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Meine Nachbarschaft: Haeussermannstraße

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

09.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 188/6 Betreff: Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Vorgang: V 1848/20 OBR 6; ST 685/21 Der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim ist als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). In seiner Stellungnahme ST 685 vom 22.03.2021 erläutert der Magistrat die aktuelle Situation und schlägt eine recht neue Markierungsoption vor: "Diese Markierung würde im Wechsel, mal in die eine, mal in die andere Richtung, auf dem Gehwegbereich markiert werden. So könnten Radfahrende den Seitenraum in beide Richtungen befahren, ohne einer Benutzungspflicht zu unterliegen. Das heißt, auch die Benutzung der Fahrbahn ist dann noch zulässig. Die Radfahrenden haben auch hier eine besondere Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden zu gewährleisten, Schrittgeschwindigkeit ist aber nicht explizit vorgeschrieben." Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, diesen Markierungsvorschlag umzusetzen. Begründung: Der Vorschlag lässt eine besondere Rücksichtnahme der Radfahrenden gegenüber zu Fuß Gehende erwarten, ohne Schrittgeschwindigkeit explizit vorzuschreiben und erlaubt weiterhin die Benutzung der Fahrbahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1848 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 868 2021 Die Vorlage OF 188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem letzten Satz im Tenor der folgende Wortlaut vorangestellt wird: "Die Radfahrenden sind zum Beispiel durch ein Schild zur Rücksichtnahem aufzufordern." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte

09.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 129/6 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen mit dem Inhalt Maßnahmen aufzuzeigen a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann und dies zeitnah umzusetzen, b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße /Mainzer Landstraße fährt und dies zeitnah umzusetzen, c) welche Möglichkeiten umgesetzt werden können, damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert, d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von PKW, Sprinter und LKW genutzt werden und dies schnellstmöglich umzusetzen, e). wo auf den Straßen in Griesheim Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Konzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als min. 10 Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die div. Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. LKWs bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend, dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch des Fraktionslosen wird über die Vorlage OF 129/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 646 2021 Die Vorlage OF 129/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. a), c), e) und Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 1. b) und d): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs Griesheim

14.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 79/6 Betreff: Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs Griesheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse von Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs von Griesheim zu veröffentlichen und zu bewerten. Begründung: Mit der neuen Gestaltung des Raumes des Ortseingangs von Griesheim im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße in die Stroofstraße wurden die Ziele klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes und Reduktion des Tempos verfolgt. Es gab viele Geschwindigkeitskontrollen vor dem Umbau und inzwischen auch eine ausreichende Zahl danach. Um zu zeigen, welche Veränderung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sich ergeben hat, werden Messungen aus beiden Zeiträumen berichtet. Zugleich ist eine fachliche Bewertung der Zahlen sinnvoll und im Bedarfsfall auch Vorschläge für weitere Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 353 2021 Die Vorlage OF 79/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim

16.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

12.10.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1375/6 Betreff: Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Seit Jahrzehnten ist der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). Streng genommen darf man dort mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da der Weg aber sehr breit ist ( 4-5 Meter) und dort nur wenige Menschen zu Fuß unterwegs sind, wird dieser Weg allgemein als normaler Rad/Fußweg mit normaler Radgeschwindigkeit benutzt. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, hier Radfahrende auf einer Strecke von fast drei Kilometern auf einem fünf Meter breiten Weg zwischen Stadtteilen zu Schrittgeschwindigkeit zu zwingen. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: 1. Wieso ist der Weg seit Jahrzehnten so ausgeschildert wie dargestellt? 2. Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag, den Weg zukünftig mit dem Zeichen 240 als gemeinsamen Fuß- und Radweg zu beschildern - das Radfahren muss dabei in beiden Richtungen möglich sein? 3. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Beschilderung dort so zu gestalten, dass ein zeitgemäßes Radfahren auf dem Weg möglich ist, die zu Fuß gehenden aber weiter geschützt sind? Begründung: Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß gehende, ohne dass Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1848 2020 Die Vorlage OF 1375/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "vier bis fünf Meter" durch den Wortlaut "drei Meter" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen

21.05.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Betreff: Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen Vorgang: OM 4469/19 OBR 6; OF 1109/19 OBR 6; ST 1192/19; ST 346/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, in Anlehnung an die Vorgänge OF 1109/6 2019, OM 4469 2019 und der Stellungnahmen des Magistrats ST 1192 2019 sowie ST 346 2020, möge sich der Magistrat erneut dem Vorschlag zur Prüfung zuwenden, geeignete Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung im Frankfurter Westen zu schaffen. Der Ortsbeirat bitte um Prüfung der Flächen A-C Flächen am Griesheimer Mainufer. Begründung: Durch die Wandlung des Industrieparks Griesheim, ergeben sich auch für die Flächen um den Industriepark neue Nutzungsmöglichkeiten. Gerade bei der Frage nach einem geeigneten Standort für Wohnmobilstellplätze bieten sich nunmehr die Möglichkeit, hier eine touristische Belebung Griesheims zu generieren. In der Variante A böte sich der Schaffung von Wohnmobilstellplätzen ein bereits erschlossener ehemaliger Mitarbeiter-Parkplatz, in unmittelbarer Nähe der Bebauung Griesheims. In der Flächenvariante B bietet sich der erschlossenen ehemalige Be- und Entlade-Hafen an. Als weitere Möglichkeit ist der Flächenvorschlag C zu sehen, der westlich der Werks-Kläranlage zu sehen ist. Hier handelt es sich um eine derzeit verwilderte Grünfläche, die nicht genutzt wird. Alle drei Flächen befinden sich an der Stroofstraße und sind durch die Bus-Linie 54 versorgt. Auch ist ein fußläufiges Erreichen der Griesheimer Geschäftswelt und der S-Bahnstation zumutbar. Durch eine Wandlung des Industrieparks Griesheim (Gewerbepark Griesheim ) sind hier gastronomische Synergien denkbar und könnten dahingehend auf- und ausgebaut werden. Aus Sicht der Straßenverkehrsanbindung für Zu- und Abfahrende Wohnmobilisten wären die vorgeschlagenen Flächen ebenfalls sehr gut erreichbar und würden sich auf die Nachbarschaft nicht störend auswirken. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6155 2020 Die Vorlage OF 1302/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Flächen A und B geprüft werden sollen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ortseingang Griesheim Stroofstraße

12.11.2019 | Aktualisiert am: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 1161/6 Betreff: Ortseingang Griesheim Stroofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, I. Eine Bepflanzung der Flächen auf der Querungshilfe mit höher wachsenden Pflanzen und eine Blumenwiese anzulegen. II. Messungen der Geschwindigkeiten vor und nach Errichtung des Bauwerkes zu veröffentlichen. III. Im Fall von zu häufigen Geschwindigkeitsübertretung Veränderungen an der Querungshilfe vorzunehmen, damit der Zweck der Anlage, eine Reduktion der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, erzielt wird. Begründung: Die Bepflanzung der Querungshilfe in der Art einer Blumenwiese würde eine Verschönerung darzustellen, die wenig Pflege bedarf und biologisch sinnvoller als ein Rasen ist. Höhere Pflanzen verringern die Fernsicht und tragen zur Geschwindigkeitsreduktion bei. Die Ansichten, ob und in welchem Maß sich die gefahrenen Geschwindigkeiten verändert haben, gehen auseinander. Die Messungen vor und nach der Baumaßnahme zeigen eindeutig, welche Effekte die Maßnahme hat und beenden das Mutmaßen. Sollte sich zeigen, dass die Wirkung nicht ausreichen ist, erfolgt eine Anpassung der Querungshilfe und ihres Umfeldes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5432 2019 Die Vorlage OF 1161/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße

28.05.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1021/6 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, z.B. durch eine transportale Rampe künftig den Zugang auch für behinderte Menschen zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2019 Die Vorlage OF 1021/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung?

31.12.2017 | Aktualisiert am: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2017, OF 573/6 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung? Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10; EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15; EA 66/17 OBR 6; ST 1658/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die Umsetzung der Neugestaltung des westlichen Ortseingangs Griesheims an der Stroofstraße nun ohne weiteren Verzug durchzuführen. 2. Dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, wieso es zu der erneuten Verzögerung gekommen ist. 3. Dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, ob die von Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 am 6.12.2017 vorgetragene Information, ihnen sei seitens der Stadt Frankfurt mitgeteilt worden, dass die Umbauarbeiten nun im Sommer 2018 durchgeführt würden, zutrifft, und außerdem mitzuteilen, wieso dies seitens des Magistrats zwar BürgerInnen mitgeteilt wurde, jede Information des Ortsbeirats durch den Magistrat aber bis heute unterblieben ist. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Bald danach ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat dann in der ST 950 (2013) angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Dies ist erfolgt, und in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1658, erklärte der Magistrat: "Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der o.g. Maßnahme stehen unter der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002746 Nahmobilität in den Stadtteilen, zur Verfügung." Doch das Jahr 2017 ist nun verstrichen, ohne dass irgendetwas in dieser Sache geschehen ist. AnwohnerInnen berichteten in der Ortsbeiratssitzung am 6.12.2017, ihnen sei seitens der Stadt mitgeteilt worden, es sei nun von einem Baubeginn Sommer 2018 auszugehen. Der Ortsbeirat wurde bisher vom Magistrat in keiner Weise informiert, was so nicht akzeptabel ist. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1658 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2587 2018 Die Vorlage OF 573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen

30.07.2017 | Aktualisiert am: 18.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 431/6 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), Westerbachstraße, Oeserstraße, Rheinlandstraße, Stroofstraße (Tempo 30 Abschnitt) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen mit der neuen Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1910 2017 Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

13.03.2017 | Aktualisiert am: 16.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2017, OF 347/6 Betreff: Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2017 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 66 2017 Die Vorlage OF 347/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen

16.05.2016 | Aktualisiert am: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan?

17.04.2016 | Aktualisiert am: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 3/6 Betreff: Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im letzten Jahr sind im Bereich des Bahnhofs Griesheim viele wichtige Fortschritte erzielt worden. Die Sanierung der Omega Brücke und der Bau einer barrierefreien Bushaltestelle mit Wartehalle sowie die Neugestaltung des zugehörigen Abschnitts der Autogenstraße sind erfolgt. Der barrierefreie Umbau der beiden Unterführungen am Bahnhof Griesheim ist für 2018 geplant. Es ist wichtig, dass dieser Termin eingehalten werden wird. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Phase befindet sich das Projekt zum Stichtag 1. Mai 2016? 2. Wann wurde oder wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet? 3. Welche Projektphasen sind für 2016 und 2017 vorgesehen? 4. Kann aus heutiger Sicht der angekündigte Baubeginn im Jahr 2018 eingehalten werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 8 2016 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung

28.02.2015 | Aktualisiert am: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR1135 wird zugestimmt unter Maßgabe, dass folgende Punkte in den Planungsabschluss der Sanierung der Unterführungen und des Bahnhofs aufgenommen werden, schnellstmöglich Baureife hergestellt und danach umgehend der Umbau durchgeführt wird: 1. Unbehinderter und barrierefreier Zugang zum umgestalteten und erhöhten Bahnsteig 1 über das zwischen der Autogenstraße und dem Bahnsteig liegende Privatgelände; hierbei handelt es sich um die beiden Zugänge links und rechts des alten Bahnhofsgebäudes, für die bereits ein Wegerecht besteht, 2. Überdachung aller Treppenabgänge der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße /Waldschulstraße herstellen, 3. Fahrgast-Informationssystem an sämtlichen Aufzügen einrichten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 4. Bahnsteigüberdachungen auf den Bahnsteigen für Gleis 1 und für Gleis 2/3, 5. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ausgestaltung und der Umbauplanung der beiden Unterführungen die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zu beteiligen, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen bezüglich des Umbaus des Bahnhofs und der Sanierung der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße vorgestellt. Am 26.02.2015 konnten die Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt Zeit hatten, sich die Pläne nochmals genauer anzusehen, zusammen mit den Planern und Bauherren sprechen und ihre Ergänzungen und Änderungswünsche vorbringen. Hieraus sind die im Antrag angeführten Anregungen und Ergänzungen entstanden. Die Ergänzungen sind deshalb notwendig, da sich aus den Plänen nicht ergibt, wie die Anbindung der unbehinderten und barrierefreien Zugänge zum Bahnsteig über das Privatgelände erfolgen sollen. Dies muss aber sichergestellt sein. Die Überdachung der Treppen soll verhindern, dass die Nutzer unnötig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind. Gleiches gilt für die Überdachungen der Bahnsteige. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die heutigen Überdachungen wegfallen werden. Ein besonderes Augenmerk galt den Aufzügen und der Funktionstüchtigkeit. Da bekanntlich Aufzüge häufig ausfallen, soll sichergestellt sein, dass der Nutzer der Aufzüge und Kunde der Deutsche Bahn AG rechtzeitig auf die Funktionstüchtigkeit hingewiesen wird, um sich unnötige und noch längere Wege zu ersparen. Das Wiederanbringen des Notrufs in der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße und auch in der Unterführung der Bahn ist auch im Zeitalter des Mobiltelefons wichtig und notwendig um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten bei Überfall (Diebstahl Mobiltelefon) und Unfall. Die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim wünschen, bei der Planung der Ausgestaltung und des Umbaus der beiden Unterführungen mit beteiligt zu werden, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Dies ist zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Anregung vom 19.01.2016, OA 708 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Griesheimer Omegabrücke

28.02.2015 | Aktualisiert am: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1300/6 Betreff: Sanierung der Griesheimer Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte bei der anstehenden Sanierung der Omega-Brücke aufzunehmen bzw. zu prüfen und zu berichten: 1. Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Tempo 30 Zonen insbesondere an der Stroofstraße u.a. mittels einem dauerhaft eingerichtetem Geschwindigkeitsanzeigegerät, 2. Überprüfung der Auswirkungen der Einbahnstraßenregelung Nord/Süd über die Omegabrücke nach kurzer Zeit und gegebenenfalls Drehung der Einbahnstraßenregelung in Süd/Nord-Richtung. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen zur Sanierung der Omega-Brücke vorgestellt. Sie konnten bis zum 26.02.2015 eingesehen werden und am 26.2. fand dazu ein abschließendes Gespräch in Griesheim statt. Die Sanierung der Brücke wurde von allen wohlwollend aufgenommen. Jedoch sprachen sich viele Bürger gegen die Einbahnstraßenregelung über die Omega-Brücke in Nord-Süd-Richtung aus. Aus diesem Grunde wird der Magistrat gebeten, die Einbahnstraßenregelung zu beobachten und gegebenenfalls zu drehen. Des Weiteren wurde schon auf die heutige Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Stroofstraße hingewiesen. Da durch die Sanierung der Omega-Brücke mit einem verstärkten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, baten die Bürger um Überwachung der Geschwindigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 44 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 1300/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3946 2015 a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1300/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1300/6 wird abgelehnt. Abstimmung: a) Einstimmige Annahme b) CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen

15.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 1148/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Sanierung der Omabrücke als eigene Haushaltsstelle ausgewiesen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Zudem ist bei der Sanierung nach Mitteilung des zuständigen Verkehrsdezernenten Majer bei einer Veranstaltung in Griesheim vorgesehen, dass die behelfsmäßigen Bürgersteige ausgebaut werden. Dieser Bürgersteig der Omegabrücke wird bis zum Umbau der Unterführung die einzige barrierefreie Verbindung zwischen den beiderseits der Bahnlinie befindlichen Teile Griesheims sein. Wegen der Wichtigkeit der Baumaßnahme erscheint eine gesonderte Aufnahme in den Haushalt sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 47 2014 Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

15.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 1149/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: ST 950/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2015/16 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 48 2014 Die Vorlage OF 1149/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße

23.02.2014 | Aktualisiert am: 24.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2014, OF 960/6 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand bei der Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße sowie die weiteren folgenden Projektschritte zu berichten und die Entwurfsplanung bis Juni 2014 vorzulegen. Begründung: Seit der Beauftragung einer Planung für den westlichen Ortseingang Griesheims im Mai 2010 ist einige Zeit vergangen. Im Dezember 2012 wurde die Vorplanung, die eine klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes vornimmt und geeignet ist, die auf diesem Abschnitt der Stroofstraße mit einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkung die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren, zugeleitet. Im Januar 2013 wurde diese Vorplanung zustimmend votiert. Mit einer Etatanregung hat der Ortsbeirat Mittel für die Umsetzung beantragt. Ein wesentliches Ziel dieser Gestaltung ist die Reduktion der in Stroofstraße tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Ohne eine Umgestaltung wird dies kaum gelingen, weil die erfolgten Geschwindigkeitskontrollen keinen dauerhaften Erfolg zeigen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2014 Die Vorlage OF 960/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

12.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Omegabrücke

08.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2013, OF 794/6 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Das Ergebnis der im 2012 vorgenommen Rechnungen zum Thema "Spannungsrisskorrosion älterer Spannstähle" sowie eventuell vorgenommene weitere Untersuchungen und Beprobungen sind zu übermitteln. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt die Einbringung der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen ist und wann entsprechende Haushaltsmittel beantragt werden werden. Bis zum Beginn der Arbeiten ist für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.) Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig und sie soll so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2381 2013 Die Vorlage OF 794/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

19.02.2013 | Aktualisiert am: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2013, OA 330 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 03.02.2013 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu erstellen sowie nach einer dauerhaften Lösung, einschließlich der Option einer örtlichen Verlegung, für die Haltestelle Griesheim Bahnhof der Buslinien 54 und 59 zu suchen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Es zeigt sich, dass der Stadt Frankfurt am Main auch mittelfristig kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zurzeit wird mittels rot-weißer Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung nur erschwert möglich sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Bushaltestelle Griesheim Bahnhof, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S-Bahn-Linien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestelle in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation könnte akzeptiert werden, solange die Aussicht auf Veränderung zeitnah möglich erscheinen würde. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen auskommen muss. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 382 Antrag vom 29.12.2013, OF 894/6 Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 145 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 395 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 330 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 19. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2013 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

03.02.2013 | Aktualisiert am: 27.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 630/6 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofgebäudes zu erstellen und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen sowie nach einer dauerhaften Lösung für die Haltestelle Bahnhof Griesheim der Buslinien 54 und 59 zu suchen - einschließlich einer örtlichen Verlegung - und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Begründung: Es zeigt sich, dass auch mittelfristig der Stadt Frankfurt am Main kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zur Zeit wird mittels rot-weißer Plastik Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung erschwert sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Haltestelle Bahnhof Griesheim, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S Bahnlinien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestellte in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation konnte akzeptiert werden, solange Aussicht auf eine Veränderung der Situation zeitnah möglich erschien. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen wird auskommen müssen. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 330 2013 Die Vorlage OF 630/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim

20.12.2012 | Aktualisiert am: 30.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2012, OF 585/6 Betreff: Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2013 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 34 2013 Die Vorlage OF 585/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren

15.10.2012 | Aktualisiert am: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2012, OF 527/6 Betreff: Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pflegearbeiten für den Grünstreifen neben der Stroofstraße zwischen der Fritz-Klatte-Straße und der Schwanheimer Brücke so anzupassen, dass dort im Laufe der Jahre eine Blumenwiese entstehen kann. Nur auf den Flächen, auf denen ein Wiederbewuchs mit Robinien oder anderen Bäumen oder Sträuchern zu befürchten ist, ist das Gras entsprechend kürzer zu halten. Begründung: Hin und wieder konnte man bereits sehen, wie sich Blumen auf dem Grünstreifen entlang der Stroofstraße etablieren. Dann kam allerdings immer wieder die Firma dazwischen, die die Pflegearbeiten durchführt, und mähte die Wiese in so kurzen Abständen, dass sie wieder auf Golfrasenqualität degradiert wurde. Eine Nachfrage des Antragstellers beim Grünflächenamt ergab, dass ein häufiger Schnitt auf einigen Bereichen dieser Flächen notwendig ist, um ein Wiederaustreiben der dort noch im Boden befindlichen Wurzeln von Robinien, die dort vor der Sanierung der Altlast Stroofstraße standen, zu verhindern. Auch gegen ein Nachwachsen von Sträuchern von der Fläche unterhalb des Hangs in den Hang muss häufiger geschnitten werden. Es gibt jedoch auch große Flächen im oberen Bereich, auf denen durch selteneren Schnitt die Ausbreitung von blühenden Pflanzen gefördert werden könnte, ohne dass derartige Nachteile, die wegen der Altlast nicht hinnehmbar sind, zu befürchten wären. Dies würde Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum bieten, und die Aufenthaltsqualität entlang der Stroofstraße für die dort zahlreichen Radfahrer und Spaziergänger deutlich steigern. Ganz nebenbei müsste sich eine Reduzierung des Schnitts in Teilbereichen der insgesamt doch sehr großen Fläche auch finanziell spürbar positiv auswirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1625 2012 Die Vorlage OF 527/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd

10.09.2012 | Aktualisiert am: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Omegabrücke

24.04.2012 | Aktualisiert am: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 373/6 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: OM 163/06 OBR 6; ST 877/06 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und bis zum Beginn der Arbeiten für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 30 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877 u.a.) Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer und für Fußgänger, wenn Sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig und sie soll so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 163 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1192 2012 Die Vorlage OF 373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse

14.02.2012 | Aktualisiert am: 22.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2012, OF 288/6 Betreff: Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Befindet sich das in der M31 erwähnte Grundstück entlang des Anwesens Stroofstraße 49 im Besitz des Industrieparks Griesheim bzw. im Besitz einer im Industriepark Griesheim ansässigen Firma? Wenn ja, sieht der Magistrat irgendwelche Möglichkeiten, in Gesprächen mit dem Besitzer zu erreichen, dass dieser sich an der Sanierung der Altlast beteiligt? Begründung: Verursacher der Altlast ist, das ist unstrittig, die chemische Fabrik. Aufgrund des für die Gemeinde Griesheim sehr unglücklich formulierten Vertrags aus den 1920iger Jahren musste aber die öffentliche Hand die komplette Altlastensanierung der Stroofstraße und der Grundstücke entlang der Stroofstraße auf der südlichen Seite (Mainseite) tragen. Dies waren ganz erhebliche Mittel, die den Steuerzahler sehr belasten. Nun soll laut M 31 auch noch ein deutlich kleineres Stück nördlich der Stroofstraße saniert werden. Es wäre moralisch nur schwer zu vermitteln, wenn dieses Stück im Besitz einer Firma der chemischen Industrie - in der Nachfolge des ehemaligen Werkes Griesheim - wäre. Sollte dies der Fall sein, sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, mit dem Industriebetrieb zu reden, mit dem Ziel, aus Kulanz wenigstens einen finanziellen Beitrag zur Sanierung zu erhalten. Es war schon schlimm genug, dass die öffentliche Hand komplett die Altlast der Chemieindustrie auf öffentlichem Gelände sanieren musste, dies nun auch noch auf dem Gelände der Chemieindustrie zu tun, wäre des Schlechten zu viel! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 194/6 Betreff: Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um festzustellen, wie viele Lkw von der Stroofstraße kommend in die Elektronstraße einbiegen, und warum die Fahrer trotz Verbotsschildern diese Route wählen. Eine Möglichkeit wäre, im Rahmen einer Zählung einige der LKW anzuhalten und die Fahrer zu befragen. Danach sollte dann geprüft werden, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um diesen Verkehr abzustellen. Begründung: Von einer Griesheimer Bürgerin, die genau an diesem Straßenzug wohnt, wurde die Beobachtung vorgebracht, dass trotz Verbotsschildern viele LKW die genannte Route wählen. Dies verursache eine erhebliche Belastung für die Anwohner und sollte eigentlich nicht sein. Es wäre wünschenswert, zu wissen, wie groß das Ausmaß des LKW-Verkehrs in diesem Straßenzug genau ist, woher die LKW kommen und welche Ziele sie haben. Dann könnte man am besten entscheiden, welche Maßnahmen gegen diesen Verkehr sinnvollerweise zu ergreifen wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 618 2011 Die Vorlage OF 194/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Überwachung von Tempo 30 in Griesheim

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 192/6 Betreff: Überwachung von Tempo 30 in Griesheim Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, welche Ergebnisse die Geschwindigkeitsmessungen in Griesheim in den letzten beiden Jahren ergeben haben. Sollten in jüngerer Zeit keine Messungen mehr erfolgt sein, wird der Magistrat gebeten, Geschwindigkeitsmessungen insbesondere im Süden Griesheims durchführen zu lassen. Begründung: Von einer im Süden Griesheims wohnenden Bürgerin wurde die Beobachtung vorgebracht, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Autofahrern das fast überall geltende Tempolimit von 30 Stundenkilometern zum Teil deutlich überschreite. Da der Magistrat an vielen Stellen im Stadtgebiet immer wieder Geschwindigkeitsmessungen durchführt, ist es gut möglich, dass auch aus Griesheim Erkenntnisse vorliegen, inwieweit diese Beobachtungen bestätigt werden können. Sollten keine aktuellen Messergebnisse vorliegen, sollten die vorgebrachten Beobachtungen Anlass sein, neue Messungen durchzuführen. Aus Gründen der Lärmminderung und der Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch eingehalten werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 616 2011 Die Vorlage OF 192/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "insbesondere im Süden Griesheims" die Worte ", z. B. in der Elektron- und Stroofstraße," eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim

08.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 163/6 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkw verbotener weise von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch auf die Fahrbahn gemalte Hinweise oder sogar bauliche Maßnahmen sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Der Antragsteller hatte Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhr, dass dieser ein Ziel ganz woanders in Frankfurt gesucht hatte, sich einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe fest gesteckt. Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkw verbieten, hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und "eigentlich" alles klar geregelt ist - die Realität zeigt, dass die momentane Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller, Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand kann so nicht bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2011 Die Vorlage OF 163/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße

27.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 135/6 Betreff: Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, dass ein Schild, Durchfahrt für den Schwerverkehr verboten, an der Ecke Jungmannstraße - Einfahrt Autogenstraße in Richtung Elektronstraße angebracht wird. Begründung: Die Autogenstraße ist ab der Abzweigung Jungmannstraße eine schmale Einbahnstraße in dem Links die Autos parken und Rechts Bäume stehen. Widerhold ist zu beobachten, dass immer wieder Lkw diese Straße benutzen und dann auf halber Strecke fest stecken und weder vor noch zurück können. Beim Rangieren werden dann die Bäume rasiert. Es ist daher dringend notwendig, ein dementsprechendes Verkehrsschild aufzustellen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP (= Annahme) bei Abwesenheit LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten

18.04.2011 | Aktualisiert am: 11.05.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2011, OF 4/6 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu sperren. Anlieger, Lieferverkehr etc. sind davon auszunehmen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung mit einem LKW Verbot ab der Straße Alt Griesheim führt dazu, dass die Stroofstraße in östlicher Richtung befahrende Fahrzeuge nur über die hier recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die LKW erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzungen fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde erreichen, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt würde. Zusätzlich erreicht eine entsprechende Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße, dass auch keine LKW aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom LKW Durchgangsverkehr befreit. Die Ausnahmeregelung erreicht, dass die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso möglich ist wie die Busverkehre im Linien- und sonstigen Verkehr. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2011 Die Vorlage OF 4/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

09.10.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 188/6 Betreff: Griesheim/Nied: Markierung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Vorgang: V 1848/20 OBR 6; ST 685/21 Der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim ist als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). In seiner Stellungnahme ST 685 vom 22.03.2021 erläutert der Magistrat die aktuelle Situation und schlägt eine recht neue Markierungsoption vor: "Diese Markierung würde im Wechsel, mal in die eine, mal in die andere Richtung, auf dem Gehwegbereich markiert werden. So könnten Radfahrende den Seitenraum in beide Richtungen befahren, ohne einer Benutzungspflicht zu unterliegen. Das heißt, auch die Benutzung der Fahrbahn ist dann noch zulässig. Die Radfahrenden haben auch hier eine besondere Rücksichtnahme auf die zu Fuß Gehenden zu gewährleisten, Schrittgeschwindigkeit ist aber nicht explizit vorgeschrieben." Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, diesen Markierungsvorschlag umzusetzen. Begründung: Der Vorschlag lässt eine besondere Rücksichtnahme der Radfahrenden gegenüber zu Fuß Gehende erwarten, ohne Schrittgeschwindigkeit explizit vorzuschreiben und erlaubt weiterhin die Benutzung der Fahrbahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1848 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 868 2021 Die Vorlage OF 188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem letzten Satz im Tenor der folgende Wortlaut vorangestellt wird: "Die Radfahrenden sind zum Beispiel durch ein Schild zur Rücksichtnahem aufzufordern." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte

09.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 129/6 Betreff: Griesheim: Bahnübergang Elektronstraße und Individualverkehr zwischen Griesheim-Mitte und Griesheim-Süd, Sicherung der Fußgängerwege in Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ein Konzept zu erarbeiten und umgehend im Ortsbeirat vorzustellen mit dem Inhalt Maßnahmen aufzuzeigen a) wie der Bahnübergang für Radfahrer und Fußgänger nutzerfreundlicher gestaltet werden kann und dies zeitnah umzusetzen, b) wie der Schwerlastverkehr nicht über die Elektronstraße von oder zur Stroofstraße /Mainzer Landstraße fährt und dies zeitnah umzusetzen, c) welche Möglichkeiten umgesetzt werden können, damit der Andienungsverkehr in Griesheim-Mitte die Anwohner weitestgehend nicht tangiert, d) damit die Fußgängerwege ihrem Sinn entsprechend für Fußgänger zur Verfügung stehen anstelle zum Parken von PKW, Sprinter und LKW genutzt werden und dies schnellstmöglich umzusetzen, e). wo auf den Straßen in Griesheim Mitte sichtbare (rote) Fahrradspuren auf den Straßen eingerichtet werden können und dies zeitnah umzusetzen. 2. Des weiteren fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, bis zur Umsetzung eines akzeptablen Konzeptes bezüglich des Bahnübergangs Elektronstraße Parkbänke beidseitig der Schranken aufzustellen, damit ältere und gehbehinderte Personen die Wartezeit im Sitzen verbringen können. Begründung: Der Bahnübergang in der Elektronstraße ist schon zu normalen Zeiten eine Zumutung für Fußgänger und Fahrradfahrer, da die Schranken häufig länger als min. 10 Minuten geschlossen sind. 30 Minuten sind keine Seltenheit. Die Aussage, dass man ja noch über die Omegabrücke die beiden Stadtteilteile Griesheims wechseln könne, ist ein Hohn für jeden Fußgänger, der in seiner Mobilität eingeschränkt ist oder vom Einkaufen mit schweren Tüten kommt. Durch die div. Bauarbeiten in Griesheim und/oder in Nied verschärfen sich die Schließzeiten bzw. die Wartezeiten. Andere Wege gibt es jedoch nicht zum queren. Ferner "verirrt" sich immer wieder ein Schwertransporter oder Lastwagengespann und will von dem einen Stadtteilteil in den anderen fahren. Dazu ist jedoch der Bereich nicht geeignet, da zu eng. LKWs bleiben hängen. Das Gewerbegebiet Griesheim-Mitte ist sehr gut angeschlossen. Jedoch sollte bei den weiteren Planungen auch überlegt werden, wie man den Andienungsverkehr so leiten kann, dass die Bevölkerung in diesem Teil Griesheims nicht übermäßig strapaziert wird. Eile ist auch geboten bei der Sicherheit für Fußgänger. Viel zu viele Fußgängerwege sind zugestellt mit parkenden Kraftfahrzeugen. Die Wege sind nicht nutzbar. Der Fußgänger muss auf die Straße ausweichen. Wohlwissend, dass das Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte läuft, muss dringend ein Verkehrskonzept für den fließenden und ruhenden Verkehr erarbeitet werden. Dies dient der Sicherheit unserer jungen und alten Bevölkerung Griesheims und duldet keinen Aufschub mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 9 Auf Wunsch des Fraktionslosen wird über die Vorlage OF 129/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 646 2021 Die Vorlage OF 129/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. a), c), e) und Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 1. b) und d): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs Griesheim

14.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 79/6 Betreff: Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs Griesheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse von Geschwindigkeitskontrollen in der Stroofstraße im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße vor und nach der Neugestaltung des Ortseingangs von Griesheim zu veröffentlichen und zu bewerten. Begründung: Mit der neuen Gestaltung des Raumes des Ortseingangs von Griesheim im Bereich der Einmündung der Haeussermannstraße in die Stroofstraße wurden die Ziele klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes und Reduktion des Tempos verfolgt. Es gab viele Geschwindigkeitskontrollen vor dem Umbau und inzwischen auch eine ausreichende Zahl danach. Um zu zeigen, welche Veränderung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten sich ergeben hat, werden Messungen aus beiden Zeiträumen berichtet. Zugleich ist eine fachliche Bewertung der Zahlen sinnvoll und im Bedarfsfall auch Vorschläge für weitere Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 353 2021 Die Vorlage OF 79/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim

16.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße

12.10.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1375/6 Betreff: Griesheim/Nied: Beschilderung des Rad-/Gehwegs entlang der Stroofstraße Seit Jahrzehnten ist der Weg entlang der Stroofstraße zwischen Nied und Griesheim als "Gehweg - Radfahrer frei" ausgeschildert (Zeichen 239 in Kombination mit Zusatzzeichen 1022-10). Streng genommen darf man dort mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da der Weg aber sehr breit ist ( 4-5 Meter) und dort nur wenige Menschen zu Fuß unterwegs sind, wird dieser Weg allgemein als normaler Rad/Fußweg mit normaler Radgeschwindigkeit benutzt. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, hier Radfahrende auf einer Strecke von fast drei Kilometern auf einem fünf Meter breiten Weg zwischen Stadtteilen zu Schrittgeschwindigkeit zu zwingen. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: 1. Wieso ist der Weg seit Jahrzehnten so ausgeschildert wie dargestellt? 2. Wie beurteilt der Magistrat den Vorschlag, den Weg zukünftig mit dem Zeichen 240 als gemeinsamen Fuß- und Radweg zu beschildern - das Radfahren muss dabei in beiden Richtungen möglich sein? 3. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Beschilderung dort so zu gestalten, dass ein zeitgemäßes Radfahren auf dem Weg möglich ist, die zu Fuß gehenden aber weiter geschützt sind? Begründung: Zeichen 240 ist ein rundes blaues Verkehrsschild. In der oberen Hälfte des Verkehrsschildes 240 ist eine Frau und ein Kind dargestellt. Dann folgt ein weißer waagerechter Strich in der Mitte des Verkehrszeichens. Auf der unteren Hälfte ist ein Fahrrad abgebildet. Dieses Schild zwingt Radfahrende zur Rücksicht auf zu Fuß gehende, ohne dass Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben wird. Diese Regelung würde viel eher der gelebten Praxis auf der Strecke entsprechen als die derzeitige Beschilderung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1848 2020 Die Vorlage OF 1375/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "vier bis fünf Meter" durch den Wortlaut "drei Meter" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen

21.05.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Betreff: Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen Vorgang: OM 4469/19 OBR 6; OF 1109/19 OBR 6; ST 1192/19; ST 346/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, in Anlehnung an die Vorgänge OF 1109/6 2019, OM 4469 2019 und der Stellungnahmen des Magistrats ST 1192 2019 sowie ST 346 2020, möge sich der Magistrat erneut dem Vorschlag zur Prüfung zuwenden, geeignete Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung im Frankfurter Westen zu schaffen. Der Ortsbeirat bitte um Prüfung der Flächen A-C Flächen am Griesheimer Mainufer. Begründung: Durch die Wandlung des Industrieparks Griesheim, ergeben sich auch für die Flächen um den Industriepark neue Nutzungsmöglichkeiten. Gerade bei der Frage nach einem geeigneten Standort für Wohnmobilstellplätze bieten sich nunmehr die Möglichkeit, hier eine touristische Belebung Griesheims zu generieren. In der Variante A böte sich der Schaffung von Wohnmobilstellplätzen ein bereits erschlossener ehemaliger Mitarbeiter-Parkplatz, in unmittelbarer Nähe der Bebauung Griesheims. In der Flächenvariante B bietet sich der erschlossenen ehemalige Be- und Entlade-Hafen an. Als weitere Möglichkeit ist der Flächenvorschlag C zu sehen, der westlich der Werks-Kläranlage zu sehen ist. Hier handelt es sich um eine derzeit verwilderte Grünfläche, die nicht genutzt wird. Alle drei Flächen befinden sich an der Stroofstraße und sind durch die Bus-Linie 54 versorgt. Auch ist ein fußläufiges Erreichen der Griesheimer Geschäftswelt und der S-Bahnstation zumutbar. Durch eine Wandlung des Industrieparks Griesheim (Gewerbepark Griesheim ) sind hier gastronomische Synergien denkbar und könnten dahingehend auf- und ausgebaut werden. Aus Sicht der Straßenverkehrsanbindung für Zu- und Abfahrende Wohnmobilisten wären die vorgeschlagenen Flächen ebenfalls sehr gut erreichbar und würden sich auf die Nachbarschaft nicht störend auswirken. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6155 2020 Die Vorlage OF 1302/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Flächen A und B geprüft werden sollen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ortseingang Griesheim Stroofstraße

12.11.2019 | Aktualisiert am: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 1161/6 Betreff: Ortseingang Griesheim Stroofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, I. Eine Bepflanzung der Flächen auf der Querungshilfe mit höher wachsenden Pflanzen und eine Blumenwiese anzulegen. II. Messungen der Geschwindigkeiten vor und nach Errichtung des Bauwerkes zu veröffentlichen. III. Im Fall von zu häufigen Geschwindigkeitsübertretung Veränderungen an der Querungshilfe vorzunehmen, damit der Zweck der Anlage, eine Reduktion der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, erzielt wird. Begründung: Die Bepflanzung der Querungshilfe in der Art einer Blumenwiese würde eine Verschönerung darzustellen, die wenig Pflege bedarf und biologisch sinnvoller als ein Rasen ist. Höhere Pflanzen verringern die Fernsicht und tragen zur Geschwindigkeitsreduktion bei. Die Ansichten, ob und in welchem Maß sich die gefahrenen Geschwindigkeiten verändert haben, gehen auseinander. Die Messungen vor und nach der Baumaßnahme zeigen eindeutig, welche Effekte die Maßnahme hat und beenden das Mutmaßen. Sollte sich zeigen, dass die Wirkung nicht ausreichen ist, erfolgt eine Anpassung der Querungshilfe und ihres Umfeldes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5432 2019 Die Vorlage OF 1161/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße

28.05.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1021/6 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, z.B. durch eine transportale Rampe künftig den Zugang auch für behinderte Menschen zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2019 Die Vorlage OF 1021/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung?

31.12.2017 | Aktualisiert am: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2017, OF 573/6 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße - Wann erfolgt die längst versprochene Umsetzung? Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10; EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15; EA 66/17 OBR 6; ST 1658/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Die Umsetzung der Neugestaltung des westlichen Ortseingangs Griesheims an der Stroofstraße nun ohne weiteren Verzug durchzuführen. 2. Dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, wieso es zu der erneuten Verzögerung gekommen ist. 3. Dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, ob die von Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 am 6.12.2017 vorgetragene Information, ihnen sei seitens der Stadt Frankfurt mitgeteilt worden, dass die Umbauarbeiten nun im Sommer 2018 durchgeführt würden, zutrifft, und außerdem mitzuteilen, wieso dies seitens des Magistrats zwar BürgerInnen mitgeteilt wurde, jede Information des Ortsbeirats durch den Magistrat aber bis heute unterblieben ist. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Bald danach ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat dann in der ST 950 (2013) angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Dies ist erfolgt, und in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1658, erklärte der Magistrat: "Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der o.g. Maßnahme stehen unter der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002746 Nahmobilität in den Stadtteilen, zur Verfügung." Doch das Jahr 2017 ist nun verstrichen, ohne dass irgendetwas in dieser Sache geschehen ist. AnwohnerInnen berichteten in der Ortsbeiratssitzung am 6.12.2017, ihnen sei seitens der Stadt mitgeteilt worden, es sei nun von einem Baubeginn Sommer 2018 auszugehen. Der Ortsbeirat wurde bisher vom Magistrat in keiner Weise informiert, was so nicht akzeptabel ist. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Etatanregung vom 14.03.2017, EA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1658 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2587 2018 Die Vorlage OF 573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen

30.07.2017 | Aktualisiert am: 18.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 431/6 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), Westerbachstraße, Oeserstraße, Rheinlandstraße, Stroofstraße (Tempo 30 Abschnitt) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen mit der neuen Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1910 2017 Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

13.03.2017 | Aktualisiert am: 16.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2017, OF 347/6 Betreff: Haushalt 2017 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: EA 34/13 OBR 6; ST 950/13; EA 48/14 OBR 6; ST 540/15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Die Realisierung könne Ende 2017 erfolgen, wenn die Mittel in den Haushalt 2017 aufgenommen würden, so der Magistrat in ST 540 vom 31.03.2015. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2017 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Etatanregung vom 04.11.2014, EA 48 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 66 2017 Die Vorlage OF 347/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen

16.05.2016 | Aktualisiert am: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan?

17.04.2016 | Aktualisiert am: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 3/6 Betreff: Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im letzten Jahr sind im Bereich des Bahnhofs Griesheim viele wichtige Fortschritte erzielt worden. Die Sanierung der Omega Brücke und der Bau einer barrierefreien Bushaltestelle mit Wartehalle sowie die Neugestaltung des zugehörigen Abschnitts der Autogenstraße sind erfolgt. Der barrierefreie Umbau der beiden Unterführungen am Bahnhof Griesheim ist für 2018 geplant. Es ist wichtig, dass dieser Termin eingehalten werden wird. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Phase befindet sich das Projekt zum Stichtag 1. Mai 2016? 2. Wann wurde oder wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet? 3. Welche Projektphasen sind für 2016 und 2017 vorgesehen? 4. Kann aus heutiger Sicht der angekündigte Baubeginn im Jahr 2018 eingehalten werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 8 2016 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung

28.02.2015 | Aktualisiert am: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR1135 wird zugestimmt unter Maßgabe, dass folgende Punkte in den Planungsabschluss der Sanierung der Unterführungen und des Bahnhofs aufgenommen werden, schnellstmöglich Baureife hergestellt und danach umgehend der Umbau durchgeführt wird: 1. Unbehinderter und barrierefreier Zugang zum umgestalteten und erhöhten Bahnsteig 1 über das zwischen der Autogenstraße und dem Bahnsteig liegende Privatgelände; hierbei handelt es sich um die beiden Zugänge links und rechts des alten Bahnhofsgebäudes, für die bereits ein Wegerecht besteht, 2. Überdachung aller Treppenabgänge der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße /Waldschulstraße herstellen, 3. Fahrgast-Informationssystem an sämtlichen Aufzügen einrichten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 4. Bahnsteigüberdachungen auf den Bahnsteigen für Gleis 1 und für Gleis 2/3, 5. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ausgestaltung und der Umbauplanung der beiden Unterführungen die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zu beteiligen, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen bezüglich des Umbaus des Bahnhofs und der Sanierung der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße vorgestellt. Am 26.02.2015 konnten die Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt Zeit hatten, sich die Pläne nochmals genauer anzusehen, zusammen mit den Planern und Bauherren sprechen und ihre Ergänzungen und Änderungswünsche vorbringen. Hieraus sind die im Antrag angeführten Anregungen und Ergänzungen entstanden. Die Ergänzungen sind deshalb notwendig, da sich aus den Plänen nicht ergibt, wie die Anbindung der unbehinderten und barrierefreien Zugänge zum Bahnsteig über das Privatgelände erfolgen sollen. Dies muss aber sichergestellt sein. Die Überdachung der Treppen soll verhindern, dass die Nutzer unnötig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind. Gleiches gilt für die Überdachungen der Bahnsteige. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die heutigen Überdachungen wegfallen werden. Ein besonderes Augenmerk galt den Aufzügen und der Funktionstüchtigkeit. Da bekanntlich Aufzüge häufig ausfallen, soll sichergestellt sein, dass der Nutzer der Aufzüge und Kunde der Deutsche Bahn AG rechtzeitig auf die Funktionstüchtigkeit hingewiesen wird, um sich unnötige und noch längere Wege zu ersparen. Das Wiederanbringen des Notrufs in der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße und auch in der Unterführung der Bahn ist auch im Zeitalter des Mobiltelefons wichtig und notwendig um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten bei Überfall (Diebstahl Mobiltelefon) und Unfall. Die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim wünschen, bei der Planung der Ausgestaltung und des Umbaus der beiden Unterführungen mit beteiligt zu werden, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Dies ist zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Anregung vom 19.01.2016, OA 708 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Griesheimer Omegabrücke

28.02.2015 | Aktualisiert am: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1300/6 Betreff: Sanierung der Griesheimer Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte bei der anstehenden Sanierung der Omega-Brücke aufzunehmen bzw. zu prüfen und zu berichten: 1. Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Tempo 30 Zonen insbesondere an der Stroofstraße u.a. mittels einem dauerhaft eingerichtetem Geschwindigkeitsanzeigegerät, 2. Überprüfung der Auswirkungen der Einbahnstraßenregelung Nord/Süd über die Omegabrücke nach kurzer Zeit und gegebenenfalls Drehung der Einbahnstraßenregelung in Süd/Nord-Richtung. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen zur Sanierung der Omega-Brücke vorgestellt. Sie konnten bis zum 26.02.2015 eingesehen werden und am 26.2. fand dazu ein abschließendes Gespräch in Griesheim statt. Die Sanierung der Brücke wurde von allen wohlwollend aufgenommen. Jedoch sprachen sich viele Bürger gegen die Einbahnstraßenregelung über die Omega-Brücke in Nord-Süd-Richtung aus. Aus diesem Grunde wird der Magistrat gebeten, die Einbahnstraßenregelung zu beobachten und gegebenenfalls zu drehen. Des Weiteren wurde schon auf die heutige Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Stroofstraße hingewiesen. Da durch die Sanierung der Omega-Brücke mit einem verstärkten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, baten die Bürger um Überwachung der Geschwindigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 44 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 1300/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3946 2015 a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1300/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1300/6 wird abgelehnt. Abstimmung: a) Einstimmige Annahme b) CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen

15.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 1148/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Sanierung der Omabrücke als eigene Haushaltsstelle ausgewiesen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Zudem ist bei der Sanierung nach Mitteilung des zuständigen Verkehrsdezernenten Majer bei einer Veranstaltung in Griesheim vorgesehen, dass die behelfsmäßigen Bürgersteige ausgebaut werden. Dieser Bürgersteig der Omegabrücke wird bis zum Umbau der Unterführung die einzige barrierefreie Verbindung zwischen den beiderseits der Bahnlinie befindlichen Teile Griesheims sein. Wegen der Wichtigkeit der Baumaßnahme erscheint eine gesonderte Aufnahme in den Haushalt sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 47 2014 Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim

15.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 1149/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseinganges von Griesheim Vorgang: ST 950/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Der Magistrat hat in der ST 950 (2013) bereits selbst angekündigt, "Realisierungskosten der Baumaßnahme ab 2015 in den Haushalt" aufzunehmen. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2015/16 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 950 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 48 2014 Die Vorlage OF 1149/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße

23.02.2014 | Aktualisiert am: 24.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2014, OF 960/6 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand bei der Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße sowie die weiteren folgenden Projektschritte zu berichten und die Entwurfsplanung bis Juni 2014 vorzulegen. Begründung: Seit der Beauftragung einer Planung für den westlichen Ortseingang Griesheims im Mai 2010 ist einige Zeit vergangen. Im Dezember 2012 wurde die Vorplanung, die eine klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes vornimmt und geeignet ist, die auf diesem Abschnitt der Stroofstraße mit einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkung die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit zu reduzieren, zugeleitet. Im Januar 2013 wurde diese Vorplanung zustimmend votiert. Mit einer Etatanregung hat der Ortsbeirat Mittel für die Umsetzung beantragt. Ein wesentliches Ziel dieser Gestaltung ist die Reduktion der in Stroofstraße tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Ohne eine Umgestaltung wird dies kaum gelingen, weil die erfolgten Geschwindigkeitskontrollen keinen dauerhaften Erfolg zeigen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2954 2014 Die Vorlage OF 960/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

12.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Omegabrücke

08.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2013, OF 794/6 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Das Ergebnis der im 2012 vorgenommen Rechnungen zum Thema "Spannungsrisskorrosion älterer Spannstähle" sowie eventuell vorgenommene weitere Untersuchungen und Beprobungen sind zu übermitteln. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt die Einbringung der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen ist und wann entsprechende Haushaltsmittel beantragt werden werden. Bis zum Beginn der Arbeiten ist für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.) Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig und sie soll so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2381 2013 Die Vorlage OF 794/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

19.02.2013 | Aktualisiert am: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2013, OA 330 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 03.02.2013 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu erstellen sowie nach einer dauerhaften Lösung, einschließlich der Option einer örtlichen Verlegung, für die Haltestelle Griesheim Bahnhof der Buslinien 54 und 59 zu suchen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Es zeigt sich, dass der Stadt Frankfurt am Main auch mittelfristig kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zurzeit wird mittels rot-weißer Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung nur erschwert möglich sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Bushaltestelle Griesheim Bahnhof, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S-Bahn-Linien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestelle in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation könnte akzeptiert werden, solange die Aussicht auf Veränderung zeitnah möglich erscheinen würde. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen auskommen muss. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 382 Antrag vom 29.12.2013, OF 894/6 Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 145 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 395 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 330 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 19. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2013 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

03.02.2013 | Aktualisiert am: 27.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 630/6 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofgebäudes zu erstellen und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen sowie nach einer dauerhaften Lösung für die Haltestelle Bahnhof Griesheim der Buslinien 54 und 59 zu suchen - einschließlich einer örtlichen Verlegung - und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Begründung: Es zeigt sich, dass auch mittelfristig der Stadt Frankfurt am Main kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zur Zeit wird mittels rot-weißer Plastik Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung erschwert sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Haltestelle Bahnhof Griesheim, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S Bahnlinien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestellte in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation konnte akzeptiert werden, solange Aussicht auf eine Veränderung der Situation zeitnah möglich erschien. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen wird auskommen müssen. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 330 2013 Die Vorlage OF 630/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim

20.12.2012 | Aktualisiert am: 30.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2012, OF 585/6 Betreff: Stroofstraße: Finanzmittel zur Umsetzung der Planung der Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim Vorgang: OM 4310/10 OBR 6; ST 1210/10 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 werden Finanzmittel zur Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim in der Stroofstraße eingestellt. Begründung: Im Mai 2010 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims in der Stroofstraße zu betonen und zu verschönern. Inzwischen ist eine Planung erstellt worden. Mit dieser klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Auch in der Gegenrichtung trägt diese Gestaltung des Ortsausgangs dazu bei, dass der Verkehr langsamer wird und die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km pro Stunde besser eingehalten wird. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Für die Umsetzung dieser Planung sind die notwendigen Finanzmittel in den Haushalt 2013 einzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 34 2013 Die Vorlage OF 585/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren

15.10.2012 | Aktualisiert am: 07.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2012, OF 527/6 Betreff: Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Pflegearbeiten für den Grünstreifen neben der Stroofstraße zwischen der Fritz-Klatte-Straße und der Schwanheimer Brücke so anzupassen, dass dort im Laufe der Jahre eine Blumenwiese entstehen kann. Nur auf den Flächen, auf denen ein Wiederbewuchs mit Robinien oder anderen Bäumen oder Sträuchern zu befürchten ist, ist das Gras entsprechend kürzer zu halten. Begründung: Hin und wieder konnte man bereits sehen, wie sich Blumen auf dem Grünstreifen entlang der Stroofstraße etablieren. Dann kam allerdings immer wieder die Firma dazwischen, die die Pflegearbeiten durchführt, und mähte die Wiese in so kurzen Abständen, dass sie wieder auf Golfrasenqualität degradiert wurde. Eine Nachfrage des Antragstellers beim Grünflächenamt ergab, dass ein häufiger Schnitt auf einigen Bereichen dieser Flächen notwendig ist, um ein Wiederaustreiben der dort noch im Boden befindlichen Wurzeln von Robinien, die dort vor der Sanierung der Altlast Stroofstraße standen, zu verhindern. Auch gegen ein Nachwachsen von Sträuchern von der Fläche unterhalb des Hangs in den Hang muss häufiger geschnitten werden. Es gibt jedoch auch große Flächen im oberen Bereich, auf denen durch selteneren Schnitt die Ausbreitung von blühenden Pflanzen gefördert werden könnte, ohne dass derartige Nachteile, die wegen der Altlast nicht hinnehmbar sind, zu befürchten wären. Dies würde Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum bieten, und die Aufenthaltsqualität entlang der Stroofstraße für die dort zahlreichen Radfahrer und Spaziergänger deutlich steigern. Ganz nebenbei müsste sich eine Reduzierung des Schnitts in Teilbereichen der insgesamt doch sehr großen Fläche auch finanziell spürbar positiv auswirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1625 2012 Die Vorlage OF 527/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd

10.09.2012 | Aktualisiert am: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Sanierung der Omegabrücke

24.04.2012 | Aktualisiert am: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 373/6 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: OM 163/06 OBR 6; ST 877/06 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und bis zum Beginn der Arbeiten für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 30 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877 u.a.) Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer und für Fußgänger, wenn Sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig und sie soll so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 163 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1192 2012 Die Vorlage OF 373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse

14.02.2012 | Aktualisiert am: 22.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2012, OF 288/6 Betreff: Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Befindet sich das in der M31 erwähnte Grundstück entlang des Anwesens Stroofstraße 49 im Besitz des Industrieparks Griesheim bzw. im Besitz einer im Industriepark Griesheim ansässigen Firma? Wenn ja, sieht der Magistrat irgendwelche Möglichkeiten, in Gesprächen mit dem Besitzer zu erreichen, dass dieser sich an der Sanierung der Altlast beteiligt? Begründung: Verursacher der Altlast ist, das ist unstrittig, die chemische Fabrik. Aufgrund des für die Gemeinde Griesheim sehr unglücklich formulierten Vertrags aus den 1920iger Jahren musste aber die öffentliche Hand die komplette Altlastensanierung der Stroofstraße und der Grundstücke entlang der Stroofstraße auf der südlichen Seite (Mainseite) tragen. Dies waren ganz erhebliche Mittel, die den Steuerzahler sehr belasten. Nun soll laut M 31 auch noch ein deutlich kleineres Stück nördlich der Stroofstraße saniert werden. Es wäre moralisch nur schwer zu vermitteln, wenn dieses Stück im Besitz einer Firma der chemischen Industrie - in der Nachfolge des ehemaligen Werkes Griesheim - wäre. Sollte dies der Fall sein, sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, mit dem Industriebetrieb zu reden, mit dem Ziel, aus Kulanz wenigstens einen finanziellen Beitrag zur Sanierung zu erhalten. Es war schon schlimm genug, dass die öffentliche Hand komplett die Altlast der Chemieindustrie auf öffentlichem Gelände sanieren musste, dies nun auch noch auf dem Gelände der Chemieindustrie zu tun, wäre des Schlechten zu viel! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 194/6 Betreff: Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um festzustellen, wie viele Lkw von der Stroofstraße kommend in die Elektronstraße einbiegen, und warum die Fahrer trotz Verbotsschildern diese Route wählen. Eine Möglichkeit wäre, im Rahmen einer Zählung einige der LKW anzuhalten und die Fahrer zu befragen. Danach sollte dann geprüft werden, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um diesen Verkehr abzustellen. Begründung: Von einer Griesheimer Bürgerin, die genau an diesem Straßenzug wohnt, wurde die Beobachtung vorgebracht, dass trotz Verbotsschildern viele LKW die genannte Route wählen. Dies verursache eine erhebliche Belastung für die Anwohner und sollte eigentlich nicht sein. Es wäre wünschenswert, zu wissen, wie groß das Ausmaß des LKW-Verkehrs in diesem Straßenzug genau ist, woher die LKW kommen und welche Ziele sie haben. Dann könnte man am besten entscheiden, welche Maßnahmen gegen diesen Verkehr sinnvollerweise zu ergreifen wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 618 2011 Die Vorlage OF 194/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Überwachung von Tempo 30 in Griesheim

14.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 192/6 Betreff: Überwachung von Tempo 30 in Griesheim Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, welche Ergebnisse die Geschwindigkeitsmessungen in Griesheim in den letzten beiden Jahren ergeben haben. Sollten in jüngerer Zeit keine Messungen mehr erfolgt sein, wird der Magistrat gebeten, Geschwindigkeitsmessungen insbesondere im Süden Griesheims durchführen zu lassen. Begründung: Von einer im Süden Griesheims wohnenden Bürgerin wurde die Beobachtung vorgebracht, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Autofahrern das fast überall geltende Tempolimit von 30 Stundenkilometern zum Teil deutlich überschreite. Da der Magistrat an vielen Stellen im Stadtgebiet immer wieder Geschwindigkeitsmessungen durchführt, ist es gut möglich, dass auch aus Griesheim Erkenntnisse vorliegen, inwieweit diese Beobachtungen bestätigt werden können. Sollten keine aktuellen Messergebnisse vorliegen, sollten die vorgebrachten Beobachtungen Anlass sein, neue Messungen durchzuführen. Aus Gründen der Lärmminderung und der Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch eingehalten werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 616 2011 Die Vorlage OF 192/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "insbesondere im Süden Griesheims" die Worte ", z. B. in der Elektron- und Stroofstraße," eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim

08.10.2011 | Aktualisiert am: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 163/6 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkw verbotener weise von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch auf die Fahrbahn gemalte Hinweise oder sogar bauliche Maßnahmen sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Der Antragsteller hatte Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhr, dass dieser ein Ziel ganz woanders in Frankfurt gesucht hatte, sich einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe fest gesteckt. Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkw verbieten, hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und "eigentlich" alles klar geregelt ist - die Realität zeigt, dass die momentane Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller, Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand kann so nicht bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 460 2011 Die Vorlage OF 163/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße

27.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 135/6 Betreff: Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, dass ein Schild, Durchfahrt für den Schwerverkehr verboten, an der Ecke Jungmannstraße - Einfahrt Autogenstraße in Richtung Elektronstraße angebracht wird. Begründung: Die Autogenstraße ist ab der Abzweigung Jungmannstraße eine schmale Einbahnstraße in dem Links die Autos parken und Rechts Bäume stehen. Widerhold ist zu beobachten, dass immer wieder Lkw diese Straße benutzen und dann auf halber Strecke fest stecken und weder vor noch zurück können. Beim Rangieren werden dann die Bäume rasiert. Es ist daher dringend notwendig, ein dementsprechendes Verkehrsschild aufzustellen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP (= Annahme) bei Abwesenheit LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten

18.04.2011 | Aktualisiert am: 11.05.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2011, OF 4/6 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zu sperren. Anlieger, Lieferverkehr etc. sind davon auszunehmen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung mit einem LKW Verbot ab der Straße Alt Griesheim führt dazu, dass die Stroofstraße in östlicher Richtung befahrende Fahrzeuge nur über die hier recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die LKW erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzungen fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde erreichen, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt würde. Zusätzlich erreicht eine entsprechende Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße, dass auch keine LKW aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom LKW Durchgangsverkehr befreit. Die Ausnahmeregelung erreicht, dass die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso möglich ist wie die Busverkehre im Linien- und sonstigen Verkehr. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2011 Die Vorlage OF 4/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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