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Meine Nachbarschaft: Habelstraße

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Straßenschilder runter vom Gehweg

17.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 78/8 Betreff: Straßenschilder runter vom Gehweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei, auf Nachprüfen ggfs. weitere Masten für die Straßenbeschilderung so umzusetzen, dass diese nicht weiterhin mittig auf dem Gehweg platziert sind und ein Durchkommen (insb. für Kinderwagen) massiv erschweren. Begründung: Die hoch frequentierte Heddernheimer Kirchstraße weist zahlreiche Sicherheitsprobleme auf. Eines davon ist die Situation auf dem Gehweg, wenn Masten mit Straßenverkehrszeichen unmittelbar auf dem Gehweg platziert sind (s. Abbildungen). - Schild vor Haus Heddernheimer Kirchstr. 9 (s. Abbildung) - Schild vor Haus Heddernheimer Kirchstr. 10 (ohne Abbildung) Abbildung 1 Dieses Schild thront mittig auf dem Gehweg. (Photo: VR) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1241 2021 Die Vorlage OF 78/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage

10.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 74/8 Betreff: Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Nutzungserlaubnis des Frankfurter Autorentheaters für das kleine marode Gebäude In der Römerstadt 225 ist Ende 2020 abgelaufen. Der Magistrat hat angekündigt, das nunmehr leerstehende Gebäude abzureißen und das Grundstück der Fritz-Lennig-Anlage zuzuschlagen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Planung, weil die beliebte Grünfläche dadurch aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann wird das Gebäude In der Römerstadt 225 abgerissen und die Fritz-Lennig-Anlage erweitert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 256 2021 Die Vorlage OF 74/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Runder Tisch „NIDA“

21.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 50/8 Betreff: Runder Tisch "NIDA" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Ortsvorsteherin beruft einen Runden Tisch als "Planungswerkstatt" für den Erhalt von Bodendenkmälern im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprojekt "In der Römerstadt 126-134" ein. Zum Runden Tisch werden vom Ortsbeirat eingeladen: ABG Frankfurt Holding GmbH, Denkmalamt, Archäologisches Museum, Stadtplanungsamt, Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt, Bürgerverein Heddernheim, Archäologisches Forum Nida-Heddernheim. Der Runde Tisch tagt erstmals im Dezember 2021 und kommt anschließend vierteljährlich zusammen. Ziel ist die Entwicklung und Vorlage eines ersten Konzeptes für eine museale Präsentation von Bodendenkmälern der Römerstadt NIDA in originaler Lage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssituation auf der Straße „In der Römerstadt“ Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117

16.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkverbotszonen konsequent umgestalten! Fahrradbügel für die Ecke Habelstraße/Severusstraße

05.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2021, OF 67/8 Betreff: Parkverbotszonen konsequent umgestalten! Fahrradbügel für die Ecke Habelstraße/Severusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf bestehende weiß schraffierte Flächen im Bereich der Einmündung Severusstraße auf die Habelstraße (=absolutes Parkverbot) Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die Ecke ist nicht nur wichtiger Teil des Schulwegs in Richtung Robert-Schumann-Grundschule, sondern für Passant*innen in Heddernheim überhaupt. Ständig parkende Autos auf der Markierung (s. Photos unten) erschweren leider täglich eine sichere Überquerung der Fahrbahn - insbesondere für Kinder, aber nicht nur. Die Autos parken erstens im absoluten Parkverbot und zweitens machen sie es unmöglich, den herannahenden Verkehr rechtzeitig zu erkennen. Da zudem Fahrradbügel (auch für Roller) im gesamten Stadtteil und besonders rund um zentrale Einrichtungen, wie sie die Grundschule ist, fehlen, schlage ich vor, den Bereich durch das Anbringen von Fahrradbügel (Vorschlags-Bild s.u.) nicht nur sicherer zu gestalten, sondern auch sinnvoller zu nutzen. Abbildung 1 Momentane Situation an der Straßenecke. Hier wird immer geparkt (Photos: V.R.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1028 2021 Die Vorlage OF 67/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Fahrradbügel" die Worte "bzw. Poller" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kinder - Straßenverkehr - Sicherheit: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Kirchstraße (Abschnitt Habelstraße bis Gerningstraße)

27.09.2021 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2021, OF 66/8 Betreff: Kinder - Straßenverkehr - Sicherheit: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Kirchstraße (Abschnitt Habelstraße bis Gerningstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegsituation in der Heddernheimer Kirchstraße, nördlich gelegener Gehweg zu verbreitern und von Hindernissen zu erleichtern. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, ist der wichtige Bürgersteig in der Heddernheimer Kirchstraße (auf dem Stück zwischen den Kreuzungen Habelstraße und Gerningstraße) von massiven Hindernissen für die Nutzer*innen gesäumt. Da es sich hierbei zu einem großen Anteil um (Schul-)Kinder handelt, müssen diese Hindernisse und Gefahrenzonen dringend beseitigt werden. Zusätzlich zählt diese Straße ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, einschließlich einer Bus-Linie, die aufgrund der unten näher beschriebenen Gehwegsituation oft nur wenige Hand breit an den Kinderschultern vorbeifährt (nachvollziehbar aufgrund der Photos unten). Warum ist die jetzige Situation nicht zufriedenstellend? - Nicht nur stehen die (notwendigen) Verkehrsschildmasten auf dem schmalen Bürgersteig, es ist zudem ein Abfallbehälter so angebracht, dass in Kombination mit den Sicherheitsgittern wichtiger Platz auf dem Gehweg wegfällt (siehe Photo unten). - Zusätzlich werden an bestimmten Tagen die Müllgroßbehälter der Schule auf dem Gehweg platziert, was aus Sicht der Zugänglichkeit für die FES-Mitarbeiter*innen sinnvoll ist, für die Gehweg-Nutzer*innen allerdings risikoreich (siehe Photos unten). In KW 39/40 standen diese fast die ganze Woche über auf dem Gehweg! - Die Sicherheitsgitter sind im Grundsatz sinnvoll, allerdings nicht praktisch umgesetzt, weil es einerseits zu wenige sind, andererseits ragen auch sie in den Gehwegbereich hinein und verengen diesen zusätzlich. Hier ist eine andere Lösung zu prüfen. - Der Kinderladen "VillaSunshine", unmittelbar an die Schule angrenzend, würde es wiederum begrüßen, wenn unmittelbar vor seinem Eingangsbereich Sicherheitsgitter angebracht würden. Vorschlag an den Magistrat: 1. Der Gehweg zwischen der Ecke Habelstraße und Gerningstraße, nördliche Straßenseite wird verbreitert - mindestens in dem Bereich unmittelbar vor der Grundschule; andernfalls bitte ich zu überprüfen, ob weitere Schutzgitter aufgestellt werden können oder welche anderen Maßnahmen zu mehr Sicherheit auf diesem Abschnitt führen; 2. hängende Abfallbehälter werden versetzt; 3. die Schule parkt ihre Müllgroßbehälter zukünftig woanders (öffnet bspw. eines der auf dem Photo sichtbaren Tore und belässt die Mülltonnen somit an diesen Tagen - zwar zugänglich - auf dem Schulgelände; 4. es werden - in Absprache mit diesem - Sicherheitsbügel vor dem Kinderladen aufgestellt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten!

23.06.2021 | Aktualisiert am: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsraum, Beleuchtung und Bäume in Augustuststraße und Domitianstraße - jetzt in Heddernheim grundhaft neugestalten

25.05.2021 | Aktualisiert am: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 16/8 Betreff: Verkehrsraum, Beleuchtung und Bäume in Augustuststraße und Domitianstraße - jetzt in Heddernheim grundhaft neugestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wolle beschließen: 1. Bei der nächsten grundhaften Erneuerung des Straßenbelages sind folgende Punkte mit umzusetzen: a) heller Asphalt b) Prüfung des Pflanzen von Straßenbäumen auf beiden Straßenseiten c) gleichzeitiger Austausch der jetzigen Straßenlaternen in Laternen mit warmweißen LED-Lichtfarben - in der alten Gaslaternenoptik, d) ggf. Aufstellung von Fahrradbügeln e) ggf. Aufstellung von Sitzbänken 2. Vor der Planung und Umsetzung sind die unmittelbaren AnwohnerInnen mit einzubeziehen. Begründung: Die Breite des vorhandenen Verkehrsraumes lässt es anscheinend zu, dass entsprechend proportionierte Bäume für eine Verschattung in den immer heißer werdenden Sommern sorgen zu können. Dies ist auch im dicht besiedelten Heddernheim notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage OF 16/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Zu diesem Thema wird ein Ortstermin mit Anwohnerinnen und Anwohner anberaumt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 16/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim

24.05.2021 | Aktualisiert am: 23.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 10/8 Betreff: Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie die Stadtentwässerung auf die zunehmenden Starkregenereignisse reagiert und das Kanalsystem im Stadtteil Heddernheim ertüchtigt, um ein Übertreten des Wassers aus den Kanälen in die Keller zu verhindern. Insbesondere ist mitzuteilen, ob es in Heddernheim Überlaufbecken zur Entlastung der Kanäle gibt und ob neue gebaut werden. Konkret wird außerdem um Darlegung gebeten, ob die Stadtentwässerung von den beim Starkregenereignis am 11.08.2020 zahlreich vollgelaufenen Keller in der Severusstraße Kenntnis hat und ob sie ggf. bauliche oder andere Maßnahmen zum besseren Überschwemmungsschutz plant. Begründung: Zunehmend sorgen Starkregenereignisse für Wasserprobleme mit großen Schäden in den Häusern. Anwohner der Severusstraße zum Beispiel haben nach dem letzten großen Unwetter am 11.08.2020 von zahlreich überschwemmten Kellern berichtet. Nicht immer zahlen die Versicherungen, so dass die Hausbesitzer hohe Kosten zu tragen haben. Der Ortsbeirat ist an einem Bericht über den aktuellen Zustand des Kanalsystems in Heddernheim interessiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 46 2021 Die Vorlage OF 10/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt

10.11.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 603/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zu beschließen, dass der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt nicht in der Form erfolgt, wie er in der Ortsbeiratssitzung am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende drei Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich Ausgang Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von 1,05 m und und einer Länge von über 10,0 m zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 3. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 m verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird neben den AnwohnerInnen auch von SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule sowie von BesucherInnen des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 m über die Hadrianstraße / In der Römerstadt bzw. von rund 520 m über die Hadrianstraße / Im Heidenfeld / In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation Römerstadt. Auf der Seite stadteinwärts müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit 6 Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von 1,05 m und einer Länge von über 10 m vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von 1,05 m noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 3. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 m überwunden werden. Die vorgesehenen Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über 4,0 m über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund 10 m) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 m). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spitzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt Hier: Aufzug für den Zugang Hadrianstraße

09.11.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 604/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt Hier: Aufzug für den Zugang Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Umbaus der Stadtbahnstation "Römerstadt" dafür zu sorgen, dass auch der Zugang aus Richtung Hadrianstraße einen Aufzug erhält. Begründung: Die anstehenden Umbaumaßnahmen und das Konzept dazu sind aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Bei einem Umbau mit der Zielsetzung "Barrierefreiheit" sollten allerdings kein "halben Sachen" gemacht werden. Im Gegensatz zum Zugang von der Straße In der Römerstadt soll der Zugang Hadrianstraße keinen Aufzug erhalten. Das ist inkonsequent, zumal gerade der südliche Zugang für die Nutzung des U-Bahn-Anschlusses wichtig ist: Siedlung Römerstadt, Geschwister-Scholl-Schule, Musikbunker, Niddatal. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt

05.10.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 592/8 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt bzw. vom Ende der Straße Alt-Heddernheim bis zur Ecke In der Römerstadt in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Einen entsprechenden Antrag haben Anwohner eines Gebäudes im oben genannten Bereich in einem Schreiben vom 08. Juli 2020 an die Stadt Frankurt am Main gestellt. Im Antwortschreiben vom 10.08.2020 wird vom Straßenverkehrsamt unter anderem folgendes mitgeteilt: ". . Grundsätzlich halte ich Ihren Vorschlag, den hinteren Bereich der Straße Alt-Heddernheim ab Ecke Wenzelweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, für begrüßenswert. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmende gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Für die Umgestaltung des genannten Bereichs müssen jedoch der Ortsbeirat und der Magistrat zustimmen. ... Grundsätzlich wirken sich schmale Straßen, wie der betroffene Bereich, positiv auf die Fahrgeschwindigkeit aus. Es sind vorwiegend Anlieger unterwegs. Ohne Durchgangsverkehr gibt es auch ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen. . ." Im Schreiben der Anwohner wird unter anderem als Begründung angeführt: ... "Der hintere Bereich der Straße Alt-Heddernheim ist baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Fußgänger, Radfahrer und Autos müssen sich die Fahrbahn teilen (Mischprinzip). Diese Straße wird überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer benutzt und erfüllt somit bereits die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Sehr viele Anlieger und Anwohner (viele Kinder/Spaziergänger sowie Radfahrer) sind zu Fuß (viele mit Kinderwagen) oder Fahrrad in der Straße Alt-Heddernheim unterwegs, um die Kleingärten und den Niddauferweg/Grüngürtel zu erreichen." Der Bürgersteig ist nicht durchgängig vorhanden und auf dem vorhandenen Bürgersteig darf teilweise geparkt werden. Ferner ist der Straßenbreite (teilweise nur etwa 2,0 m) durch die Bebauung sehr beengt. Fußgänger und andere Bürgersteignutzer müssen deshalb auch auf die Fahrbahn ausweichen. Ferner sind noch Radfahrer unterwegs, die die Fahrbahn auch gegen die Fahrrichtung benutzen. Die Straße wird von Kindern aus den umliegenden Häusern als Spielplatz genutzt. Der Charakter einer "Spielstraße" wird durch den angrenzenden Kleingartenbereich und die Wiese an der Nidda (Bubeloch) verstärkt. Aus den vielen unterschiedlichen Nutzern des Straßenabschnitts bedarf eines einer Regelung, die die Fahrgeschwindigkeit deutlich reduziert. Mit einer Umwandlung in einen verkehrsberuhigte Zone ist dies Reduzierung aus Sicht des Ortsbeirats 8 zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6720 2020 Die Vorlage OF 592/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt

05.10.2020 | Aktualisiert am: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 591/8 Betreff: Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob - zumindest in Zukunft sichergestellt werden kann, dass in einem begrenzten Bereich mit sehr schmalen Straßen im Bereich des Ortbeitsrats 8, wie zum Beispiel der Bereich Wenzelweg / Alt-Heddernheim / In der Römerstadt, nicht mehrere Baunehmigungen mit gleichzeitigem Baubeginn erteilt werden und dass so weit wie möglich die Baumaterialien und Baugeräte (u.a. Baukrähne) nicht im öffentlichen Raum (Straßen einschließlich Bürgersteige) abgelagert bzw. aufgestellt werden. - die derzeitigen Baustellen in dem oben genannten Bereich zeitlich gestreckt und die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums (bis hin zur Vollsperrung einzelner Straßen) zeitlich und räumlich reduziert oder vermieden werden können. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass in dem oben genannten Bereich Rettungs- und Müllfahrzeuge durchfahren können und somit in die Straße Alt-Heddernheim gelangen können. Begründung: In dem oben genannten Bereich sind zur Zeit drei Baustellen eingerichtet. Bei der Baustelle in der Straße In der Römerstadt (u.a. Hausnummer 7) war die Straße für einige Zeit komplett gesperrt und es war eine längere Sperrung vorgesehen. Zur Zeit ist die Sperrung aufgehoben, weil offensichtlich die Alternativstrecke über die Straße Wenzelweg nicht praktikabel ist. An der Alternativstrecke Wenzelweg ist ebenfalls eine Baustelle eingerichtet und der Baukrahn steht auf dem schmalen Bürgersteig und zum Teil auf der Fahrbahn. Im weiteren Verlauf der Umfahrung der Baustelle In der Römerstadt müssen die Fahrzeuge über den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt fahren. Dieser Teil der Strecke ist sehr eng und unter anderem durch parkende Fahrzeuge unübersichtlich. Die Fußgänger müssen wegen fehlender oder parkender Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Es bedarf Maßnahmen, für Fußgänger, Radfahren usw., die diesen Straßenabschnitt auch gegen die Fahrtrichtung benutzen. Insbesondere, wenn durch die Umleitung das Verkehrsaufkommen erhöht ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme); FREIE WÄHLER (Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Dialog- Displays in der Heddernheimer Kirchstraße dauerhaft als Maßnahme zur Verkehrssicherheit

04.10.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 585/8 Betreff: Dialog- Displays in der Heddernheimer Kirchstraße dauerhaft als Maßnahme zur Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Geschwindigkeits- Dialog- Display in der Heddernheimer Kirchstraße an der Robert-Schumann-Schule fortdauernd in Betrieb zu lassen oder ein weiteres auf Höhe der Kita Dinos Freunde zu installieren. Begründung: Dialog- Displays werden besonders vor sozialen Einrichtungen eingesetzt und führen zu einer erhöhten Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, da die Verkehrsteilnehmenden zusätzlich zu den anordnenden Verkehrszeichen einen optischen Hinweis auf eine gegebenenfalls erhöhte Geschwindigkeit hingewiesen werden. Die Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße, an der mehrere Kindergärten und Kindertagesstätten, die Grundschule sowie die nahe gelegene Turnerschaft- Sporthalle liegen, muss verbessert werden. Deutliche Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen, wie sie beispielsweise in der Hessestraße an der Querung der Haltestelle Sandelmühle - Aldi Süd umgesetzt wurden, wären hier grundsätzlich mindestens ebenso notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Geschwindigkeitsdisplay an der Grundschule nicht durchgehend im Jahr in Betrieb ist, gehen doch die Kinder das ganze Jahr über in die Schule. Da bei Einfahrt in die Straße keine anderweitigen Hindernisse zur Verlangsamung der Geschwindigkeit beitragen und die Einhaltung von Tempo 30 gerade hier immer wieder ignoriert wird und Verkehrsteilnehmende oft mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, ist auch der Bereich an der Kita Dinos Freunde besonders schützenswert. Die Eingänge beider Einrichtungen liegen, abgetrennt durch einen relativ schmalen Gehweg, unmittelbar an der Straße. Viele Kinder queren die Straße täglich, wobei die Situation für Fußgänger*innen auf den Gehwegen sowieso schon beengt und die Sicht durch parkende Autos oft behindert ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6724 2020 Die Vorlage OF 585/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fahrradständer an der U-Bahn-Station Römerstadt

01.09.2020 | Aktualisiert am: 09.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 569/8 Betreff: Fahrradständer an der U-Bahn-Station Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die in der ST 2 vom 12.01.2015 angekündigte Installation von Fahrradständern an der U-Bahn-Station Römerstadt nun endlich erfolgt. Der Ortsbeirat bittet um die Installation von Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell"). Begründung: In der ST 2 vom 12.01.2015 wurde ausgeführt, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen wird und "dass im Bereich der U-Bahn-Haltestelle "Römerstadt" unmittelbar vor dem Zugang in der Unterführung der Hadrianstraße auf zwei vorhandenen Sperrflächen und auf einer Sperrfläche am Ende der PKW-Parkplätze entlang des Friedhofes Heddernheim direkt vor dem Brückenbauwerk der Straße "In der Römerstadt" Fahrradanlehnbügel installiert werden." So die Aussage der ST 2 vom 12.01.2015. Nach fünf Jahren sollte die Installation der Fahrradständer endlich erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6561 2020 Die Vorlage OF 569/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Blendwirkung des Dachs der neuen Römerstadtschule

01.09.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 574/8 Betreff: Blendwirkung des Dachs der neuen Römerstadtschule Seitens einiger betroffener Bewohner des Hauses "In der Römerstadt 118" wurde mitgeteilt, dass durch das reflektierende Metalldach der neuen Römerstadtschule eine nicht unerhebliche Blendwirkung in Teilen der Wohnungen entstand, sodass Balkone bei entsprechendem Sonnenstand nicht mehr genutzt werden konnten und Räume sich spürbar aufheizten. Durch die Anwohner wurde in Erfahrung gebracht, dass sich dies durch eine gewollte Korrosion reduzieren werde. Dies vorausgesetzt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob diese Blendwirkung tatsächlich nur eine temporäre Nebenerscheinung im Zuge der Errichtung der neuen Schulgebäude darstellt und wie sichergestellt wird, dass dies nach Fertigstellung der Gebäude nicht mehr auftritt. Begründung: Ergibt sich aus der Präambel Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Was passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225?

01.08.2020 | Aktualisiert am: 03.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 567/8 Betreff: Was passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, was mit dem schon längere Zeit leerstehenden Gebäude In der Römerstadt 225 passiert. Begründung: Das Gebäude In der Römerstadt 225 (ehemalige "Pizzabude"), direkt neben der Bushaltestelle Am alten Schloss, steht schon einige Zeit leer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1725 2020 Die Vorlage OF 567/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße

10.05.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße

03.03.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege Präsentation und Unterhaltung kunsthistorischer Denkmäler und Liegenschaften

23.01.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 526/8 Betreff: Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege Präsentation und Unterhaltung kunsthistorischer Denkmäler und Liegenschaften Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Präsentation der römischen Vorgeschichte der Stadt Frankfurt und der Artefakte, die im Gebiet der Stadt NIDA in den letzten Jahren gefunden und dokumentiert werden konnten, wird ein Betrag von 1 Mio Euro neu in den Haushalt eingestellt. Es wird ein archäologischer Rundweg und die Präsentation ausgewählter archäologischer Funde am historischen Ort geplant und angelegt. Rundweg und Präsentation werden öffentlichkeitswirksam und anschaulich gestaltet und sichtbar an der Straße "In der Römerstadt" angelegt. Dazu wird das letzte archäologische Ausgrabungsfeld auf dem ehemaligen Terrain der US-Streitkräfte genutzt. Begründung: Das römische Reich hat uns mit der Stadt NIDA ein historisches und kulturelles Erbe hinterlassen, dessen Bedeutung weit über ein militärisches Lager hinausgeht. Diese Stadt war das zivile Versorgungs- und Verwaltungszentrum in Obergermanien mit einer entwickelten Industrie, Gastronomie, römischen Thermen, Theatern und religiösen Kultstätten. NIDA begründet darüber hinaus eine Tradition, die Frankfurt mit seinem römischen Erbe einzigartig in Deutschland macht. Seit dem 13. Jahrhundert wählten die deutschen Reichsfürsten hier den "Kaiser" des "Heiligen Römischen Reiches" aus ihrer Mitte und krönten ihn im "Kaiserdom". Ebenso wie der Kaiserdom muss die römische Stadt NIDA im Frankfurter Norden Teil des kulturellen Gedächtnisses der Stadt Frankfurt sein und für die Zukunft erhalten bleiben. Es ist unabdingbar, dass es für die Erinnerung auch immer den authentischen Ort braucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Etatanregung EA 116 2020 Die Vorlage OF 526/8 mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz folgende Fassung erhält: "Anknüpfend an die bestehenden Infotafeln wird ein archäologischer Rundweg und die Präsentation ausgewählter archäologischer Funde am historischen Ort geplant und angelegt. Rundweg und Präsentation werden öffentlichkeitswirksam und anschaulich gestaltet und sichtbar an der Straße "In der Römerstadt" angelegt. Dazu wird das wohl letzte größere archäologische Ausgrabungsfeld auf dem ehemaligen Terrain der US-Streitkräfte genutzt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt

07.01.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 510/8 Betreff: Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Sanierung der Straßen der Bürgersteige und der Durchgänge zwischen den einzelnen Straßenzüge in der Siedlung der Römerstadt benötigt wird. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den nachfolgenden Haushalt vom Magistrat angemeldet. Begründung: Bei der Vorstellung der Bewerbung um den Titel Unesco-Weltkulturerbe für die drei Siedlung "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" im November 2019 in den Räumen vom Neuen Forum in der Hadrianstraße wurde von den anwesenden Bewohnern mehrfach darauf hingewiesen, dass der Zustand der Straßen in der Siedlung Römerstadt sanierungsbedürftig ist. Es wurde die Auffassung geäußert, dass es nicht ausreicht, die Fassaden der Gebäude herzurichten, sondern zum Bild der Römerstadt gehören auch die Straßen. Hinzuzufügen ist ferner, dass die Verkehrseinrichtungen (Bürgersteige, Durchgänge) ebenfalls zum Bild der Siedlung gehören. Zu a) Die einzelnen Straßen (Hadrianstraße, Mithrasstraße, Im Burgfeld, Am Forum, Im Heidenfeld, An der Ringmauer sowie In der Römerstadt) sollten wegen der Straßenbelagsschäden und vieler kleinteiliger Reparaturen grundlegend einen neuen Straßenbelag erhalten. Teilweise sind die Wölbungen des Straßenbelags zwischen Straßenrand und Straßenmitte so hoch, dass Pkws bei der Ausfahrt von Garagenausfahrten auf dem Straßenbelag aufsetzen. Somit muss ein Fahrer mit Pkw mit normaler Bodenfreiheit bei der Nutzung der angemieteten Garagen bei jeder Abfahrt mit einer Beschädigung des Fahrzeugs rechnen. Zu b) Die Bürgersteige in der Römerstadtsiedlung sind zum Teil erneuerungsbedürftig. An einigen Stellen ist der Belag beschädigt und der Bürgersteig in seiner Breite erheblich eingeschränkt. Teilweise ist die Bürgersteignutzung auch deshalb eingeschränkt, weil die Gehfläche eine sehr hoch Neigung zur Bordsteinkante hin aufweist. In jedem Fall müssen die Bürgersteige hinsichtlich einer behindertengerechte Nutzung überprüft werden und ggf. entsprechend überarbeitet werden. Es macht keinen Sinn, wenn die Durchgänge zwischen den Straßenzügen behindertengerecht umgestaltet werden sollen und die Bürgersteige in den Straßenzügen sind nicht entsprechend ausgestattet. Siehe hierzu die Ausführungen unter zu c). Zu c) Mit ST 49 vom 14.01.2019 (siehe auch ST 938 vom 18.05.2018) ist die Umgestaltung der Durchgänge für eine behindertengerechte Nutzung zugesagt. Wichtig ist, dass alle Durchgänge entsprechend umgestaltet werden und dass mit der Aussage in der ST 49 "nicht vor 2021" gemeint ist, dass im Jahr 2021 damit begonnen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 115 2020 Die Vorlage OF 510/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bunker in Heddernheim

12.11.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 498/8 Betreff: Bunker in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: a) Wie viele Mietverträge gibt es mit den Nutzern des Musikbunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und wann laufen diese Verträge aus (im Jahr 2020 oder im Jahr 2025)? b) Welche Nutzung ist für die drei Bunker in Heddernheim (Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32, Bunker in der Brühlstraße und Bunker in der Hadrianstraße) geplant? c) Ist die dauerhafte Nutzung als Musikbunker des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 gefährdet? d) Kann die jeweilige Laufzeit der automatischen Verlängerung der Verträge von jeweils einem Jahr auf jeweils fünf Jahre erhöht werden? e) Wie wird zur Zeit der Bunker in der Hadrianstraße genutzt? Begründung: Zu a) Die Anfrage des Ortsbeirats mit V 652 vom 07.03.2013 bezog sich auf den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und unter Punkt a) wurde gefragt: "Wurden bzw. werden die 1993 über 20 Jahre abgeschlossenen Proberaummietverträge verlängert und werden weiterhin mit welcher Befristung Mietverträge abgeschlossen?" In der ST 790 vom 10.06.2013 wurde unter "Zu a)" folgende Antwort gegeben: "Für die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird."Aus der gegebenen Antwort geht nicht hervor, wann die Verträge im Zusammenhang mit dem Musikbunker in Heddernheim konkret enden (Jahr 2020 oder Jahr 2025). Die Antwort bezog sich auf alle fünf Bunker in ganz Frankfurt, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Antwort befanden. Aus den Antworten zu den Punkten b) bis d) ist zu entnehmen, dass es mehrere Musikgruppen als Nutzer gibt und dass ein Mietvertrag Ende 2020 endet. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht entsprechend gekündigt wird. Zu b) und c) In letzter Zeit wurde von Bürgern in Heddernheim bei den Bunkern Heddernheimer Kirchstraße 32 und Brühlstraße Mitarbeiter der Stadt Frankfurt angetroffen, die vermeintliche Bestandsaufnahmen von den Gebäuden vornahmen. Die Mitarbeiter lehnten jegliche Auskünfte ab. Somit stellt sich die Frage, mit welcher Absicht die Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unterwegs waren und welche Planungen zu Grunde liegen? Ferner stellt sich die Frage, ob die dauerhafte Nutzung des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 als Musikbunker gefährdet ist oder soll diese Nutzungsart beendet werden? Außerdem stellt sich die Frage, ob auch der Bunker in der Hadrianstraße in die Planungen einbezogen ist? Zu d) In der Antwort zu d) in der ST 790 vom 10.06.2013 wird ausgeführt, dass die sogenannten Musikbunker mit dem Ziel gekauft wurden, um die darin befindlichen Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Aus Sicht des Ortsbeirats 8 ist jedoch der Zeithorizont der jeweiligen Vertragsverlängerung um jeweils einem Jahr nur ein kurzfristiger Zeitraum (siehe hierzu auch Absatz Zu a). Für eine bessere Planbarkeit für die Musikgruppen erscheint dem Ortsbeirat eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre angemessen. Dieser Zeithorizont würde der Aussage der dauerhaften Nutzung des Musikbunkers besser entsprechen. Zu e) In der ST 689 vom 11.05.2012 wurde ausgeführt, dass der Bunker in der Hadrianstraße leer steht und aus der Zivilschutzbindung entlassen wurde. Aus dem Bunker in der Hadrianstraße dringen aber immer wieder Geräusche (vermutlich Elektromotoren, Gebläse) nach draußen. Diese Beobachtungen haben immer wieder zu Spekulationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2019 Die Vorlage OF 498/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt

12.11.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 497/8 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen zu lassen, ob: a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann. Begründung: Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 7.15 bis 16.00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegen gekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5533 2019 Die Vorlage OF 497/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Teilsanierung der Straße „In der Römerstadt“

01.10.2019 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 492/8 Betreff: Teilsanierung der Straße "In der Römerstadt" Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in dem Haushalt 2020/21 auskömmliche Mittel für die grundhafte Sanierung der Straße "In der Römerstadt" im Bereich der Kreuzung Konstantinstraße bis zum Übergang in die Heddernheimer Kirchstraße einzustellen. Begründung: Die Straße besteht in diesem Abschnitt (rd. 400 Meter) im Wesentlichen nur noch aus über die Jahre angesammelte Teerflicken und Ausbesserungsarbeiten. Der Straßenbelag ist über Gebühr uneben und wellig, an den Bushaltestellen wirft sich der Teer seitlich auf. Der insgesamt schlechte Allgemeinzustand birgt vermeidbare Gefahren insbesondere für Zweiradfahrer und erhöht unnötig die Geräuschemission, in der von Wohnhäusern geprägten Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 113 2020 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!

26.08.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 479/8 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: ST 1506/19; M 110/19 Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen". Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z.B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanalgen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen und in diesem Zusammenhang den Ortsbeirat noch in diesem Herbst zu einer Begehung des Grundstücks in der Römerstadt 124-136 einzuladen unter Einbeziehung der Innenräume der früheren Baracken der US-Streitkräfte (Heddernheim Storage) bevor diese möglicherweise abgerissen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2019 Die Vorlage OF 479/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2 folgende Fassung erhält: "dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117

22.08.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten

31.05.2019 | Aktualisiert am: 20.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2019, OF 442/8 Betreff: Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich "Hadriansstraße"/Ecke "In der Römerstadt" einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Ein Standort etwa in Höhe der Fahrradgeschäftes "Radwerk" stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger der Römerstadt dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passanten und Schülern frequentiert. Der Standort ist gut einzusehen und erreichbar. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 313 2019 Die Vorlage OF 442/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "In der Römerstadt" die Worte "in der Nähe des Gebäudes In der Römerstadt 133" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße

28.05.2019 | Aktualisiert am: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 456/8 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann und - die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden. - ob die Aussagen der ST 607 vom 17.03.2017 zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg auch für die Zu- und Abfahrten gelten müsste. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahnstation Ginnheimer Wäldchen bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahnstation Römerstadt, mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu ST 1838 vom 17.09.2018. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 % Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach ST 607 vom 17.03.2017 vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Antragstellers). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4912 2019 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Abblehung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt

23.04.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 431/8 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt Vorgang: B 315/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gemäß Magistratsbericht B 315 v. 22.09.2017 führte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Eigentümerin der Parzelle Gemarkung Heddernheim Flur 5 Nr. 81/3 Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Angeblich sind von dieser Wohnungsbaugesellschaft, die im Bericht nicht näher bezeichnet wird, bereits mit dem städtischen Denkmalamt Vereinbarungen getroffen worden zum Schutz der vorhandenen Überreste der Römerstadt NIDA. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Um welche Wohnungsbaugesellschaft handelt es sich? Befindet sich diese Wohnungsbaugesellschaft in öffentlicher oder privater Hand? 2. Welchen Fortgang haben die Verhandlungen zwischen BIMA und der Wohnungsbaugesellschaft zwischenzeitlich genommen? 3. Welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich des Schutzes der Kulturdenkmäler sind vom Magistrat/Denkmalamt mit der Wohnungsbaugesellschaft getroffen worden? 4. Welches Bauprojekt soll hier konkret realisiert werden und in welchem Umfang ist sozial geförderter Wohnungsbau geplant (1. und 2. Förderweg)? 5. Was stellt sich der Magistrat unter der gemäß B 315 beabsichtigten "optimalen baulichen Ausnutzung des Gesamtareals" vor, wenn er im selben Bericht davon ausgeht, dass die beiden Ziele "Wohnraum" und "Schutz von Kulturdenkmälern" miteinander vereinbar sind? 6.Ist geplant, durch Schutzhäuser, Repliken, Lehrpfade oder vergleichbare Anlagen eine Grünzone für die neuen Häuser zu schaffen, die im Schwerpunkt als Archäologischer Park konzipiert ist? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1258 2019 Die Vorlage OF 431/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Radweg an der Kreuzung „In der Römerstadt“ - „Ernst Kahn Straße“ besser markieren

03.04.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 439/8 Betreff: Radweg an der Kreuzung "In der Römerstadt" - "Ernst Kahn Straße" besser markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Den Radweg über die Querung an der Ampelanlage im Bereich der Kreuzung der Straßen "In der Römerstadt" und der "Ernst-Kahn-Straße" mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der Radweg über die Kreuzung weiter in Richtung Praunheim wird neben dem Fußweggeführt. Den Fußgängern scheint dies zunehmend nicht mehr verständlich zu sein. Aus Richtung Praunheim kommend queren Sie häufig die Kreuzung auf dem Radweg. Es kam dabei bereits zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern, die dort legal den Radweg nutzen, und Fußgängern. Wenn der Radstreifen mit wenigen Rad Symbolen versehen wird, sinkt vermutlich das Konfliktpotential zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fotos: Uwe Hofacker Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4601 2019 Die Vorlage OF 439/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Blumenkübel gegenüber Tiefgaragenausfahrt zu Gebäude In der Römerstadt 3

04.02.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 398/8 Betreff: Blumenkübel gegenüber Tiefgaragenausfahrt zu Gebäude In der Römerstadt 3 Der Ortsbeirat möge interfraktionell beschließen, den Magistrat zu bitten zu genehmigen, dass gegenüber der Tiefgaragenausfahrt von Gebäude In der Römerstadt 3 von Nutzern der Tiefgarage Blumenkübel aufgestellt werden. Begründung: Bei dem Ortstermin mit Vertretern der Stadt Frankfurt am Main am 17.01.2019 im Bereich der Straße In der Römerstadt (unter anderem auch bei Hausnummer 3) wurde festgestellt, dass durch parkende Fahrzeuge gegenüber der Ein-/Ausfahrt zur Tiefgarage die Nutzung dieser Zufahrt erheblich erschwert wird. Bei dem Ortstermin wurde festgestellt, dass mit Blumenkübeln gegenüber der Zufahrt der Tiefgarage die Behinderung der Nutzung verhindert werden kann. Diese Erkenntnis wird dadurch bestärkt, dass in der Vergangenheit bereits Blumenkübel an der genannten Stelle aufgestellt waren. Die Anwohner haben sich bereit erklärt, die Blumenkübel aufzustellen und die Pflege (inklusive des Bewuchses) zu übernehmen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4326 2019 Die Vorlage OF 398/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext die Hausnummer "3" durch Hausnummer "3 und 5" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße

09.01.2019 | Aktualisiert am: 01.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2019, OF 390/8 Betreff: Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Kastellstraße/Habelstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen, der Verkehrsteilnehmern aus Richtung In der Römerstadt sowie aus Richtung Oranienstraße eine bessere Einsicht beim Abbiegen ermöglicht. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Oranienstraße/Habelstraße, die nach links in die Kastellstraße abbiegen, nehmen die Kurve aufgrund der dort herrschenden straßenräumlichen Situation in der Regel sehr scharf und können Radfahrer aus Richtung In der Römerstadt/Kastellstraße, die sich vorschriftsmäßig rechts halten und sich der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße nähern, nicht rechtzeitig wahrnehmen. Zwar gilt dort für Radfahrer "Rechts vor Links", das ändert jedoch nichts daran, dass Pkw und Lkw häufig zu schnell links in die Kastellstraße Richtung "Römerstadt" abbiegen. Durch einen Verkehrsspiegel können bessere Sichtverhältnisse geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4187 2019 Die Vorlage OF 390/8 wird in der folgenden Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Kastellstraße/Habelstraße einen Verkehrsspiegel angebracht werden kann, um den Verkehrsteilnehmern aus Richtung In der Römerstadt sowie aus Richtung Oranienstraße eine bessere Einsicht beim Abbiegen ermöglicht." Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und 1 LINKE. (= Ablehnung) Bei vier Enthaltungen SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße)

08.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 374/8 Betreff: Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Titusstraße/Heddernheimer Landstraße 85-87 eine Überquerungshilfe (z.B. ein Zebrastreifen oder andere geeignete Mittel) auf der Straße eingerichtet werden kann, s. Skizze. Begründung: Die genannte Stelle wird sehr häufig zu der Querung der Titusstraße benutzt, obwohl die verkehrliche Situation durch die abknickende Vorfahrt (Heddernheimer Landstraße/Titusstraße) nicht optimal ist. Ein ampelgeregelter Übergang existiert nur an der Ecke Dillenburger/Heddernheimer Landstraße. Standort: Abbildung 1: Quelle Stadtplan Stadtvermessungsamt Frankfurt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1077 2018 Die Vorlage OF 374/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage

09.10.2018 | Aktualisiert am: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 347/8 Betreff: Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage Von der Einfriedungsmauer an der Rückseite des Grundstücks Im Burgfeld 237 zum Weg von der Nidda zur Straße In der Römerstadt (entlang des Steinbachs - östlich) durch die Fritz-Lennig-Anlage könnte eine Gefahrenquelle ausgehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob die oben genannte Mauer noch standfest ist und keine Gefahr von ihr ausgeht. Begründung: Am Eck der Ummauerung ist ein großer Spalt sichtbar. Ferner ist die Mauer (vom Eck in Richtung Straße In der Römerstadt aus gesehen) an zwei Stellen beschädigt. An der Innenseite der Mauer stehen zwei große Bäume. Siehe hierzu die beiden beigefügten Fotos. Es erscheint so, dass durch die beiden Bäume die Mauer im Eckbereich immer mehr in Richtung Weg gedrückt wird. Unmittelbar am Eck führt der Weg von der Nidda durch den Fritz-Lennig-Park zur Straße In der Römerstadt vorbei. Es besteht die Gefahr, dass irgendwann die Mauer auf den Weg kippt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2018 Die Vorlage OF 347/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße

28.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Probleme mit der Sperrmüllabfuhr

24.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 316/8 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahnstation "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs selbständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3455 2018 Die Vorlage OF 316/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Errichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Busstation Römerstadt

31.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2018, OF 306/8 Betreff: Errichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Busstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen einen Zebrastreifen in Auftrag zu geben in der Straße "In der Römerstadt" ca. in Höhe der Busstationen "Römerstadt". Begründung: Die Straße "In der Römerstadt" besitzt in einem Abschnitt von ca. 400m (Ernst-Kahn-Straße bis zur Konstantinstraße) keine Möglichkeiten legal die Straßenseite zu überqueren ohne den Verkehrsfluss zu stören oder gar ein Verkehrsrisiko einzugehen. Das Überqueren der Straßenseite ist in diesem 400m Teilabschnitt nicht möglich außer über die Bahnstation-Unterführung, die allerdings ebenso einen langen Gehweg erfordert und nicht barrierefrei ausgelegt ist. Da allerdings regelmäßig Fußgänger*Innen die Straßenseite in Höhe der Busstation überqueren, entsteht ein total unkontrollierbarer Fuß-, Rad- und Autoverkehr. Ein Zebrastreifen würde bei Fußgänger*Innen für mehr Sicherheit sorgen beim Überqueren der Straße. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 306/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 4 CDU, BFF und REP gegen GRÜNE, LINKE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei einer Enthaltung CDU

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a

29.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 304/8 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a Vorgang: ST 145/18 Nach Mitteilung des Magistrats ist das derzeit ungenutzte Grundstück In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt) dem gültigen Bebauungsplan nach prinzipiell für Wohnungsbau geeignet (Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet"). Aus der Stellungnahme des Magistrats ist jedoch kein besonderer Eifer der Verwaltung abzulesen, eine baldige sinnvolle Nutzung des Grundstücks zu erreichen. Stattdessen werden eher stoisch die verschiedenen Rahmensetzungen des Bebauungsplanes zitiert ("Tankstellennutzung"). Dabei weisen Oberbürgermeister und Magistrat regelmäßig auf fehlenden preisgünstigen Wohnraum in Frankfurt am Main hin. Unterdessen führt der Leerstand bereits zu ersten Verwahrlosungserscheinungen dem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat versucht, mit dem Grundstückseigentümer ins Gespräch zu kommen mit dem Ziel, das Grundstück In der Römerstadt 170a einer attraktiven (Wohn-)Nutzung zuzuführen und ist er, falls nein, dazu bereit? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2018 Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt

29.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 301/8 Betreff: Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt Den Ortsbeirat haben Informationen erreicht, nach denen die beiden Supermärkte in der Bernadottestraße 41 (Nord West Markt) und Im Weimel 1 (REWE) noch in diesem Jahr schließen. Beide Märkte sind - unabhängig von der Funktion des Nordwestzentrums -wichtig zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs, für die südliche Nordweststadt ebenso wie für die Siedlung Römerstadt und Teile Praunheims. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen diese Informationen nach Kenntnis des Magistrats zu? 2. Stimmen die Informationen, dass auf dem Grundstück Bernadottestraße 41 nach Abriß des Lebensmittelmarktes Wohnbebauung realisiert werden soll, wenn ja, in welcher Form? 3. Welche Planungen gibt es für das Grundstück Im Weimel 1 / Ecke In der Römerstadt? 4. Gab es in der Vergangenheit vom derzeitigen Betreiber des Lebensmittelmarktes im Weimel Planungen, den Markt zur Verbesserung des Angebots zu erweitern, die der Stadt Frankfurt vorgetragen wurden, wenn ja , welche? 5. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen? 6. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen und der geplanten neuen Ladeneinheit Am Stockborn 1 (Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn")? 7. Sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für die südliche Nordweststadt, den westlichen Teil der Römerstadtsiedlung und für Praunheim-Nord eine wohnortnahe, auch für ältere Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 921 2018 Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße

02.05.2018 | Aktualisiert am: 24.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 279/8 Betreff: Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die fehlende Beleuchtung in den Durchgängen zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße (zwischen Heddernheimer Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße - westliche Seite) sowie In der Römerstadt / Am Forum und Hadrianstraße (entlang der Rosa-Luxemburg-Straße - östliche Seite) wieder hergestellt wird. Es ist zu prüfen, ob der Fußweg durch die Grünanlage östlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch neu zu installierende Laternen ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Die oben genannten Bereiche wurden in der Vergangenheit durch die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in der Dunkelheit erhellt. Seit einiger Zeit wird die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in dem Bereich ab 22:00 Uhr abgeschaltet. Somit fehlt täglich die Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen. Der Durchgangsbereich zwischen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße 29 (zwischen jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße) ist mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet und somit von der nächtlichen Beleuchtungsabschaltung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht betroffen. Die Bewohner von Am Forum 83 und 85, deren Hauseingänge sich im Durchgangsbereich zwischen Am Forum und Hadrianstraße befinden, treten nach dem Verlassen des Gebäude nach 22:00 Uhr direkt in die Dunkelheit. In den beiden Durchgängen befinden sich einzelne Stufen (westlich der Rosa-Luxemburg-Straße) bzw. drei Treppen mit unterschiedlicher Stufenzahl. Damit ergibt sich eine erhebliche Stolper- bzw. Sturzgefahr beim Benutzen der beiden Wege in Dunkelheit ohne Beleuchtung. Durch stadtauswärts fahrende Fahrzeuge und aufgrund der durchsichtigen Schallschutzwand werden die Wegebenutzer geblendet und damit kann sich die Verletzungsgefahr bei schlechter Beleuchtung erhöhen. Neben der Installation von Laternen beidseits der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße könnte die fehlende Beleuchtung dadurch wieder hergestellt werden, indem die Laternen der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der U-Bahnstation Römerstadt nicht nach 22:00 Uhr abgeschaltet werden. Der Weg, der gegenüber Am Forum 79 beginnt, entlang der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Grünfläche verläuft und Am Forum (gegenüber dem Kindergarten) endet, kann während der Vegetationsperiode nur durch neu zu installierende Laternen richtig beleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2018 Die Vorlage OF 279/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt

31.01.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2018, OF 257/8 Betreff: Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu prüfen und berichten, bei welchen der Durchgänge (von einem zum anderen Straßenzug) in der Römerstadt eine Umgestaltung erfolgen kann, damit diese barrierefrei und behindertengerecht sind. Begründung: Bei dem Durchgang zwischen Mithrasstraße 31 / 33 zu Im Burgfeld 58 / 60 wurde an der Treppe eine "Schräge" errichtet. Zu prüfen wäre, ob die Neigung den Normen entspricht. Über die Durchgänge kann man von der Straße In der Römerstadt in Einzelfällen besser zu den gewünschten Adressen gelangen. In der Straße In der Römerstadt befinden sich die Bushaltestellen. Ansonsten kommt man zu der jeweils gewünschten Adresse nur über die sehr engen Bürgersteigen (zum Teil noch weitere Verringerung der Bürgersteigbreite durch Bewuchs) in den langen Straßenzügen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2721 2018 Die Vorlage OF 257/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Radwegbenutzungspflicht in der Straße „In der Römerstadt“ zeitnah aufheben

30.01.2018 | Aktualisiert am: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 262/8 Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" zeitnah aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die aktuell geltende Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" ab der Einmündung der Ernst-Kahn-Straße in Fahrtrichtung Praunheim aufzuheben. Begründung: Die Nutzung des Radwegs in diesem Straßenabschnitt ist in der Regel ab den Nachmittagsstunden nicht mehr möglich. Der Radweg wird zur Dauerparkfläche für PKW Besitzer. Eine Ahndung durch die Städtischen Behörden findet nicht statt. Trotz der Benutzungspflicht wird die Nutzung als Parkplatz von der Polizei grundsätzlich ignoriert. Auch die städtischen Ämter missachten die Benutzungspflicht und stellen Sonderzeichen mitten auf den Radweg. Hinzu kommt. Der genannte Radweg entspricht größtenteils nicht den gängigen Standards. Die Mindestbreite wird häufig unterschritten. Die Aufhebung der Benutzungspflicht bedeutet kein Nutzungsverbot des jetzigen Radweges. Schulkinder sind nicht gezwungen auf die Straße auszuweichen, wenn sie das nicht möchten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE und BFF

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße

07.01.2018 | Aktualisiert am: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2018, OF 237/8 Betreff: Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, die Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße - wie von der evangelischen St. Thomas Kirchengemeinde gewünscht (siehe Schreiben vom 30.12.2016) - im Zusammenhang mit dem behindertengerechte Umbau vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2 (vor die Thomas-Wohnanlage) zu verlegen. Der Ortsbeirat 8 sieht die beim Ortstermin am 02.06.2016 von Vertretern der Stadt Frankfurt am Main und der VGF von der evangelischen St. Thomasgemeinde für die Verlegung geforderten Unterlagen als vollständig vorhanden an und somit sind die Bedingungen erfüllt. Der spätere behindertengerechte Ausbau, wie in ST 2260 vom 20.11.2017 dargestellt, wird hingenommen. Der Ortsbeirat 8 unterstützt ausdrücklich den Wunsch der evangelischen St. Thomasgemeinde auf Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2. Begründung: Folgende Punkte, die zum Teil beim Ortstermin am 02.06.2016 von den Vertreterinnen und Vertretern der St. Thomas Kirchengemeinde vorgetragen wurde und in den Schreiben vom 21.03.2016 und 30.12.2016 dargelegt sind, sprechen für die Verlegung: 1. Das Portal und der Vorplatz einer Kirche ist ein öffentlicher Raum mit repräsentativer Funktion. Die Kirche steht außerdem unter Denkmalschutz. Es ist dem Charakter des Ortes nicht angemessen, direkt davor eine Bushaltestelle durch dauerhafte bauliche Veränderungen anzulegen. 2. Die Bushaltestelle direkt vor dem Eingangsbereich des Kirchengebäudes würde zu einer Erhöhung der Bordsteinkante von derzeit 10 auf 22 cm führen (deutlich mehr als die Höhe einer normalen Treppenstufe). Damit entsteht eine Stolpergefahr beim Zugang zur Kirche bzw. beim Weggang. Für die Kirchenbesucher (z.B. auch Konzertbesucher) mit Rollatoren, Kinderwagen wird der Zugang erschwert. Einzelne Veranstaltungen beginnen oder enden bei Dunkelheit. Vor dem Eingangsbereich halten sich bei Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Konfirmationen, Trauerfeiern, Konzerten) die Kirchenbesucher auf. Dieser Bereich würde durch die Bushaltestelle (z.B. Sitzbank, ein- und aussteigende Fahrgäste) möglicherweise eingeschränkt. 3. Über die stark erhöhte Bordsteinkante wird die Zufahrt für Fahrzeuge auf den Platz vor dem Kircheneingang erschwert oder gar verhindert. Die Zufahrt ist unter anderem für die Leichenwagen bei Trauerfeiern nötig. Ferner werden mit Fahrzeuge zum Teil kostbare und sperrige Musikinstrumente für Konzerte, die im Kirchengebäude stattfinden, angeliefert und abgeholt. 4. Die mit einer Bushaltestelle verbundenen Einrichtungen (Sitzbank, Mast mit Bushaltestellenschild und Fahrplänen, Papierkorb) müssten so aufgestellt werden, dass diese den Eingangsbereich zum Kirchengebäude nicht beeinträchtigen. Ansonsten wären Bildaufnahmen bei kirchlichen Feiern (z.B. Hochzeiten, Konfirmationen) entsprechend beeinträchtigt. 5. Die Bushaltestelle müsste dauerhaft ohne Überdachung auskommen, weil eine Überdachung direkt vor dem Kirchenportal eine unangemessene Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Kirche ist und der Platz für eine Überdachung an der augenblicklichen Aufstellfläche der Bank aufgrund des schmalen Fußweges nicht möglich ist. 6. Bei der Erhöhung der Bordsteinkante besteht die Gefahr, dass das Regenwasser nicht mehr Richtung Straße abläuft. Bei Erhöhung der gesamten Fläche vor dem Eingang entsteht eine Stolpergefahr wegen Verringerung der Höhe der untersten Stufe der Treppe zum Kircheneingang. 7. Als Alternative hat die Gemeinde eine Verlegung der Haltestelle einige Meter weiter vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2, St.Thomas-Wohnanlage, vorgeschlagen. Ein Einverständnis der Gebäude-Eigentümer, Gemeinde und Evangelischer Regionalverband, liegt vor. Ebenso ist die Bereitschaft gegeben, auf einem Streifen des privaten Grundstücks vor dem Kellerabgang Platz für Haltestellenschild und Wartebank zu schaffen, so dass diese nicht mehr wie bisher den schmalen Fußweg weiter einschränken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2685 2018 Die Vorlage OF 237/8 wird in der vorgelegten Fassung als interfraktioneller Antrag beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 222/8 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept zu erstellen mit dem Ziel, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft, eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2473 2017 Die Vorlage OF 222/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 221/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße 2. am Übergang U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim / Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große LKW (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden LKW-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem LKW-Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem LKW-Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z.B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z.B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u.a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über 2 Metern aufweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2472 2017 Die Vorlage OF 221/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg

02.11.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, die M 186 zunächst zurück zu stellen. 2. den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den in der B 267 vom 18.08.2017 genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. 3. Der Ortsbeirat wird nach dem Ergebnis der Prüfung zu Punkt 2. entscheiden, welche der möglichen Varianten er bevorzugt. 4. Der Ortsbeirat bittet dann darum, die unter Punkt 3. bevorzugte Variante in die M 186 mit auf zunehmen. Begründung: Zu Punkt 1. Mit OA 68 2016 vom 06.10.2016 hat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung gebeten, dass nach dem Neubau des Heddernheimer Stegs unter anderem - eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum ständig zur Verfügung steht und - die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2016 entsprechendes beschlossen (Beschlussausfertigung § 771 vom 17.11.2016 - Punkte 1. und 2.) In der B 267 vom 18.08.2017 werden für eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung die Varianten II und III zur Auswahl gestellt und in der Ortsbeiratssitzung 14.09.2017 wurden diese Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde darum gebeten, eine weitere Variante zu prüfen (siehe hierzu Punkt 2. dieses Antrages). In der M 186 wird keine der Varianten genannt. Statt dessen wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass lediglich drei Bäume im Böschungsbereit der Rosa-Luxemburg-Straße (auf der Seite der der Nordweststadt) gefällt werden müssten. Bei den Varianten II und III müssten eine deutlich höhere Zahl befällt werden. Ferner steht unter C) Lösung (erster Absatz), dass die vorhandene Stufenrampe abgebrochen wird. Weiter steht in dem genannten Bereich (Lösung, Absatz 5) "die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können". Daraus ist für den Ortsbeirat erkennbar, dass die M 186 eine ersatzlose Streichung der vorhandenen Rampe vorsieht. Auf die vorgeschlagenen Varianten wird nicht eingegangen. Eine Schiebeschiene zum Mitführen von Fahrrädern ist bei einem barrierefreien und behindertengerechten Zugang über eine der möglichen Varianten nicht notwendig. Zu Punkt 2. Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Sieg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 | Aktualisiert am: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg

16.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 206/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den beiden in der M 186 vom 22.09.2017 genannten Varianten für einen barrierefreien Zugang zum Heddernheimer Steg folgende dritte Variante möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA

16.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 208/8 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert wird: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen), 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie ersetzen von fehlenden Tafeln (z.B. Nida Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besserem Ort, 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21, 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule, 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA, 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z.B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring / Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110 / gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln, 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den archäologischen Rundweg, 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z.B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt Nida und im Umfeld, haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweitungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse, wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die oben (unter Punkt 6.) aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lässt sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z.B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel Hafen NIDA auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z.B. Hadrianstraße Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2295 2017 Die Vorlage OF 208/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zukünftige Nutzung der Liegenschaft „In der Römerstadt 170a“

28.08.2017 | Aktualisiert am: 20.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 201/8 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft "In der Römerstadt 170a" Vor wenigen Wochen hat der langjährig bestehende Getränkemarkt an der im Titel genannten Adresse seinen Betrieb eingestellt. Das Gebäude ist in einem baulich schlechten Zustand und es ist daher fraglich, wie das Gelände weitergenutzt werden soll. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Sind der Stadt Frankfurt konkrete Planungen bekannt, wie die (soweit bekannt im Eigentum der Frankfurt ABG Holding befindliche) Immobilie weiter genutzt werden soll? 2. Ist auf der Fläche Wohnbebauung zulässig bzw. welche Nutzungen sind auf der genannten Fläche überhaupt möglich und zulässig? 3. Sind auf dem Gelände Altlasten zu erwarten? In diesem Zusammenhang wird die Stadt gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaft hinzuwirken, um eine schnellstmögliche Weiternutzung zu verwirklichen. Begründung: Die Liegenschaft wurde über viele Jahre gewerblich genutzt und ist im jetzigen Zustand wohl kaum ohne umfangreiche Sanierung und Umbauten weiter zu nutzen. Um Vandalismus durch Leerstand möglichst zu vermeiden, scheint eine baldige Entscheidung über die Zukunft der Liegenschaft sinnvoll und wünschenswert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2123 2017 Die Vorlage OF 201/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße

01.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 178/8 Betreff: Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: a) Warum wird die Bushaltestelle entsprechend dem Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas nicht verlegt? b) Müssen noch weiteren Bedingungen erfüllt werden, damit eine Verlegung erfolgen kann? c) Welche Hindernisse bestehen bzw. müssen beseitigt werden, damit die Haltestelle an den von der Kirchengemeinde gewünschten Ort verlegt und dann behindertengerecht errichtet werden kann? Der Ortsbeirat 8 unterstützt den Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas Frankfurt am Main - Heddernheim hinsichtlich der Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude der Thomas-Wohnanlage. Begründung: Beim Ortstermin am 02. Juni 2016 wurde von Seiten der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main den Vertretern der Kirchengemeinde St. Thomas in Aussicht gestellt, die Bushaltestelle im Rahmen der Umbauarbeiten (Erhöhung der Einsteigkante - Barrierefreier Ausbau - Bushaltestellenprogramm E3/2017) um einige Meter in Richtung Kreuzung zur Heddernheimer Landstraße zu verlegen. Als Bedingung zur Verlegung wurde genannt, dass der angrenzende Grundstückseigentümer zum neuen Standort sein Einverständnis erteilt. Mit Schreiben der evangelischen St. Thomasgemeinde Frankfurt am Main -Heddernheim vom 30.12.2016 wurde mitgeteilt, dass die Gesellschafterversammlung der Thomas-Wohnanlage der Verlegung der Bushaltestelle vor ihr Gebäude zugestimmt hat. Der Ortsbeirat 8 wurde mit E-Mail vom 27.06.2017 darüber unterrichtet, dass keine Verlegung der Bushaltestelle vorgesehen ist und dass es mit dem Ausbau der Haltestelle am jetzigen Standort zu erheblichen Erschwernissen für die Kirchenbesucher kommt. Die Schwierigkeiten sind in der oben genannten E-Mail und im Schreiben ausführlich dargelegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 528 2017 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkplatznot reduzieren

27.07.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2017, OF 187/8 Betreff: Parkplatznot reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Hadrianstraße ab Ecke "In der Römerstadt" bis zur Straße Im Burgfeld rechtsseitig Schräg-Parkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Hadrianstraße herrscht chronische Parkplatznot. Die rechte Seite mit Grünstreifen und Bürgersteig ist überdurchschnittlich breit angelegt. Es bietet sich an dort zwischen den Bäumen Parkplätze einzurichten. Es bleibt auch für einen Fahrradstreifen und Gehweg ausreichend Raum. Da der Grünstreifen fast ausschließlich als Hundetoilette dient, hätte die Umgestaltung auch noch den Vorteil, daß Schmutz- und Geruchsbelästigung entfallen. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: REP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?

17.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2017, OF 169/8 Betreff: Farbe bekennen beim "Römer-Park" - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. über den Stand seiner Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Erwerb des Grundstücks Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3 (ehem. "Heddernheim Storage") zu berichten. Insbesondere ist darzulegen, aus welchen Gründen die Ankaufsverhandlungen 2007 zunächst eingestellt (ST 1722 v. 13.11.2007), dann aber wieder aufgenommen wurden (ST 1281 v. 07.09.2015) 2. die Verhandlungen zum Erwerb der Parzelle 81/3 zum Abschluß zu bringen und zu berichten, welche Zielsetzungen er verfolgt, das Grundstück gemeinsam mit der bereits städtischen Parzelle Heddernheim Flur 5 Flurstück 66/167 (ehemaliger Parkplatz) einer zukünftigen Nutzung zuzuführen; 3. Nach Erwerb der Parzelle 81/3 eine Genehmigung nach § 22 HDSchG zu erwirken, um unabhängig von möglichen Hochbaumaßnahmen zügig wissenschaftliche Grabungen auf diesem Areal zu ermöglichen; 4. nach Abschluß dieser Grabungen ein Konzept für einen "Römer-Park" beispielsweise als Dependance des Archäologischen Museums, als öffentliche Grünfläche oder als Teil eines Wohnparks zu entwickeln; 5. eine zukünftig denkbare Veräußerung der Parzellen 81/3 und 66/167 oder eine Vergabe in Erbpacht an die Bedingung zu knüpfen, die Bodendenkmäler zu erhalten, mindestens in eine zukünftige Hochbauplanung zu integrieren und weitgehend öffentlich zugänglich zu machen. Der Bebauungsplan NW 83 d Nr. 1 ist im Bedarfsfall entsprechend anzupassen. Begründung: Seit Jahrzehnten liegt die Fläche zwischen Römerstadt-Schule und dem Haus In der Römerstadt 152 brach. Wie ein Dornröschenschloss verwittert dort ein früheres Archiv-Gebäude der US-Streitkräfte. Laut Bebauungsplan NW 83 d Nr. 1 ist für diese Fläche Geschoßwohnungsbau vorgesehen. Auf dem amtlichen Orientierungsplan der Nordweststadt sind diese noch nicht gebauten Häuser sogar schon mit Hausnummer verzeichnet: In der Römerstadt 128-134. Immer wieder aber hat der Ortsbeirat seit den 1990er Jahren vorgeschlagen, zur Erinnerung an die Römerstadt NIDA-Heddernheim diese Fläche als Archäologischen Park zu gestalten. Und immer wieder hat der Magistrat in seinen Stellungnahmen beteuert, den Erhalt der Überreste an Ort und Stelle ernsthaft in Betracht zu ziehen. Er hat dies auch damit begründet, dass es sich bei diesem Areal um die letzten größeren zusammenhängenden und ungestörten Flächen der Römerstadt handelt. Bedauerlicherweise haben sich die Verhandlungen zum Erwerb des Bundesgrundstücks mit den für das Stadtbild unansehnlichen Baracken sehr verzögert. Der Ortsbeirat fragt sich, aus welchen Gründen. Zudem erwartet er von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, Farbe zu bekennen, ob die Beschlussorgane der Stadt bereit sind, nach Erwerb des Grundstücks für eine langfristige Sicherung und für eine öffentlich zugängliche Präsentation dieses Kulturdenkmals zu sorgen. Denkbar sind für den Ortsbeirat die unter Ziffer 4 genannten Varianten. Wohnungsbau ist dabei aus Sicht des Ortsbeirates nicht auszuschließen, falls ein Investor bereit ist, eine angemessene Präsentation dieser Überreste der Römerstadt in sein Projekt etwa im Rahmen eines "Wohnparks NIDA" aufzunehmen. Priorität hat aus Sicht des Ortsbeirates aber die dauerhafte Sicherung der Bodendenkmäler und ihre Zugänglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit. Diese Vorgabe ist mit dem geltenden Baurecht in Einklang zu bringen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 144/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 156 2017 1. Die Vorlage OF 144/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 169/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 169/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffern 4. und 5. gestrichen werden, b) die Begründung entfällt und c) unter Ziffer 3. die Worte "unabhängig von möglichen Hochbaumaßnahmen" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme zu Ziffern 4 und 5: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sperrmüll und Auto in Flammen

02.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 165/8 Betreff: Sperrmüll und Auto in Flammen Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Nacht von Mittwoch (12.04.2017) auf Donnerstag (13.04.2017) kam es in der Antoninusstraße vor den Häusern 76 - 84 zu einem Brand einer wilden Sperrmülldeponie. Die Flammen griffen von dort aus auf ein daneben stehendes Fahrzeug sowie dem dort ebenfalls stehenden Baum über. Das Fahrzeug brannte hierbei völlig aus und der Baum wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Geht von dem geschädigten Baum eine Gefahr aus und ist dieser auch noch standsicher? 2. Was gedenkt der Magistrat gegen die wilden Mülldeponien im Ortsbezirk zu tun, um weitere solche Vorfälle zu verhindern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 461 2017 a) Die zuständige Stadtbezirksvorsteherin hat sich bereit erklärt hat, im Sinne von Ziffer 1. der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. b) Ziffer 2 der Vorlage wird als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße?

02.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 163/8 Betreff: Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße? Vorgang: B 16/17 Im Magistratsbericht B 16 vom 13.01.2017 wird über den Stand der Umrüstung von Gasleuchten gemäß Grundsatzbeschluss zur M 69 / 2014 berichtet. Es wird mitgeteilt, dass vorhandene Gasleuchten bislang "vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (...) ausgetauscht" werden und der Umbau "aus wirtschaftlichen Gründen (...) auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger" erfolgt. Nach der zum Bericht vorliegenden Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" sind im Ortsbezirk 8 derzeit folgende Straßenzüge für eine Umrüstung vorgesehen: An der Sandelmühle, Gerningstraße und Zeilweg. Im Falle der Gerningstraße ist festzustellen, dass diese erst vor drei Jahren komplett saniert wurde (neue Straßendecke, neue Bürgersteige, neue Leistungssysteme). Eine erneute, sehr aufwendige und für die Anwohner erneut belästigende Baustelle mit Öffnung der Straße zum Zwecke der Entfernung des beliebten Gaslichts und der Erneuerung mit LED-System im historischen Leuchtendesign erscheint dem Ortsbeirat nicht sehr wirtschaftlich im Sinne des oben genannten Berichts. Stattdessen gibt es im Ortsbezirk 8 Straßen mit Gaslicht wie die Kreuzerhohl, deren Umrüstung aus Gründen verkehrssicherer Lichtverhältnisse durchaus dringlicher geboten erscheint. Wie zu vernehmen ist, beklagen die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts, dass die Sichtverhältnisse in dieser am Ortsrand befindlichen Straße in den Abendstunden für ältere Mitbürger schlecht sind. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungen bestehen aktuell für die Gerningstraße und gegebenenfalls wann werden diese umgesetzt? 2. Ist der Magistrat bereit, die Umrüstung der Gerningstraße aus wirtschaftlichen Gründen an den Schluss des Umrüstprojektes zu verschieben? 3. Zieht der Magistrat in Erwägung, statt der Gerningstraße zunächst die Umrüstung der Straße Kreuzerhohl in Niederursel in Angriff zu nehmen? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind wann für die Straßen An der Sandelmühle und Zeilweg geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2017 Die Vorlage OF 163/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim

02.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 160/8 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim Der Ortrsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Straßenzug zwischen Bunker/Einmündung Kastellstraße und Alt-Heddernheim 1. in der zweiten Jahreshälfte regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten; 2. die Anbringung eines Speed-Displays als stationäre Geschwindigkeitsanzeige zu prüfen. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass die durchfahrenden Autos und Lastwagen in dem genannten Straßenabschnitt, der zwischen Einmündung Wenzelsweg und Alt-Heddernheim auch als Spielstraße ausgewiesen ist, viel zu schnell und verkehrsgefährdend für Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. Durch Geschwindigkeitskontrollen erhofft sich der Ortsbeirat konkrete Informationen und eine Verbesserung im Sinne der Anwohner. Eine signalartige Geschwindigkeitsanzeige kann zudem die Verkehrssicherheit langfristig verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1621 2017 Die Vorlage OF 160/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2 der Vorlage nach den Worten "stationäre Geschwindigkeitsanzeige" die Worte "in der Straße in der Römerstadt zwischen Wenzelsweg und Alt-Heddernheim" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA

06.04.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2017, OF 149/8 Betreff: Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA Schon seit vielen Jahrzehnten versucht der Ortsbeirat 8 gemeinsam in seinen unterschiedlichen Zusammensetzungen und mit verschiedenen Antragstellern einen Römerpark vor Ort entstehen zu lassen. Die Stadt ist dem Projekt manchmal mehr oder dann wieder weniger gewogen. Der Ortsbeirat seinerseits ist seiner Auffassung treu geblieben. Nachdem eine Ausgrabungsfläche nunmehr der Erweiterung der Römerstadtschule zugewiesen wurde, bleibt nicht mehr viel Gelände übrig, wo es gelingen kann, den lang gehegten Wunsch eines Römerparks an historischer Stätte verwirklichen zu können. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Bundesimmobilienverwaltung die Gespräche zum Erwerb des Gelände zu führen. (Gegenüber In der Römerstadt 152, mit den Schutzhütten für die römischen Ausgrabungen) Ziel soll es sein, dort perspektivisch einen Römerpark zu errichten. Begründung: Sicherlich gibt es viele gute Gründe, die aktuellen städtischen Erfordernisse in den Vordergrund zu stellen. Doch wenn auch noch die letzte Freifläche bebaut ist, ist auch die letzte Chance vergeben, die Römer aus NIDA würdig und dauerhaft an historischer Stelle darzustellen. Die informativen Schautafeln und die angemessene Ausstellung in der Innenstadt reichen da nach unserer Meinung nicht aus. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass das "Projekt Römerpark" kein leichtes Unterfangen sein wird! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 149/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1618 2017 Die Vorlage OF 149/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, und FREIE WÄHLER gegen BFF und REP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen I Was wird aus den früheren „Ami-Baracken" (In der Römerstadt o. Nr., Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3)?

04.04.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 144/8 Betreff: Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen I Was wird aus den früheren "Ami-Baracken" (In der Römerstadt o. Nr., Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3)? Seit Jahrzehnten liegt die Fläche zwischen Römerstadt-Schule und dem Haus In der Römerstadt 152 brach. Wie ein Dornröschenschloss verwittert dort ein früheres Archiv-Gebäude der US-Streitkräfte. Laut Bebauungsplan NW 83 d Nr. 1 ist für diese Fläche Geschoßwohnungsbau vorgesehen. Auf dem amtlichen Orientierungsplan der Nordweststadt sind diese noch nicht gebauten Häuser sogar schon mit Hausnummer verzeichnet: In der Römerstadt 128-134. Immer wieder hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, zur Erinnerung an die Römerstadt NIDA-Heddernheim einen Teil der Fläche als Archäologischen Park zu gestalten. Zwischenzeitlich hat sich der Magistrat darauf verständigt, dort Wohnungsbau zu bevorzugen. In Anbetracht dringend benötigter Wohnbauflächen, insbesondere mit sozialer Förderung, fragt sich der Ortsbeirat, warum der Magistrat diese Flächen nicht mit Hochdruck entwickelt. Nach Ansicht des Ortsbeirates dauern die faktisch seit der Wiedervereinigung und dem Abzug der Amerikaner schwebenden Verhandlungen mit dem Bund zu lange. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welchen Stand haben die Verhandlungen des Magistrats mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Erwerb des Grundstücks Gemarkung Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3? 2. Warum dauern diese Verhandlungen seit vielen Jahren an? 3. Welchen Zeitplan hegt der Magistrat, um die Gespräche zum erfolgreichen Abschluß zu führen und mit welchen Kosten ist für den Grunderwerb zu rechnen? 4. Liegen hinsichtlich der Untersuchungen des Baugrunds zwischenzeitlich belastbare Ergebnisse vor? 5. Wie viele Wohneinheiten können dort maximal gebaut werden? 6. Hält der Magistrat daran fest, wie im Bebauungsplan vorgesehen, im Wendehammer zu den Häusern In der Römerstadt 120-124 eine weitere typische Nordweststadt-Tiefgarage zu bauen? 7. Plant der Magistrat, mit einem zukünftigen Investor darüber zu verhandeln, im Umfeld der Wohnblocks das Schutzhaus mit den Überresten der provinzialrömischen Fußbodenheizung zu erhalten sowie eine Grünfläche mit Repliken von Ausgrabungsfunden zu gestalten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.05.2017, OF 169/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 144/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 156 2017 1. Die Vorlage OF 144/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 169/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 169/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffern 4. und 5. gestrichen werden, b) die Begründung entfällt und c) unter Ziffer 3. die Worte "unabhängig von möglichen Hochbaumaßnahmen" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme zu Ziffern 4 und 5: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kleinkinderschaukel auf dem Kinderspielplatz in der Cohausenstraße

02.04.2017 | Aktualisiert am: 26.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 132/8 Betreff: Kleinkinderschaukel auf dem Kinderspielplatz in der Cohausenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Budget des Ortsbeirates 8 werden 1.900,00 Euro für die Anschaffung einer Kleinkinderschaukel (Minischaukel) für den Kinderspielplatz in der Cohausenstraße (Heddernheim) zur Verfügung gestellt. Begründung: Es wurde von vielen Eltern bemängelt, dass es in Heddernheim keinen Spielplatz mit einer Schaukel für Kleinkinder gibt. Der Spielplatz in der Cohausenstraße erfreut sich bei diesen Eltern einer großen Beliebtheit. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF REP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 84 2017 Die Vorlage OF 132/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, REP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt

21.02.2017 | Aktualisiert am: 24.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 119/8 Betreff: Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu prüfen und berichten, wie den Verkehrsproblemen im Bereich des Fußgängerüberweges in der Straße Am alten Schloss an der Einmündung in die Straße In der Römerstadt entgegen gewirkt werden kann. Begründung: Von Anwohnern Am alten Schloss wird bemängelt, dass es zwischen Radfahrer, die den Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt in Richtung Praunheim benutzen und Verkehrsteilnehmern (Kfz-Fahrzeugen, Radfahrern), die die Straße Am alten Schloss Richtung In der Römerstadt befahren, am Fußgängerüberweg immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Durch die Hecke vor dem Haus 236 (Weinladen, Cafe) und durch aufgestellte Werbeschilder der beiden Gewerbetreibende, ist die Sicht in dem oben genannten Bereich stark eingeschränkt. Teilweise werden diese Werbetafeln auch auf den Fahrradweg aufgestellt. Von den Radfahrern wird der Zebrastreifen auch als "Vorfahrberechtigung" für die Überquerung der Straße Am alten Schloss angesehen. Durch den abschüssigen Streckenverlauf sind die Radfahrer in dem oben genannten Bereich zum Teil mit größerer Geschwindigkeit unterwegs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1332 2017 Die Vorlage OF 119/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!

01.12.2016 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gaslaternen-Umrüstung – Mut zur Revision!

15.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 83/8 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. Der Magistrat berichtet, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) bislang entfernt / umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat berichtet, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstrasse mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 99 2016 Die Vorlage OF 83/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF, REP und FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren

06.10.2016 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 53/8 vom 15.09.2016 Betreff: Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung zur Erweiterung und zum Neubau der Römerstadtschule dahin gehend zu erweitern, dass innerhalb des Schulgeländes in geeigneter Weise auf die römische Vergangenheit des Schulstandortes hingewiesen wird. Das kann zum Beispiel durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. ein Raum mit schülergerechten Informationen zum Thema "Römer/Römisches Reich", der öffentlich zugänglich sein soll; 2. ein aufgezeichneter Grundriss, der auf den an Ort und Stelle gefundenen Tempelbezirk hinweist; 3. im zentralen Bereich des Schulhofs: Anbringen einer originalgetreuen Replik, zum Beispiel der im Archäologischen Museum Frankfurt aufbewahrten Dendrophoreninschrift, die bei Grabungen 1961 gefunden wurde und im Schriftzug den Namen der Stadt NIDA enthält; 4. schülergerechte ergänzende Hinweistafeln zu der im Jahr 2000 angebrachten Schauwand an der Zufahrt zur heutigen Römerstadtschule (Wendehammer In der Römerstadt 120/122); 5. ein zweisprachiges Schulschild am Haupteingang - in Deutsch und Latein - oder ein Schulschild mit dem Namen "Römerstadtschule" in stilisierten lateinischen Großbuchstaben; 6. bildhafte Darstellung römischen Lebens an der Schulfassade in Mosaikform. Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule sollte als Chance genutzt werden, auf die römische Geschichte des Stadtteils Heddernheim an einem zentralen Ort der ehemaligen Stadt NIDA hinzuweisen. Das kann mit einigen wenigen Elementen geschehen. Ganz besonders sollten dabei auch kindgerechte Informationen angeboten werden, die Familien neugierig machen, sich auf die Spuren der Römer im Rhein-Main-Gebiet zu begeben (u.a. Saalburg). Die gut 150 Besucher beim Tag des offenen Denkmals, die zum Ausgrabungsgelände Ernst-Kahn-Straße/Ecke In der Römerstadt gekommen waren, belegen zudem das große Interesse der Heddernheimer an "ihrer" römischen Geschichte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 207/8 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2294 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 03.11.2016, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 07.11.2016, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 770, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 41

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang

06.10.2016 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 20.09.2016 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: OM 3723/14 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sicherzustellen, die ständig zur Verfügung steht. Um entsprechende Vorschläge wird gebeten. 2. Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahn-Station. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, eine Postfiliale usw. Das Nordwestzentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Ausfälle (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindern die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u. Ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z. B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Mit Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3723, wurde bereits um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 771, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 5

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Wettbüros und Spielcasino in Praunheim

29.09.2016 | Aktualisiert am: 15.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2016, OF 72/7 Betreff: Wettbüros und Spielcasino in Praunheim Der Ortskern in Praunheim soll langfristig aufgewertet werden, so sieht es ein entsprechender Rahmenplan vor, der gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde. Leider werden aber auch in Praunheim zunehmend bestehende Ladenlokale in Wettbüros und Spielcasinos umgewandelt. So wurde auch in einer Liegenschaft der städtischen FAAG ein Wettbüro eingerichtet - und zwar offensichtlich unter Täuschung des Vermieters. Nun gibt es Gerüchte, dass dieses Wettbüro in die Liegenschaft "In der Römerstadt 255" ziehen möchte. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Möglichkeiten bestehen, um eine Vermietung von Ladenlokalen an Spielcasinos/Wettbüros durch städtische Gesellschaften wirkungsvoll zu verhindern und auch nachträgliche Kündigungen bei falschen Angaben auszusprechen? 2. Sieht der Magistrat eine Chance private Vermieter, z. B. über die Wirtschaftsförderung, davon zu überzeugen, dass eine Vermietung an Wettbüros oder Spielcasinos langfristig ein Nachteil für den Wert der Immobilie ist? 3. Gibt es die Möglichkeit, auch in Praunheim die weitere Ansiedlung von Wettbüros und Spielcasinos durch einen Bebauungsplan zu verhindern, der in diesem Bereich derzeit nicht existiert und von der Stadtplanung bislang immer abgelehnt wurde? Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 183 2016 Die Vorlage OF 72/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Straßenschilder runter vom Gehweg

17.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 78/8 Betreff: Straßenschilder runter vom Gehweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei, auf Nachprüfen ggfs. weitere Masten für die Straßenbeschilderung so umzusetzen, dass diese nicht weiterhin mittig auf dem Gehweg platziert sind und ein Durchkommen (insb. für Kinderwagen) massiv erschweren. Begründung: Die hoch frequentierte Heddernheimer Kirchstraße weist zahlreiche Sicherheitsprobleme auf. Eines davon ist die Situation auf dem Gehweg, wenn Masten mit Straßenverkehrszeichen unmittelbar auf dem Gehweg platziert sind (s. Abbildungen). - Schild vor Haus Heddernheimer Kirchstr. 9 (s. Abbildung) - Schild vor Haus Heddernheimer Kirchstr. 10 (ohne Abbildung) Abbildung 1 Dieses Schild thront mittig auf dem Gehweg. (Photo: VR) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1241 2021 Die Vorlage OF 78/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage

10.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 74/8 Betreff: Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Nutzungserlaubnis des Frankfurter Autorentheaters für das kleine marode Gebäude In der Römerstadt 225 ist Ende 2020 abgelaufen. Der Magistrat hat angekündigt, das nunmehr leerstehende Gebäude abzureißen und das Grundstück der Fritz-Lennig-Anlage zuzuschlagen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Planung, weil die beliebte Grünfläche dadurch aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann wird das Gebäude In der Römerstadt 225 abgerissen und die Fritz-Lennig-Anlage erweitert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 256 2021 Die Vorlage OF 74/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Runder Tisch „NIDA“

21.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 50/8 Betreff: Runder Tisch "NIDA" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Ortsvorsteherin beruft einen Runden Tisch als "Planungswerkstatt" für den Erhalt von Bodendenkmälern im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprojekt "In der Römerstadt 126-134" ein. Zum Runden Tisch werden vom Ortsbeirat eingeladen: ABG Frankfurt Holding GmbH, Denkmalamt, Archäologisches Museum, Stadtplanungsamt, Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt, Bürgerverein Heddernheim, Archäologisches Forum Nida-Heddernheim. Der Runde Tisch tagt erstmals im Dezember 2021 und kommt anschließend vierteljährlich zusammen. Ziel ist die Entwicklung und Vorlage eines ersten Konzeptes für eine museale Präsentation von Bodendenkmälern der Römerstadt NIDA in originaler Lage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssituation auf der Straße „In der Römerstadt“ Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117

16.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkverbotszonen konsequent umgestalten! Fahrradbügel für die Ecke Habelstraße/Severusstraße

05.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2021, OF 67/8 Betreff: Parkverbotszonen konsequent umgestalten! Fahrradbügel für die Ecke Habelstraße/Severusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf bestehende weiß schraffierte Flächen im Bereich der Einmündung Severusstraße auf die Habelstraße (=absolutes Parkverbot) Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die Ecke ist nicht nur wichtiger Teil des Schulwegs in Richtung Robert-Schumann-Grundschule, sondern für Passant*innen in Heddernheim überhaupt. Ständig parkende Autos auf der Markierung (s. Photos unten) erschweren leider täglich eine sichere Überquerung der Fahrbahn - insbesondere für Kinder, aber nicht nur. Die Autos parken erstens im absoluten Parkverbot und zweitens machen sie es unmöglich, den herannahenden Verkehr rechtzeitig zu erkennen. Da zudem Fahrradbügel (auch für Roller) im gesamten Stadtteil und besonders rund um zentrale Einrichtungen, wie sie die Grundschule ist, fehlen, schlage ich vor, den Bereich durch das Anbringen von Fahrradbügel (Vorschlags-Bild s.u.) nicht nur sicherer zu gestalten, sondern auch sinnvoller zu nutzen. Abbildung 1 Momentane Situation an der Straßenecke. Hier wird immer geparkt (Photos: V.R.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1028 2021 Die Vorlage OF 67/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Fahrradbügel" die Worte "bzw. Poller" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kinder - Straßenverkehr - Sicherheit: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Kirchstraße (Abschnitt Habelstraße bis Gerningstraße)

27.09.2021 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2021, OF 66/8 Betreff: Kinder - Straßenverkehr - Sicherheit: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Kirchstraße (Abschnitt Habelstraße bis Gerningstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegsituation in der Heddernheimer Kirchstraße, nördlich gelegener Gehweg zu verbreitern und von Hindernissen zu erleichtern. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, ist der wichtige Bürgersteig in der Heddernheimer Kirchstraße (auf dem Stück zwischen den Kreuzungen Habelstraße und Gerningstraße) von massiven Hindernissen für die Nutzer*innen gesäumt. Da es sich hierbei zu einem großen Anteil um (Schul-)Kinder handelt, müssen diese Hindernisse und Gefahrenzonen dringend beseitigt werden. Zusätzlich zählt diese Straße ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, einschließlich einer Bus-Linie, die aufgrund der unten näher beschriebenen Gehwegsituation oft nur wenige Hand breit an den Kinderschultern vorbeifährt (nachvollziehbar aufgrund der Photos unten). Warum ist die jetzige Situation nicht zufriedenstellend? - Nicht nur stehen die (notwendigen) Verkehrsschildmasten auf dem schmalen Bürgersteig, es ist zudem ein Abfallbehälter so angebracht, dass in Kombination mit den Sicherheitsgittern wichtiger Platz auf dem Gehweg wegfällt (siehe Photo unten). - Zusätzlich werden an bestimmten Tagen die Müllgroßbehälter der Schule auf dem Gehweg platziert, was aus Sicht der Zugänglichkeit für die FES-Mitarbeiter*innen sinnvoll ist, für die Gehweg-Nutzer*innen allerdings risikoreich (siehe Photos unten). In KW 39/40 standen diese fast die ganze Woche über auf dem Gehweg! - Die Sicherheitsgitter sind im Grundsatz sinnvoll, allerdings nicht praktisch umgesetzt, weil es einerseits zu wenige sind, andererseits ragen auch sie in den Gehwegbereich hinein und verengen diesen zusätzlich. Hier ist eine andere Lösung zu prüfen. - Der Kinderladen "VillaSunshine", unmittelbar an die Schule angrenzend, würde es wiederum begrüßen, wenn unmittelbar vor seinem Eingangsbereich Sicherheitsgitter angebracht würden. Vorschlag an den Magistrat: 1. Der Gehweg zwischen der Ecke Habelstraße und Gerningstraße, nördliche Straßenseite wird verbreitert - mindestens in dem Bereich unmittelbar vor der Grundschule; andernfalls bitte ich zu überprüfen, ob weitere Schutzgitter aufgestellt werden können oder welche anderen Maßnahmen zu mehr Sicherheit auf diesem Abschnitt führen; 2. hängende Abfallbehälter werden versetzt; 3. die Schule parkt ihre Müllgroßbehälter zukünftig woanders (öffnet bspw. eines der auf dem Photo sichtbaren Tore und belässt die Mülltonnen somit an diesen Tagen - zwar zugänglich - auf dem Schulgelände; 4. es werden - in Absprache mit diesem - Sicherheitsbügel vor dem Kinderladen aufgestellt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten!

23.06.2021 | Aktualisiert am: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 27/8 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Reste von NIDA vor Ort erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126-134 sofort und bis auf weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung, ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126-134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die auf der Fläche In der Römerstadt 126-134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 6. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126-134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 7. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126-134 eine Baumfällvorlage zur Beschlusssfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (ca. 70 bis nach 260 n.Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z.B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum"). NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloß einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. zB. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z.B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. Solange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 47 2021 Die Vorlage OF 27/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung und als Anregung an den Magistrat ausgefertigt wird, im Betreff das Wort "Reste" durch das Wort "Bodendenkmäler" ersetzt wird und dass nach Ziffer 4 als neue Ziffer folgender Text eingefügt wird: "Die Fläche in der Römerstadt 126 - 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22(1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsraum, Beleuchtung und Bäume in Augustuststraße und Domitianstraße - jetzt in Heddernheim grundhaft neugestalten

25.05.2021 | Aktualisiert am: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 16/8 Betreff: Verkehrsraum, Beleuchtung und Bäume in Augustuststraße und Domitianstraße - jetzt in Heddernheim grundhaft neugestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wolle beschließen: 1. Bei der nächsten grundhaften Erneuerung des Straßenbelages sind folgende Punkte mit umzusetzen: a) heller Asphalt b) Prüfung des Pflanzen von Straßenbäumen auf beiden Straßenseiten c) gleichzeitiger Austausch der jetzigen Straßenlaternen in Laternen mit warmweißen LED-Lichtfarben - in der alten Gaslaternenoptik, d) ggf. Aufstellung von Fahrradbügeln e) ggf. Aufstellung von Sitzbänken 2. Vor der Planung und Umsetzung sind die unmittelbaren AnwohnerInnen mit einzubeziehen. Begründung: Die Breite des vorhandenen Verkehrsraumes lässt es anscheinend zu, dass entsprechend proportionierte Bäume für eine Verschattung in den immer heißer werdenden Sommern sorgen zu können. Dies ist auch im dicht besiedelten Heddernheim notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage OF 16/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Zu diesem Thema wird ein Ortstermin mit Anwohnerinnen und Anwohner anberaumt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 16/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim

24.05.2021 | Aktualisiert am: 23.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 10/8 Betreff: Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie die Stadtentwässerung auf die zunehmenden Starkregenereignisse reagiert und das Kanalsystem im Stadtteil Heddernheim ertüchtigt, um ein Übertreten des Wassers aus den Kanälen in die Keller zu verhindern. Insbesondere ist mitzuteilen, ob es in Heddernheim Überlaufbecken zur Entlastung der Kanäle gibt und ob neue gebaut werden. Konkret wird außerdem um Darlegung gebeten, ob die Stadtentwässerung von den beim Starkregenereignis am 11.08.2020 zahlreich vollgelaufenen Keller in der Severusstraße Kenntnis hat und ob sie ggf. bauliche oder andere Maßnahmen zum besseren Überschwemmungsschutz plant. Begründung: Zunehmend sorgen Starkregenereignisse für Wasserprobleme mit großen Schäden in den Häusern. Anwohner der Severusstraße zum Beispiel haben nach dem letzten großen Unwetter am 11.08.2020 von zahlreich überschwemmten Kellern berichtet. Nicht immer zahlen die Versicherungen, so dass die Hausbesitzer hohe Kosten zu tragen haben. Der Ortsbeirat ist an einem Bericht über den aktuellen Zustand des Kanalsystems in Heddernheim interessiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 46 2021 Die Vorlage OF 10/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt

10.11.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 603/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zu beschließen, dass der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation Römerstadt nicht in der Form erfolgt, wie er in der Ortsbeiratssitzung am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende drei Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich Ausgang Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von 1,05 m und und einer Länge von über 10,0 m zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 3. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 m verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird neben den AnwohnerInnen auch von SchülerInnen und LehrerInnen der Geschwister-Scholl-Schule sowie von BesucherInnen des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 m über die Hadrianstraße / In der Römerstadt bzw. von rund 520 m über die Hadrianstraße / Im Heidenfeld / In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation Römerstadt. Auf der Seite stadteinwärts müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit 6 Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von 1,05 m und einer Länge von über 10 m vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von 1,05 m noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 3. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 m überwunden werden. Die vorgesehenen Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über 4,0 m über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund 10 m) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 m). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spitzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die AnwohnerInnen sowie die SchülerInnen und LehrerInnen vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt Hier: Aufzug für den Zugang Hadrianstraße

09.11.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 604/8 Betreff: Barrierefreier Umbau der U-Bahn-Station Römerstadt Hier: Aufzug für den Zugang Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Umbaus der Stadtbahnstation "Römerstadt" dafür zu sorgen, dass auch der Zugang aus Richtung Hadrianstraße einen Aufzug erhält. Begründung: Die anstehenden Umbaumaßnahmen und das Konzept dazu sind aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Bei einem Umbau mit der Zielsetzung "Barrierefreiheit" sollten allerdings kein "halben Sachen" gemacht werden. Im Gegensatz zum Zugang von der Straße In der Römerstadt soll der Zugang Hadrianstraße keinen Aufzug erhalten. Das ist inkonsequent, zumal gerade der südliche Zugang für die Nutzung des U-Bahn-Anschlusses wichtig ist: Siedlung Römerstadt, Geschwister-Scholl-Schule, Musikbunker, Niddatal. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 640 2020 1. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. 2. Die Vorlage OF 604/8 wird als Ziffer 2. in Vorlage OF 603/8 eingefügt in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt

05.10.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 592/8 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt bzw. vom Ende der Straße Alt-Heddernheim bis zur Ecke In der Römerstadt in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Einen entsprechenden Antrag haben Anwohner eines Gebäudes im oben genannten Bereich in einem Schreiben vom 08. Juli 2020 an die Stadt Frankurt am Main gestellt. Im Antwortschreiben vom 10.08.2020 wird vom Straßenverkehrsamt unter anderem folgendes mitgeteilt: ". . Grundsätzlich halte ich Ihren Vorschlag, den hinteren Bereich der Straße Alt-Heddernheim ab Ecke Wenzelweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, für begrüßenswert. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmende gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Für die Umgestaltung des genannten Bereichs müssen jedoch der Ortsbeirat und der Magistrat zustimmen. ... Grundsätzlich wirken sich schmale Straßen, wie der betroffene Bereich, positiv auf die Fahrgeschwindigkeit aus. Es sind vorwiegend Anlieger unterwegs. Ohne Durchgangsverkehr gibt es auch ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen. . ." Im Schreiben der Anwohner wird unter anderem als Begründung angeführt: ... "Der hintere Bereich der Straße Alt-Heddernheim ist baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Fußgänger, Radfahrer und Autos müssen sich die Fahrbahn teilen (Mischprinzip). Diese Straße wird überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer benutzt und erfüllt somit bereits die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Sehr viele Anlieger und Anwohner (viele Kinder/Spaziergänger sowie Radfahrer) sind zu Fuß (viele mit Kinderwagen) oder Fahrrad in der Straße Alt-Heddernheim unterwegs, um die Kleingärten und den Niddauferweg/Grüngürtel zu erreichen." Der Bürgersteig ist nicht durchgängig vorhanden und auf dem vorhandenen Bürgersteig darf teilweise geparkt werden. Ferner ist der Straßenbreite (teilweise nur etwa 2,0 m) durch die Bebauung sehr beengt. Fußgänger und andere Bürgersteignutzer müssen deshalb auch auf die Fahrbahn ausweichen. Ferner sind noch Radfahrer unterwegs, die die Fahrbahn auch gegen die Fahrrichtung benutzen. Die Straße wird von Kindern aus den umliegenden Häusern als Spielplatz genutzt. Der Charakter einer "Spielstraße" wird durch den angrenzenden Kleingartenbereich und die Wiese an der Nidda (Bubeloch) verstärkt. Aus den vielen unterschiedlichen Nutzern des Straßenabschnitts bedarf eines einer Regelung, die die Fahrgeschwindigkeit deutlich reduziert. Mit einer Umwandlung in einen verkehrsberuhigte Zone ist dies Reduzierung aus Sicht des Ortsbeirats 8 zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6720 2020 Die Vorlage OF 592/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt

05.10.2020 | Aktualisiert am: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 591/8 Betreff: Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob - zumindest in Zukunft sichergestellt werden kann, dass in einem begrenzten Bereich mit sehr schmalen Straßen im Bereich des Ortbeitsrats 8, wie zum Beispiel der Bereich Wenzelweg / Alt-Heddernheim / In der Römerstadt, nicht mehrere Baunehmigungen mit gleichzeitigem Baubeginn erteilt werden und dass so weit wie möglich die Baumaterialien und Baugeräte (u.a. Baukrähne) nicht im öffentlichen Raum (Straßen einschließlich Bürgersteige) abgelagert bzw. aufgestellt werden. - die derzeitigen Baustellen in dem oben genannten Bereich zeitlich gestreckt und die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums (bis hin zur Vollsperrung einzelner Straßen) zeitlich und räumlich reduziert oder vermieden werden können. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass in dem oben genannten Bereich Rettungs- und Müllfahrzeuge durchfahren können und somit in die Straße Alt-Heddernheim gelangen können. Begründung: In dem oben genannten Bereich sind zur Zeit drei Baustellen eingerichtet. Bei der Baustelle in der Straße In der Römerstadt (u.a. Hausnummer 7) war die Straße für einige Zeit komplett gesperrt und es war eine längere Sperrung vorgesehen. Zur Zeit ist die Sperrung aufgehoben, weil offensichtlich die Alternativstrecke über die Straße Wenzelweg nicht praktikabel ist. An der Alternativstrecke Wenzelweg ist ebenfalls eine Baustelle eingerichtet und der Baukrahn steht auf dem schmalen Bürgersteig und zum Teil auf der Fahrbahn. Im weiteren Verlauf der Umfahrung der Baustelle In der Römerstadt müssen die Fahrzeuge über den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt fahren. Dieser Teil der Strecke ist sehr eng und unter anderem durch parkende Fahrzeuge unübersichtlich. Die Fußgänger müssen wegen fehlender oder parkender Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Es bedarf Maßnahmen, für Fußgänger, Radfahren usw., die diesen Straßenabschnitt auch gegen die Fahrtrichtung benutzen. Insbesondere, wenn durch die Umleitung das Verkehrsaufkommen erhöht ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme); FREIE WÄHLER (Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Dialog- Displays in der Heddernheimer Kirchstraße dauerhaft als Maßnahme zur Verkehrssicherheit

04.10.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 585/8 Betreff: Dialog- Displays in der Heddernheimer Kirchstraße dauerhaft als Maßnahme zur Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Geschwindigkeits- Dialog- Display in der Heddernheimer Kirchstraße an der Robert-Schumann-Schule fortdauernd in Betrieb zu lassen oder ein weiteres auf Höhe der Kita Dinos Freunde zu installieren. Begründung: Dialog- Displays werden besonders vor sozialen Einrichtungen eingesetzt und führen zu einer erhöhten Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, da die Verkehrsteilnehmenden zusätzlich zu den anordnenden Verkehrszeichen einen optischen Hinweis auf eine gegebenenfalls erhöhte Geschwindigkeit hingewiesen werden. Die Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße, an der mehrere Kindergärten und Kindertagesstätten, die Grundschule sowie die nahe gelegene Turnerschaft- Sporthalle liegen, muss verbessert werden. Deutliche Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen, wie sie beispielsweise in der Hessestraße an der Querung der Haltestelle Sandelmühle - Aldi Süd umgesetzt wurden, wären hier grundsätzlich mindestens ebenso notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Geschwindigkeitsdisplay an der Grundschule nicht durchgehend im Jahr in Betrieb ist, gehen doch die Kinder das ganze Jahr über in die Schule. Da bei Einfahrt in die Straße keine anderweitigen Hindernisse zur Verlangsamung der Geschwindigkeit beitragen und die Einhaltung von Tempo 30 gerade hier immer wieder ignoriert wird und Verkehrsteilnehmende oft mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, ist auch der Bereich an der Kita Dinos Freunde besonders schützenswert. Die Eingänge beider Einrichtungen liegen, abgetrennt durch einen relativ schmalen Gehweg, unmittelbar an der Straße. Viele Kinder queren die Straße täglich, wobei die Situation für Fußgänger*innen auf den Gehwegen sowieso schon beengt und die Sicht durch parkende Autos oft behindert ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6724 2020 Die Vorlage OF 585/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fahrradständer an der U-Bahn-Station Römerstadt

01.09.2020 | Aktualisiert am: 09.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 569/8 Betreff: Fahrradständer an der U-Bahn-Station Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die in der ST 2 vom 12.01.2015 angekündigte Installation von Fahrradständern an der U-Bahn-Station Römerstadt nun endlich erfolgt. Der Ortsbeirat bittet um die Installation von Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell"). Begründung: In der ST 2 vom 12.01.2015 wurde ausgeführt, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen wird und "dass im Bereich der U-Bahn-Haltestelle "Römerstadt" unmittelbar vor dem Zugang in der Unterführung der Hadrianstraße auf zwei vorhandenen Sperrflächen und auf einer Sperrfläche am Ende der PKW-Parkplätze entlang des Friedhofes Heddernheim direkt vor dem Brückenbauwerk der Straße "In der Römerstadt" Fahrradanlehnbügel installiert werden." So die Aussage der ST 2 vom 12.01.2015. Nach fünf Jahren sollte die Installation der Fahrradständer endlich erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6561 2020 Die Vorlage OF 569/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Blendwirkung des Dachs der neuen Römerstadtschule

01.09.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 574/8 Betreff: Blendwirkung des Dachs der neuen Römerstadtschule Seitens einiger betroffener Bewohner des Hauses "In der Römerstadt 118" wurde mitgeteilt, dass durch das reflektierende Metalldach der neuen Römerstadtschule eine nicht unerhebliche Blendwirkung in Teilen der Wohnungen entstand, sodass Balkone bei entsprechendem Sonnenstand nicht mehr genutzt werden konnten und Räume sich spürbar aufheizten. Durch die Anwohner wurde in Erfahrung gebracht, dass sich dies durch eine gewollte Korrosion reduzieren werde. Dies vorausgesetzt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob diese Blendwirkung tatsächlich nur eine temporäre Nebenerscheinung im Zuge der Errichtung der neuen Schulgebäude darstellt und wie sichergestellt wird, dass dies nach Fertigstellung der Gebäude nicht mehr auftritt. Begründung: Ergibt sich aus der Präambel Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Was passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225?

01.08.2020 | Aktualisiert am: 03.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 567/8 Betreff: Was passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, was mit dem schon längere Zeit leerstehenden Gebäude In der Römerstadt 225 passiert. Begründung: Das Gebäude In der Römerstadt 225 (ehemalige "Pizzabude"), direkt neben der Bushaltestelle Am alten Schloss, steht schon einige Zeit leer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1725 2020 Die Vorlage OF 567/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße

10.05.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße

03.03.2020 | Aktualisiert am: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege Präsentation und Unterhaltung kunsthistorischer Denkmäler und Liegenschaften

23.01.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 526/8 Betreff: Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege Präsentation und Unterhaltung kunsthistorischer Denkmäler und Liegenschaften Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Präsentation der römischen Vorgeschichte der Stadt Frankfurt und der Artefakte, die im Gebiet der Stadt NIDA in den letzten Jahren gefunden und dokumentiert werden konnten, wird ein Betrag von 1 Mio Euro neu in den Haushalt eingestellt. Es wird ein archäologischer Rundweg und die Präsentation ausgewählter archäologischer Funde am historischen Ort geplant und angelegt. Rundweg und Präsentation werden öffentlichkeitswirksam und anschaulich gestaltet und sichtbar an der Straße "In der Römerstadt" angelegt. Dazu wird das letzte archäologische Ausgrabungsfeld auf dem ehemaligen Terrain der US-Streitkräfte genutzt. Begründung: Das römische Reich hat uns mit der Stadt NIDA ein historisches und kulturelles Erbe hinterlassen, dessen Bedeutung weit über ein militärisches Lager hinausgeht. Diese Stadt war das zivile Versorgungs- und Verwaltungszentrum in Obergermanien mit einer entwickelten Industrie, Gastronomie, römischen Thermen, Theatern und religiösen Kultstätten. NIDA begründet darüber hinaus eine Tradition, die Frankfurt mit seinem römischen Erbe einzigartig in Deutschland macht. Seit dem 13. Jahrhundert wählten die deutschen Reichsfürsten hier den "Kaiser" des "Heiligen Römischen Reiches" aus ihrer Mitte und krönten ihn im "Kaiserdom". Ebenso wie der Kaiserdom muss die römische Stadt NIDA im Frankfurter Norden Teil des kulturellen Gedächtnisses der Stadt Frankfurt sein und für die Zukunft erhalten bleiben. Es ist unabdingbar, dass es für die Erinnerung auch immer den authentischen Ort braucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Etatanregung EA 116 2020 Die Vorlage OF 526/8 mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz folgende Fassung erhält: "Anknüpfend an die bestehenden Infotafeln wird ein archäologischer Rundweg und die Präsentation ausgewählter archäologischer Funde am historischen Ort geplant und angelegt. Rundweg und Präsentation werden öffentlichkeitswirksam und anschaulich gestaltet und sichtbar an der Straße "In der Römerstadt" angelegt. Dazu wird das wohl letzte größere archäologische Ausgrabungsfeld auf dem ehemaligen Terrain der US-Streitkräfte genutzt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt

07.01.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 510/8 Betreff: Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Sanierung der Straßen der Bürgersteige und der Durchgänge zwischen den einzelnen Straßenzüge in der Siedlung der Römerstadt benötigt wird. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den nachfolgenden Haushalt vom Magistrat angemeldet. Begründung: Bei der Vorstellung der Bewerbung um den Titel Unesco-Weltkulturerbe für die drei Siedlung "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" im November 2019 in den Räumen vom Neuen Forum in der Hadrianstraße wurde von den anwesenden Bewohnern mehrfach darauf hingewiesen, dass der Zustand der Straßen in der Siedlung Römerstadt sanierungsbedürftig ist. Es wurde die Auffassung geäußert, dass es nicht ausreicht, die Fassaden der Gebäude herzurichten, sondern zum Bild der Römerstadt gehören auch die Straßen. Hinzuzufügen ist ferner, dass die Verkehrseinrichtungen (Bürgersteige, Durchgänge) ebenfalls zum Bild der Siedlung gehören. Zu a) Die einzelnen Straßen (Hadrianstraße, Mithrasstraße, Im Burgfeld, Am Forum, Im Heidenfeld, An der Ringmauer sowie In der Römerstadt) sollten wegen der Straßenbelagsschäden und vieler kleinteiliger Reparaturen grundlegend einen neuen Straßenbelag erhalten. Teilweise sind die Wölbungen des Straßenbelags zwischen Straßenrand und Straßenmitte so hoch, dass Pkws bei der Ausfahrt von Garagenausfahrten auf dem Straßenbelag aufsetzen. Somit muss ein Fahrer mit Pkw mit normaler Bodenfreiheit bei der Nutzung der angemieteten Garagen bei jeder Abfahrt mit einer Beschädigung des Fahrzeugs rechnen. Zu b) Die Bürgersteige in der Römerstadtsiedlung sind zum Teil erneuerungsbedürftig. An einigen Stellen ist der Belag beschädigt und der Bürgersteig in seiner Breite erheblich eingeschränkt. Teilweise ist die Bürgersteignutzung auch deshalb eingeschränkt, weil die Gehfläche eine sehr hoch Neigung zur Bordsteinkante hin aufweist. In jedem Fall müssen die Bürgersteige hinsichtlich einer behindertengerechte Nutzung überprüft werden und ggf. entsprechend überarbeitet werden. Es macht keinen Sinn, wenn die Durchgänge zwischen den Straßenzügen behindertengerecht umgestaltet werden sollen und die Bürgersteige in den Straßenzügen sind nicht entsprechend ausgestattet. Siehe hierzu die Ausführungen unter zu c). Zu c) Mit ST 49 vom 14.01.2019 (siehe auch ST 938 vom 18.05.2018) ist die Umgestaltung der Durchgänge für eine behindertengerechte Nutzung zugesagt. Wichtig ist, dass alle Durchgänge entsprechend umgestaltet werden und dass mit der Aussage in der ST 49 "nicht vor 2021" gemeint ist, dass im Jahr 2021 damit begonnen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 115 2020 Die Vorlage OF 510/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bunker in Heddernheim

12.11.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 498/8 Betreff: Bunker in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: a) Wie viele Mietverträge gibt es mit den Nutzern des Musikbunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und wann laufen diese Verträge aus (im Jahr 2020 oder im Jahr 2025)? b) Welche Nutzung ist für die drei Bunker in Heddernheim (Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32, Bunker in der Brühlstraße und Bunker in der Hadrianstraße) geplant? c) Ist die dauerhafte Nutzung als Musikbunker des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 gefährdet? d) Kann die jeweilige Laufzeit der automatischen Verlängerung der Verträge von jeweils einem Jahr auf jeweils fünf Jahre erhöht werden? e) Wie wird zur Zeit der Bunker in der Hadrianstraße genutzt? Begründung: Zu a) Die Anfrage des Ortsbeirats mit V 652 vom 07.03.2013 bezog sich auf den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und unter Punkt a) wurde gefragt: "Wurden bzw. werden die 1993 über 20 Jahre abgeschlossenen Proberaummietverträge verlängert und werden weiterhin mit welcher Befristung Mietverträge abgeschlossen?" In der ST 790 vom 10.06.2013 wurde unter "Zu a)" folgende Antwort gegeben: "Für die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird."Aus der gegebenen Antwort geht nicht hervor, wann die Verträge im Zusammenhang mit dem Musikbunker in Heddernheim konkret enden (Jahr 2020 oder Jahr 2025). Die Antwort bezog sich auf alle fünf Bunker in ganz Frankfurt, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Antwort befanden. Aus den Antworten zu den Punkten b) bis d) ist zu entnehmen, dass es mehrere Musikgruppen als Nutzer gibt und dass ein Mietvertrag Ende 2020 endet. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht entsprechend gekündigt wird. Zu b) und c) In letzter Zeit wurde von Bürgern in Heddernheim bei den Bunkern Heddernheimer Kirchstraße 32 und Brühlstraße Mitarbeiter der Stadt Frankfurt angetroffen, die vermeintliche Bestandsaufnahmen von den Gebäuden vornahmen. Die Mitarbeiter lehnten jegliche Auskünfte ab. Somit stellt sich die Frage, mit welcher Absicht die Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unterwegs waren und welche Planungen zu Grunde liegen? Ferner stellt sich die Frage, ob die dauerhafte Nutzung des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 als Musikbunker gefährdet ist oder soll diese Nutzungsart beendet werden? Außerdem stellt sich die Frage, ob auch der Bunker in der Hadrianstraße in die Planungen einbezogen ist? Zu d) In der Antwort zu d) in der ST 790 vom 10.06.2013 wird ausgeführt, dass die sogenannten Musikbunker mit dem Ziel gekauft wurden, um die darin befindlichen Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Aus Sicht des Ortsbeirats 8 ist jedoch der Zeithorizont der jeweiligen Vertragsverlängerung um jeweils einem Jahr nur ein kurzfristiger Zeitraum (siehe hierzu auch Absatz Zu a). Für eine bessere Planbarkeit für die Musikgruppen erscheint dem Ortsbeirat eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre angemessen. Dieser Zeithorizont würde der Aussage der dauerhaften Nutzung des Musikbunkers besser entsprechen. Zu e) In der ST 689 vom 11.05.2012 wurde ausgeführt, dass der Bunker in der Hadrianstraße leer steht und aus der Zivilschutzbindung entlassen wurde. Aus dem Bunker in der Hadrianstraße dringen aber immer wieder Geräusche (vermutlich Elektromotoren, Gebläse) nach draußen. Diese Beobachtungen haben immer wieder zu Spekulationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2019 Die Vorlage OF 498/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt

12.11.2019 | Aktualisiert am: 02.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 497/8 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen zu lassen, ob: a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann. Begründung: Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 7.15 bis 16.00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegen gekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5533 2019 Die Vorlage OF 497/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Teilsanierung der Straße „In der Römerstadt“

01.10.2019 | Aktualisiert am: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 492/8 Betreff: Teilsanierung der Straße "In der Römerstadt" Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in dem Haushalt 2020/21 auskömmliche Mittel für die grundhafte Sanierung der Straße "In der Römerstadt" im Bereich der Kreuzung Konstantinstraße bis zum Übergang in die Heddernheimer Kirchstraße einzustellen. Begründung: Die Straße besteht in diesem Abschnitt (rd. 400 Meter) im Wesentlichen nur noch aus über die Jahre angesammelte Teerflicken und Ausbesserungsarbeiten. Der Straßenbelag ist über Gebühr uneben und wellig, an den Bushaltestellen wirft sich der Teer seitlich auf. Der insgesamt schlechte Allgemeinzustand birgt vermeidbare Gefahren insbesondere für Zweiradfahrer und erhöht unnötig die Geräuschemission, in der von Wohnhäusern geprägten Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 113 2020 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!

26.08.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 479/8 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: ST 1506/19; M 110/19 Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen". Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z.B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanalgen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen und in diesem Zusammenhang den Ortsbeirat noch in diesem Herbst zu einer Begehung des Grundstücks in der Römerstadt 124-136 einzuladen unter Einbeziehung der Innenräume der früheren Baracken der US-Streitkräfte (Heddernheim Storage) bevor diese möglicherweise abgerissen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5074 2019 Die Vorlage OF 479/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2 folgende Fassung erhält: "dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117

22.08.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten

31.05.2019 | Aktualisiert am: 20.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2019, OF 442/8 Betreff: Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich "Hadriansstraße"/Ecke "In der Römerstadt" einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Ein Standort etwa in Höhe der Fahrradgeschäftes "Radwerk" stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger der Römerstadt dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passanten und Schülern frequentiert. Der Standort ist gut einzusehen und erreichbar. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 313 2019 Die Vorlage OF 442/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "In der Römerstadt" die Worte "in der Nähe des Gebäudes In der Römerstadt 133" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße

28.05.2019 | Aktualisiert am: 21.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 456/8 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann und - die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden. - ob die Aussagen der ST 607 vom 17.03.2017 zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg auch für die Zu- und Abfahrten gelten müsste. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahnstation Ginnheimer Wäldchen bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahnstation Römerstadt, mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu ST 1838 vom 17.09.2018. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 % Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach ST 607 vom 17.03.2017 vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Antragstellers). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4912 2019 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Abblehung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt

23.04.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 431/8 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt Vorgang: B 315/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gemäß Magistratsbericht B 315 v. 22.09.2017 führte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Eigentümerin der Parzelle Gemarkung Heddernheim Flur 5 Nr. 81/3 Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Angeblich sind von dieser Wohnungsbaugesellschaft, die im Bericht nicht näher bezeichnet wird, bereits mit dem städtischen Denkmalamt Vereinbarungen getroffen worden zum Schutz der vorhandenen Überreste der Römerstadt NIDA. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Um welche Wohnungsbaugesellschaft handelt es sich? Befindet sich diese Wohnungsbaugesellschaft in öffentlicher oder privater Hand? 2. Welchen Fortgang haben die Verhandlungen zwischen BIMA und der Wohnungsbaugesellschaft zwischenzeitlich genommen? 3. Welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich des Schutzes der Kulturdenkmäler sind vom Magistrat/Denkmalamt mit der Wohnungsbaugesellschaft getroffen worden? 4. Welches Bauprojekt soll hier konkret realisiert werden und in welchem Umfang ist sozial geförderter Wohnungsbau geplant (1. und 2. Förderweg)? 5. Was stellt sich der Magistrat unter der gemäß B 315 beabsichtigten "optimalen baulichen Ausnutzung des Gesamtareals" vor, wenn er im selben Bericht davon ausgeht, dass die beiden Ziele "Wohnraum" und "Schutz von Kulturdenkmälern" miteinander vereinbar sind? 6.Ist geplant, durch Schutzhäuser, Repliken, Lehrpfade oder vergleichbare Anlagen eine Grünzone für die neuen Häuser zu schaffen, die im Schwerpunkt als Archäologischer Park konzipiert ist? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1258 2019 Die Vorlage OF 431/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Radweg an der Kreuzung „In der Römerstadt“ - „Ernst Kahn Straße“ besser markieren

03.04.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 439/8 Betreff: Radweg an der Kreuzung "In der Römerstadt" - "Ernst Kahn Straße" besser markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Den Radweg über die Querung an der Ampelanlage im Bereich der Kreuzung der Straßen "In der Römerstadt" und der "Ernst-Kahn-Straße" mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der Radweg über die Kreuzung weiter in Richtung Praunheim wird neben dem Fußweggeführt. Den Fußgängern scheint dies zunehmend nicht mehr verständlich zu sein. Aus Richtung Praunheim kommend queren Sie häufig die Kreuzung auf dem Radweg. Es kam dabei bereits zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern, die dort legal den Radweg nutzen, und Fußgängern. Wenn der Radstreifen mit wenigen Rad Symbolen versehen wird, sinkt vermutlich das Konfliktpotential zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fotos: Uwe Hofacker Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4601 2019 Die Vorlage OF 439/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Blumenkübel gegenüber Tiefgaragenausfahrt zu Gebäude In der Römerstadt 3

04.02.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 398/8 Betreff: Blumenkübel gegenüber Tiefgaragenausfahrt zu Gebäude In der Römerstadt 3 Der Ortsbeirat möge interfraktionell beschließen, den Magistrat zu bitten zu genehmigen, dass gegenüber der Tiefgaragenausfahrt von Gebäude In der Römerstadt 3 von Nutzern der Tiefgarage Blumenkübel aufgestellt werden. Begründung: Bei dem Ortstermin mit Vertretern der Stadt Frankfurt am Main am 17.01.2019 im Bereich der Straße In der Römerstadt (unter anderem auch bei Hausnummer 3) wurde festgestellt, dass durch parkende Fahrzeuge gegenüber der Ein-/Ausfahrt zur Tiefgarage die Nutzung dieser Zufahrt erheblich erschwert wird. Bei dem Ortstermin wurde festgestellt, dass mit Blumenkübeln gegenüber der Zufahrt der Tiefgarage die Behinderung der Nutzung verhindert werden kann. Diese Erkenntnis wird dadurch bestärkt, dass in der Vergangenheit bereits Blumenkübel an der genannten Stelle aufgestellt waren. Die Anwohner haben sich bereit erklärt, die Blumenkübel aufzustellen und die Pflege (inklusive des Bewuchses) zu übernehmen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4326 2019 Die Vorlage OF 398/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext die Hausnummer "3" durch Hausnummer "3 und 5" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße

09.01.2019 | Aktualisiert am: 01.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2019, OF 390/8 Betreff: Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Kastellstraße/Habelstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen, der Verkehrsteilnehmern aus Richtung In der Römerstadt sowie aus Richtung Oranienstraße eine bessere Einsicht beim Abbiegen ermöglicht. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Oranienstraße/Habelstraße, die nach links in die Kastellstraße abbiegen, nehmen die Kurve aufgrund der dort herrschenden straßenräumlichen Situation in der Regel sehr scharf und können Radfahrer aus Richtung In der Römerstadt/Kastellstraße, die sich vorschriftsmäßig rechts halten und sich der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße nähern, nicht rechtzeitig wahrnehmen. Zwar gilt dort für Radfahrer "Rechts vor Links", das ändert jedoch nichts daran, dass Pkw und Lkw häufig zu schnell links in die Kastellstraße Richtung "Römerstadt" abbiegen. Durch einen Verkehrsspiegel können bessere Sichtverhältnisse geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4187 2019 Die Vorlage OF 390/8 wird in der folgenden Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Kastellstraße/Habelstraße einen Verkehrsspiegel angebracht werden kann, um den Verkehrsteilnehmern aus Richtung In der Römerstadt sowie aus Richtung Oranienstraße eine bessere Einsicht beim Abbiegen ermöglicht." Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD und 1 LINKE. (= Ablehnung) Bei vier Enthaltungen SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße)

08.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 374/8 Betreff: Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Titusstraße/Heddernheimer Landstraße 85-87 eine Überquerungshilfe (z.B. ein Zebrastreifen oder andere geeignete Mittel) auf der Straße eingerichtet werden kann, s. Skizze. Begründung: Die genannte Stelle wird sehr häufig zu der Querung der Titusstraße benutzt, obwohl die verkehrliche Situation durch die abknickende Vorfahrt (Heddernheimer Landstraße/Titusstraße) nicht optimal ist. Ein ampelgeregelter Übergang existiert nur an der Ecke Dillenburger/Heddernheimer Landstraße. Standort: Abbildung 1: Quelle Stadtplan Stadtvermessungsamt Frankfurt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1077 2018 Die Vorlage OF 374/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage

09.10.2018 | Aktualisiert am: 02.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 347/8 Betreff: Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage Von der Einfriedungsmauer an der Rückseite des Grundstücks Im Burgfeld 237 zum Weg von der Nidda zur Straße In der Römerstadt (entlang des Steinbachs - östlich) durch die Fritz-Lennig-Anlage könnte eine Gefahrenquelle ausgehen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob die oben genannte Mauer noch standfest ist und keine Gefahr von ihr ausgeht. Begründung: Am Eck der Ummauerung ist ein großer Spalt sichtbar. Ferner ist die Mauer (vom Eck in Richtung Straße In der Römerstadt aus gesehen) an zwei Stellen beschädigt. An der Innenseite der Mauer stehen zwei große Bäume. Siehe hierzu die beiden beigefügten Fotos. Es erscheint so, dass durch die beiden Bäume die Mauer im Eckbereich immer mehr in Richtung Weg gedrückt wird. Unmittelbar am Eck führt der Weg von der Nidda durch den Fritz-Lennig-Park zur Straße In der Römerstadt vorbei. Es besteht die Gefahr, dass irgendwann die Mauer auf den Weg kippt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2018 Die Vorlage OF 347/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße

28.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Probleme mit der Sperrmüllabfuhr

24.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 316/8 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahnstation "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs selbständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3455 2018 Die Vorlage OF 316/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Errichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Busstation Römerstadt

31.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2018, OF 306/8 Betreff: Errichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Busstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen einen Zebrastreifen in Auftrag zu geben in der Straße "In der Römerstadt" ca. in Höhe der Busstationen "Römerstadt". Begründung: Die Straße "In der Römerstadt" besitzt in einem Abschnitt von ca. 400m (Ernst-Kahn-Straße bis zur Konstantinstraße) keine Möglichkeiten legal die Straßenseite zu überqueren ohne den Verkehrsfluss zu stören oder gar ein Verkehrsrisiko einzugehen. Das Überqueren der Straßenseite ist in diesem 400m Teilabschnitt nicht möglich außer über die Bahnstation-Unterführung, die allerdings ebenso einen langen Gehweg erfordert und nicht barrierefrei ausgelegt ist. Da allerdings regelmäßig Fußgänger*Innen die Straßenseite in Höhe der Busstation überqueren, entsteht ein total unkontrollierbarer Fuß-, Rad- und Autoverkehr. Ein Zebrastreifen würde bei Fußgänger*Innen für mehr Sicherheit sorgen beim Überqueren der Straße. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 306/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 4 CDU, BFF und REP gegen GRÜNE, LINKE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei einer Enthaltung CDU

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a

29.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 304/8 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a Vorgang: ST 145/18 Nach Mitteilung des Magistrats ist das derzeit ungenutzte Grundstück In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt) dem gültigen Bebauungsplan nach prinzipiell für Wohnungsbau geeignet (Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet"). Aus der Stellungnahme des Magistrats ist jedoch kein besonderer Eifer der Verwaltung abzulesen, eine baldige sinnvolle Nutzung des Grundstücks zu erreichen. Stattdessen werden eher stoisch die verschiedenen Rahmensetzungen des Bebauungsplanes zitiert ("Tankstellennutzung"). Dabei weisen Oberbürgermeister und Magistrat regelmäßig auf fehlenden preisgünstigen Wohnraum in Frankfurt am Main hin. Unterdessen führt der Leerstand bereits zu ersten Verwahrlosungserscheinungen dem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat versucht, mit dem Grundstückseigentümer ins Gespräch zu kommen mit dem Ziel, das Grundstück In der Römerstadt 170a einer attraktiven (Wohn-)Nutzung zuzuführen und ist er, falls nein, dazu bereit? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2018 Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt

29.05.2018 | Aktualisiert am: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 301/8 Betreff: Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt Den Ortsbeirat haben Informationen erreicht, nach denen die beiden Supermärkte in der Bernadottestraße 41 (Nord West Markt) und Im Weimel 1 (REWE) noch in diesem Jahr schließen. Beide Märkte sind - unabhängig von der Funktion des Nordwestzentrums -wichtig zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs, für die südliche Nordweststadt ebenso wie für die Siedlung Römerstadt und Teile Praunheims. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen diese Informationen nach Kenntnis des Magistrats zu? 2. Stimmen die Informationen, dass auf dem Grundstück Bernadottestraße 41 nach Abriß des Lebensmittelmarktes Wohnbebauung realisiert werden soll, wenn ja, in welcher Form? 3. Welche Planungen gibt es für das Grundstück Im Weimel 1 / Ecke In der Römerstadt? 4. Gab es in der Vergangenheit vom derzeitigen Betreiber des Lebensmittelmarktes im Weimel Planungen, den Markt zur Verbesserung des Angebots zu erweitern, die der Stadt Frankfurt vorgetragen wurden, wenn ja , welche? 5. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen? 6. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen und der geplanten neuen Ladeneinheit Am Stockborn 1 (Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn")? 7. Sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für die südliche Nordweststadt, den westlichen Teil der Römerstadtsiedlung und für Praunheim-Nord eine wohnortnahe, auch für ältere Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 921 2018 Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße

02.05.2018 | Aktualisiert am: 24.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2018, OF 279/8 Betreff: Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die fehlende Beleuchtung in den Durchgängen zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße (zwischen Heddernheimer Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße - westliche Seite) sowie In der Römerstadt / Am Forum und Hadrianstraße (entlang der Rosa-Luxemburg-Straße - östliche Seite) wieder hergestellt wird. Es ist zu prüfen, ob der Fußweg durch die Grünanlage östlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch neu zu installierende Laternen ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Die oben genannten Bereiche wurden in der Vergangenheit durch die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in der Dunkelheit erhellt. Seit einiger Zeit wird die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in dem Bereich ab 22:00 Uhr abgeschaltet. Somit fehlt täglich die Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen. Der Durchgangsbereich zwischen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße 29 (zwischen jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße) ist mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet und somit von der nächtlichen Beleuchtungsabschaltung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht betroffen. Die Bewohner von Am Forum 83 und 85, deren Hauseingänge sich im Durchgangsbereich zwischen Am Forum und Hadrianstraße befinden, treten nach dem Verlassen des Gebäude nach 22:00 Uhr direkt in die Dunkelheit. In den beiden Durchgängen befinden sich einzelne Stufen (westlich der Rosa-Luxemburg-Straße) bzw. drei Treppen mit unterschiedlicher Stufenzahl. Damit ergibt sich eine erhebliche Stolper- bzw. Sturzgefahr beim Benutzen der beiden Wege in Dunkelheit ohne Beleuchtung. Durch stadtauswärts fahrende Fahrzeuge und aufgrund der durchsichtigen Schallschutzwand werden die Wegebenutzer geblendet und damit kann sich die Verletzungsgefahr bei schlechter Beleuchtung erhöhen. Neben der Installation von Laternen beidseits der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße könnte die fehlende Beleuchtung dadurch wieder hergestellt werden, indem die Laternen der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der U-Bahnstation Römerstadt nicht nach 22:00 Uhr abgeschaltet werden. Der Weg, der gegenüber Am Forum 79 beginnt, entlang der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Grünfläche verläuft und Am Forum (gegenüber dem Kindergarten) endet, kann während der Vegetationsperiode nur durch neu zu installierende Laternen richtig beleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2018 Die Vorlage OF 279/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt

31.01.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2018, OF 257/8 Betreff: Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu prüfen und berichten, bei welchen der Durchgänge (von einem zum anderen Straßenzug) in der Römerstadt eine Umgestaltung erfolgen kann, damit diese barrierefrei und behindertengerecht sind. Begründung: Bei dem Durchgang zwischen Mithrasstraße 31 / 33 zu Im Burgfeld 58 / 60 wurde an der Treppe eine "Schräge" errichtet. Zu prüfen wäre, ob die Neigung den Normen entspricht. Über die Durchgänge kann man von der Straße In der Römerstadt in Einzelfällen besser zu den gewünschten Adressen gelangen. In der Straße In der Römerstadt befinden sich die Bushaltestellen. Ansonsten kommt man zu der jeweils gewünschten Adresse nur über die sehr engen Bürgersteigen (zum Teil noch weitere Verringerung der Bürgersteigbreite durch Bewuchs) in den langen Straßenzügen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2721 2018 Die Vorlage OF 257/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Radwegbenutzungspflicht in der Straße „In der Römerstadt“ zeitnah aufheben

30.01.2018 | Aktualisiert am: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 262/8 Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" zeitnah aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die aktuell geltende Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" ab der Einmündung der Ernst-Kahn-Straße in Fahrtrichtung Praunheim aufzuheben. Begründung: Die Nutzung des Radwegs in diesem Straßenabschnitt ist in der Regel ab den Nachmittagsstunden nicht mehr möglich. Der Radweg wird zur Dauerparkfläche für PKW Besitzer. Eine Ahndung durch die Städtischen Behörden findet nicht statt. Trotz der Benutzungspflicht wird die Nutzung als Parkplatz von der Polizei grundsätzlich ignoriert. Auch die städtischen Ämter missachten die Benutzungspflicht und stellen Sonderzeichen mitten auf den Radweg. Hinzu kommt. Der genannte Radweg entspricht größtenteils nicht den gängigen Standards. Die Mindestbreite wird häufig unterschritten. Die Aufhebung der Benutzungspflicht bedeutet kein Nutzungsverbot des jetzigen Radweges. Schulkinder sind nicht gezwungen auf die Straße auszuweichen, wenn sie das nicht möchten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE und BFF

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße

07.01.2018 | Aktualisiert am: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2018, OF 237/8 Betreff: Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, die Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße - wie von der evangelischen St. Thomas Kirchengemeinde gewünscht (siehe Schreiben vom 30.12.2016) - im Zusammenhang mit dem behindertengerechte Umbau vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2 (vor die Thomas-Wohnanlage) zu verlegen. Der Ortsbeirat 8 sieht die beim Ortstermin am 02.06.2016 von Vertretern der Stadt Frankfurt am Main und der VGF von der evangelischen St. Thomasgemeinde für die Verlegung geforderten Unterlagen als vollständig vorhanden an und somit sind die Bedingungen erfüllt. Der spätere behindertengerechte Ausbau, wie in ST 2260 vom 20.11.2017 dargestellt, wird hingenommen. Der Ortsbeirat 8 unterstützt ausdrücklich den Wunsch der evangelischen St. Thomasgemeinde auf Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2. Begründung: Folgende Punkte, die zum Teil beim Ortstermin am 02.06.2016 von den Vertreterinnen und Vertretern der St. Thomas Kirchengemeinde vorgetragen wurde und in den Schreiben vom 21.03.2016 und 30.12.2016 dargelegt sind, sprechen für die Verlegung: 1. Das Portal und der Vorplatz einer Kirche ist ein öffentlicher Raum mit repräsentativer Funktion. Die Kirche steht außerdem unter Denkmalschutz. Es ist dem Charakter des Ortes nicht angemessen, direkt davor eine Bushaltestelle durch dauerhafte bauliche Veränderungen anzulegen. 2. Die Bushaltestelle direkt vor dem Eingangsbereich des Kirchengebäudes würde zu einer Erhöhung der Bordsteinkante von derzeit 10 auf 22 cm führen (deutlich mehr als die Höhe einer normalen Treppenstufe). Damit entsteht eine Stolpergefahr beim Zugang zur Kirche bzw. beim Weggang. Für die Kirchenbesucher (z.B. auch Konzertbesucher) mit Rollatoren, Kinderwagen wird der Zugang erschwert. Einzelne Veranstaltungen beginnen oder enden bei Dunkelheit. Vor dem Eingangsbereich halten sich bei Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Konfirmationen, Trauerfeiern, Konzerten) die Kirchenbesucher auf. Dieser Bereich würde durch die Bushaltestelle (z.B. Sitzbank, ein- und aussteigende Fahrgäste) möglicherweise eingeschränkt. 3. Über die stark erhöhte Bordsteinkante wird die Zufahrt für Fahrzeuge auf den Platz vor dem Kircheneingang erschwert oder gar verhindert. Die Zufahrt ist unter anderem für die Leichenwagen bei Trauerfeiern nötig. Ferner werden mit Fahrzeuge zum Teil kostbare und sperrige Musikinstrumente für Konzerte, die im Kirchengebäude stattfinden, angeliefert und abgeholt. 4. Die mit einer Bushaltestelle verbundenen Einrichtungen (Sitzbank, Mast mit Bushaltestellenschild und Fahrplänen, Papierkorb) müssten so aufgestellt werden, dass diese den Eingangsbereich zum Kirchengebäude nicht beeinträchtigen. Ansonsten wären Bildaufnahmen bei kirchlichen Feiern (z.B. Hochzeiten, Konfirmationen) entsprechend beeinträchtigt. 5. Die Bushaltestelle müsste dauerhaft ohne Überdachung auskommen, weil eine Überdachung direkt vor dem Kirchenportal eine unangemessene Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Kirche ist und der Platz für eine Überdachung an der augenblicklichen Aufstellfläche der Bank aufgrund des schmalen Fußweges nicht möglich ist. 6. Bei der Erhöhung der Bordsteinkante besteht die Gefahr, dass das Regenwasser nicht mehr Richtung Straße abläuft. Bei Erhöhung der gesamten Fläche vor dem Eingang entsteht eine Stolpergefahr wegen Verringerung der Höhe der untersten Stufe der Treppe zum Kircheneingang. 7. Als Alternative hat die Gemeinde eine Verlegung der Haltestelle einige Meter weiter vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2, St.Thomas-Wohnanlage, vorgeschlagen. Ein Einverständnis der Gebäude-Eigentümer, Gemeinde und Evangelischer Regionalverband, liegt vor. Ebenso ist die Bereitschaft gegeben, auf einem Streifen des privaten Grundstücks vor dem Kellerabgang Platz für Haltestellenschild und Wartebank zu schaffen, so dass diese nicht mehr wie bisher den schmalen Fußweg weiter einschränken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2685 2018 Die Vorlage OF 237/8 wird in der vorgelegten Fassung als interfraktioneller Antrag beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 222/8 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept zu erstellen mit dem Ziel, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft, eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2473 2017 Die Vorlage OF 222/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 221/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße 2. am Übergang U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim / Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große LKW (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden LKW-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem LKW-Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem LKW-Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z.B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z.B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u.a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über 2 Metern aufweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2472 2017 Die Vorlage OF 221/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg

02.11.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 217/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, die M 186 zunächst zurück zu stellen. 2. den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den in der B 267 vom 18.08.2017 genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. 3. Der Ortsbeirat wird nach dem Ergebnis der Prüfung zu Punkt 2. entscheiden, welche der möglichen Varianten er bevorzugt. 4. Der Ortsbeirat bittet dann darum, die unter Punkt 3. bevorzugte Variante in die M 186 mit auf zunehmen. Begründung: Zu Punkt 1. Mit OA 68 2016 vom 06.10.2016 hat der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung um Beschlussfassung gebeten, dass nach dem Neubau des Heddernheimer Stegs unter anderem - eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum ständig zur Verfügung steht und - die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2016 entsprechendes beschlossen (Beschlussausfertigung § 771 vom 17.11.2016 - Punkte 1. und 2.) In der B 267 vom 18.08.2017 werden für eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung die Varianten II und III zur Auswahl gestellt und in der Ortsbeiratssitzung 14.09.2017 wurden diese Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde darum gebeten, eine weitere Variante zu prüfen (siehe hierzu Punkt 2. dieses Antrages). In der M 186 wird keine der Varianten genannt. Statt dessen wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass lediglich drei Bäume im Böschungsbereit der Rosa-Luxemburg-Straße (auf der Seite der der Nordweststadt) gefällt werden müssten. Bei den Varianten II und III müssten eine deutlich höhere Zahl befällt werden. Ferner steht unter C) Lösung (erster Absatz), dass die vorhandene Stufenrampe abgebrochen wird. Weiter steht in dem genannten Bereich (Lösung, Absatz 5) "die Treppenanlage erhält auf der äußeren Seite zusätzlich eine Schiebeschiene, sodass Fahrräder mitgeführt werden können". Daraus ist für den Ortsbeirat erkennbar, dass die M 186 eine ersatzlose Streichung der vorhandenen Rampe vorsieht. Auf die vorgeschlagenen Varianten wird nicht eingegangen. Eine Schiebeschiene zum Mitführen von Fahrrädern ist bei einem barrierefreien und behindertengerechten Zugang über eine der möglichen Varianten nicht notwendig. Zu Punkt 2. Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Sieg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 | Aktualisiert am: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg

16.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 206/8 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob neben den beiden in der M 186 vom 22.09.2017 genannten Varianten für einen barrierefreien Zugang zum Heddernheimer Steg folgende dritte Variante möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend und über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten 1 und 2 aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2017, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2289 2017 1. a) Die Vorlage M 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 206/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU bei Enthaltung 1 CDU und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA

16.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2017, OF 208/8 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert wird: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen), 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie ersetzen von fehlenden Tafeln (z.B. Nida Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besserem Ort, 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21, 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule, 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA, 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z.B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring / Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110 / gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln, 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den archäologischen Rundweg, 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z.B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt Nida und im Umfeld, haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweitungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse, wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die oben (unter Punkt 6.) aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lässt sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z.B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel Hafen NIDA auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z.B. Hadrianstraße Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2295 2017 Die Vorlage OF 208/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zukünftige Nutzung der Liegenschaft „In der Römerstadt 170a“

28.08.2017 | Aktualisiert am: 20.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 201/8 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft "In der Römerstadt 170a" Vor wenigen Wochen hat der langjährig bestehende Getränkemarkt an der im Titel genannten Adresse seinen Betrieb eingestellt. Das Gebäude ist in einem baulich schlechten Zustand und es ist daher fraglich, wie das Gelände weitergenutzt werden soll. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Sind der Stadt Frankfurt konkrete Planungen bekannt, wie die (soweit bekannt im Eigentum der Frankfurt ABG Holding befindliche) Immobilie weiter genutzt werden soll? 2. Ist auf der Fläche Wohnbebauung zulässig bzw. welche Nutzungen sind auf der genannten Fläche überhaupt möglich und zulässig? 3. Sind auf dem Gelände Altlasten zu erwarten? In diesem Zusammenhang wird die Stadt gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaft hinzuwirken, um eine schnellstmögliche Weiternutzung zu verwirklichen. Begründung: Die Liegenschaft wurde über viele Jahre gewerblich genutzt und ist im jetzigen Zustand wohl kaum ohne umfangreiche Sanierung und Umbauten weiter zu nutzen. Um Vandalismus durch Leerstand möglichst zu vermeiden, scheint eine baldige Entscheidung über die Zukunft der Liegenschaft sinnvoll und wünschenswert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2123 2017 Die Vorlage OF 201/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße

01.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 178/8 Betreff: Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: a) Warum wird die Bushaltestelle entsprechend dem Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas nicht verlegt? b) Müssen noch weiteren Bedingungen erfüllt werden, damit eine Verlegung erfolgen kann? c) Welche Hindernisse bestehen bzw. müssen beseitigt werden, damit die Haltestelle an den von der Kirchengemeinde gewünschten Ort verlegt und dann behindertengerecht errichtet werden kann? Der Ortsbeirat 8 unterstützt den Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas Frankfurt am Main - Heddernheim hinsichtlich der Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude der Thomas-Wohnanlage. Begründung: Beim Ortstermin am 02. Juni 2016 wurde von Seiten der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main den Vertretern der Kirchengemeinde St. Thomas in Aussicht gestellt, die Bushaltestelle im Rahmen der Umbauarbeiten (Erhöhung der Einsteigkante - Barrierefreier Ausbau - Bushaltestellenprogramm E3/2017) um einige Meter in Richtung Kreuzung zur Heddernheimer Landstraße zu verlegen. Als Bedingung zur Verlegung wurde genannt, dass der angrenzende Grundstückseigentümer zum neuen Standort sein Einverständnis erteilt. Mit Schreiben der evangelischen St. Thomasgemeinde Frankfurt am Main -Heddernheim vom 30.12.2016 wurde mitgeteilt, dass die Gesellschafterversammlung der Thomas-Wohnanlage der Verlegung der Bushaltestelle vor ihr Gebäude zugestimmt hat. Der Ortsbeirat 8 wurde mit E-Mail vom 27.06.2017 darüber unterrichtet, dass keine Verlegung der Bushaltestelle vorgesehen ist und dass es mit dem Ausbau der Haltestelle am jetzigen Standort zu erheblichen Erschwernissen für die Kirchenbesucher kommt. Die Schwierigkeiten sind in der oben genannten E-Mail und im Schreiben ausführlich dargelegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 528 2017 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Parkplatznot reduzieren

27.07.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2017, OF 187/8 Betreff: Parkplatznot reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Hadrianstraße ab Ecke "In der Römerstadt" bis zur Straße Im Burgfeld rechtsseitig Schräg-Parkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Hadrianstraße herrscht chronische Parkplatznot. Die rechte Seite mit Grünstreifen und Bürgersteig ist überdurchschnittlich breit angelegt. Es bietet sich an dort zwischen den Bäumen Parkplätze einzurichten. Es bleibt auch für einen Fahrradstreifen und Gehweg ausreichend Raum. Da der Grünstreifen fast ausschließlich als Hundetoilette dient, hätte die Umgestaltung auch noch den Vorteil, daß Schmutz- und Geruchsbelästigung entfallen. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: REP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?

17.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2017, OF 169/8 Betreff: Farbe bekennen beim "Römer-Park" - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. über den Stand seiner Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Erwerb des Grundstücks Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3 (ehem. "Heddernheim Storage") zu berichten. Insbesondere ist darzulegen, aus welchen Gründen die Ankaufsverhandlungen 2007 zunächst eingestellt (ST 1722 v. 13.11.2007), dann aber wieder aufgenommen wurden (ST 1281 v. 07.09.2015) 2. die Verhandlungen zum Erwerb der Parzelle 81/3 zum Abschluß zu bringen und zu berichten, welche Zielsetzungen er verfolgt, das Grundstück gemeinsam mit der bereits städtischen Parzelle Heddernheim Flur 5 Flurstück 66/167 (ehemaliger Parkplatz) einer zukünftigen Nutzung zuzuführen; 3. Nach Erwerb der Parzelle 81/3 eine Genehmigung nach § 22 HDSchG zu erwirken, um unabhängig von möglichen Hochbaumaßnahmen zügig wissenschaftliche Grabungen auf diesem Areal zu ermöglichen; 4. nach Abschluß dieser Grabungen ein Konzept für einen "Römer-Park" beispielsweise als Dependance des Archäologischen Museums, als öffentliche Grünfläche oder als Teil eines Wohnparks zu entwickeln; 5. eine zukünftig denkbare Veräußerung der Parzellen 81/3 und 66/167 oder eine Vergabe in Erbpacht an die Bedingung zu knüpfen, die Bodendenkmäler zu erhalten, mindestens in eine zukünftige Hochbauplanung zu integrieren und weitgehend öffentlich zugänglich zu machen. Der Bebauungsplan NW 83 d Nr. 1 ist im Bedarfsfall entsprechend anzupassen. Begründung: Seit Jahrzehnten liegt die Fläche zwischen Römerstadt-Schule und dem Haus In der Römerstadt 152 brach. Wie ein Dornröschenschloss verwittert dort ein früheres Archiv-Gebäude der US-Streitkräfte. Laut Bebauungsplan NW 83 d Nr. 1 ist für diese Fläche Geschoßwohnungsbau vorgesehen. Auf dem amtlichen Orientierungsplan der Nordweststadt sind diese noch nicht gebauten Häuser sogar schon mit Hausnummer verzeichnet: In der Römerstadt 128-134. Immer wieder aber hat der Ortsbeirat seit den 1990er Jahren vorgeschlagen, zur Erinnerung an die Römerstadt NIDA-Heddernheim diese Fläche als Archäologischen Park zu gestalten. Und immer wieder hat der Magistrat in seinen Stellungnahmen beteuert, den Erhalt der Überreste an Ort und Stelle ernsthaft in Betracht zu ziehen. Er hat dies auch damit begründet, dass es sich bei diesem Areal um die letzten größeren zusammenhängenden und ungestörten Flächen der Römerstadt handelt. Bedauerlicherweise haben sich die Verhandlungen zum Erwerb des Bundesgrundstücks mit den für das Stadtbild unansehnlichen Baracken sehr verzögert. Der Ortsbeirat fragt sich, aus welchen Gründen. Zudem erwartet er von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, Farbe zu bekennen, ob die Beschlussorgane der Stadt bereit sind, nach Erwerb des Grundstücks für eine langfristige Sicherung und für eine öffentlich zugängliche Präsentation dieses Kulturdenkmals zu sorgen. Denkbar sind für den Ortsbeirat die unter Ziffer 4 genannten Varianten. Wohnungsbau ist dabei aus Sicht des Ortsbeirates nicht auszuschließen, falls ein Investor bereit ist, eine angemessene Präsentation dieser Überreste der Römerstadt in sein Projekt etwa im Rahmen eines "Wohnparks NIDA" aufzunehmen. Priorität hat aus Sicht des Ortsbeirates aber die dauerhafte Sicherung der Bodendenkmäler und ihre Zugänglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit. Diese Vorgabe ist mit dem geltenden Baurecht in Einklang zu bringen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 144/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 156 2017 1. Die Vorlage OF 144/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 169/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 169/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffern 4. und 5. gestrichen werden, b) die Begründung entfällt und c) unter Ziffer 3. die Worte "unabhängig von möglichen Hochbaumaßnahmen" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme zu Ziffern 4 und 5: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sperrmüll und Auto in Flammen

02.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 165/8 Betreff: Sperrmüll und Auto in Flammen Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Nacht von Mittwoch (12.04.2017) auf Donnerstag (13.04.2017) kam es in der Antoninusstraße vor den Häusern 76 - 84 zu einem Brand einer wilden Sperrmülldeponie. Die Flammen griffen von dort aus auf ein daneben stehendes Fahrzeug sowie dem dort ebenfalls stehenden Baum über. Das Fahrzeug brannte hierbei völlig aus und der Baum wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Geht von dem geschädigten Baum eine Gefahr aus und ist dieser auch noch standsicher? 2. Was gedenkt der Magistrat gegen die wilden Mülldeponien im Ortsbezirk zu tun, um weitere solche Vorfälle zu verhindern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 461 2017 a) Die zuständige Stadtbezirksvorsteherin hat sich bereit erklärt hat, im Sinne von Ziffer 1. der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. b) Ziffer 2 der Vorlage wird als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße?

02.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 163/8 Betreff: Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße? Vorgang: B 16/17 Im Magistratsbericht B 16 vom 13.01.2017 wird über den Stand der Umrüstung von Gasleuchten gemäß Grundsatzbeschluss zur M 69 / 2014 berichtet. Es wird mitgeteilt, dass vorhandene Gasleuchten bislang "vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (...) ausgetauscht" werden und der Umbau "aus wirtschaftlichen Gründen (...) auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger" erfolgt. Nach der zum Bericht vorliegenden Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" sind im Ortsbezirk 8 derzeit folgende Straßenzüge für eine Umrüstung vorgesehen: An der Sandelmühle, Gerningstraße und Zeilweg. Im Falle der Gerningstraße ist festzustellen, dass diese erst vor drei Jahren komplett saniert wurde (neue Straßendecke, neue Bürgersteige, neue Leistungssysteme). Eine erneute, sehr aufwendige und für die Anwohner erneut belästigende Baustelle mit Öffnung der Straße zum Zwecke der Entfernung des beliebten Gaslichts und der Erneuerung mit LED-System im historischen Leuchtendesign erscheint dem Ortsbeirat nicht sehr wirtschaftlich im Sinne des oben genannten Berichts. Stattdessen gibt es im Ortsbezirk 8 Straßen mit Gaslicht wie die Kreuzerhohl, deren Umrüstung aus Gründen verkehrssicherer Lichtverhältnisse durchaus dringlicher geboten erscheint. Wie zu vernehmen ist, beklagen die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts, dass die Sichtverhältnisse in dieser am Ortsrand befindlichen Straße in den Abendstunden für ältere Mitbürger schlecht sind. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungen bestehen aktuell für die Gerningstraße und gegebenenfalls wann werden diese umgesetzt? 2. Ist der Magistrat bereit, die Umrüstung der Gerningstraße aus wirtschaftlichen Gründen an den Schluss des Umrüstprojektes zu verschieben? 3. Zieht der Magistrat in Erwägung, statt der Gerningstraße zunächst die Umrüstung der Straße Kreuzerhohl in Niederursel in Angriff zu nehmen? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind wann für die Straßen An der Sandelmühle und Zeilweg geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2017 Die Vorlage OF 163/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim

02.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 160/8 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim Der Ortrsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Straßenzug zwischen Bunker/Einmündung Kastellstraße und Alt-Heddernheim 1. in der zweiten Jahreshälfte regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten; 2. die Anbringung eines Speed-Displays als stationäre Geschwindigkeitsanzeige zu prüfen. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass die durchfahrenden Autos und Lastwagen in dem genannten Straßenabschnitt, der zwischen Einmündung Wenzelsweg und Alt-Heddernheim auch als Spielstraße ausgewiesen ist, viel zu schnell und verkehrsgefährdend für Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. Durch Geschwindigkeitskontrollen erhofft sich der Ortsbeirat konkrete Informationen und eine Verbesserung im Sinne der Anwohner. Eine signalartige Geschwindigkeitsanzeige kann zudem die Verkehrssicherheit langfristig verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1621 2017 Die Vorlage OF 160/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2 der Vorlage nach den Worten "stationäre Geschwindigkeitsanzeige" die Worte "in der Straße in der Römerstadt zwischen Wenzelsweg und Alt-Heddernheim" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA

06.04.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2017, OF 149/8 Betreff: Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA Schon seit vielen Jahrzehnten versucht der Ortsbeirat 8 gemeinsam in seinen unterschiedlichen Zusammensetzungen und mit verschiedenen Antragstellern einen Römerpark vor Ort entstehen zu lassen. Die Stadt ist dem Projekt manchmal mehr oder dann wieder weniger gewogen. Der Ortsbeirat seinerseits ist seiner Auffassung treu geblieben. Nachdem eine Ausgrabungsfläche nunmehr der Erweiterung der Römerstadtschule zugewiesen wurde, bleibt nicht mehr viel Gelände übrig, wo es gelingen kann, den lang gehegten Wunsch eines Römerparks an historischer Stätte verwirklichen zu können. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Bundesimmobilienverwaltung die Gespräche zum Erwerb des Gelände zu führen. (Gegenüber In der Römerstadt 152, mit den Schutzhütten für die römischen Ausgrabungen) Ziel soll es sein, dort perspektivisch einen Römerpark zu errichten. Begründung: Sicherlich gibt es viele gute Gründe, die aktuellen städtischen Erfordernisse in den Vordergrund zu stellen. Doch wenn auch noch die letzte Freifläche bebaut ist, ist auch die letzte Chance vergeben, die Römer aus NIDA würdig und dauerhaft an historischer Stelle darzustellen. Die informativen Schautafeln und die angemessene Ausstellung in der Innenstadt reichen da nach unserer Meinung nicht aus. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass das "Projekt Römerpark" kein leichtes Unterfangen sein wird! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 149/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1618 2017 Die Vorlage OF 149/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, und FREIE WÄHLER gegen BFF und REP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen I Was wird aus den früheren „Ami-Baracken" (In der Römerstadt o. Nr., Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3)?

04.04.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 144/8 Betreff: Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen I Was wird aus den früheren "Ami-Baracken" (In der Römerstadt o. Nr., Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3)? Seit Jahrzehnten liegt die Fläche zwischen Römerstadt-Schule und dem Haus In der Römerstadt 152 brach. Wie ein Dornröschenschloss verwittert dort ein früheres Archiv-Gebäude der US-Streitkräfte. Laut Bebauungsplan NW 83 d Nr. 1 ist für diese Fläche Geschoßwohnungsbau vorgesehen. Auf dem amtlichen Orientierungsplan der Nordweststadt sind diese noch nicht gebauten Häuser sogar schon mit Hausnummer verzeichnet: In der Römerstadt 128-134. Immer wieder hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, zur Erinnerung an die Römerstadt NIDA-Heddernheim einen Teil der Fläche als Archäologischen Park zu gestalten. Zwischenzeitlich hat sich der Magistrat darauf verständigt, dort Wohnungsbau zu bevorzugen. In Anbetracht dringend benötigter Wohnbauflächen, insbesondere mit sozialer Förderung, fragt sich der Ortsbeirat, warum der Magistrat diese Flächen nicht mit Hochdruck entwickelt. Nach Ansicht des Ortsbeirates dauern die faktisch seit der Wiedervereinigung und dem Abzug der Amerikaner schwebenden Verhandlungen mit dem Bund zu lange. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welchen Stand haben die Verhandlungen des Magistrats mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Erwerb des Grundstücks Gemarkung Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3? 2. Warum dauern diese Verhandlungen seit vielen Jahren an? 3. Welchen Zeitplan hegt der Magistrat, um die Gespräche zum erfolgreichen Abschluß zu führen und mit welchen Kosten ist für den Grunderwerb zu rechnen? 4. Liegen hinsichtlich der Untersuchungen des Baugrunds zwischenzeitlich belastbare Ergebnisse vor? 5. Wie viele Wohneinheiten können dort maximal gebaut werden? 6. Hält der Magistrat daran fest, wie im Bebauungsplan vorgesehen, im Wendehammer zu den Häusern In der Römerstadt 120-124 eine weitere typische Nordweststadt-Tiefgarage zu bauen? 7. Plant der Magistrat, mit einem zukünftigen Investor darüber zu verhandeln, im Umfeld der Wohnblocks das Schutzhaus mit den Überresten der provinzialrömischen Fußbodenheizung zu erhalten sowie eine Grünfläche mit Repliken von Ausgrabungsfunden zu gestalten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.05.2017, OF 169/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 144/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 156 2017 1. Die Vorlage OF 144/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 169/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 169/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffern 4. und 5. gestrichen werden, b) die Begründung entfällt und c) unter Ziffer 3. die Worte "unabhängig von möglichen Hochbaumaßnahmen" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme zu Ziffern 4 und 5: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kleinkinderschaukel auf dem Kinderspielplatz in der Cohausenstraße

02.04.2017 | Aktualisiert am: 26.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 132/8 Betreff: Kleinkinderschaukel auf dem Kinderspielplatz in der Cohausenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Budget des Ortsbeirates 8 werden 1.900,00 Euro für die Anschaffung einer Kleinkinderschaukel (Minischaukel) für den Kinderspielplatz in der Cohausenstraße (Heddernheim) zur Verfügung gestellt. Begründung: Es wurde von vielen Eltern bemängelt, dass es in Heddernheim keinen Spielplatz mit einer Schaukel für Kleinkinder gibt. Der Spielplatz in der Cohausenstraße erfreut sich bei diesen Eltern einer großen Beliebtheit. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF REP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 84 2017 Die Vorlage OF 132/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, REP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt

21.02.2017 | Aktualisiert am: 24.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 119/8 Betreff: Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu prüfen und berichten, wie den Verkehrsproblemen im Bereich des Fußgängerüberweges in der Straße Am alten Schloss an der Einmündung in die Straße In der Römerstadt entgegen gewirkt werden kann. Begründung: Von Anwohnern Am alten Schloss wird bemängelt, dass es zwischen Radfahrer, die den Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt in Richtung Praunheim benutzen und Verkehrsteilnehmern (Kfz-Fahrzeugen, Radfahrern), die die Straße Am alten Schloss Richtung In der Römerstadt befahren, am Fußgängerüberweg immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Durch die Hecke vor dem Haus 236 (Weinladen, Cafe) und durch aufgestellte Werbeschilder der beiden Gewerbetreibende, ist die Sicht in dem oben genannten Bereich stark eingeschränkt. Teilweise werden diese Werbetafeln auch auf den Fahrradweg aufgestellt. Von den Radfahrern wird der Zebrastreifen auch als "Vorfahrberechtigung" für die Überquerung der Straße Am alten Schloss angesehen. Durch den abschüssigen Streckenverlauf sind die Radfahrer in dem oben genannten Bereich zum Teil mit größerer Geschwindigkeit unterwegs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1332 2017 Die Vorlage OF 119/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!

01.12.2016 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gaslaternen-Umrüstung – Mut zur Revision!

15.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 83/8 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. Der Magistrat berichtet, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) bislang entfernt / umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat berichtet, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstrasse mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 99 2016 Die Vorlage OF 83/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF, REP und FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren

06.10.2016 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 53/8 vom 15.09.2016 Betreff: Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung zur Erweiterung und zum Neubau der Römerstadtschule dahin gehend zu erweitern, dass innerhalb des Schulgeländes in geeigneter Weise auf die römische Vergangenheit des Schulstandortes hingewiesen wird. Das kann zum Beispiel durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. ein Raum mit schülergerechten Informationen zum Thema "Römer/Römisches Reich", der öffentlich zugänglich sein soll; 2. ein aufgezeichneter Grundriss, der auf den an Ort und Stelle gefundenen Tempelbezirk hinweist; 3. im zentralen Bereich des Schulhofs: Anbringen einer originalgetreuen Replik, zum Beispiel der im Archäologischen Museum Frankfurt aufbewahrten Dendrophoreninschrift, die bei Grabungen 1961 gefunden wurde und im Schriftzug den Namen der Stadt NIDA enthält; 4. schülergerechte ergänzende Hinweistafeln zu der im Jahr 2000 angebrachten Schauwand an der Zufahrt zur heutigen Römerstadtschule (Wendehammer In der Römerstadt 120/122); 5. ein zweisprachiges Schulschild am Haupteingang - in Deutsch und Latein - oder ein Schulschild mit dem Namen "Römerstadtschule" in stilisierten lateinischen Großbuchstaben; 6. bildhafte Darstellung römischen Lebens an der Schulfassade in Mosaikform. Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule sollte als Chance genutzt werden, auf die römische Geschichte des Stadtteils Heddernheim an einem zentralen Ort der ehemaligen Stadt NIDA hinzuweisen. Das kann mit einigen wenigen Elementen geschehen. Ganz besonders sollten dabei auch kindgerechte Informationen angeboten werden, die Familien neugierig machen, sich auf die Spuren der Römer im Rhein-Main-Gebiet zu begeben (u.a. Saalburg). Die gut 150 Besucher beim Tag des offenen Denkmals, die zum Ausgrabungsgelände Ernst-Kahn-Straße/Ecke In der Römerstadt gekommen waren, belegen zudem das große Interesse der Heddernheimer an "ihrer" römischen Geschichte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 207/8 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2294 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 03.11.2016, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 07.11.2016, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 770, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 41

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang

06.10.2016 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 20.09.2016 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: OM 3723/14 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sicherzustellen, die ständig zur Verfügung steht. Um entsprechende Vorschläge wird gebeten. 2. Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahn-Station. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, eine Postfiliale usw. Das Nordwestzentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Ausfälle (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindern die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u. Ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z. B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Mit Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3723, wurde bereits um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 771, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 5

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Wettbüros und Spielcasino in Praunheim

29.09.2016 | Aktualisiert am: 15.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2016, OF 72/7 Betreff: Wettbüros und Spielcasino in Praunheim Der Ortskern in Praunheim soll langfristig aufgewertet werden, so sieht es ein entsprechender Rahmenplan vor, der gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde. Leider werden aber auch in Praunheim zunehmend bestehende Ladenlokale in Wettbüros und Spielcasinos umgewandelt. So wurde auch in einer Liegenschaft der städtischen FAAG ein Wettbüro eingerichtet - und zwar offensichtlich unter Täuschung des Vermieters. Nun gibt es Gerüchte, dass dieses Wettbüro in die Liegenschaft "In der Römerstadt 255" ziehen möchte. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Möglichkeiten bestehen, um eine Vermietung von Ladenlokalen an Spielcasinos/Wettbüros durch städtische Gesellschaften wirkungsvoll zu verhindern und auch nachträgliche Kündigungen bei falschen Angaben auszusprechen? 2. Sieht der Magistrat eine Chance private Vermieter, z. B. über die Wirtschaftsförderung, davon zu überzeugen, dass eine Vermietung an Wettbüros oder Spielcasinos langfristig ein Nachteil für den Wert der Immobilie ist? 3. Gibt es die Möglichkeit, auch in Praunheim die weitere Ansiedlung von Wettbüros und Spielcasinos durch einen Bebauungsplan zu verhindern, der in diesem Bereich derzeit nicht existiert und von der Stadtplanung bislang immer abgelehnt wurde? Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 183 2016 Die Vorlage OF 72/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP

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Ideen

Idee | FFM.de
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Spiegel an Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße i

24.07.2024

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie. An der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße lauert nämlich ein Problem, das einer Lösung bedarf: Die besagte Kreuzung ist so eng und schlecht einsehbar, dass sich dort regelmäßig unvorhergesehene Begegnungen zwischen Autofahrern abspielen, die nicht immer zu einem ruhigen Straßenkreuzungstreffen führen. Um diesen ungeplanten Verkehrstanz zu vermeiden, möchte ich vorschlagen, dort einen Verkehrsspiegel zu installieren, so ein tolles Ding auf einer Stange, das es uns erlaubt, die Verkehrslage im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass uns kein Auto aus dem toten Winkel überrascht.Ich bin überzeugt, dass dieser kleine, aber feine Eingriff nicht nur die tägliche Fahrt vieler Heddernheimer sicherer machen würde, sondern auch dazu beitragen könnte, die Nerven vieler anderer Verkehrsteilnehmer zu schonen.In der Hoffnung, dass mein Vorschlag auf offene Ohren und ebenso weitsichtige Augen trifft. Viele Grüße

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24.07.2024

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute mit einem Anliegen an Sie. An der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße lauert nämlich ein Problem, das einer Lösung bedarf: Die besagte Kreuzung ist so eng und schlecht einsehbar, dass sich dort regelmäßig unvorhergesehene Begegnungen zwischen Autofahrern abspielen, die nicht immer zu einem ruhigen Straßenkreuzungstreffen führen. Um diesen ungeplanten Verkehrstanz zu vermeiden, möchte ich vorschlagen, dort einen Verkehrsspiegel zu installieren, so ein tolles Ding auf einer Stange, das es uns erlaubt, die Verkehrslage im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass uns kein Auto aus dem toten Winkel überrascht.Ich bin überzeugt, dass dieser kleine, aber feine Eingriff nicht nur die tägliche Fahrt vieler Heddernheimer sicherer machen würde, sondern auch dazu beitragen könnte, die Nerven vieler anderer Verkehrsteilnehmer zu schonen.In der Hoffnung, dass mein Vorschlag auf offene Ohren und ebenso weitsichtige Augen trifft. Viele Grüße

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Stoppschild statt Vorfahrt achten

17.10.2022

Um weitere Verkehrsunfälle zu vermeiden, sollte das "Vorfahrt achten"-Schild "In der Römerstadt" an der Kreuzung "Ohlengarten/Heerstraße" unbedingt durch ein "Stop-Schild" ersetzt werden. Vor allem Fahrradfahrer:innen werden hier - trotz eigener Fahrradspur mit Vorfahrt - immer wieder übersehen!

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Parkplätze ( Anwohner Parkplätze )

04.10.2019

Heddernheim hat sehr wenige Parkplätze für die Anwohner , die ABG Holding könnte doch zum Beispiel unter den Wiesen ( Antoninusstraße ) mal Tiefgaragen bauen , oder einfach Anwohner parken machen in Heddernheim , damit die großen Geschäftswagen aus dem Stadtteil verschwinden , denn die werden in Heddernheim immer mehr , deshalb gibt es für Anwohner kaum noch platz ..

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17.10.2022

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04.10.2019

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