese Trennwirkung nicht verstärken, sondern sollte im Gegenteil einen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Situation leisten. Im Sinne einer qualitätsvollen und zukunftsfähigen Infrastrukturentwicklung wäre die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ein wichtiger Schritt, der ein breites Spektrum an Lösungsvorschlägen hervorbringen kann, anhand derer eine fundierte Debatte über die besten Lösungen ermöglicht wird. Die Forderung nach Barrierefreiheit und Inklusion ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit und zur Förderung der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben. Das gesetzliche Maß sieht dabei leider nur unzureichende Lösungen vor, wie etwa an der S-Bahn-Station Ginnheim oder der U-Bahn-Station Niddapark zu beobachten ist, wo der Ausfall eines einzigen Aufzugs regelmäßig bis dauerhaft zum erlischen der Barrierefreiheit führt. Daher sollten Anstrengungen über dieses Maß hinaus getroffen werden. Der Ortsbeirat 9 erwartet, dass die Planung der U-Bahn-Trasse nicht nur die technische Umsetzung der U4-Verlängerung sicherstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Qualität in den betroffenen Stadtteilen des Ortsbezirks 9 leistet. Die verständlichen Visualisierungen, die im Bericht B 429/2022 angekündigt wurden, sind ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger früh in den Planungsprozess einzubeziehen und die Akzeptanz für das Projekt zu erhöhen. Durch einen fortlaufenden Beteiligungsprozess, der alle Bevölkerungsgruppen einbezieht, werden Qualität und Akzeptanz des Projekts erhöht und die Ansprüche an die Planungskultur, die aus der "Richtlinie Beteiligung" abzuleiten sind, eingelöst.dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 9